Wir werden deshalb weiter intensiv darauf drängen, dass im Sinne unserer Anträge aus der letzten Wahlperiode in den kommenden Haushalten ab dem Jahr 2023 die Voraussetzungen für ein eigenes Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ geschaffen werden. Damit soll das ESFProjekt ergänzt und am Ende der jetzigen Förderperiode letztlich abgelöst werden. Denn noch ein weiteres Mal darf es eine solche HängeparƟe und einen solchen verlustreichen Übergang nicht geben.
Das ist unzumutbar für die Kinder und Jugend- lichen. Das ist unzumutbar für die Träger und für die Kommunen. Und es ist unzumutbar für alle BeschäŌigten. Ihre wertvolle Arbeit für die Bildung und Erziehung, ihr Engagement für die Probleme und Sorgen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern, ihre Unterstützung für die LehrkräŌe verdienen wirklich mehr als das Hangeln von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten.
Wir fordern die KoaliƟon auf, hier und heute ein klares Bekenntnis abzugeben, bis zum Ende der Wahlperiode die Schulsozialarbeit in allen Schulen des Landes bedarfsgerecht sicherzustellen und dafür die notwendigen Mitel im Landeshaushalt endlich bereitzustellen.
mindest die bisherige Substanz zu reten, das ist eine echte Anrechnung des Engagements in den Kommunen. Das bedeutet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte mindestens in dem Maße von der im neuen ESF-Programm verlangten Miƞinanzierung entlastet werden, in dem sie nachweislich eigene Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zusätzlich in ihren Schulen einsetzen.
Die Entlastung der Kommunen muss dabei sowohl die Einsatzstellen in den Schulen als auch eine Miƞinanzierung aus Landesmiteln für die regionalen Netzwerkstellen umfassen. Das würde am Ende dazu führen, dass bereits bestehende Angebote und Strukturen in der Regel nicht reduziert oder sogar ganz abgebaut werden. Im Gegenteil, durch ein solches Anreizsystem könnte das Engagement in den Kommunen vielleicht sogar gesteigert und die Schulsozialarbeit tatsächlich ausgeweitet werden.
Wie so oŌ in unserem Land, wurde die neue Förderung auch wieder viel zu spät und viel zu holprig auf den Weg gebracht. Deshalb müssen Sie sich jetzt wirklich ranhalten mit der Bescheidung der Anträge, damit nicht noch die letzten Eulen verflogen sind. Versprechen Sie nicht nur, sondern tun Sie etwas. Sie können es nicht so laufen lassen, wie es jetzt läuŌ, denn es läuŌ schlecht. - Vielen Dank.
kein Geld ausgeben. Insbesondere was den Einzelplan 05 betriŏ, wenn Sie Herrn Heuer gehört haben und auch unseren Finanzminister, wie viele Milliarden Euro wir im Verhältnis zum letzten Jahr ausgeben, finde ich das eine unwahre Aussage, um es vorsichƟg zu formulieren.
Und dann möchte ich Sie doch einmal biten, einen Vorschlag zu machen, welches soziale Projekt wir dafür streichen, damit wir Ihren Forderungen nachkommen können.
Ich mache es auch ganz kurz. - Liebe Kollegin, genau das Letzte ist ja das Typische und es ist ja der Kern unserer poliƟschen Auseinandersetzungen, dass Sie, gerade von der CDU, immer der Meinung sind, wir können uns das alles nicht leisten, wenn wir irgendwo etwas mehr machen wollen, müssen wir irgendetwas streichen.
Ich habe auf die 92 Millionen € nicht abgeflossene Personalmitel hingewiesen. Wir haben schon an anderer Stelle gesagt, wir haben auch schon mit anderen Anträgen gesagt, wenn wir die Kinder in der Schule haben, wenn wir eine Schulpflicht haben, wenn wir gesellschaŌliche Erwartungen haben, was in Schulen staƪindet, dann müssen wir Menschen zu Menschen bringen, dann müssen wir geeignete Pädagogen zu den Kindern bringen.
