Protocol of the Session on November 21, 2019

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Wir werden gleich in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Zuvor möchte ich noch einen technischen Hinweis geben: Wir werden den Tagesordnungspunkt 12 als nächsten Tagesordnungspunkt behandeln und den Tagesordnungspunkt 9 erst danach, also unmittelbar vor der Mittagspause, abhandeln. Dies nur zur Information.

(Oliver Kirchner, AfD: Vor der Mittagspau- se?)

Wir steigen nunmehr in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5227 ein. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloses Mitglied enthält sich der Stimme. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen nun wie angekündigt zu dem Tagesordnungspunkt 12. Vorher nehmen wir im Präsidium einen Wechsel vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab offenbar eine Irritation wegen des Tauschs der Tagesordnungspunkte 9 und 12. Ursache des Tauschs ist Folgendes: Zu dem Tagesordnungspunkt 9 ist in letzter Sekunde ein Änderungsantrag der AfD eingereicht worden, der jetzt gerade gedruckt wird. Damit wir uns den Text hier nicht dreimal vorlesen müssen, haben wir uns darauf verständigt, zuvor einen anderen Tagesordnungspunkt zu behandeln, damit der Änderungsantrag bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes 9 in schriftlicher Form vorliegt.

Wir kommen nun zu dem

Tagesordnungspunkt 12

a) Beratung

Kinderschutz und Frühe Hilfen in SachsenAnhalt

Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4539

Antwort der Landesregierung - Drs. 7/5107

Unterrichtung Landtagspräsidentin - Drs.

7/5249

b) Erste Beratung

Aufnahme von Kinderrechten in das

Grundgesetz

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5246

Für die Aussprache zur Großen Anfrage und die damit verbundene Beratung über den Antrag wurde eine 45-Minuten-Debatte vereinbart. Der Fragestellerin, die zugleich den Antrag einbringen wird, ist nach einem Auslegungsbeschluss des Ältestenrates, der Ihnen in der Unterrichtung in der Drs. 7/3505 vorliegt, eine Redezeit von 15 Minuten zuzubilligen.

Die Reihenfolge der Fraktionen und ihre Redezeiten: CDU zwölf Minuten, AfD acht Minuten, GRÜNE zwei Minuten, SPD fünf Minuten und LINKE sechs Minuten.

(Unruhe)

Gemäß § 43 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages erteile ich zuerst der Fraktion DIE LINKE das Wort. Für DIE LINKE ergreift dies nun die Abg. Frau Hohmann.

(Unruhe)

- Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe. - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 30 Jahren verpflichteten sich die UN-Mitgliedstaaten, Kindern mehr Rechte zu gewähren. Neben den Bereichen Förderung und Beteiligung gibt es auch den Bereich des Schutzes, und genau diesen haben wir in unserer Großen Anfrage näher betrachtet. Zehn Jahre nach der Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes im Land wollten wir dessen Wirksamkeit erfragen, um daraus eventuelle Handlungsbedarfe abzuleiten.

Zunächst muss man sagen, dass seit dem Inkrafttreten im Jahr 2009 einiges bewegt worden ist

und dass sich manches verbessert hat: die finanzielle Förderung, die Früherkennung, die

U-Untersuchungen, die Familienhebammen und Weiteres.

Das ist gut. Die Landesregierung selbst kann zu der Wirkung des Kinderschutzgesetzes aber noch nichts Genaues sagen, sondern will auf dessen Evaluation warten.

Die Antworten auf die Fragen zeigen aber schon jetzt, wo auf alle Fälle noch Handlungsbedarf besteht. Obwohl sich der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der Salzlandkreis und der Burgenlandkreis nicht an der Beantwortung der Großen Anfrage beteiligt haben, konnte dennoch ein guter Überblick über den Kinderschutz und die Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt gegeben werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf einige wesentliche Antworten möchte ich nun eingehen. So fragten wir nach, wie sich die Zahl der in Anspruch genommenen Früherkennungsunter

suchungen, also U 2 bis U 9, seit dem Jahr 2009 entwickelt hat. Positiv konnte konstatiert werden, dass zur Schuleingangsuntersuchung für 72,7 % aller Kinder in Sachsen-Anhalt hierüber ein vollständiger Nachweis vorgelegt wurde. Das entspricht einem Anstieg um 20 Prozentpunkte, wenn man bedenkt, dass es im Jahr 2011 nur 53 % waren.

Dennoch gab es auch hierbei landkreisbezogene Unterschiede. Im Salzlandkreis wiesen nur 65,1 % aller Kinder diesen vollständigen Nachweis auf, im Bördekreis hingegen 84,4 %.

Auf die Frage, ob es zutreffend ist, dass sich die Anzahl der Kinder mit seelisch-emotionalen und psychosozialen Belastungen oder Behinderungen erhöht hat, geben die vorgelegten Zahlen eine deutliche Antwort. Im Jahr 2009 erhielten 11 771 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erzieherische Hilfen. Im Jahr 2017 waren es schon 16 577 Betroffene. Den größten Anteil der Hilfen stellten die sozialpädagogische Familienhilfe und die Familienberatung, gefolgt von der Heimerziehung oder sonstigen Wohnformen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei all diesen Befunden muss auch der Einsatz von Fachkräften betrachtet werden. So widmete sich ein Abschnitt unserer Anfrage dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Wir wollten erfahren, wie viele Familien von einer Fachkraft im ASD betreut werden. Aus fachlicher Sicht sollte das Verhältnis bei 1 : 35 liegen. Das Ergebnis unserer Anfrage zeigte, dass diese Relation lediglich in Halle eingehalten wird bzw. sogar besser ist; dort beträgt die Relation 1 : 30. Dagegen ist die Betreuung im Altmarkkreis Salzwedel mit einem Verhältnis von 1 : 68 zu hinterfragen.

