Protocol of the Session on May 19, 2022

- Gut. - Dann bitte ich Frau Hohmann, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE einzubringen. - Frau Hohmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich mit einer positiven Nachricht beginnen. Vielleicht haben Sie es mitbekommen: Vor wenigen Stunden gab es eine Einigung bei den Tarifverhandlungen für Sozial- und Erziehungsdienste. Das ist doch eine gute Nachricht. Den Kolleginnen und Kollegen in den Sozial- und Erziehungsdiensten, die in den vergangenen Tagen und Wochen wirklich engagiert gekämpft und gestreikt haben, ist es zu ver- danken, dass es jetzt ein Ergebnis gibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Verhandlungsergebnis sieht im Einzelnen vor, dass es für die Beschäftigten zwei Entlastungstage pro Jahr geben wird. Zudem wird es die Option geben, dass Beschäftigte Teile ihres Gehalts in maximal zwei weitere Entlastungstage umwandeln können. Weiterhin sollen Erzieherinnen und Erzieher eine Zulage von 130 € bekommen. Bei Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sind es monatlich 180 € mehr. Hinzu kommen zahlreiche weitere Verbesserungen, die zu einer höheren Eingruppierung führen. Stufenlaufzeiten werden wieder an die allgemeinen Tabellen im öffentlichen Dienst angepasst, sodass schnellere Stufenaufstiege erfolgen und wieder Entwicklungsmöglichkeiten hergestellt werden. Nun bedarf es noch der Zustimmung der Beschäftigten, damit der Tarifvertrag für fünf Jahre gilt.

Sehr geehrte Damen und Herren, warum erzähle ich Ihnen das? - Natürlich hat das Tarifer-

gebnis auch Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt. Wir brauchen mehr Fachkräfte, um diese positiv erkämpften Forderungen der Gewerkschaften auch umsetzen zu können. Um zukünftige Fachkräfte zu unterstützen und die Aufnahme eines Erzieherberufs attraktiv zu gestalten, erhalten Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft derzeit auf Antrag eine Förderung zur Erstattung des Schulgeldes. Die Finanzierung erfolgt seit dem 1. August 2019 aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes und ist zunächst bis zum 31. Juli 2022 befristet. In Sachsen-Anhalt gibt es 14 Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft; 13 Schulen erheben Schulgeld.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen, dass dieses Verfahren, welches auch im Schulgesetz verankert ist, zum Ende des Schuljahres ausläuft.

Es gab bereits vor drei Jahren - einige werden sich sicherlich daran erinnern -, als wir § 18f in das Schulgesetz aufgenommen haben, kritische Stimmen von Anzuhörenden. Der VDP äußerte sich damals wie folgt - ich zitiere -:

„Der VDP Sachsen-Anhalt fordert deshalb vom Parlament ein Bekenntnis zur dauerhaften Gewährleistung der Schulgeldfreiheit. Sollte sich der Bundesgesetzgeber nicht dazu entschließen, eine entsprechende Verlängerung des ‚Gute-Kita-Gesetzes‘ und dessen finanzielle Untersetzung zu gewährleisten, müsste das Land ab dem Schuljahr

2022/2023 aus eigenen Mitteln die Schul- geldersatzkosten tragen. Gäbe es in Sachsen-Anhalt nicht entsprechende Ausbildungsangebote freier Schulträger, müsste das Land ohnehin die vollständigen Kosten der Ausbildung für alle Schülerinnen tragen, was zu erheblichen, weit über die Gewährleistung der Schulgeldfreiheit hinausgehenden Mehrkosten führen würde.“

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege äußerte sich so:

„Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege empfiehlt, unbedingt auf eine niederschwellige,

transparente und auskömmliche Förderung der Schulen mit Schulgeldfreiheit hinzuwirken, um für möglichst viele Schülerinnen in den Jahrgängen 2019 bis 2022 Schulgeldfreiheit zu erreichen.

