Insofern sollten wir in dieser aufgeregten Zeit den Menschen nicht zwingend einen fulminanten, hektischen Schlussspurt bis zum 31. Oktober 2022 abverlangen. Die neue Grundsteuer wird erst ab dem Jahr 2025 erhoben. Selbstverständlich brauchen die Behörden noch Zeit, um die internen Vorbereitungen zu treffen und letztlich auch Bescheide zu erstellen. Eine Streckung des Grundsteuererklärungszeitraums
dürfte aber möglich sein, um den Menschen etwas mehr Zeit zu geben, sowohl denen, die Erklärungen abgeben müssen, als auch denen, die dabei helfen, sei es in den Behörden oder außerhalb.
Wir schlagen mit unserem Antrag eine Verlängerung um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 vor - das Jahresende wäre, meine ich, ungeeignet für eine Verlängerung; dann also lieber bis Ende Januar - und fordern, ein besonderes Augenmerk auf die Beratungsangebote zu richten.
Da wir uns als Land richtigerweise, wie ich meine, für das Bundesmodell entschieden haben, müsste die Frage der Fristverlängerung mit der Bundesebene geklärt werden. Wir wollen mit dem Antrag den Anstoß dazu geben. Ich bitte um Zustimmung zu dem vor- liegenden Antrag.
Vielen Dank, Herr Meister. - Für die Landesregierung redet der Finanzminister - welche Überraschung! - Herr Richter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Meister, die Finanzämter gehen immer angemessen mit ihren Steuer- bürgern um - das sei nur am Rande bemerkt.
Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Landesregierung gebeten, sich auf der Bundesebene, insbesondere auch beim Bundesfinanzminister, nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die verpflichtende Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung bis mindestens 31. Januar 2023 verlängert wird. Zu- dem wird gefordert, die Beratungs- und Informationsangebote in allen Finanzämtern und in dem zuständigen Finanzministerium des Landes auszubauen.
Meine Damen und Herren! Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich in der letzten Woche sehr ausführlich mit der Frist auseinandergesetzt und sind übereingekommen, noch die nächsten Wochen abzuwarten und sich Ende September über ein weiteres Vorgehen und über eine mögliche Fristverlängerung zu verständigen.
Warum diese Vorgehensweise? - Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist auch für die Finanzverwaltung eine einzigartige Herausforderung. Herr Meister, Sie haben das auch dargestellt. Die Finanzämter haben auf der Grundlage der von den Eigentümerinnen und Eigentümern abzugebenden Grundsteuererklärungen bundesweit mehr als 36 Millionen Grundstücke und bei uns im Land Sachsen-Anhalt mehr als eine Million Grundstücke neu zu bewerten. Die Bewertung von zumeist bebauten Immobilien ist eine komplexe Aufgabe und
erfordert Zeit, die aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts knapp bemessen ist. Das will ich ganz deutlich sagen. Ich führe es auch gleich aus.
Bereits bis Ende des Jahres 2023 müssen die Finanzämter die Grundsteuerwerte neu fest- gestellt haben, damit die Kommunen anschließend im Jahr 2024 die Hebesätze an- passen und die Grundsteuer neu festsetzen können. Ab dem Jahr 2025 können die Kommunen die Grundsteuer nur noch auf der Grundlage der neu festgesetzten Beträge er- heben. Die Entwicklung der letzten Wochen zeigt, dass ein Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer die Erklärung sehr wohl noch bis zum 31. Oktober 2022 abgeben wird. Wir haben mittlerweile zwischen 16 % und 20 %. Wir haben eine unheimliche Flut an Nutzerkonten, die über ELSTER beantragt werden.
Wenn in begründeten Einzelfällen, insbesondere bei Eigentümern mit einer Vielzahl von zu bewertenden Grundstücken - allein die Bahn hat, glaube ich, 4 000 Grundstücke -, entsprechende Fristverlängerungsanträge ein-
Übrigens rät auch der Deutsche Städtetag davon ab, schon jetzt einer Fristverlängerung stattzugeben. Hintergrund ist - glauben Sie mir; Sie haben alle auch Ihre eigenen Erfahrungen -, wenn ich jetzt die Frist verlängere, dann nehme ich den Druck raus. Dann werden wir am 31. Januar 2023 nicht anders dastehen als jetzt. Insoweit, sage ich einmal, ist es sicherlich gut, die nächsten Wochen noch abzuwarten, um sich dann zu einer möglichen Fristverlängerung zu verständigen.
Es wurde uns auch gesagt, der Bundesfinanzminister habe sich anlässlich eines offenen Tages dazu geäußert, dass das in Betracht
komme. Staatssekretärin Frau Hessel hat deutlich darauf hingewiesen, dass das nicht ganz eins zu eins interpretiert wurde, und hat noch einmal deutlich gemacht, dass der Bundesfinanzminister nur zusammen mit den Landesfinanzministern entsprechend agieren wird.
Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen, was an Kritik geäußert wurde. Wir hatten bundesweit - es waren letztlich zwei Tage, an denen wir nicht mehr in der Lage waren, online zu reagieren, an denen wir Probleme hatten - jeden Tag 150 Millionen Zugriffe auf das ELSTER-Portal. 150 Millionen! Zwei Tage haben wir gebraucht, um das in Ordnung zu bringen. Sagen Sie mir ein Portal, bundesweit, welches in der Lage ist, innerhalb so kurzer Zeit bei einer so großen Zahl so schnell zu reagieren. - Das zu der Kritik, die immer wieder geäußert wurde, dass das gar nicht möglich sei. Es sei undenkbar; ELSTER könne gar nicht funktionieren.
