Abschließend noch ein Hinweis: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert seit Monaten darüber, wie Bürgerinnen und Bürger sich selbst auf Stromausfälle vorbereiten können.
Vielen Dank, Frau Dr. Zieschang. - Wir treten damit in die Debatte ein. Als erster Redner kommt Herr Erben ans Mikrofon. - Herr Erben, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Also, Herr Scharfenort - so heißt er, glaube ich -,
Ihr Antrag ist um Meilen besser gewesen als das, was Sie hier in Ihrer Rede abgelassen haben. Ich will auch aus dem koalitionsinternen Nähkästchen plaudern: Wir wollten Ihren Antrag überweisen. Aber nach dieser Rede werden wir das definitiv nicht tun. Wir lehnen ihn ab.
schon über das reden, was Sie aufgeschrieben haben. In Ihrer Rede kam überhaupt nichts vor, sondern Sie haben hier allgemein über Energiepolitik schwadroniert.
Wissen Sie, was Sie bspw. unterscheidet von Frau Ministerin in ihrer früheren Verwendung oder auch von mir? - Wir haben uns in Taucha einmal gemeinsam angeguckt, wie das geregelt wird. Dort sitzen Leute, die das können,
Und Sie müssen auch sehen: Sie haben vorhin auf mehrfache Nachfrage aus dem Plenum nicht beantwortet, wie häufig denn tatsächlich der Strom ausgefallen ist.
Jetzt will ich zu Ihrem Antrag kommen. Ich finde es schon interessant, dass ausgerechnet die AfD immer den Begriff des Blackouts verwendet. Denn eigentlich sagen wir: ein lang anhaltender und flächendeckender Stromausfall. Gerade eine Partei, die sonst immer so auf die deutsche Sprache reflektiert,
hätte sich den Begriff des Blackouts durchaus klemmen können. Wenn Sie in die Parlamentsdokumentation einmal die Begriffe Notstrom oder lang anhaltender und flächendeckender Stromausfall eingeben, dann werden Sie ziemlich viele Treffer finden, wahrscheinlich werden Sie da auch ziemlich oft meinen Namen finden.
Wir haben die Situation, dass wir uns auf eine solche Lage vorbereiten müssen. Dazu gehört auch, dass man zunächst feststellt: Was ist das wahrscheinlichste Szenario? - Das wahrscheinlichste Szenario, auf das wir uns vorbereiten müssen, ist, dass wir durch Sabotageakte, wie von Frau Ministerin angesprochen, und vor allem auch durch Witterungseinflüsse verwundbar sind. Keine Infrastruktur ist so gehärtet, dass sie gegen jede Naturkatastrophe Bestand haben kann. Deswegen ist ein lang anhaltender und flächendeckender Stromausfall nicht das wahrscheinlichste Szenario, aber er ist zumindest möglich. Und weil das eine so umfangreiche Auswirkung auf das Leben der Menschen hat, müssen wir besser darauf vorbereitet sein.
Dazu gehört auch, dass wir über verbesserte Notstromreserven verfügen. Deswegen - damals waren Sie schon hier; Sie haben zwar dagegen gestimmt, aber Sie waren dabei, als es beschlossen worden ist - haben wir die Beschaffung von 14 hochleistungsfähigen Netzersatzanlagen beschlossen, die den Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Ich könnte noch viele Punkte nennen, hätte das vielleicht noch im Ausschuss getan. Aber heute werden wir wohl eine Schlussabstimmung durchführen. Ich kann Ihnen versprechen: Wir machen bestimmt einen Selbstbefassungsantrag, dann können wir das im Ausschuss gut besprechen und können uns dazu austauschen.
Vielen Dank, Herr Erben. Ich sehe keine Fragen. - Ich rufe als nächsten Redner Herrn Henke nach vorn. - Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Klassische Energieversorgungssicherheit hieß bisher eigentlich: ununterbrochene Verfügbarkeit von Energieressourcen zu einem bezahlbaren Preis. Nun gut, das Thema bezahlbar hat sich mittlerweile etwas relativiert. Auch die ununterbrochene Verfügbarkeit gilt nicht mehr uneingeschränkt als sicher.
Durch die veränderten, die Energiesicherheit berührenden geopolitischen Faktoren wurde bisher Folgendes deutlich:
gibt - die Bundesregierung hat zwei Stresstests durchführen lassen -, hatten bisher nicht berücksichtigt, dass einer der größten Energielieferanten aus politischen Gründen ausgefallen ist, und
rung der durchgängigen Verfügbarkeit und Bereitstellung, insbesondere in kritische Infrastruktur, eher vernachlässigt wurden; auch das hatte einen Grund.
