Protocol of the Session on December 17, 2019

Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege bereits Kita-Fachberater aktiv sind. Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE berücksichtigt insofern nicht die qualitativen Ansprüche, die die Beschlussempfehlung enthält.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Vertrag mit dem Bund ist, nachdem nun alle Länder gezeichnet haben, mit einem umfangreichen Handlungs- und Finanzierungskonzept untersetzt und kann auf der Homepage des Bundesministeriums seit dem 22. November 2019 eingesehen werden. Sachsen-Anhalt wird das Gute-Kita-Gesetz ausgewogen in den verschiedenen Handlungsfeldern umsetzen.

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Mittel fließen und die Maßnahmen beginnen können. Wir werden immerhin Mehrkindfamilien in Sachsen-Anhalt um weitere

ca. 71 Millionen € entlasten. Deshalb bin ich auch dankbar dafür, dass in den Ausschussberatungen noch einige Änderungen vorgenommen worden sind, nämlich dass zum Beispiel die Höhe der Vorfinanzierung durch die Kommunen durch angepasste und frühzeitige Zahlungstermine gemindert wird, insbesondere dann, wenn wir die Geschwisterregelung auch auf den Hort ausdehnen. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir das im nächsten Jahr bereits machen können.

Ich möchte mich ausdrücklich für die zügige Beratung in den Ausschüssen bedanken und darf genauso wie Frau Dr. Späthe um Zustimmung bitten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die AfD hat jetzt der Abg. Herr Tobias Rausch das Wort. Herr Rausch, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ in Drs. 7/5259. Ob der hier vorliegende Entwurf eine Abhilfe schafft, bleibt vorerst abzuwarten. Das Gesetz entlastet zwar Familien mit mehr als einem Kind - aber nicht dass die Folge die Erhöhung der Kosten für das erste betreute Kind wäre; das wäre schlecht, meine Damen und Herren.

Eine weitere spannende Frage finden wir auf Seite 7 des Gesetzentwurfs. Dort heißt es zu § 1 - Beitragsbefreiung -:

„Die Beitragsbefreiung des KiFöG wird befristet ausgeweitet. Ab 1. Januar 2020 zählt das älteste in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle in Sachsen-Anhalt betreute Kind mit für die Berechnung des insgesamt zu entrichtenden Beitrags. Das führt dazu, dass minimal der Hortbeitrag zu entrichten ist; bisher war es der Kindergartenbeitrag. Der Hortbeitrag ist jedoch stets und für alle dort betreuten Kinder zu entrichten.“

Die Fragen, die sich daraus ergeben, Frau Ministerin, sind: Wie hoch wird dieser Hortbeitrag sein? Das wissen wir noch nicht. Was verstehen wir unter „minimal“? Es wäre interessant gewesen, das zu klären.

Weiterhin steht dort:

„Soweit ein Kind nur angemeldet, aber tatsächlich nicht regelmäßig in einer Kindertagesstätte betreut wird, gilt es als nicht betreut.“

Die Frage ist offen: Was heißt „regelmäßig“ und ab wann gilt es als nicht betreut? Die Zukunft wird es uns zeigen. Das Gesetz lässt Interpretationsspielraum zu.

Es bleibt auch die Frage: Warum werden immer noch nicht die aktuellen Zahlen für betreute Kinder verwendet?

Ein großes Manko des vorliegenden Gesetzentwurfs ist auch die zeitliche Begrenzung der Finanzierung.

Wir als AfD-Fraktion wollen die Beitragsfreiheit in zwei Etappen. Mittelfristig müssen die Beiträge der Eltern sinken, langfristig kann das Ziel nur darin bestehen, die Kita kostenfrei anzubieten.

Dennoch möchte ich Ihnen heute, Frau Ministerin Grimm-Benne, schon zugestehen, dass der vorliegende Entwurf ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist. Das erkennen wir erst einmal an. Hierdurch werden erst einmal Familien mit mehr als einem Kind entlastet, sodass mehr Kinder in einer Familie nicht zum Armutsrisiko werden, meine Damen und Herren. Genau das haben wir bereits im Jahr 2016 gefordert. Vernünftigerweise haben Sie unsere Forderung übernommen.

Wir als AfD werden dafür weiter einstehen, Elternbeiträge in Sachsen-Anhalt komplett abzuschaffen. Das, meine Damen und Herren, ist dann tatsächlich eine familienfreundliche Politik. Nur so können wir sicherstellen, dass sich wieder mehr junge Leute dafür entscheiden, Kinder zu bekommen.

Da wir aber den ersten Schritt in die richtige Richtung nicht blockieren wollen - das haben wir bereits gesagt -, werden wir uns bei diesem Gesetzgebungsverfahren der Stimme enthalten.

(Beifall bei der AfD)

Fragen sehe ich nicht. Ich danke Herrn Rausch für den Redebeitrag. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor vier Wochen haben wir uns in erster Lesung mit diesem Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - besser bekannt als GuteKita-Gesetz - beschäftigt.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und allen beteiligten Ausschüssen ausdrücklich dafür danken, dass sie diese Gesetzesvorlage so zügig behandelt und damit den Weg dafür freigemacht haben, dass das Gesetz bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und seine positiven Wirkungen entfalten kann.

(Beifall bei der SPD)

Aufgrund der kurzen Zeitabläufe erfolgte eine schriftliche Anhörung. Auf einige der Anregungen sind wir an entsprechender Stelle auch eingegangen. Dies betrifft die Termine der Auszahlung an die Kommunen, damit sie die Mittel schnell erhalten, die ihnen rechtlich zustehen.