Wir haben eine Reihe von Anfragen in den Finanzämtern. Wir haben den Telefondienst verstärkt. Was wir auch gemacht haben, das ist, dass die Steuerbürger, die in das Finanzamt kommen, dort durch Mitarbeiter - wir haben auch dort eine Verstärkung vorgenommen - entsprechend beraten werden können.
Ich bitte darum, dass wir uns wirklich die Zeit nehmen, die nächsten Wochen noch abzuwarten. Sie können davon ausgehen, dass die Finanzminister angemessen und sicherlich mit Weitsicht zusammen mit dem Bundesfinanzminister die weiteren Themen zur Fristverlängerung besprechen und darüber auch
Vielen Dank, Herr Richter. - Herr Dr. Schmidt macht den Auftakt. - Ach, es gibt noch eine Frage von Herrn Rausch, stimmt. Ich hatte es mir aufgeschrieben, Entschuldigung. Ich war nur so fasziniert von der Dauer der Rede. - Herr Rausch, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Richter, Sie haben ausgeführt, dass auf einer Konferenz über unterschiedliche Aspekte beratschlagt wurde. Sie haben auch ausgeführt, dass es 150 Millionen Zugriffe auf dieses Portal ELSTER gab und dass das alles reibungslos funktionierte.
Mir sind mehrere Beschwerden aus der Wohnungswirtschaft darüber bekannt, dass sich beim Anlegen unterschiedlicher Liegenschaften auf diesem Portal manche Liegenschaften an- legen lassen, andere nicht. Rückfragen bei den Bearbeitern des Finanzamts ergaben, dass keine Auskunft dazu gegeben werden konnte, woran das im Detail liegt. Ähnliche Probleme beim Anlegen gab es aber auch beim Zensus, für den Abfragen gemacht worden sind.
Meine Frage wäre jetzt, weil Sie Mitglied dieser Konferenz waren: Ist über diesen Sachverhalt berichtet worden? Wenn ja, was ist der Grund dafür, dass es bei manchen funktioniert und bei manchen nicht? Wie ist es - das konnte
mir die Dame vom Finanzamt auch nicht beantworten -, wenn man willens ist, das zu machen, es aber, warum auch immer, nicht geht? Bekommt man dann ähnlich wie beim Zensus das Dokument in Papierform zugesendet? Oder wie hat man sich dazu verständigt, wie das ablaufen soll, wenn es technisch irgendwie nicht geht?
Ich muss dazu sagen, nicht jeder Einzelfall, in dem es Schwierigkeiten gibt, wird in der Finanzministerkonferenz beraten. Davon können Sie ausgehen.
- Also, mir ist nicht bekannt, dass es flächen- deckend wäre, dass ich nicht in der Lage wäre, es über ELSTER oder über das Bundesprogramm, auch wenn ich mehrere Flurstücke habe, in das System einzugeben. Wissen Sie, ich selbst habe, glaube ich, eine Viertelstunde gebraucht für ein Grundstück mit mehreren Flurstücken, um das hinzubekommen.
Wenn es Probleme gibt und ein Finanzamt tatsächlich nicht in der Lage dazu war, Abhilfe zu schaffen, dann möchte ich diese Fälle bitte wirklich einmal hören. Mir ist nicht bekannt, dass man es letztlich nicht geschafft hat.
Ich weiß, es gibt immer wieder unterschiedliche Aussagen. Die einen brauchen dafür zehn Minuten, die anderen haben es nach einer
Im Übrigen - ich sage es einmal so deutlich -, der eine schafft seine Steuererklärung - die wir übrigens alle machen, und dagegen gibt es keine Proteste - innerhalb einer Stunde und der Nächste braucht Tage dafür. Auch das ist leider so.
(Tobias Rausch, AfD: Aber der Vergleich hinkt! Es kommt darauf an, wie viele Anlagen ich habe zur Steuererklärung!)
- Ja, auch wenn der Vergleich möglicherweise etwas schief ist. - Sie können davon ausgehen, sollte es solche Probleme geben und diese an uns herangetragen werden, dann werden wir uns auch darum kümmern. Mir ist aber nicht bekannt, dass es tatsächlich nicht funktioniert.
Es gibt unterschiedliche Einschätzungen zu ELSTER und zum Bundesprogramm. Die einen finden das eine besser, die anderen das andere. Es ist allerdings nicht der Fall, dass der Antrag dann automatisch in Papierform zugeschickt wird. Im Übrigen, wenn jemand damit nicht zurechtkommt und es dem Finanzamt in Papierform schickt, dann gilt das auch als entsprechender Antrag. Das wird auch so zugelassen und insoweit wird es auch keine kritischen Nachfragen geben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Neubewertung des gesamten Grund und Bodens des Landes ist eine Aufgabe, die hoffentlich nur einmal im Jahrhundert passiert. Niemand in der jetzigen Finanzverwaltung hatte Erfahrung mit dieser Operation. Sie ist groß.
Ich könnte es mir leicht machen und sagen, die Finanzminister haben es unterschätzt, aber das stimmt ja nicht. Wir alle haben es unterschätzt, welche Probleme das im Einzelnen mit sich bringt.