Selbst wenn es gelingt, über Netzersatzanlagen, wie eben erwähnt, auch Strom zu generieren - oft fehlt es an banalen Einspeisungspunkten. Das haben wir bei dem Thema Tankstellen ge- sehen. Aber es geht bei Weitem nicht nur um Tankstellen. Wir haben es in dem Beitrag von dem Kollegen Scharfenort gehört: Das gesamte tägliche Leben ist von der Stromversorgung abhängig. Gibt es keinen Strom, dann gibt es kein Licht, kein Wasser, keine Heizung funktioniert, keine Transportsysteme, keine Banksysteme, die Produktion steht still.
Was aber viel schlimmer wäre: Die medizinische Versorgung, die pflegerische Versorgung, die Lebensmittelversorgung sind dabei natürlich erheblichen Risiken ausgesetzt.
Das kann in der Tat passieren durch unkontrollierte Brownouts und Blackouts. - Ich entschuldige mich an dieser Stelle auch für die Verwendung von englischen Begriffen. - Beides wäre theoretisch denkbar, wenn in der Tat mehrere Negativfaktoren zeitgleich zusammenträfen. Nehmen wir an, es gibt einen langen eiskalten Winter, einen extrem hohen Energiebedarf und eine lang anhaltende Lastunterdeckung. So könnten unter Umständen Stromausfälle in Frankreich - dort wird in der Tat mit Versor-
gungsengpässen gerechnet - aufgrund der Koppelung der europäischen Netze auch in Deutschland zu einer Lastunterdeckung führen.
Allerdings hat - das hatte mir erst kürzlich ein ausgewiesener Experte der Energieerzeugung bestätigt - gerade die Koppelung der europäischen Netze einen entscheidenden Vorteil: Hier werden nämlich ein Lastausgleich und ein Spannungsausgleich vorgenommen. Er meinte auch, ein flächendeckender und lang anhaltender Blackout ist unter den gegebenen Bedingungen sehr, sehr unwahrscheinlich.
Auch die vier großen Übertragungsnetzbetreiber, die schon erwähnt wurden, ebenso wie die Bundesnetzagentur sehen derzeit überhaupt keine akute Gefahr. Sie setzen großes Vertrauen in das Funktionieren der Überwachungssysteme zur Netzstabilität sowie in die funktionellen ausgewiesenen Redundanzen und Rückfallebenen, zu deren Vorhaltung die Übertragungsnetzbetreiber nach dem Energiewirtschaftsgesetz gesetzlich verpflichtet sind.
Dennoch - das muss man einräumen - gibt es keine absolute Sicherheit. So tut man auch gut daran, alles zu tun, um auf größere Ausfälle mit Krisenmanagement und Notfallplänen wirksam reagieren zu können. Die dafür maßgebliche Gesetzgebung, die Behörden und ihre Zuständigkeit sind auf der Bundesebene angesiedelt. Genau darauf fokussiert auch unser - -
Im Übrigen gehen wir davon aus, dass das Innenministerium mit der Abteilung 2 genauso wie das Energieministerium mit der LENA auch im operativen Geschäft die - -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abstimmungsverhalten hat der Kollege Erben bereits ausgeführt. Sie können sich sicher sein, werte Kollegen von der AfD, dass das Thema für die Koalition sehr wichtig ist. Wir haben uns im Koali- tionsvertrag bereits einige Dinge als Aufgabe mitgenommen, teilweise sogar schon umgesetzt. Wir werden natürlich auch den Bevölkerungs- bzw. Katastrophenschutz insgesamt weiterhin intensiv begleiten und ihn in unserem Land vorantreiben.
diesem Thema auf eine Entwicklung hinzuweisen, bei der wir als Landtag von Sachsen-Anhalt alle gefordert sind. Der Koalitionsvertrag der Ampelparteien in Berlin hat sich auf den Weg gemacht, um eine Stärkung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu erreichen. Wenn man sich mit dieser Materie beschäftigt, muss man feststellen: Der Zivilschutz ist Bundesangelegenheit, der Katastrophenschutz ist Landesangelegenheit, die Katastrophenhilfe obliegt wiederum dem Bund und der Bevölkerungsschutz ist geteilt zwischen Bund und Ländern.
Das heißt, auch das Land Sachsen-Anhalt und der Landtag von Sachsen-Anhalt haben ein vitales Interesse daran, sich in die Diskussionen, die für die Weiterentwicklung des Bundesamtes anstehen, aktiv einzubringen. Denn wir müssen am Ende alle gemeinsam dafür sorgen, dass wir einen gut funktionierenden Zivil- und Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz haben.