Protocol of the Session on May 19, 2022

- Also, ich erspare es euch, dass wir jetzt vertieft über die Rolle des 6. Januar in Sachsen-Anhalt reden,

Das wäre übrigens angebracht, Herr Lippmann. Versuchen Sie einmal, zum Ende zu kommen!

weil das nicht das Thema ist. Ich nehme auch den 1. Mai gar nicht aus. Sie unterschätzen die

Rhythmisierung von intensiver Arbeit und Ruhephasen. Natürlich unterstützen die Feiertage, gerade wenn sie nicht an Wochenenden liegen - in vielen Jahren ist ja auch der Fall - das, was wir ansonsten natürlich durch die Urlaubsregelungen haben. Diesbezüglich sind wir nicht so schlecht aufgestellt. Die Feiertags

Herr Lippmann.

ruhe sollte den Beschäftigten schon zustehen.

Danke. - Wenn Herr Lippmann auf Fragen reagiert, dann fällt mir immer auf, dass wir Lücken in der Geschäftsordnung haben.

(Lachen bei allen Fraktionen)

Wir haben die Dauer der Frage zeitlich begrenzt, aber nicht die Dauer der Antwort. - Herr Stehli, ich verstehe Ihre emotionale Betroffenheit bei diesem Thema, weise aber darauf hin, dass Sie Herrn Lippmann keine Frage stellen können und auch keine Intervention machen können; denn Sie haben sich erst gemeldet, als er auf eine Frage von Frau Schneider reagiert hat. Es ist vorhin bereits erklärt worden: Wir konzentrieren Fragen immer auf den Ursprungsbeitrag; denn ansonsten werden wir nie fertig. Es tut mir leid.

(Stephen Gerhard Stehli, CDU: Ich finde schon noch eine Möglichkeit! - Lachen bei allen Fraktionen)

- Ich könnte es jetzt so sagen: Keine Gewalt!

Jetzt kommen wir zu der Dreiminutendebatte der Fraktionen. Zunächst hat jedoch Frau Ministerin Grimm-Benne das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion DIE LINKE strebt mit ihrem Antrag in Punkt 1 an, die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, festgeschrieben wird. Es soll die Gewährung eines Ersatzruhetages am nächsten Werktag, der auf den Feiertag folgt, vorgesehen werden.

(Unruhe)

- Ich bitte darum, genau zuzuhören. - Wir können dieses Ansinnen schon aus rein rechtlich formalen Gründen nicht unterstützen; denn das Arbeitszeitgesetz ist nicht dazu geeignet, die Lage von Feiertagen oder Ersatzfeiertagen zu bestimmen. Es dient auch nicht dazu, zusätz- liche freie Tage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu generieren oder die Jahres- arbeitszeit der Beschäftigten zu reduzieren.

Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es in erster Linie, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Soweit an einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, nicht gearbeitet wird, ist dieser Schutzzweck nicht gefährdet.

Insoweit ist materiellrechtlich der Regelungsbereich des Arbeitszeitgesetzes nicht eröffnet, da ja gerade keine Arbeit stattgefunden hat und ohne Arbeit hat auch keine physische und psychische Belastung stattgefunden, die aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ausgeglichen werden müsste.

Im Übrigen geht durch diese Kombination auch der grundgesetzliche Feiertagsschutz nicht verloren, da sowohl die Arbeitsruhe als auch die

Gelegenheit zur seelischen Erhebung an einem Feiertag an einem Sonntag ermöglicht werden.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch der weitere Zweck des Arbeitszeitgesetzes, den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der see- lischen Erhebung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, wird durch eine Kombination aus einem Feiertag und einem Sonntag nicht beeinträchtigt und löst daher keinen Regelungsbedarf im Arbeitszeitgesetz aus.

Hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsschutzes vollzieht das Arbeitszeitgesetz lediglich die durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder angeordnete Arbeitsruhe nach und regelt Ausnahmetatbestände. Frau Dr. Schneider hat es gesagt. Deshalb ist darin geregelt, dass, sobald ausnahmsweise an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird, ein Ausgleich - -

(Ministerin Petra Grimm-Benne hustet)

Ganz ruhig. Ich halte gedanklich die Uhr an, Frau Ministerin.

Frau Ministerin, wir machen es anders. Herr Stehli steht schon ganz diszipliniert am Mikrofon. Dann lassen wir ihn jetzt reden und Sie husten aus und hören ihm zu. Dann machen wir weiter. - Herr Stehli, Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank. - Ich will eine Frage an die Frau Ministerin stellen. Diese Frage wird vielleicht durch ein Nicken beantwortet werden können.

