Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich eröffne die 32. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der achten Wahlperiode. Ich begrüße Sie auf das Herzlichste und hoffe, dass Sie die gestrigen Weihnachts- feiern und das gestrige Zusammensein gut überstanden haben.
Wir setzen die 16. Sitzungsperiode fort und beginnen heute mit sechs Aktuellen Debatten unter den Tagesordnungspunkten 8 bis 13. Das ist ein anspruchsvolles Programm und dafür bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist eine Redezeit von zehn Minuten verabredet worden. Zunächst hat die Antragstellerin das Wort. Es spricht der Abg. Herr Schulenburg. - Herr Schulenburg, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 24. Februar haben wir eine tatsächliche Zeitenwende in Europa zu verzeichnen - nicht etwa bei den Investitionen in die Bundeswehr, sondern vielmehr bei der Bewältigung einer erneuten größeren Welle von Flüchtlingsströmen aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine.
Die Angriffe auf die Energieinfrastruktur sollen die Bevölkerung in der Ukraine in die Hungersnot und in die Kälte treiben, und zwar mit dem Ziel, dass sie sich auf den Weg nach Europa machen, um die gesellschaftliche Stabilität und den Wohlstand in Europa ins Wanken zu bringen. Wir danken den Kommunen und vor allem den ehrenamtlichen Kräften und den privaten Initiativen, die dafür gesorgt haben, dass jeder aus der Ukraine hier eine Unterkunft erhält und somit menschenwürdig untergebracht ist.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit. Wir nehmen unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen sehr ernst und versorgen Flüchtlinge, die tatsächlich vor Krieg und Terror geflohen sind. Welche Herausforderungen das für Sachsen- Anhalt mit sich bringt, macht die aktuelle Situation an den Schulen deutlich. Ein großer Teil der fast 6 000 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine wird von ukrainischen Lehrkräften oder von Personal zur intensiven Sprachförderung an den öffentlichen Schulen beschult.
Wir als CDU haben in der Vergangenheit immer deutlich gesagt, dass wir in Deutschland eine Integrationsobergrenze nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht
haben. Blicken wir nach Berlin: keine Schulplätze für Flüchtlingskinder. Berlins Bezirke haben keine Kapazitäten für Willkommensklassen. Rund 1 600 geflüchtete Kinder und Jugendliche stehen auf Wartelisten für einen Schulplatz. Das ist ein Beispiel aus der Praxis dafür, dass wir mit unserer Integrationsobergrenze richtig gelegen haben.
Vom überlasteten Wohnungsmarkt will ich an dieser Stelle gar nicht sprechen. Die großen Flüchtlingsströme in den letzten Monaten sind eine große Herausforderung für unser Land und für unsere Kommunen. Das Sozialstaatsprinzip ist in unserer Verfassung verankert. Der Sozialstaat wurde geschaffen, um denjenigen zu helfen, die tatsächlich Hilfe benötigen. Er wurde aber nicht für eine dauerhafte oder lebenslange staatliche Alimentierung ohne Mitwirkung zur Integration geschaffen.
„Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“
Ein Landrat der SPD meldet sich bei uns, bittet um Unterstützung, bittet um Hilfe und wir können nur sagen: Wir sind der falsche Ansprechpartner; ruf deine Bundesinnenministerin an; wir können dort nicht viel machen.
Im Dezember 2021, vor einem Jahr, bittet Baden-Württemberg um Unterstützung bei der Abschiebung eines gerichtlich verurteilten Sexualstraftäters, der mit drei anderen eine damals 14-Jährige über mehrere Stunden vergewaltigt hat. Ebenfalls im Dezember 2021 bittet Baden-Württemberg um Unterstützung bei der Abschiebung eines gerichtlich verurteilten Gefährders, weil aufgrund der Radikalisierung und der deutlichen Gewaltbereitschaft mit Anschlagsplanungen zu rechnen ist.
Es wird noch schlimmer: Der Sexualstraftäter sitzt nach der Haftentlassung in Abschiebehaft und kann nicht abgeschoben werden, weil trotz erneuter schriftlicher Bitte aus BadenWürttemberg im Februar dieses Jahres das Bundesinnenministerium keine Abschiebung nach Afghanistan vollzieht.
Im September dieses Jahres heißt es aus dem Ministerium von Frau Faeser, dass weiterhin die Durchführung von Abschiebungen von Gefährdern und schweren Straftätern nach Afghanistan nicht möglich sei.
Baden-Württemberg - zum dritten Mal -, dass der Sexualstraftäter und der Gefährder doch bitte nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Es besteht die Gefahr, dass weitere Sexualstraftaten begangen und Anschläge verübt werden. Von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser kam keine Reaktion.
Das ist die große Rückführungsoffensive. Das ist die tatsächliche Unterstützung für unsere Bundesländer durch den Bund. Wenn die Sicherheit eines Sexualstraftäters und wenn die Sicherheit eines Gefährders höher wiegen als die Sicherheit der eigenen Bevölkerung, dann ist Frau Nancy Faeser dort fehl an diesem Platze.
„Zusätzlich zur großen Fluchtbewegung aus der Ukraine kommen derzeit auch über das Mittelmeer und die Balkanroute wieder erheblich mehr Menschen nach Europa. ‚Das macht mir Sorge, hier müssen wir klar für eine Begrenzung sorgen‘, so Faeser.“
Diese Doppelzüngigkeit macht mir tatsächlich Sorgen. Denn wie sieht die Realität in Wirklichkeit aus? - Man nimmt große Kontingente von Flüchtlingen aus der Seenotrettung aus Italien auf, obwohl Deutschland europaweit bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine eine Vorreiterrolle innerhalb von Europa einnimmt, und das ohne Absprache mit den Bundesländern, die es am Ende zusammen mit den Kommunen schultern müssen. Die Absprachen dazu sind unterirdisch.
Die Bundesregierung wird „United4Rescue“ im Jahr 2023 2 Millionen € für die zivile Seenotrettung zur Verfügung stellen.
Auch für die darauffolgenden Jahre 2024 bis 2026 sind jeweils 2 Millionen € vorgesehen. Die Ampel fördert damit die illegale Schleusung über das Mittelmeer mit Steuermitteln.
Schleuser brauchen nur noch die Flüchtlinge in ein Schlauchboot zu stecken sowie den Notruf abzusetzen, und die Bundesregierung leistet Beihilfe beim illegalen Grenzübertritt.
Das hat mit tatsächlicher Seenotrettung nichts mehr zu tun. Wie naiv kann man eigentlich sein? - Das ist wirklich keine Rückführungsoffensive, das ist eine Einführungsoffensive zum Nachteil unseres Sozialstaats,
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht sieht vor, dass Menschen, die mindestens seit fünf Jahren in Deutschland geduldet sind, für weitere 18 Monate ein Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen. Dieses Gesetz belohnt die Falschen, nämlich die Ausreisepflichtigen, die vorwerfbar mit ungeklärter Identität bei uns leben. Es ist psychologisch der größte Unsinn, was gerade in Berlin passiert. Das wäre ungefähr das Gleiche, als wenn Sie einem Kind ein Schoko-Bons geben und sagen: Jetzt räume bitte dein Zimmer auf. - Das funktioniert nicht, das kann ich Ihnen ganz deutlich sagen.