Protocol of the Session on February 27, 2020

Abschließend wird eine trägerübergreifende einheitliche Rechtsgrundlage für den Betrieb von Abrufverfahren und gemeinsamen Verfahren geschaffen.

Die Änderung des Staatsvertrages bot darüber hinaus die Gelegenheit, auf die anstehenden Änderungen in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand zu reagieren. Am 1. Januar 2021 greifen Regelungen zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, nämlich der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes.

Die Änderungen in § 3 des Staatsvertrages bringen zum Ausdruck, dass Dataport als juristische Person des öffentlichen Rechts für die öffentlichen Verwaltungen Leistungen erbringt, die einen integralen Bestandteil des Verwaltungshandelns ausmachen. Insoweit hat Dataport den gesetzlichen Auftrag, die öffentlichen Verwaltungen der Träger mit Informations- und Kommunikationstechniken zu unterstützen. Die Schärfung des Staatsvertrages in diesem Punkt soll die mögliche umsatz

steuerrechtliche Beurteilung unterstützen, dass Dataport mit diesen Tätigkeiten nicht als Unternehmer im Sinne des § 2b Abs. 1 in Verbindung mit § 2 des Umsatzsteuergesetzes gilt.

Der Änderungsstaatsvertrag wurde am 29. November 2019 von den Vertretern der Länder unterzeichnet. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich schaue noch einmal in die Runde. Es handelt sich um die erste Beratung des Gesetzentwurfes. Ich gehe davon aus, dass dieser Entwurf an einen Ausschuss überwiesen wird, sicherlich an den Finanzausschuss. - Das ist korrekt. Dann würde ich jetzt darüber abstimmen lassen.

Wer den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/5741 an den Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind Teile der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Einige Abgeordnete haben zwar nicht mitgestimmt, aber dieser Gesetzentwurf ist an den Finanzausschuss überwiesen worden.

Schlussbemerkungen

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 95. Sitzung des Landtages angelangt. Morgen beginnt die 96. Sitzung um 9 Uhr mit der dritten Beratung des Gesetzentwurfes zur Parlamentsreform 2020.

Ich erinnere noch einmal daran, dass um 20 Uhr eine parlamentarische Begegnung in der NordLB stattfinden wird.

Ich wünsche einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 19:33 Uhr.