Sehr geehrte Abgeordnete! Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten verabschiedete mit 7 : 5 : 0 Stimmen die Ihnen als Drs. 8/1984 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Jetzt haben wir den spannenden Fall, dass wir vereinbart haben, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln.
Ich habe aber gehört, es wollen wohl alle sprechen. Jeder hat noch einen Kommentar. In der Geschäftsordnung des Landtages steht dazu, der Landtagspräsident legt die Reihenfolge fest. Lassen Sie sich überraschen. Es geht los mit der Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich kann mir gut vorstellen, warum auch dieser Punkt heute doch noch einmal einer Debatte bedarf. Ich glaube, es ist ein Thema, das uns eigentlich schon sehr lange umtreibt, und zwar - für all jene, die noch nicht so lange dabei sind - mindestens seit der
Wenn wir daran denken, dass in der vergangenen Legislaturperiode ein sehr umfassender Gesetzentwurf vorgelegt wurde, der am Ende der Legislaturperiode einfach, na ja, beerdigt wurde, lässt das schon tief blicken.
Selbst niedrigschwellige Angebote unserer Fraktion, ohne gesetzliche Neuregelung im Bodenmarkt bei Landkäufen und Pachten Änderungen vorzunehmen und rechtssicher zu handeln, wurden ignoriert. Doch damit nicht genug. Die traurige Bilanz können wir weiter fortsetzen.
Der Vorschlag kam, die Share Deals auszukoppeln - das war schon am Ende der letzten Legislaturperiode - und getrennt zu behandeln. Nun liegt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein solcher Antrag vor. Mit der Beschlussempfehlung ist er nun wieder vom Tisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in der Beschlussempfehlung wird wieder damit argumentiert, dass gesetzliche Regelungen zu Share Deals auf der Landesebene nicht möglich seien. Dem muss ich hier entschieden und vehement widersprechen.
Das widerlegen auch Rechtsgutachten, und zwar unter anderem eines einer Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg, das nämlich besagt: Wenn ein Sachzusammenhang zwischen Grundstücksverkehrsrecht und Share Deals besteht - er besteht in diesem Fall, weil eben das Grundstücksverkehrsrecht nicht ausreichend Regelungen schafft, um den Markt zu entspannen und die Agrarstrukturen nachhaltig zu verbessern -, dann ist die Landesebene jene, die diese Share Deals regeln kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie haben sich mit Ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen - ich darf es noch einmal zitieren -, die Diskussion über ein Agrarstrukturgesetz des Landes in dieser Legislaturperiode erneut aufzunehmen und zum Ende zu führen.
Wenn nun die vorliegende Beschlussempfehlung dafür steht, wie Sie diese Diskussion zum Ende führen, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehe ich einfach nur schwarz für eine Entspannung auf dem Bodenmarkt, für die faire Sicherstellung des Produktionsmittels Boden und auch für jene, die ihn bewirtschaften. Wir lehnen daher die Beschlussempfehlung ab. - Vielen Dank.
Danke. - In der spannenden Diskussion spricht jetzt für die AfD Herr Loth. - Sie sitzen schon recht weit vorn. Damit ist alles top.
- Das liegt an der Lautstärke, die von hinten kommt. Von vorn brülle ich ja nicht so. Die, die hinten sind, müssen ein wenig leiser sein, dann klappt das.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Agrarstrukturgesetz ist gescheitert - nicht zum ersten Mal und nicht zum letzten Mal; unter Dr. Hermann Onko Aeikens begraben, unter Frau Dalbert zerrissen und jetzt noch einmal im Aus-
schuss diskutiert, dabei die Share Deals als einzelner Bestandteil angepackt. Laut der Aussage im Ausschuss sind wir dafür nicht zuständig; laut Beschlussempfehlung sollte das besser im Bund geregelt werden.
Ich gebe kurz die Diskussion im Ausschuss wieder, die sehr interessant war und die dazu geführt hat, dass wir jetzt darüber im Bund sprechen wollen. Aus der Koalition kam die Aussage: Na ja, wir sehen dafür keine Mehrheiten im Bund. Deswegen schicken wir es erst einmal nach oben und dann können die darüber reden.
Wir verabschieden eine Beschlussempfehlung, in der steht „Bund, mach mal was; setzt euch mal ein!“, wissen aber, dass es im Bund keine Mehrheiten dafür gibt, dieses dort umzusetzen. Das ist Politik. Das finde ich interessant. Das bringt uns aber nicht voran.
Was machen wir jetzt? - Gut, es ist Bundespolitik. Wir haben uns vorhin darüber unterhalten, wen wir zu Fachgesprächen dazu einladen wollen. Ich schlage vor: Wir sollten einmal den zuständigen Bundesminister einladen, nämlich den, der in der grünen Partei ist - die das eingebracht hat -, der auf der Bundesebene dafür verantwortlich ist und der das eigentlich regeln könnte. Ich bitte darum, dass wir Cem Özdemir zum Fachgespräch in den Landtag einladen, damit er darüber Bericht erstattet, wie er das sieht, wie er das umsetzen möchte und wie er den Bereich der Share Deals anpackt. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner stecken schon länger in dem Thema als ich. Ich habe es sozusagen geerbt. Es ist bereits angeklungen, dass Grundstücksverkehr, Siedlungsrecht und Landpachtverkehr an die Länderebene übergeben worden sind, um diese gesetzlich zu regeln.
