Protocol of the Session on May 19, 2022

Frau Grimm-Benne.

Ja, ich weiß, ich muss zum Schluss kommen.

Ja, bitte.

Aber jetzt zu sagen: Das Land muss handeln, das Land muss das wieder aufbauen - so einfach ist die Situation nicht. Ich denke, der Landkreis hat noch Hausaufgaben zu machen; er hat insbesondere mit uns darüber zu sprechen, wie man bei solchen Kooperationen auch genügend Fachpersonal und - Sie haben es gerade angesprochen - genügend Hebammen hat, damit man das qualitätsgerecht dort wieder aufbauen kann. - So weit von mir.

Damit hat Frau Grimm-Benne ihre Redezeit um mehr als eine Minute überzogen. Ich stelle die Überschreitung um eine Minute fest. - Herr Roi, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin Grimm-Benne, der Kreistag hat nicht beschlossen, dass die Klinik zugemacht wird. Sie ist, noch bevor der Aufsichtsrat einen knappen Beschluss gefasst hat, geschlossen worden; das wollen wir erst einmal festhalten. Unmittelbar nachdem der Aufsichtsrat das beschlossen hatte, gab es diesen großen Protest. Der Landrat hat seine eigene Beschlussvorlage im Kreistag zurückgezogen und der Kreistag hat mit großer Mehrheit den Wiederaufbau beschlossen. Nicht mehr und nicht weniger.

Das heißt, wenn Sie von d e m Landkreis sprechen, dann müssen Sie richterweise auch sagen, dass die politischen Gremien, die den Landkreis dort vertreten, sich alle für den Erhalt des Krankenhauses ausgesprochen haben.

Das, was Sie jetzt hier wiedergeben, ist ein Satz.

Herr Roi, Sie wollten eine Frage stellen. Sie wollten nicht ein Korreferat halten.

Ja, ich stelle eine Frage, und zwar ist es aktuell so - ich hatte es skizziert -, dass der Kreis per Kreistagsbeschluss gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes klagt. Parallel dazu will er aber ein Gespräch mit Ihnen führen. Gestern wurde im Finanzausschuss des Kreis- tages eindeutig gesagt: Das Landesverwaltungsamt wartet seit vier Wochen auf eine Stellungnahme aus Ihrem Haus. Können Sie heute hier sagen, wie Sie nun dazu stehen oder wie Sie nicht dazu stehen? Die Leute warten darauf.

Herr Roi, jetzt reicht es. Es hat lange gedauert, bis Ihre Frage kam. - Frau Grimm-Benne, bitte.

In der Tat habe ich aus dem Widerspruchsbescheid zitiert. Es gibt nicht nur eine mündliche Aussage, sondern der Landkreis hat mit Schreiben vom 22. April gegenüber der Kommunalaufsicht eingeschätzt, dass es keine Unterversorgung in der Region gibt. Daraus wurde geschlussfolgert, dass die Schließung des Fach- klinikums am Standort Bitterfeld die Versorgung nicht gefährdet. Das ist eine schriftliche Aussage, die der Landrat getroffen hat, um die Entscheidung zu der Schließung, die er damals getroffen hat, zu begründen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt.

Diese Begründung wird nun einer Überprüfung durch den Kreistag unterzogen. Hierbei geht es um die Frage: Ist eine Unterversorgung gegeben - ja oder nein? Zu diesem Streit ist jetzt ein Klageverfahren eingeleitet worden. Es gilt, dessen Ausgang erst einmal abzuwarten. Eine Mittelbehörde wird nicht ein Ministerium zur Stellungnahme auffordern; vielmehr haben wir uns mit Blick auf die heutige Debatte den Vorgang noch einmal selber gezogen. Wir sind im Augenblick noch nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Ich hätte mir gewünscht - das ist mit dem neuen Geschäftsführer leider noch nicht passiert -, dass er sich bei uns gemeldet hätte, um diese Problematik zu erörtern, insbesondere die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Kli- niken.

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Die nächste Frage hat der Abg. Herr Loth angemeldet.

Sehr geehrte Frau Grimm-Benne, der Kollege Roi hat zwei Themen behandelt. Das eine war das Krankenhaus Bitterfeld. Das andere war die Krankenhauslandschaft. Die Krankenhauslandschaft ist unterfinanziert. Darüber brauchen wir uns nicht weiter zu unterhalten. Das ist so. Das wissen auch Sie.