Weiter ist die Schulgeldfreiheit für die Fachkräftegewinnung von so immenser Be- deutung, dass sie über die Zeit des KiQuTG gesichert werden muss.“

Ich vermute, meine Damen und Herren, dass die Stellungnahmen, die wir uns jetzt für die beantragte Gesetzänderung einholen werden, genau den gleichen Inhalt haben werden. Daher verstehe ich nicht, warum die Koalition nochmals eine Zeitbegrenzung in ihren Gesetzentwurf aufgenommen hat. Wir jedenfalls lehnen eine erneute Befristung ab, weil wir den Menschen im Land sagen wollen, dass sie hier eine wirklich unbefristete Schulgeldfreiheit haben müssten. Denn es ist ein falsches Signal, wenn wir Schülerinnen und Schülern, die ein Interesse an diesem Beruf haben, wieder nur für ein Jahr Schulgeldfreiheit versprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über einen Baustein zur Fachkräftegewinnung bei Erzieherinnen und Erziehern. Wir haben bei Weitem noch nicht alles ausgeschöpft. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass wir vor drei Jahren über die duale Berufsausbildung mit einer Ausbildungsvergütung in diesem Hohen Haus und auch in den Ausschüssen geredet haben. Die Landesregierung - ich glaube, es stand sogar im Beschluss - wollte sich auch im Bund dafür einsetzen, dass es diese duale Berufsausbildung mit einer Ausbildungsvergütung geben sollte. Ich muss heute aber leider feststellen, dass wir davon nichts zu sehen und auch noch nichts zu hören bekommen haben.

Wenn wir es also ernst meinen mit einer Ent- lastung der Erzieherinnen und Erzieher - ich denke dabei auch an die Verbesserung des Personalschlüssels, an die weitere Einbeziehung von Krankheits- und Urlaubstagen oder auch an

die Vor- und Nachbereitungszeiten usw. -, dann müssen wir den interessierten zukünftigen Fachkräften ein vernünftiges Angebot unterbreiten. Das kann nicht heißen: Bringt erst einmal Geld mit, um eine Ausbildung zu absolvieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank für die Einbringung, Frau Hohmann. Ich sehe keine Fragen oder Interventionen. - Deshalb möchte ich jetzt Frau Ministerin Feußner bitten - -

(Zuruf: Nein, erst Frau Grimm-Benne!)

- Erst Frau Grimm-Benne, gut. - Ich bitte Frau Grimm-Benne, für die Landesregierung Stellung zu nehmen. Dann folgt Frau Feußner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kollegin Feußner und ich haben uns darauf verständigt, dass ich zur Schulgeldfreiheit spreche und sie ein paar Worte zu den freien Schulen sagt.

In den letzten Jahren konnten alle Länder mit den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes einen Qualitätsschub für die Kindertagesbetreuung in Deutschland insgesamt forcieren. Angesichts der Bedeutung der frühkindlichen Bildung und Betreuung von Kindern für deren Entwicklung ist es ein politisches Gebot und auch im Interesse der Nachhaltigkeit, diese Maßnahmen nach gut drei Jahren auf jeden Fall zu verstetigen. Erfreulicherweise hat sich in der Folge auch die Koalition auf der Bundesebene darauf verständigt, das Gute-Kita-Gesetz über das Jahr

2022 hinaus fortzusetzen und für den Übergang bis zu dessen Überführung in ein Qualitätsentwicklungsgesetz die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

In diesem Kontext, meine Damen und Herren Abgeordneten, ist der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung und Anpassung des Schulgesetzes zu sehen. Die bis Mitte 2022 geltende Schulgeldfreiheit für Erziehungsberufe in Sachsen-Anhalt ist nämlich ein Baustein unseres Handlungskonzeptes zum Gute-Kita-Gesetz.

Weil Frau Abg. Hohmann das so lässig dargestellt hat: Die Schulgeldfreiheit für die Schuljahre 2019/2020 und 2021/2022 wird vorbehaltlich des Ergebnisses der Schlussabrechnung einen Betrag von rund 11 Millionen € aus- machen. Wir konnten rund 3 200 Auszubildende gewinnen und werden bereits im Durchschnitt schuljährlich davon profitieren. Es war immer klar, dass wir das als Land ohne eine Unterstützung vom Bund nicht allein stemmen werden. Deswegen appelliere ich nochmals, dieser Schulgesetzänderung zuzustimmen;

denn das ist ein sehr wichtiger Schritt.

