Protocol of the Session on February 25, 2022

Jetzt spricht Herr Richter für die Landesregierung. Er kommt jetzt zum Pult. - Herr Minister.

Sehr geehrte Frau PräsidenƟn! Meine Damen und Herren! Herr Ruland, gerade aufgrund Ihrer Frage möchte ich etwas zum Hintergrund dieser LiegenschaŌ sagen und zu der Entscheidung, die damals dazu geführt hat, dass das am schlechtesten untergebrachte Polizeirevier in Deutschland auf jeden Fall eine andere Unterbringung benöƟgt. Damals kam man zu dem Ergebnis, dass das Revier in der Sternstraße unter- gebracht werden soll.

Wenn Sie mich heute fragen, ob das eine gute Entscheidung war, dann würde ich das sicherlich nicht mehr uneingeschränkt mit Ja beantworten,

(Zuruf: Wer hat dagegen gestimmt? - Lachen)

- Kollege Heuer - weil sich gezeigt hat, dass es eine Reihe von Problemen und Schwierigkeiten gab. Wenn ich mir die Bauzeit anschaue und all die Themen, die damit zusammenhängen, dann müsste man sich in der ZukunŌ - wir wollen nicht noch eine weitere PD bauen - überlegen, ob es eine sinnvolle Entscheidung ist, eine PolizeidirekƟon mit all den Schwierigkeiten direkt in der Stadt unterzubringen.

Damit Sie es einordnen können: Das Haus 5 - das kam zum Schluss heraus - ist nicht

das einzige Haus. Als man damals über den Standort entschieden hat, Olaf Meister, haben sich die GRÜNEN nicht dagegen gewehrt.

(Zuruf: Wir waren nicht im Koalitionsaus- schuss!)

- Bei der Entscheidung waren Sie noch nicht in der Regierung. - Damals war die Planung, alle Gebäude abzureißen; das war die erste Planung. Im Rahmen der weiteren Überlegungen kam es dazu, dass das gesamte Ensemble, nämlich die Häuser 1 bis 4, das Haus 7 und die Fassade zum Haus 6, Bestand haben sollen.

Ich will damit sagen, dass man sich bauseiƟg sehr intensiv mit dem Denkmalschutz auseinandergesetzt und eine Menge invesƟert hat; übrigens nicht nur Geld, sondern auch Planungsleistungen und viele, viele andere Dinge mehr, um das Denkmal zu erhalten.

Der sogenannte Trainhof ist, wenn man sich die LiegenschaŌ heute anschaut, im Rahmen der gesamten Baumaßnahme recht gut eingebunden.

Zunächst war auch das Haus 5 eingeplant. Dann hat man sich aber die Dinge weiter angeschaut und festgestellt, dass die Nutzfläche von 265 m², über die wir reden, sehr gut woanders untergebracht werden kann. Diese Fläche ist dann in Haus A1 zur Verfügung gestellt worden. Mit Blick auf die Vorhaltefläche von 200 m² ist festgestellt worden, dass man sie anderweiƟg bedienen kann und insoweit darauf nicht angewiesen ist.

Die Kosten in Höhe von 2,2 Millionen €, die damals ermitelt worden sind - das wären heute übrigens keine 2,2 Millionen € mehr, sondern das Doppelte -, führten unter anderem dazu, sich weitere Gedanken zu machen. Neben dem hohen Preis für die 265 m² spielen bei der Entscheidung weitere Dinge eine Rolle, nämlich die Neuausrichtung der Verkehrserschließung, der

Feuerwehraufstell- und -bewegungsflächen sowie die Zu- und Ausfahrten einschließlich der geforderten zwei Notausfahrten und darüber hinaus noch ca. 290 Stellplätze für die Dienst-Kfz und Kfz-Stellflächen. Zudem mussten - das war auch ganz wichƟg - Freiflächen für die entsprechenden Sicherheitslagen im Innenhof vorgehalten werden.

All das hat dazu geführt, dass der entsprechende Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde gestellt wurde. Diese hat dann im Rahmen der Abwägung gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 des Denkmalschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt die Entscheidung getroffen, dass dieses Gebäude abgerissen werden könne.

