Das müssen Gerichte tun. Aber über Verfassungsfeindlichkeit mal eben so lapidar zu reden, finde ich schwierig. Darüber müssen wir reden.
Sie haben aber auch nicht ausdrücklich widersprochen, Frau Ministerin. Sie haben nicht ausdrücklich gesagt, dass es sich nicht um Verfassungsfeinde handelt.
Mein Ende ist jetzt ein anderes geworden, als geplant. Aber, ich glaube, das ist unproblematisch. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke. - Es geht weiter. Als Erster will Herr Hövelmann eine Frage stellen. - Wollen Sie sie beantworten.
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Frau von Angern, für die Möglichkeit, diese Frage zu stellen. Ich meine sie genauso, wie ich sie formuliere. Sie haben die Problemlage beschrieben, in der diese Diskussion gerade stattfindet und auch die Aktionen stattfinden. Aber damit ich Sie nicht falsch verstehe: Sie sind mit mir einer Auffassung - wenn nicht, dann können Sie es bitte darstellen -, dass all dies, der Konflikt und all die Unzufriedenheit nicht rechtfertigend dafür sind, Straftaten zu begehen? Oder habe ich Sie falsch verstanden?
Sie haben mich nicht falsch verstanden. Ich sage gleich vorweg: Ich finde es auch nervig, wenn ich zu bestimmten Punkten nicht so schnell kommen kann, wie ich kommen möchte, und ich verstehe, dass gerade die Pendlerinnen und Pendler am frühen Morgen genervt sind.
Und die politische Bewertung habe ich heute abgegeben. Ich sehe es tatsächlich so: Sie wissen teilweise nicht weiter. Sie wissen teil- weise nicht mehr, wie sie auf ihre Sorgen und Probleme aufmerksam machen sollen.
Es gibt eine Intervention von Herrn Scharfenort, wie immer eigentlich. - Er verzichtet. - Wollen Sie eine Frage von Herrn Tillschneider beantworten?
Vielen Dank, Frau Kollegin von Angern. Da ich Ihren Kunstgeschmack nicht genau kenne, nenne ich einfach einmal drei Kunstwerke: Raffaels „Sixtinische Madonna“, Monets „Getreideschober“ und ein Werk von Gustav Klimt. Sind Sie der Auffassung, dass das Beschädigen, das Bewerfen mit Suppe, Kartoffelbrei oder Öl von Kunstwerken eine zu rechtfertigende, eine erlaubte Aktion ist, oder ist das strafrechtlich relevant?
- Nein. - Worin Sie mit mir aber wahrscheinlich einig sind, ist, dass es der Fraktion ganz rechts außen, doch nicht um Monet oder Raffael geht.
Wenn es nach denen gehen würde, würden die in deutschen Museen doch gar nicht hängen; das ist doch die Wahrheit.
(Beifall bei der LINKEN - Unruhe bei der FDP - Zurufe von der AfD: Pfui! - Hexe! - Kannst du vergessen! - Pfui! - Das ist alles Hass! Menschenverachtend! - Zuruf von Guido Kos- mehl, FDP - Holger Hövelmann, SPD: Mit der Wahrheit muss man leben! - Zuruf von der AfD: Na sicher! Das ist doch Ihre Wahnvor- stellung in der Sache! Das kann doch nicht sein! - Zuruf: Doch! Entschuldigung! - Wei- tere Zurufe von der AfD)
Dann können wir in der Debatte fortfahren. - Dann spricht jetzt auch schon Herr Kosmehl für die FDP. - Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben in den letzten Wochen und Monaten immer häufiger Aktionen von selbst ernannten Klimaaktivisten. In Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern bewerfen diese sogenannten Klimaaktivisten Kunstschätze oder kleben sich an Gemälden fest. Darüber hinaus werden wichtige Verkehrsachsen blockiert. Sie kleben sich auf Straßen und auf Autobahnen fest oder seilen sich von Autobahnbrücken ab. Da wer- den Löcher in Umzäunungen von Flughafenabsperrzäunen geschnitten, um sich auf Start- und Landebahnen festzukleben, und das alles im Namen des Klimaschutzes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle deutlich machen: Mit Aktionen wie gerade dem Festkleben auf Straßen oder dem Betreten von Landebahnen auf Flughäfen werden auf unterschiedlichste Weise Menschenleben gefährdet.
werte Kollegin von Angern, hier herausreden, die wüssten keine andere Möglichkeit. Wer bewusst Menschenleben gefährdet oder die Rettung von Menschenleben verhindert, der ist für mich strafrechtlich relevant und zur Verantwortung zu ziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich habe das eine oder andere in den sozialen Medien lesen können: Lass das doch mit dem Flughafen; fliegen muss man ja jetzt nicht. Ob die später kommen oder ob der Flug ausfällt, ist egal. - Abgesehen davon, dass es für die einzelnen Betroffenen vielleicht schon eine wichtige Sache wäre, den Flug zu bekommen, bspw. die Aktion in München: Es war eine Notfallpatientin an Bord und der Flieger konnte in München erst mit 20 Minuten Verspätung landen. Das ist gut gegangen. Es hätte aber auch nicht gut gehen können. Deswegen möchte ich an der Stelle sagen: Wir müssen einerseits schauen, wie wir kritische Infrastruktur sichern. Dazu gehören Flughäfen. Wir müssen auch sagen: Wer sich dabei filmt, dass er Landfriedensbruch, und zwar schweren Landfriedensbruch, begeht, der muss mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.
Deshalb will ich an der Stelle die Worte des Bundesjustizministers zitieren: Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden, und zwar auch, wenn man sich auf die Versammlungsfreiheit beruft. Wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht. Und gegen die Teilnehmer an der Flughafenaktion ist wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in
den Luftverkehr, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch oder zum Teil Nötigung zu ermitteln. - In all diesen Fällen entscheiden unabhängige Gerichte im Einzel- fall. Aber wir müssen als Land und es müssen alle Länder dafür sorgen, dass diese Fälle auch zur Anklage gebracht werden, und zwar durch konsequentes Einschreiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will an dieser Stelle ausdrücklich der Innenministerin bzw. den Beamtinnen und Beamten der Polizei im Landesdienst Sachsen-Anhalt für ihr besonnenes Eingreifen bei der Aktion in Magdeburg danken. Das war zwar angekündigt - es war also nicht überraschend -, aber die Beamten haben eine schwerwiegende Verkehrsblockade verhindern können, haben das, glaube ich, auch in dem gebotenen Ausmaß, wie man mit diesen Klimaaktivisten umgeht, zu Ende gebracht und haben dafür gesorgt, dass der Verkehr auf einer der wichtigeren Straßen von Magdeburg fließen kann.
Insofern, muss ich ganz ehrlich sagen, hätte ich mir von der AfD-Fraktion - der Titel lautet ja „Verkehrsblockaden“ - ein bisschen mehr für Sachsen-Anhalt gewünscht. Das haben Sie wieder nicht gesagt. Aber der Kollege Büttner redet viel über Dinge, bei denen er nicht anwesend ist, wie ich jetzt feststellen musste. Deshalb möchte ich ganz gern noch darauf kommen, wie wir zukünftig in Sachsen-Anhalt mit diesen Klimaprotesten umgehen können.