Der letzte Gesetzentwurf dazu wurde im November 2020 in den Landtag eingebracht. Dieser beinhaltete neben den soeben genannten drei Rechtsmaterien auch Regelungen zum Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen.
Regelungsbedarf sehen wir vor allen Dingen deswegen, weil wir zum einen die Sorge haben, dass der landwirtschaftliche Bodenmarkt regional von Akteuren mit einer hohen Eigentumskonzentration der Landwirtschaftsfläche beherrscht werden könnte. Vor allem aber gibt es Bedenken dagegen, dass gerade über Anteilskäufe landwirtschaftsfremde oder überregional Investierende sich in unsere Unternehmen einkaufen, die keine Verbindung zu unseren länd- lichen Strukturen haben und das erwirtschaftete Geld abfließen lassen.
Wir sehen zudem die Gefahr, dass Junglandwirten oder kleinen landwirtschaftlichen Betrieben der Zugang zu landwirtschaftlichem Boden aufgrund steigender Preise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Das ist unsere politische Position.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Share Deals ausgeklammert. Sie kennen unsere Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss. Ich sehe hauptsächlich drei Probleme dabei: rechtliche, qualitative und quantitative.
Zu dem rechtlichen Problem hat der Ausschussvorsitzende bereits ausführt: Wir sehen nicht, dass wir das auf der Ebene des Landes regeln könnten. Wenn das so wäre: Wir belauern uns alle republikweit; keines unserer 16 Bundesländer hat bisher eine Share-Deal-Regelung gefunden, und ich finde es folgerichtig, dass wir den Bundesminister bitten, uns dabei behilflich zu sein.
In Bezug auf qualitative Probleme ist es so, dass man Anteilskäufe nicht per se verteufeln muss. Denn sie erfüllen auch gesellschaftliche Funktionen, nämlich Anteils- oder Unternehmensverkäufe sichern in der kapitalintensiven Landwirtschaft neben externer Finanzierung auch Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Das heißt, wir müssen immer, wenn wir Anteilskäufe regulieren wollen, darauf schauen, welche gesellschaftlichen Funktionen sie eigentlich erfüllen - die unter anderem auch wichtig sind -, anstatt nur den Ausverkauf bzw. das Abfließen von Geldern zu thematisieren.
Quantitativ ist das Problem, dass wir überhaupt nicht über verlässliche Zahlen verfügen. Das Ministerium hat uns erst kürzlich bestätigt, dass wir gar nicht genau wissen, was los ist. Es gibt Hinweise aus verschiedenen Thünen-Reporten der vergangenen Jahre darauf, dass das Problem der Anteilskäufe gar nicht das große vorherrschende Problem in Sachsen-Anhalt ist.
Insofern haben wir das Ministerium gebeten, uns zunächst mit verlässlichen Zahlen oder aber vielleicht, wie in Thüringen, mit einem zuverlässigen Agrarstrukturbericht zu versorgen, bevor wir an dieser Stelle darüber weiter diskutieren wollen.
Lassen Sie uns in den kommenden Monaten an einem Agrarstrukturgesetz arbeiten, das die Chancen für Junglandwirte und landwirtschaftliche Unternehmen wahrt. Lassen Sie uns das beschriebene Problem des Erwerbs von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen auf der Bundesebene erneut beraten, damit wir hierbei endlich zu einer Lösung kommen können. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn regional verankerte Landwirtschaft und neue Betriebe keinen Zugang mehr zu Grund und Boden haben, dann ist das ein großes Problem. Gründe dafür sind hohe Kauf- und Pachtpreise und seit einigen Jahren auch Anteilskäufe an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen durch außerlandwirtschaftliche und überregionale Großinvestorinnen, die so mittelbar Grundstücke erwerben.
Wir brauchen eine Reform des Bodenrechtes und - neu - auch eine Regulierung der Anteilskäufe. Regulierung heißt nicht automatisch Verbot. Regulierung heißt ggf. Eingriff; Regulierung bedeutet auch, Transparenz herzustellen. Das ist eine notwendige Voraussetzung, damit auch alle Kaufinteressierten teilnehmen könnten.
Anteilskäufe müssen selbstverständlich nicht isoliert betrachtet werden - wir haben sie in der letzten Legislaturperiode eingebunden in einen umfassenden Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes. Die Vorarbeiten dazu sind also vorhanden; auch zu Fragen des Gesellschaftsrechtes.
Von mehreren Seiten wurde uns bestätigt, dass wir als Bundesland Sachsen-Anhalt sehr wohl die Gesetzgebungskompetenz für Anteilskäufe haben. Auch das damals von Ministerin Frau Klöckner von der CDU geführte Landwirtschaftsministerium hat diese Meinung vertreten.