Die Hausleitung des Bundesfamilienministe- riums hat die Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes fest zugesagt. Im Fokus des Änderungsgesetzes steht schon eine Weiterentwicklung in Richtung Qualitätsmaßnahmen. Natürlich erwarten wir vom Bund eine Nachhaltigkeit, nämlich in Richtung praxisintegrierte Ausbildung, für die es eine Ausbildungsvergütung gibt, und wir erwarten, dass die Quereinsteiger weiterhin finanziert werden - die finanzieren wir nämlich neben der Schulgeldfreiheit auch -, dass es weiterhin eine Stärkung der Fachberatung gibt, dass Kinder mit besonderem Bedarf weiterhin gefördert werden, aber eben auch die Schulgeldfreiheit. Natürlich könnte ich mir das auch für andere Berufe vorstellen. Dazu sind wir in einem engen Austausch mit dem Bund, weil das sehr wichtig ist.

Ein verlässlicher Punkt muss jetzt sein, dass die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher, Kind- erpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sich in Sachsen-Anhalt darauf verlassen können, dass bei Beginn einer Ausbildung im August tatsächlich die Schulgeldfreiheit gesichert ist. Des- wegen bin ich den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass sie einer kurzfristigen Änderung hinsichtlich des Schulgeldes zustimmen wollen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. Frau Hohmann hat eine Frage.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sprachen davon, dass auf der Bundesebene jetzt etwas geplant ist. Vorausgesetzt die Planung würde so nicht eintreten, würde dann das Land SachsenAnhalt für die Schulgeldfreiheit über das Schuljahr 2022/2023 hinaus die Kosten über- nehmen?

Die Änderung hinsichtlich des Schulgeldes gilt ja für das Schuljahr 2022/2023. Darum geht es bei der jetzt geplanten Änderung. Wir haben noch Restmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz, sodass dieses Schuljahr auf jeden Fall durchgehend gesichert ist, und das ist auch so geplant.

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Ich wollte wissen, ob auch darüber hinaus!)

- Das Bestreben ist, dass wir im Schuljahr 2023/2024 den Bund wieder im Plan haben, sodass wir dann wissen, dass wir das auch weiterführen können. Natürlich wollen wir eine dauerhafte Schulgeldfreiheit. Wenn Sie den Koali- tionsvertrag der Bundesregierung gelesen haben, dann wissen Sie, dass tatsächlich ein Wandel hinsichtlich dieser Ausbildungsberufe, die dringend gebraucht werden, ähnlich wie bei der Pflege, geplant ist.

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Jetzt ist Frau Feußner an der Reihe.

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Ich habe noch eine Nachfrage!)

- Frau Hohmann, das ist jetzt schon die zweite.

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Nein!)

- Doch, Sie haben gerade vom Sitzplatz aus auch schon eine Nachfrage gestellt.

(Monika Hohmann, DIE LINKE: Nein, darauf hat sie aber nicht richtig - - Ich wollte nur wissen - - Lachen - Zurufe)

- Bitte.

Meine Frage war: Falls der Bund diese Kosten nicht übernimmt, würde dann das Land Sachsen-Anhalt diese Kosten übernehmen? Ja oder nein? Mehr wollte ich eigentlich nicht wissen.

Das bleibt dem Parlament in den Haushaltsberatungen für die Jahre 2023 und 2024 über-

lassen, ob es dem dann noch einmal folgt und entscheidet, dass das aus eigenen Landes- mitteln erbracht werden muss, weil der Bund sich zurückzieht. Aber ich sehe im Augenblick keine Anhaltspunkte dafür, dass das passieren wird.

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Jetzt folgt Frau Feußner mit dem zweiten Teil.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich mache es kurz. Ich möchte zu den Schulen in freier Trägerschaft sprechen. Die Koalitionsfraktionen haben beschlossen, dass die Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzhilfemodells befristet um 6,35 % steigen soll. Für die freien Schulen ist das ein guter Tag.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD - Beifall bei der FDP)

Es ermöglicht ihnen mehr finanzielle Spielräume in Bezug auf die Bezahlung ihres Personals oder auf Investitionen oder auch auf Sachmittel. Ich hoffe, dass diese zusätzlichen Haushaltsmittel insbesondere der Qualität des Unterrichts an unseren freien Schulen zugutekommen.

Um die vorübergehende Erhöhung ab dem 1. August 2022 zu gewährleisten, bedarf es einer schulgesetzlichen Regelung in § 86 des Schulgesetzes, die jetzt mit diesem Gesetzentwurf eingebracht wird. Auf dieser Grundlage könnte das Ministerium für Bildung die Schülerkostensätze zunächst auch nach § 18a des Schulgesetzes berechnen und rechtssicher an die Träger der freien Schulen weitergeben.