Die Studie der Hochschule Koblenz mit dem Titel „Berufliche Realität im Jugendamt: der ASD in strukturellen Zwängen“ vom Mai 2018 zeigt, dass an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf besteht und dass die derzeitigen strukturellen Rahmenbedingungen im System der Kinder- und Jugendhilfe eine professionelle sozialpädagogische Arbeit behindern.

Finanzielle Engpässe aufgrund knapper Haushaltslagen in vielen Kommunen und ein zunehmender Fachkräftemangel machen es dem Fachpersonal oft schwer, die für die Familien bestmögliche Entscheidung zu treffen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration nimmt diese Studie deshalb zum Anlass für eine gemeinsame Fachtagung mit dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landesjugendamt. Bei diesem Fachaustausch sollen die Personalausstattung der Jugendämter sowie die Verfahren zur Personalbedarfsbemessung im Mittelpunkt stehen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Überrascht waren wir ebenfalls von den in der Anlage 6 dargestellten Zahlen zur Meldung von Kindeswohlgefährdungen. Die Gesamtzahl stieg von 2 315 im Jahr 2012 auf 3 235 im Jahr 2018. Dabei war auch eine Erhöhung der Anzahl der Fälle akuter und latenter Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen. Die größte Gefährdung ist nach wie vor die Vernachlässigung.

Meine Damen und Herren! Betroffen war ich wegen der gestiegenen Anzahl der Fälle von sexueller Gewalt. Wurden im Jahr 2012 noch 18 Fälle registriert, waren es im Jahr 2018 bereits 46. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir alles tun, um dem entschieden entgegenzuwirken. Deshalb ist es zu begrüßen, dass in der letzten Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses der Antrag „Prävention, Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen“ mehrheitlich verabschiedet wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Meldung von Kindeswohlgefährdungen ist festzustellen, dass die Jugendämter in dem Zeitraum von 2012 bis 2018 weniger Fälle meldeten. Bei anderen Meldern, etwa Polizei, Bekannte und Nachbarn, aber auch die Minderjährigen selbst, stieg die Zahl der Meldungen an.

Gleichfalls wurde in der Antwort auf unsere Große Anfrage deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Schulen stellenweise als „überwiegend nicht gut“ bzw. „befriedigend“ angegeben wurde. Das betraf die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau und Magdeburg sowie die Landkreise Stendal und Wittenberg. Es muss gefragt werden, warum dies so ist und wie es zu einer Verbesserung kommen kann.

Des Weiteren wird deutlich, dass die lokalen Netzwerke mit der Einbeziehung von Gesundheitsberufen überwiegend Probleme haben. Das Ministerium schreibt dazu - ich zitiere -:

„Für den Gesundheitsbereich ist jedoch nach Rückkoppelung der lokalen Netzwerke einzuschätzen, dass die Kooperation mit dem stationären Bereich zwar als durchweg gelungen eingeschätzt werden kann, während der Einbezug von niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern in die lokalen Netzwerke als noch deutlich ausbaufähig erscheint.“

An dieser Stelle ist meiner Meinung nach wirklich Handlungsbedarf angezeigt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Schluss meiner Ausführungen zu der Großen Anfrage möchte ich einige Anmerkungen zu dem Abschnitt „Lokale Netzwerke Kinderschutz“ vornehmen. Da wir bereits seit dem Jahr 2009 über ein Kinderschutzgesetz verfügen, konnte das Land Sachsen-Anhalt diesen Vorlauf gut für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, welches im Jahr 2012 in Kraft trat, nutzen.

Dies belegten auch die Antworten der Landesregierung. So setzt Sachsen-Anhalt bereits seit dem Jahr 2006 Familienhebammen ein. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundeskinderschutzgesetzes waren in Sachsen-Anhalt 48 Familienhebammen tätig. Im Jahr 2018 stieg deren Zahl auf 71, wobei 22 Fachkräfte davon als Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen im Einsatz sind.

Bemerkenswert ist hierbei, dass im Landkreis Wittenberg und im Salzlandkreis ein Aufwuchs der Zahl dieser Fachkräfte von zwei auf acht bzw. von zwei auf neun stattfand, während im Harzkreis eine Reduzierung der Zahl der Familienhebammen von sieben auf drei Kräfte zu verzeichnen ist. Woran dies liegt, konnte im Zusammenhang mit unserer Anfrage nicht beantwortet werden. Ich nehme an, dass dieser Punkt im Rahmen der Evaluation näher untersucht wird.

Trotz der positiven Entwicklung der Anzahl der Fachkräfte müssen wir im Land zur Kenntnis nehmen, dass der Einsatz von Familienhebammen immer schwieriger wird. Die Landesregierung führt dazu aus - ich zitiere -:

„Bei steigender Nachfrage nach originären Hebammenleistungen verringern sich für die freiberuflich agierenden Hebammen die zeitlichen Kapazitäten, als Familienhebamme in den Frühen Hilfen tätig zu werden. Um den Ausbaustand des Angebotes halten zu können, ist es wichtig, für aktive Fachkräfte eine attraktive Beschäftigung zu bieten und frühzeitig neue Fachkräfte zu qualifizieren.“

Sie sehen, meine Damen und Herren, es ist zwingend notwendig, das Thema Kinderschutz in unserem Land weiter zu verfolgen und noch intensiver anzugehen.

Damit komme ich zu unserem Antrag. Meiner Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, alles dafür zu tun, damit das Kindeswohl in allen Lebenslagen Berücksichtigung findet.