Ich mache es schnell. - Also: Erstens, verehrte Mitglieder der AfD-FrakƟon, es gibt kein Jagdrecht auf Wölfe, das umgesetzt werden kann. Das wollten Sie noch mal hören. Der Wolf ist weder im Landesjagdrecht noch im Bundesjagdrecht als bejagbares Haarwild aufgeführt. Der Wolf ist allerdings in den Anhängen II - das hat
der Minister gesagt - und IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und damit als Tierart streng geschützt. Genau das muss geändert werden, und das können wir ändern oder zumindest anschieben.
Um die Weichen für eine künŌige Regulierung der PopulaƟon zu stellen, ist eine Überarbeitung der FFH-Richtlinie unausweichlich. Die CDU-FrakƟon fordert schon seit Jahren, dass sich der Bund bei der EU für einen Wechsel des Wolfs in Anhang V starkmacht und endlich die Erreichung des günsƟgen Erhaltungszustandes des Wolfes in der EU anerkennt.
Zweitens. Die jüngsten Zahlen bestäƟgen unsere Befürchtung, dass ein Kontrollverlust droht. Es muss definiert werden, wie viele Wölfe unsere KulturlandschaŌ - KulturlandschaŌ; wir sind hier nicht in Kanada - verträgt. Der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Art, bedroht aber selbst geschützte Arten.
Die Wiederkehr des Wolfes war ein riesiger Feldversuch, und dieser Versuch muss nun enden. Dringend benöƟgt wird ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement, und zwar für ganz Deutschland. Ein modernes Wolfsmanagement muss die Zahl der Wölfe begrenzen. Es geht nicht um Abschaffung, aber um eine Begrenzung, auch wenn das manchen wehtut. Wir sind nun einmal ein Industrieland mit urbanen KulturlandschaŌen. Eine ungehemmte Ausbreitung der PopulaƟon ist daher völlig inakzeptabel und auch wissenschaŌlich und ökologisch fragwürdig.
Dritens. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, die einen Fortbestand der WeideƟerhaltung und der Schäferei sichern. NutzƟerhalter müssen bei Rissvorfällen schnell und unbürokraƟsch entschädigt werden. Hier wäre eine Beweislastumkehr einzuführen.
chen. Die wiederkehrenden Wolfsrisse, gemeldete sowie die erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten, deuten darauf hin, dass nicht nur die Anzahl der Wölfe zunimmt, sondern dass auch die immer wieder kolporƟerte natürliche Nahrungskete nicht zutriŏ. Der Wolf sucht sich die leichteste Beute. Diese findet er in der landwirtschaŌlich geprägten KulturlandschaŌ in den NutzƟeren und als lernfähiger Kulturfolger nur zu leicht.
Tierschutz gilt für alle Tiere, den Wolf wie die Hunde, aber auch für NutzƟere wie Schafe, Ziegen und Pferde. Der Umgang mit dem Wolf muss endlich auf allen Ebenen realitätsnah diskuƟert werden und eine sozioökologische Abschätzung erfahren. Genau das wollen wir in den Ausschüssen tun. Ich beantrage die Überweisung in den Ausschuss LandwirtschaŌ, Ernährung und Forsten und mitberatend in den Ausschuss für Umwelt.
Ganz herzlichen Dank für die Chance zur Nachfrage. - Ich stehe hier und stelle diese Frage mit dem Ziel, die Debate über den Wolf zu versach-
lichen. Ich bin ein sehr großer Vertreter davon, auf der Basis wissenschaŌlicher Grundlagen und sachlicher Argumente weiter fortzuführen. Deshalb, lieber Herr Räuscher, erklären Sie doch bite noch mal ganz kurz etwas deutlicher, weil nicht alle so im Thema stecken wie Sie und ich und ein paar andere auch: Was bedeutet es konkret, wenn der Wolf im FFH-Recht nicht im Anhang IV, sondern V ist.
Die FFH-Richtlinie regelt den Schutz, und wir hören hier sehr oŌ, dass der Wolf durch die EU komplet, total und absolut geschützt ist und dass wir daran nichts ändern können. Das ist schlicht und einfach falsch.
Wir als Deutsche sind gehalten, in unserem Land zu definieren, wie der Erhaltungszustand ist. Deshalb habe ich vorhin gesagt, der Bund muss da akƟv werden. Wir müssen den Bund auffordern, nach Brüssel zu melden, dass der Erhaltungszustand bei uns günsƟg ist, dass er erreicht ist und dass wir als Deutschland verlangen, dass er vom Anhang IV in Anhang V geht. Dann wird er übrigens jagdbar. Dann können wir viel freier agieren.
Er ist deshalb nicht ohne Schutz. Er behält Schutz und wir werden ihn nicht ausroten. Aber wir können ihn endlich managen. Das entscheidet nicht die EU für uns; wir sind also nicht der EU untergeordnet. Das ist ein ganz wichƟger Punkt, Herr Minister, bei dem wir in Berlin Ihre Hilfe brauchen; sagen Sie dort: Schiebt das an, damit wir endlich vernünŌig mit dem Wolf umgehen können. Wir sagen, wir haben den Erhaltungszustand erreicht. Wir bzw. unsere Kollegen in Berlin melden das nach Brüssel und dann können wir den Wolf vernünŌig managen. Dann werden endlich die Konflikte, der Streit und die EmoƟonen enden, wenn wir sachlich und vernünŌig damit umgehen.
Vielen Dank, Herr Räuscher. - Jetzt spricht der letzte Redner in dieser Debate. Das ist Herr Loth von der AfD-FrakƟon.
Werte Frau PräsidenƟn! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach nunmehr Hunderten getöteten WeideƟeren und einer immer stärkeren Ausbreitung des Wolfes im Wohnraum des Menschen wenden auch die ersten NichtregierungsorganisaƟonen ihre Fahnen. So hat der Verband „Familienbetriebe Land und Forst“ ein akƟves Management des Wolfs gefordert, wie auch die Schaf- und Ziegenzüchter in SachsenAnhalt. Der Wolfsfeuer und der warmen Worte ist jetzt endlich genug. Lassen Sie uns beginnen, den Wolf zu managen.
In der Diskussion über den Wolf wird immer auf den Schutzstatus, den Artenschutz, fokussiert, der grundsätzlich eine Aufnahme ins Jagdrecht verbietet. Merkwürdigerweise ist das bei anderen Tieren möglich. Wählen wir dazu einmal die kleinste europäische Schwimmentenart aus.
Die Krickente ist bei uns jagdbar. Das Problem ist, die Krickente steht auf der Roten Liste und hat in unserem Land null bis 25 nachgewiesene Brutpaare. Sie ist also nicht lecker, Herr Krull, sondern vom Aussterben bedroht.
Wie dem auch sei. Obwohl diese Ente ein großes Verbreitungsgebiet in der nördlichen Hemisphäre hat, ist sie in Miteleuropa ein seltener Brutvogel. Die Klimaprognosen besagen, dass sie hier langsam aussƟrbt.
Der Zugvogel ist noch immer im Jagdrecht gelistet, anders als der Wolf. Vom Wolf gibt es hier, wie wir gehört haben, 150 Exemplare. Die Ente ist vielleicht noch mit 25, 30, 40 Paaren vorhanden. Es ist also eigentlich nicht logisch zu begründen, wie der Artenschutz anhand der Anzahl der Tiere definiert, welches Tier man schießen darf und welches Tier man nicht schießen darf.
Zur SPD. Unser Antrag bezieht sich auf den Monitoringbericht 2020/2021. Damals hieß das Ministerium noch MULE, das war also richƟg.