Wenn wir keine LehrkräŌe zur Verfügung haben, dann müssen wir andere Personen einbinden. Das ist die Gelegenheit, Mitel, die der Finanzminister einstreicht, weil die Personalkosten nicht abgeflossen sind, jetzt für die
Vielen Dank, Herr Lippmann. - Für die Landesregierung spricht nun die Ministerin Frau Feußner. - Frau Feußner, bite.
Vielen Dank, Frau PräsidenƟn. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie mir die Gelegenheit geben, noch einmal die PosiƟon der Landesregierung zu wichƟgen Fragen der Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit der in Kürze folgenden Debate zum Haushaltsplanentwurf 2022 zu erläutern.
Wir haben hier im Hohen Haus schon oŌ und im Bildungsausschuss regelmäßig über die SituaƟon gesprochen. Aber ich möchte dazu gern noch einmal hier vortragen. Dass sich das Land aus seiner Verantwortung zieht, kann man bei einem bundesweiten Spitzenplatz bei der Finanzierung von Schulsozialarbeit nur schwer vermuten.
Sachsen-Anhalt ist im Vergleich mit allen anderen Bundesländern das einzige Bundesland, das so viel Geld aus dem Landeshaushalt für Schulsozialarbeit in die Hand nimmt.
Nicht einmal Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wenden Mitel in der Höhe wie Sachsen-Anhalt auf. In Mecklenburg-Vorpommern
müssen sich die Kommunen als Zuwendungsempfänger zu 50 % an der Förderung der Schulsozialarbeit beteiligen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns im Bildungsausschuss regelmäßig und sehr detailliert über die Rahmenbedingungen der neuen Förderperiode ausgetauscht. Sicherlich ist mehr Geld - das sage ich unverhohlen - immer besser. Aber der Blick in das eigene Portemonnaie des Landes beantwortet auch Fragen.
Es gibt FrakƟonen, die denken, das Geld des Landes oder des Bundes ist unendlich. Sie machen sich keine Gedanken über Verschuldung usw. Ich glaube, die KoaliƟonsfrakƟonen sehen das im Wesentlichen ganz anders und denken auch an die zukünŌigen GeneraƟonen.
Genau denen wollen wir die Schulden nämlich nicht überlassen. Wie gesagt: Geld auszugeben ist immer gut.
(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Das macht ihr ja gerade nicht! Ihr ruiniert die Bildung! Das ist die Zukunft!)
Nachdem klar war, dass ein Programm zur Schulsozialarbeit nicht allein aus Landesmiteln zu stemmen ist, war die Landesregierung gefordert zu prüfen, ob eine Weiterfinanzierung über 20 % hinaus möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung ist Ihnen bekannt.
teiligung des Landes nicht erhöht werden kann und der Fehlbetrag von den Kommunen aufzubringen ist. Der Landesregierung ist durchaus bewusst, dass insbesondere finanzschwache Kommunen Probleme bekommen könnten. Um jedoch so gut wie möglich für die kommende EU-Förderperiode Abhilfe zu schaffen, haben wir Möglichkeiten entwickelt, damit die Kommunen ihre Finanzierungsbeteiligung leisten können.
In § 31 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Landesmitel unter anderem für die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit - mithin schon immer auch in Form von Schulsozialarbeit - gesetzlich festgeschrieben worden. Sie werden den Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß den §§ 11 bis 14 SGB VIII im eigenen Wirkungskreis zugewiesen.
Zudem erfolgen auf der Grundlage des § 9 FAG besondere Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB VIII. Das FAG steht ausdrücklich nicht unter Haushaltsvorbehalt, sodass die Zahlungen sichergestellt sind. Im Einzelfall können nach § 17 FAG Mitel subsidiär zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommune gewährt werden.
Frau Feußner, einen Augenblick bite. - Wir haben eine Verabredung getroffen: Im Plenum sind keine parlamentsfremden Personen gestattet. - Bite.