In den Jahren 2014 und 2017 ist diese Möglichkeit bis zum Jahr 2020 und im Jahr 2020 bis zum Jahr 2023 verlängert worden. Wenn Sie mich jetzt fragen, warum das Gebäude bisher nicht abgerissen worden ist, dann antworte ich darauf, dass dies mit der KonstellaƟon in der KoaliƟon in den Jahren 2016 bis 2021 zusammenhing. Es gab einen Kollegen, der dazu eine andere Auffassung hate. Deshalb ist die SituaƟon entstanden, dass das Gebäude noch nicht abgerissen worden ist.

VizepräsidenƟn Anne-Marie Keding:

Herr Minister Richter, wir führen eine Dreiminutendebate.

Ich komme gleich zum Schluss. Es ist schon gesagt worden, das Gebäude steht dort. Wenn wir dem tatsächlich folgen würden, dann würde dies Kosten in Höhe von bis zu 5 Millionen € mit sich bringen. Wir müssten die Energie dort wieder anlegen. Wir müssten umplanen, was erhebliche zeitliche Verzögerungen nach sich ziehen würde.

Ich kann Ihnen nur den Rat und die Empfehlung geben, nicht an dem Beschluss vom 13. Januar zu rüteln. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

VizepräsidenƟn Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Richter. Ich sehe keine Fragen und keine IntervenƟonen. - Die Debate wird von dem Abg. Herrn Dr. Grube von der SPDFrakƟon eröffnet.

Frau PräsidenƟn! Sehr geehrte Damen und Herren! - LäuŌ die Uhr jetzt immer vorwärts?

VizepräsidenƟn Anne-Marie Keding:

Die Uhr läuŌ vorwärts und nach drei Minuten ist die Redezeit beendet.

Alles klar. - Frau PräsidenƟn! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will eine kurze Vorbemerkung machen. Wir sind in Zeiten, in denen, während wir friedlich tagen, in Kiew die ersten Kämpfe staƪinden - die Lage ist nicht so ganz klar -, in denen Bomben und Raketen die Stadt treffen.

Wir haben schon viel über die unmitelbaren Folgen von Krieg geredet, nämlich Tod, Vertreibung, Zerstörung und Leid. Wir reden heute über die sehr mitelbaren Folgen von Krieg; denn vor fast 80 Jahren ist das passiert, was Olaf Meister eben anhand seiner Familiengeschichte dargestellt hat. Die Stadt Magdeburg wurde bombardiert und selbst heute, nach 80 Jahren, sprechen wir noch über die BeseiƟgung der Fol-

gen. Das, was auf dem Gelände der PolizeiinspekƟon passiert, gehört dazu.

Zum Haus 5. Ein richƟges Ruhmesblat ist das Vorgehen des Landes nicht. Es ist nicht das einzige denkmalgeschützte Gebäude auf dem Gelände, das abgerissen werden soll. Es gibt Erhaltungszustände, das ist keine Frage. Aber ich finde, angesichts dessen, was wir Privaten bisweilen beim Thema Denkmalschutz zumuten, hat die öffentliche Hand natürlich eine besondere Verantwortung, dem Denkmalschutz in ihrem Verantwortungsbereich ordentlich nachzukommen.

(Zustimmung)

Die KoaliƟon wird diesen Antrag in den Ausschuss überweisen, um zu prüfen, welche Möglichkeiten es noch gibt.

Ich habe dem Antrag der GRÜNEN im Stadtrat zugesƟmmt, weil ich finde, bei dem, was in Magdeburg in der Bombennacht kaputgegangen ist, können wir nicht sorgsam genug mit dem umgehen, was noch erhaltenswert ist.

Deswegen ist für mich eine spannende Frage - - Ich habe es nicht in den Unterlagen gefunden und ich bin selbst Mitglied im Bauausschuss. Die Berechnungen im Zusammenhang mit den 265 m² Nutzfläche sind eine Milchmädchenrechnung; denn sie können ja nicht weg, sondern sie werden an anderer Stelle gebaut, also, die Fläche braucht man.