Sie haben jetzt aber darauf abgezielt, dass Sie gerade zu Bitterfeld nichts sagen können, weil in Bitterfeld wohl die Finanzierung noch nicht geklärt ist. Es ist nun aber so: Der Kreistag hat beschlossen, Geld für die Frauenklinik zur Ver- fügung zu stellen, für die Geburtenstation. Dann hat das Landesverwaltungsamt gesagt, ihr könnt das nicht, ihr dürft das nicht, wir verbieten euch sofort, hier weitere Investitionen zu machen.

Es gibt also von der kommunalen Ebene - -

Herr Loth, auch Sie bitte ich, eine Frage zu stellen und nicht ein Korreferat zu halten.

Ja. - Es gibt also von der kommunalen Ebene, vom Kreistag, der immer so autark handeln darf, wegen dieser Trennung von allem Möglichen, den Wunsch, das zu machen. Jetzt kommt Ihr Landesverwaltungsamt und sagt: Nein, das geht

nicht. Wieso verbietet das Landesverwaltungsamt dem Landkreis, diesen Beschluss umzusetzen, der die Frauenklinik mit eigenem Geld retten möchte?

Frau Grimm-Benne, bitte.

Ich habe schon einmal zitiert, dass das nach unserem Krankenhausgesetz eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises ist, aber nur dann, wenn es notwendig zur Versorgung der Be- völkerung ist - in diesem Zusammenhang mit Leistungen der Geburtshilfe und der Frauenheilkunde. Diese Versorgung, so hat der Landkreis selber eingeschätzt, ist mit der Schließung nicht gefährdet, weil er zu dem damaligen Zeitpunkt das Krankenhaus schließen wollte. Das wissen auch Sie.

Es gab eine Kooperation mit Dessau, die hat man einseitig aufgekündigt. Man wollte in der Pandemie diesen Standort schließen und das an die Universitätsklinik nach Halle geben.

Frau Grimm-Benne, vielen Dank. - Herr Hövelmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, erst einmal Danke, dass Sie noch einmal die Widersprüchlichkeiten des gesamten Verfah-

rens der letzten Jahre dargestellt haben. Ich glaube, das gehört zur Wahrheitsfindung tatsächlich dazu.

Dennoch meine Frage: Nun ist es so, dass der Landkreis sich bekannt hat, mit eigenen Haushaltsmitteln mitzuhelfen, diese Station wieder zu errichten, und das Landesverwaltungsamt sagt: Nein. Können Sie nachvollziehen, dass das vor Ort nicht nachvollziehbar ist, in dem Wissen, dass wenige Kilometer weiter entfernt, nämlich im Burgenlandkreis, genau dasselbe passiert,

(Zuruf von der AfD: Es ist passiert!)

nämlich dass der Kreistag beschlossen hat, mit eigenen Haushaltsmitteln eine Klinik im Landkreis zu unterstützen, die zudem noch in privater Trägerschaft ist? Können Sie nachvollziehen, dass das vor Ort zu Widerspruch führt?

(Zustimmung von Daniel Roi, AfD)

Frau Grimm-Benne, bitte.

Natürlich kann ich das nachvollziehen. Ich habe mich damals in Naumburg und in Zeitz sehr dafür eingesetzt, dass der Standort dort erhalten bleibt. Dabei ging es auch darum, gerade auch bei der Versorgung im ländlichen Raum die Geburtshilfe wohnortnah anzubieten. Rein politisch ist unsere Forderung bis hin zum Bund, dass Geburtshilfe zur Grundversorgung gehört, dass man sozusagen eine Vorhaltung finanziert und dass man das nicht nur rein nach Fällen beurteilt. Das kennen Sie. Aber das würde jetzt in der Situation in Bitterfeld-Wolfen nicht helfen. Jetzt befindet sich das Verfahren bereits im Kla-

geverfahren. Es ist auch kein Vorgang, den wir als Fachaufsicht behandelt haben, sondern die Kommunalaufsicht. Dabei wird natürlich immer darauf geachtet, wie ein Landkreis tatsächlich in finanzieller Hinsicht aufgestellt ist und ob er sich dieser freiwilligen Aufgabe stellen kann.

Ich habe versucht, die Widersprüchlichkeit noch einmal deutlich zu machen, warum das Landesverwaltungsamt zu dieser ablehnenden Entscheidung gekommen ist. Der Landkreis selbst hat diese Schließung zunächst unterstützt.

(Zuruf von der AfD)

Jetzt wird die Argumentation auf Druck des Kreistages, der Bevölkerung berechtigterweise umgedreht, und es wird gesagt, dass es dort natürlich eine Unterversorgung gibt. Das ist im Augenblick der Streitpunkt.

