gemäß der Definition in den Qualitätsstandards des Landes für Radverkehrsanlagen. Solche Art eigenständige Radwege wollen wir gemäß der Logik der Einteilung von Straßen klar definieren und die Baulastträgerschaft regeln; denn Radwege sind nicht mehr nur für den örtlichen Verkehr wichtig.
zielle Piktogramm für Radschnellwege optisch angelehnt an die Autobahnbeschilderung. Mittlerweile ist Radverkehr auch überörtlich von Bedeutung.
Damit einher geht die Sinnhaftigkeit, Radwege entsprechend ihrer Nutzung zu klassifizieren, wie es historisch für die Straßen nach und nach geschehen ist. Denn die Einteilung von Straßen ist althergebracht. Im Jahr 1879 wurden in Schleswig-Holstein anfänglich Straßenklassen per Gesetz definiert.
Zu Beginn des Autoverkehrs kannte man überwiegend nur innerörtliche Gemeindestraßen und Provinzstraßen. Später wurden Kraftfahrtbahnen, Reichsstraßen und Landstraßen erster und zweiter Ordnung eingeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden daraus die uns bekannten Kategorien „Autobahn“, „Bundesstraße“, „Landesstraße“ und „Kreisstraße“. Diese Einteilung hat sich bewährt. Sie besteht seit 70 Jahren. Wir GRÜNE wollen diese Einteilung jetzt erweitern und analog auf Radwege übertragen.
Wir verstehen sie als gleichwertig zu den Straßen des motorisierten Verkehrs. Mit unserem Gesetz sind Radwege nicht nur mehr Anhängsel, nicht mehr nur Wege zweiter Klasse. Und: Sie können dann vor allen Dingen schneller geplant und gebaut werden, aus einer Hand.
In Sachen Radschnellwege gemäß Bundesdefinition gibt sich das Ministerium willig, aber leider, leider mit gebundenen Händen. Bundesförderungen werden aufgrund der Faktenlage ausgeschlossen, so lautet die Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits zum Stand von Radschnellwegen. Das Kapitel kann man nach Auffassung des Verkehrsministeriums hier im Land zuschlagen, etwa auch hinsichtlich des Vorhabens eines Radschnellweges zwischen Halle und Leipzig.
„Für die weitere Planung des sächsischen Teils des geplanten Radschnellweges Halle - Leipzig hat der Freistaat Sachsen eine Förderzusage von rund 1,95 Millionen € vom Bund erhalten.“
„Mit der Förderzusage des Bundesverkehrsministeriums für die Planung des sächsischen Teils des Radschnellweges Halle - Leipzig haben die beteiligten Partner einen wichtigen Meilenstein erreicht. Jetzt geht es im nächsten Schritt darum, auch für den
Bereich zwischen der Landesgrenze und der Stadt Halle (Saale) die finanziellen Grundlagen für die weitere Trassenplanung zu schaffen.“
Mit unserem Gesetzentwurf wäre im Hinblick auf diesen Radschnellweg klar: Die Baulastträgerschaft kann ob der Bedeutung dieser Verbindung beim Land liegen. Denn gerade in Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung beim Projekt „Radschnellweg Halle - Leipzig“ sollten wir die dortigen Gemeinden nicht alleine lassen. Wir haben in Kabelsketal gesehen, wie schwierig es ist, aus kommunaler Sicht einen solch übergreifenden Radweg zu bauen.
Überregional bedeutsame Radwege sollten eben auch überregional verantwortet werden, inklusive Finanzierung. Bundesmittel sind dann aktiv einzuwerben und ggf. mit Landesgeld zu unterstützen. Die Planung für diesen Radweg könnte dann zügig erfolgen.
Unser Gesetz soll also den klaren politischen Willen ausdrücken: Wir wollen eigenständige Radschnellwege. Wir wollen Routen für einen zügigen, sicheren und bruchlosen Radverkehr.