Ein weiterer wichtiger Änderungspunkt ist, dass wir die uns aus der Praxis entgegengebrachte Kritik aufnehmen an einer möglichen Prüfung, ob ein Kind regelmäßig an einem Hortangebot teilnimmt oder ob es dort nur angemeldet ist, um in einem anderweitigen Rahmen zur erweiterten Geschwisterregelung Geld zu sparen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Koalition möchte ich klarstellen, dass die Regelung im zweiten Absatz der Begründung zu Artikel 1 nicht weiter verfolgt wird bzw. diese überholt ist.

(Zustimmung von Dr. Verena Späthe, SPD)

Es wurde nachvollziehbar von unterschiedlichen Seiten geschildert, dass diese Regelung in der Praxis praktisch nicht umsetzbar ist. Kollege Rausch, im Sozialausschuss habe ich das bereits gesagt. Hätten Sie das Protokoll zur Kenntnis genommen, hätten Sie das gewusst. Über die Höhe der Hortbeiträge entscheidet nicht das Land, sondern die Kommune per Satzung. Jeder kann nachvollziehen, was der Hort kostet.

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

In diesem Sinne geben wir den Eltern einen entsprechenden Vertrauensvorschuss, dass sie tatsächlich nur die Betreuungsangebote nutzen, die sie auch brauchen.

Bezüglich des Einsatzes von pädagogischen Fachberaterinnen und Fachberatern gehen die Koalitionsfraktionen davon aus, dass die bisherige Praxis fortgeführt wird, dass sowohl die öffentlichen als auch freie Träger Angebote unterbreiten können und diese nach entsprechender Entscheidung auch finanziert bekommen.

Wie ich bereits bei der Einbringung formulierte, bildet dieser Entwurf eine ausgewogene Mischung aus der Verbesserung von Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte und für die künftigen, potenziellen Fachkräfte und vor allem der Entlastung der Eltern.

Selbstverständlich ist eine Verbesserung weiterer Rahmenbedingungen wie die Änderung des Betreuungsschlüssels pro Fachkraft wünschenswert. Das muss aber auch finanzierbar sein und es müssen genügend Fachkräfte auf dem Markt vorhanden sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen ist befristet, genauso wie es die Bundesmittel sind. Ebenso wie bei den gewählten Kriterien für die Verteilung der Bundesmittel auf die einzelnen Länder bleibe ich auch hierbei meiner kritischen Bemerkung zu diesem Punkt treu. Zumindest besteht der erklärte bundespolitische Wille, was die Befristung angeht, auch danach Bundesmittel zur

Verfügung zu stellen. Aber was nützt mir die Erklärung, ich brauche untersetzte Finanzmittel.

Es ist zwar noch eine Woche bis Weihnachten, aber wir alle haben heute die Möglichkeit, mit einer Beschlussfassung zu diesem Gesetz vielen Menschen in unserem Land eine kleine oder vielleicht auch größere Freude zu machen. In diesem Sinne bitte ich um die Bestätigung der Beschlussempfehlung und danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Krull für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Frau Hohmann das Wort. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Innerhalb kürzester Zeit musste über das Ausführungsgesetz zum Gute-Kita-Gesetz beraten und diskutiert werden.

Herr Krull hat schon gesagt, dass das eine beachtliche Leistung der betroffenen Ausschüsse war. In diesem Zusammenhang ist es gelungen, eine schriftliche Anhörung der Liga, des VDP und der kommunalen Spitzenverbände in die Beratungen mit einzubeziehen.

Leider, so müssen wir resümieren, fand kaum einer der guten Vorschläge Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf. Dies kritisieren wir.

(Beifall bei der LINKEN)

Dennoch wollen wir heute mit unserem Änderungsantrag nochmals den Versuch unternehmen und für zwei aus unserer Sicht wesentliche Punkte werben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Erfreut war ich über den Diskussionsprozess im Finanzausschuss. Dort hat Herr Szarata - er ist leider nicht hier, und so oft kommt es nicht vor, dass ich ihn lobend erwähne - beantragt, den Auszahlungstermin für die Zuweisung in Höhe von 4 Millionen € zur Milderung der sich aus § 90 Abs. 4 des SGB VIII ergebenden Belastungen auf den Beginn des Haushaltsjahres zu verschieben. Für diejenigen, die sich mit dem SGB VIII nicht auskennen: Das sind die Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag bzw. Wohngeld bekommen.

Seine Begründung war auch sehr schlüssig. Er sagte nämlich, die Landkreise und kreisfreien Städte sollten nicht in Vorkasse gehen müssen. So weit, so gut. Nur fehlte dieses Engagement auch für die Städte und Gemeinden. Ihnen wird zugemutet, Ausgaben von jeweils mehr als 20 Millionen € in den nächsten zwei Jahren vorzufinan

zieren, und dies, meine Damen und Herren, trotz ihrer oftmals klammen Kassen. Warum werden hierbei Unterschiede gemacht? Deshalb fordern wir in unserem Antrag, die Abschlagszahlung für die Jahre 2020 und 2021 auf jeweils 20 Millionen € zu erhöhen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Damit hätten wir erst einmal zwei Drittel der ihnen zustehenden Mittel beantragt. Dies würde aus unserer Sicht dabei helfen, dass die Städte und Gemeinden diese neue Aufgabe ohne eine eventuelle Erhöhung in ihren Beitragssatzungen wahrnehmen können. Gerade in diesen Tagen erreichen uns erneut Informationen, dass die Elternbeiträge in einigen Regionen des Landes abermals erhöht werden sollen.