Ich habe mich bislang vermittelnd eingesetzt. Ich habe auch gegenüber den Kreistagsfraktionen, die mich gefragt haben, gesagt, dass die Lösung im Grunde genommen wäre, dass man sich nicht allein auf den Weg des Wiederaufbaus macht, sondern dass man gucken sollte, wie man entweder die alte Kooperation mit dem Krankenhaus in Dessau wieder aufleben lassen könnte - da hat es sehr gute, auch ärzt- liche Verbindungen gegeben - oder aber, wenn man es neu aufbaut, dennoch in Kooperation zu gehen. Das ist auch, glaube ich, das, was das Landesverwaltungsamt empfohlen hat, möglicherweise mit Wittenberg Kooperationen aufzubauen. Investitionen und das Geld sind das eine. Das Personal ist das andere. Wir müssen tatsächlich die Qualitätsanforderungen erfüllen. Deswegen brauchen wir das notwendige Fachpersonal.

Jetzt noch eine kurze Nachfrage und eine kurze Antwort.

Frau Ministerin, wären Sie bereit, den Konflikt zwischen der fachlichen Bewertung und der kommunalaufsichtlichen Bewertung mit Ihrer Kabinettskollegin Frau Dr. Zieschang zu besprechen?

Bitte.

Natürlich besprechen wir das. Ich möchte gern einladen. Ich würde es gern sehen, wenn der Landrat und der neue Geschäftsführer zu uns ins Haus kommen würden, um ihre Vorstellungen darzustellen. Vielleicht können wir mit anderen Verbindungen, anderen Krankenhäusern eine Unterstützung leisten.

Sie haben es insgesamt sehr ausführlich dargelegt. Vielen Dank, Frau Ministerin GrimmBenne. - Wir steigen in die Debatte ein. Es wurde eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vereinbart. Da allerdings überzogen worden ist, können wir jedem Redner eine Redezeit von bis zu vier Minuten zugestehen. Frau Dr. Schneider hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen! Wir wissen, dass wir in Sachsen-Anhalt über eine sehr moderne und anpassungsfähige Krankenhauslandschaft verfügen. Das wissen wir nicht erst seit

der Bewältigung der Coronakrise, der pandemischen Lage in den letzten zweieinhalb Jahren, sondern wir finden landein landaus viele hervorragende Beispiele für die Leistungsfähigkeit in Medizin und Pflege. Dazu tragen nicht nur die Universitätskliniken bei, sondern es tragen alle Krankenhäuser in den Kreisen dazu bei, und zwar von der Grund- bis zur Maximalversorgung, und auch weitere Strukturen in den ländlichen Räumen und in den städtischen Zentren.

Ziel unserer Politik muss es sein, dass das bestehende Netz gefestigt wird und dass sinnstiftende und strukturelle Weichen für die Zukunft gestellt werden. Es ist bereits angesprochen worden. Natürlich ist die Finanzierung ein Dreh- und Angelpunkt, aber andere Faktoren stehen genauso im Fokus: die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, und zwar im landesweiten Verbund - die Ministerin hat es bereits angesprochen -, die Fachkräftegewinnung - darüber sprechen wir fast jedes Mal im Landtag -, die Attraktivität der Arbeitsplätze und der

Arbeitsumgebung, insbesondere auch in den ländlichen Räumen, der Aufbau von digitalen Strukturen usw.

Für die Entwicklung von einzelnen Standorten vor Ort stehen wir als Regierung deshalb in enger Abstimmung mit unseren Kommunen, um die Daseinsvorsorge zu sichern. Denn Landkreise und kreisfreie Städte spielen für die Sicherung der Daseinsvorsorge und insbesondere auch im Gesundheitswesen die entscheidende Rolle. Sie sind Träger des Sicherstellungsauftrages für die stationäre medizinische Versorgung des öffentlichen Gesundheits- wie auch des Rettungsdienstes. Ganz oft sind sie darüber hinaus auch selbst Träger von Krankenhauseinrichtungen.

Bezugnehmend auf den Antrag der AfD-Fraktion können wir feststellen, dass die Daseinsvorsorge der Frauenheilkunde und Gynäkologie im Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen durch

die Entscheidungen des Kreistages bereits grundlegend gesichert ist. Sowohl das stationäre als auch das ambulante Angebot der Frauenklinik gehen weit über ein 08/15-Angebot hinaus. Unser Dank gilt dem Engagement der Vertreter in Bitterfeld-Wolfen für die Erfüllung ihrer kommunalen Verantwortung und Aufgabe.

Deshalb bitten wir Sie um Unterstützung und Zustimmung zum Alternativantrag der Koalition. - Vielen Dank.