Wir wollen die Kommunen und insbesondere das Land direkt in die Pflicht nehmen für Planung und Bau von Radschnellwegen, also der Führungsform selbstständiger Radwege im Zweirichtungsverkehr.
Straßen in Carsharing-Fahrzeuge einsteigen und losfahren können und beim Zurückbringen des Fahrzeugs nicht erst die Schranke von privaten Stellplätzen überwinden müssen. Dann gehören Sharing-Fahrzeuge zum normalen Straßenbild und zum alltäglichen Mobilitätsverhalten von hoffentlich immer mehr Menschen.
Dann werden wir Radwege als eigenständige Infrastrukturmaßnahmen zu betrachten lernen und Radfahren auf Radschnellverbindungen ganz neu erlebbar und nutzbar machen. - Vielen Dank.
Ja. Vielen Dank. - Frau Kollegin Lüddemann, ich möchte Sie gern zweigeteilt fragen, welche Grundlage Sie sozusagen für das stations- basierte Carsharing genommen haben. Da gibt es unterschiedliche Länderregelungen. Diese erscheint mir aus Hessen übernommen zu sein. Da würde ich Sie fragen, was Sie sich konkret als Ausschreibungskriterium vorstellen.
Die zweite Frage ist: Bei den Radschnellverbindungen oder Radschnellwegen haben Sie anders als Baden-Württemberg und Hessen die Landeszuständigkeit und die Landesträgerschaft nur dem überwiegend überregionalen Verkehr zugeschrieben. Sie haben also aus-
drücklich nicht auf die regionalen Verbindungen gesetzt, die aber, wenn man sie in Landeshoheit geben könnte, auch eine andere Trägerlast bringt.
Was ist denn der Grund dafür, dass Sie sozusagen an der Stelle die Trägerschaft des Landes zum Bau von Radschnellwegen eher zurückfahren und das dann doch lieber eher den Kreisen oder Gemeinden überlassen wollen?
Wir haben einen ganz klaren Fokus. Wir haben in diesem Hohen Hause schon mehrfach über Radschnellwege diskutiert. Da steht zuvorderst - das habe ich hier als Beispiel genommen - die Verbindung zwischen Halle und Leipzig. Da gab es immer wieder Hochs und Tiefs und fehlende Stadtratsbeschlüsse und fehlende Planungskapazitäten etc.
Ich glaube, das ist ein Beispiel dafür, dass wir tatsächlich mit diesen übergeordneten Radschnellwegen anfangen müssen, um dann auch zu zeigen - ich entnehme Ihrer Frage, dass Sie sich ein wenig mit der Thematik beschäftigt haben -, dass gerade auch die Bundesdefinition auch bestimmte Nutzungsfrequenzen vorschreibt, dass wir das bei diesen Radwegen zuerst gegeben sehen.
Und wenn Sie sich die Strecke angucken und sehen, wie Leute dort mit Fahrrädern unterwegs sind, wie auch die Fahrradmitnahme dort auf der Zugstrecke funktioniert, erscheint es mir wirklich sinnvoll, sich auf diese Strecken zu konzentrieren.
Zu der ersten Frage. Da haben wir uns tat- sächlich am Bundesgesetz und an der ein- fachen - in Anführungsstrichen; sonst würde
es nicht so lange dauern - Umsetzung hier im Land orientiert. Ich halte das, ehrlich gesagt, auch nicht für kompliziert.
Nur eine kurze Nachfrage. Das heißt aber, Sie schließen nicht aus, dass es auch Radschnellwegeverbindungen im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt geben kann?
Es würde eine Radschnellverbindung zwischenzeitlich z. B. zwischen Bitterfeld-Wolfen und Dessau vielleicht sogar mehr Sinn machen.
Ich kann nicht sagen, ob das mehr Sinn macht. Aber es gibt ja noch andere Bestrebungen. Es gibt zwischen Schönebeck und Magdeburg eine Initiative.