(Lachen bei allen Fraktionen)

Frau Ministerin, stimmen Sie mir darin zu, dass der Ansatzpunkt des Antrags, den der Kollege Lippmann vorgetragen hat, ein scheinbar rein utilitaristischer ist, welcher auf eine mehr oder minder Vollkasko-Mentalität im Umgang mit der Feiertagskultur abzielt und dabei auch die astronomischen Grundlagen unseres Kalendersystems in Verbindung mit dem religiösen Herkommen unserer Feiertage ignoriert?

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Stehli. - Jetzt haben wir nach wie vor das Problem, dass die Frau Ministerin nicht vollumfänglich sprechfähig ist, so würde ich es sagen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Scharade! - Un- ruhe)

Frau Ministerin, können Sie mit dem, was ich gesagt habe, ein bisschen mitgehen?

Brauchen Sie noch ein bisschen?

Ich versuche es.

(Unruhe)

Dann versuchen wir es jetzt. Vielleicht hilft uns ein bisschen Ruhe im Publikum.

(Dr. Falko Grube, SPD: Du wolltest uns doch schon immer etwas husten! - Oh! bei der CDU)

Vielleicht brauche ich etwas Arbeitsruhe, insbesondere nach der Debatte vorhin.

(Zuruf von der CDU)

Ich weiß, dass die Regierungsfraktionen von diesem Antrag der LINKEN nichts halten. Ich wollte nur juristisch begründen, warum das Ansinnen über das Arbeitszeitgesetz nicht zu machen ist. Ich habe es ein bisschen pointiert dargestellt. Herr Meister hat dazu schon etwas gesagt. Der Schutzgedanke des Arbeitszeitgesetzes ermöglicht so etwas nicht.

(Siegfried Borgwardt, CDU: So ist es!)

Punkt 2 des Antrages besagt, dass man, wenn wir es nicht schaffen, es im Bund zu regeln, dann eine Kompensationsregelung für die ausgefallene Arbeitsruhe eines gesetzlichen Feiertages auf Landesebene regelt. An dieser Stelle käme nur das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes infrage. Auch dort ist der Zweck jedoch allein der Schutz des Feiertages selbst, und nur aus diesem Schutzgedanken heraus kann die Anordnung einer allgemeinen Arbeitsruhe, die ein Beschäftigungsverbot im Arbeitszeitgesetz nach sich zieht, gerechtfertigt werden. Wir drehen uns also im Kreis.

Ich komme auf die Stelle zurück, an der ich vorhin wegen meines Hustens abgestorben bin, nämlich auf den Einwand, den Frau Dr. Schneider gebracht hat. Es soll gerade für diejenigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die insbesondere an den Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen, ein Aus-

gleichstag geschaffen werden, damit die Gesundheit geschützt wird und der Arbeitsschutz gewährleistet ist. Das wird durch diesen Antrag nicht unterstützt. Deswegen, so denke ich, werden die Regierungsfraktionen dieses Ansinnen ablehnen.

Danke. - Das war eine Intervention, auf die nunmehr reagiert worden ist. Dann sind wir jetzt fertig.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Jetzt können wir in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die SPD-Fraktion spricht - -

(Rüdiger Erben, SPD: Wir verzichten!)

- Die SPD verzichtet. - Für die AfD-Fraktion spricht Herr Tobias Rausch. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.- Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Ausgleich für Feiertage an Wochenenden - Zusätzliche Erholung von den Belastungen durch Arbeit in der Pandemie“ ist ein reiner Schaufensterantrag, der den Arbeitern Sand in die Augen streuen soll: Seht her, wir kümmern uns um euch!

(Lachen bei der AfD, bei der CDU und bei der FDP)

Wir haben gerade gehört, dass er rechtlich überhaupt nicht zulässig ist; die Ministerin hat es eben gesagt. Nun kann man durchaus sagen, dass es drei Blickwinkel auf diesen Antrag gibt. Der Arbeitnehmer wird sich sagen, das ist eine schöne Sache, wenn ich mehr Feiertage habe. Allerdings betrifft es nicht alle Arbeitnehmer, weil diejenigen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, in der Regel sowieso an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen und Ausgleichstage bekommen, wie auch die Arbeitnehmer, die im Vierschichtsystem arbeiten. Bei ihnen werden die Wochenenden sozusagen in die Woche verlegt. Das heißt, die Regeln zur Erholung be- stehen schon, weshalb es absurd ist, was Sie in Ihrem Antrag schreiben.