Sie ersticken die Demokratie, um die Demokratie zu schützen. Sie schütten das Kind mit dem Bade aus.
Dann kamen Sie mit den Reichsbürgern. Ich habe es schon vermutet, dass Sie diese armen, verwirrten Leute anführen.
Wissen Sie, ich will Ihnen Folgendes sagen: Sie können sich Ihrer Sache nicht sehr sicher sein, wenn Sie in diesem traurigen Haufen eine Bedrohung sehen.
bare Gummibegriffe. Natürlich, Gewalt lehnen wir ab, aber wenn Gewalt im Spiel ist, dann greift der Staatsschutz. Der Staatsschutz reicht. Der Staatsschutz überwacht politisch motivierte Kriminalität. Wir brauchen den Verfassungsschutz nicht. Der Staatsschutz reicht.
Der Verfassungsschutz greift dann bei solchen Dingen wie Verächtlichmachung, aber ich bitte Sie, wo beginnt Verächtlichmachung. Also, jede Kritik, jede scharfe Kritik, die ich an der Regierung habe, kann man subsumieren unter Verächtlichmachung, denn irgendwo mache ich sie dann doch verächtlich, natürlich, genauso ist es.
Dann haben Sie wiederum diese Gruppe von verwirrten alten Leuten als Kronzeugen angeführt. Die Art und Weise, wie Sie damit argumentieren, ist schon verdächtig. Es sieht schon so aus, als hätte man gerade diese Gruppe jetzt gebraucht, um Ihr unhaltbares Konstrukt aufrechtzuerhalten.
dieses Spiel ist so durchsichtig, dass es sogar Anhänger der Altparteien durchschauen. Wenn man auf Twitter guckt, dann haben sich sogar Leute, die sich auf ihrem Twitter-Profil zur SPD bekennen, zur Solidarität mit der Ukraine, zur CDU, darüber lustig gemacht und vom „Rollatorputsch“ gesprochen.
kommen. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 8/1953 ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist erwartungsgemäß die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Wir beenden den Tagesordnungspunkt.
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie der stimmberechtigten stellvertretenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
Der Landtag hat in der Sitzung am 16./17. September 2021 stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt. Im dem Kinder- und Jugendhilfegesetzes unseres Landes sind die Institutionen aufgeführt, die eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Wahl durch den Landtag vorschlagen. Gleiches gilt für die stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder.
Zu einer dieser Institutionen gehört auch der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt. Dieser hat mitgeteilt, dass ein von ihm im vergangenen Jahr vorgeschlagenes und vom Landtag gewähltes Mitglied, Herr Becksmann, seit dem 31. März 2022 nicht mehr für den Kinder- und Jugendring tätig ist und auch keinem der in ihm zusammengeschlossenen Jugendverbänden mehr angehört. Herr Becksmann hat in- zwischen seinen Rücktritt als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied erklärt.
Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge bleibt beim Kinder- und Jugendring. Dieser hat Herrn Radom, Referent für Jugendpolitik beim Kinder- und Jugendring, für die Wahl durch den Landtag vorgeschlagen.
Eine Begründungspflicht für die Vorschläge besteht gegenüber der obersten Landesjugendbehörde nicht. Gesetzliche Ausschlussgründe konnten nicht festgestellt werden, sodass die Ersatzperson durch den Landtag gewählt werden kann. Ich bitte Sie, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Danke, Frau Ministerin. Ich sehe, es gibt keine Fragen. - Ich gehe davon aus, dass die Wahl gemäß § 77 Abs. 1 GO.LT gemäß der bisher üb- lichen Praxis erfolgt. Gibt es dagegen Wider-
Wer dem Wahlvorschlag der Landesregierung in der Drs. 8/1973 folgt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Wahlvorschlag mehrheitlich angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt schließen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Ökosystem ist kein statischer Zustand. Es unterliegt einem fortwährenden Wandel, da sich auch die Umweltbedingungen verändern. Die darin lebenden Arten befinden sich in einem Zustand fortwährender Auseinandersetzung miteinander und gegeneinander. Die Reaktion der Arten ist Anpassung in einer Vielfalt und Raffi-
nesse, wie sie nur die Evolution hervorbringen kann. Im Ergebnis bilden sich lokale Population der Arten heraus, die sich hervorragend an die regionalen Gegebenheiten angepasst haben. Die Adaption an sich verändernde Umweltbedingungen gilt es zu nutzen, indem vorrangig das genetische Material der Vertreter dieser Population für die Vermehrung von Saatgut verwendet wird.
Im Rahmen der Erhaltung der Biodiversität - darüber wurde bereits gestern debattiert - spielt die Vielfalt des Saatgutes eine entscheidende Rolle. Denn Saatgutvielfalt bedeutet Naturschutz sowie in der Land- und Forstwirtschaft Arten- und Sortenvielfalt. Diese Vielfalt kann, wirtschaftlich gesehen, der entscheidende Faktor für die Reduzierung des Produktrisikos darstellen. Es gilt daher, die Vielfalt und die Eigenschaften der Arten, die an einem Standort wachsen können, auch für wirtschaftliche Tätigkeiten anzuwenden und auszunutzen.
Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Gehölzen im Naturschutz bildet § 40 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach müssen in der freien Natur gebietseigene Herkünfte, also Pflanzen oder Saatgut, die ihren genetischen Ursprung in der jeweiligen Region haben, verwendet werden. Eine Genehmigung wird nicht erteilt, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen ist.
Für die Forstwirtschaft gilt das Forstvermehrungsgutgesetz. Der Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen soll durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsge- sichertem forstlichen Vermehrungsgut seiner genetischen Vielfalt erhalten und verbessert werden. Damit werden die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit gefördert.
Sachsen-Anhalt von 2010, die in dieser Legis- laturperiode fortgeschrieben werden soll. Dazu erlaube ich mir, die letzte Zielsetzung für die Forstwirtschaft in lesbarer Form anzuwenden. Grundlage bildet die Resolution „Erhaltung und Erhöhung der biologischen Diversität der Wälder“, die im Rahmen der Ministerkonferenz 2003 in Wien beschlossen wurde und die für die Erhaltung der nachhaltigen Nutzung der forst- lichen Genressourcen anzuwenden und umzusetzen ist.
Hierzu sollten Maßnahmen zur Herkunftssicherung für Gehölzarten, die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, eine landesweite Dokumentation sowie Maßnahmen zum Erhalt forstlicher Generhaltungsobjekte festgelegt werden. Außerdem sind Ex-situ-Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen forstwirtschaftlich bedeutsamer und gefährdeter Baumarten fortzuschreiben und deren Dokumentation sicherzustellen.