Das heißt, das, was man dort häte stehen lassen können, häte man an anderer Stelle nicht bauen müssen. Deswegen wäre eine Frage, die im Finanzausschuss gestellt werden müsste, welche Kostenerhöhung damit tatsächlich einhergeht. Im Moment sind es 4 Millionen €. Ich habe gelesen, dass es einschließlich der Sanierung 4,1 Millionen € sind. Der Betrag hat sich also seit dem Jahr 2018 um 2 Millionen € erhöht; es sind also nicht mehr 2,2 Millionen €.

Zudem stellt sich die Frage, ob die kalkulierten Kosten in Höhe von 160 000 € für den Abriss noch sƟmmen.

Wir reden also über Mehrkosten in Höhe von ca. 4 Millionen € abzüglich der Nutzfläche, die an anderer Stelle nicht gebaut werden müsste.

Da wir gerade bei Wünschen sind und bei dem, was im Finanzausschuss noch besprochen werden kann: Wir haben bei dem Thema städtebauliches Ensemble rund um die Sternstraße noch zwei Leerstellen, nämlich einmal die Sternstraße 2 und das Pendant auf der Hallischen Straße.

Diesbezüglich wäre es eine spannende Frage, wenn das gesamte Thema sowieso noch einmal besprochen wird, ob diese nicht einer Nutzung durch das Land zugeführt werden könnten. Denn das Gebäude ist von vorn verkehrlich relaƟv schlecht zu erschließen, sodass die verkehr- liche Erschließung von hinten, also über das Polizeigelände, eine sinnvolle Idee wäre. Denn ansonsten ist die Frage, ob der Zeitraum, den ich gerade mit 80 Jahren beziffert habe, in dem nämlich Baulücken aus dem Krieg Magdeburg verschandeln, nicht irgendwann 90 Jahre beträgt.

Mein Kollege aus dem Finanzausschuss ist krankheitsbedingt leider nicht anwesend; weshalb ich es den anderen Kolleginnen und Kollegen mitgeben werde.

Insofern überweisen wir den Antrag in den Ausschuss. Ich bite um eine ehrliche Überprüfung der Sachlage. Mir ist durchaus bewusst, dass wir in den Planungen schon sehr weit sind, aber vielleicht geht noch was. Und wenn noch etwas geht, dann sollten wir es auch möglich machen. - Danke schön.

(Zustimmung)

VizepräsidenƟn Anne-Marie Keding:

Herr Dr. Grube, vielen Dank. - Es folgt Herr Kohl für die AfD-FrakƟon. - Bite.

Ich glaube, jetzt kann ich anfangen. - Sehr geehrte Frau VizepräsidenƟn! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag soll der Landtag feststellen, dass die Bewahrung und Sicherung von Baudenkmälern, insbesondere, wenn sie Eigentum des Landes sind, eine wichƟge öffentliche Aufgabe ist. Zudem soll der Beschluss des Finanzausschusses zur PolizeiinspekƟon Magdeburg insoweit aufgehoben werden, als dass dort dem Abbruch von Haus 5 zugesƟmmt wird.

Bei der LiegenschaŌ der PolizeiinspekƟon Magdeburg handelt es sich um eine ehemalige Kaserne aus dem 19. Jahrhundert mit den darin befindlichen historischen und denkmalgeschützten Bauten. Der Zustand der Gebäude war aufgrund des enormen Sanierungsstaus entsprechend schlecht. Das erklärt auch, warum die Deutsche PolizeigewerkschaŌ dieses Objekt wiederholt als das schlechteste Dienstgebäude Deutschlands ausgezeichnet hat.

Die Entscheidung, die gesamte LiegenschaŌ zu sanieren, wurde vor dem Einzug der AfD in den Landtag getroffen.

(Zuruf)

- Doch, das ist so. Das war noch vor der Wahl 2016.

(Zurufe)

Wir häten uns seinerzeit aus Kostengründen und aufgrund der geringeren Bauzeit für eine Variante auf der grünen Wiese entschieden. Aber sei es drum.