Na ja. - Dann frage ich Sie, Herr Siegmund, einmal, ob Ihnen das Aktenzeichen 1 BvR 2649/21 etwas sagt. Falls nein: Es ist das Aktenzeichen der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ich darf daraus wie folgt zitieren:
„Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Artikel 12 Abs. 1 GG.
Trotz der hohen Eingriffsintensität […] müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.“
Ich würde Sie gern fragen: Gelten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für Sie nicht mehr? Sind die nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen? Wie gehen Sie mit denen um? Denn all das, was Sie hier vorgetragen haben, widerspricht dem vollständig.
Vielen Dank für die Frage, Herr Striegel. Zunächst stelle ich auf persönlicher Ebene fest, dass ich beeindruckt bin, dass diese Frage von Ihnen kommt. Vor wenigen Jahren haben Sie noch illegale Hausbesetzungen befürwortet, Sie sind fahrerflüchtig gewesen. Das heißt, dass Sie sich mit der Rechtslage jetzt so widerspiegeln wollen, wundert mich persönlich sehr.
(Starker Beifall bei der AfD - Sebastian Strie- gel, GRÜNE: Sind Sie völlig daneben? - Zuruf: Das ist schon wieder so peinlich! - Zurufe von der AfD - Unruhe)
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Was ist das denn? Sie haben doch keine Argumente! - Zu- ruf: Die haben Sie doch auch nicht, Herr Strie- gel! - Lachen)
- Hören Sie mir zu? Ich möchte es doch ausführen, ich habe mir nur eine Vorbemerkung erlaubt, Herr Striegel.
Ich habe mir das Urteil heute natürlich angeschaut, Herr Striegel. Ich bezweifle, dass Sie es in Gänze aufgenommen haben, sonst hätten Sie mir vielleicht nicht diese Frage gestellt. Denn das Urteil argumentiert genau mit dem, was ich gerade entkräftet habe. Das Urteil bezieht sich nämlich auf die RKI-Richtlinien zum Schutz der gefährdeten Gruppen,
die ich hier in meiner Rede entkräftet habe, Herr Striegel. Das heißt, das Urteil ist absolut fragwürdig. Das Urteil empfiehlt den Pflegern eines: Wenn ihr euch nicht impfen lassen wollt, dann müsst ihr halt den Beruf verlassen. - Das ist für meine Begriffe ein sehr fragwürdiges Rechtsverständnis. - Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Jetzt sind wir mit der Einbringung durch und können in die Dreiminutendebatte eintreten. Diese wird von der Ministerin eröffnet. - Ministerin Frau Grimm-Benne, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung beabsichtigt, keine von den im Antrag der AfD geforderten Punkte umzusetzen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist kein Werkzeug, um dem Krankenhaus- und Pflegepersonal das Leben schwer zu machen.
Nicht nur der Eigenschutz von Beschäftigten im medizinischen Bereich aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos, sondern insbesondere der Fremdschutz von Vulnerablen, von Vorerkrankten oder Älteren steht dabei im Fokus.
Dies bestätigt auch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat die anhängigen Beschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht endgültig abgewiesen. Damit hat es die Maßnahmen insbesondere auf der Grundlage der Schutzpflichten des Staates als gerechtfertigt eingestuft. Ich darf zitieren: Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitsbereich. Die Abwägung des Gesetzgebers, dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung zu geben, sei nicht zu beanstanden. Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs sei kein Grund, von dieser Beurteilung abzu- weichen. - So unser höchstes Gericht.
Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben das jetzt natürlich sehr schön abgelesen, entsprechend vorbereitet. Ich habe jetzt im Prinzip bei
der Einbringungsrede auch die Argumente, die Sie gerade aufführten, anhand aktuellerer Studien wissenschaftlich entkräftet.
Sie beziehen sich jetzt ausschließlich auf dieses Urteil. Würden Sie bitte auch auf wissenschaftliche Erkenntnisse eingehen und sagen, worauf genau Sie sich jetzt beziehen, wenn Sie sagen, dass Sie an diesem aktuellen Verfahren festhalten wollen, unabhängig von diesem Urteil?
Ich habe in meinen Eingangsworten bereits gesagt, dass die Landesregierung nicht von diesem Weg abweichen wird. Sie wird weder eine Bundesratsinitiative in den Blick nehmen,
Ich will es noch einmal sagen: Das höchste Gericht, das alle Grundrechte von beiden Seiten abgewogen hat,
hat diesen § 20a des Infektionsschutzgesetzes für rechtmäßig erkannt. Ich habe gesagt: Ich als Landesregierung bin gehalten, diese Gesetze umzusetzen.
Und ich muss Ihnen sagen: Ihre rechtliche Einschätzung werte ich nicht so hoch wie die des Bundesverfassungsgerichtes. - Herzlichen Dank.
Herr Roi, wir sind in einer Dreiminutendebatte, da haben wir - das wissen Sie - die Regel: eine Nachfrage pro Fraktion.