Protocol of the Session on November 21, 2019

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. - Somit können wir in die Fünfminutendebatte der Fraktionen einsteigen. Der erste Debattenredner ist für die AfDFraktion der Abg. Herr Tobias Rausch. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kinderbetreuung“, vorliegend in der Drs. 7/5259. Wieder einmal, muss man sagen. Wie oft hat die Kenia-Koalition am KiFöG und an weiteren Gesetzen herumgedoktert? Es kam immer wieder zu zahlreichen Erhöhungen, und die Leidtragenden waren die Eltern.

Ob der hier vorliegende Entwurf eine Abhilfe schaffen wird, bleibt abzuwarten. Er entlastet zwar Familien mit mehr als einem Kind. Aber es darf nicht dazu kommen, dass die Folgen darin bestehen, dass es zu einer Erhöhung der Kosten für das erste Kind kommt. Das wäre schlecht, meine Damen und Herren.

(Zuruf von Silke Schindler, SPD)

Auf die zeitliche Begrenzung haben Sie bereits hingewiesen. Deswegen kann ich mir das sparen.

Auf Seite 7 des Gesetzentwurfs schreiben Sie in § 1 - Beitragsbefreiung -: Die Beitragsbefreiung des KiFöG wird befristet ausgeweitet. Ab 1. Januar 2020 zählt das älteste in einer Kindertages

einrichtung oder Tagespflegestelle in SachsenAnhalt betreute Kind mit für die Berechnung des insgesamt zu entrichtenden Beitrags. Das führt dazu, dass einmal der Hortbeitrag zu entrichten ist; bisher war es der Kindergartenbeitrag. Der Hortbeitrag ist jedoch stets und vor allem nach den dort betreuten Kindern zu entrichten.

Die Frage, die sich dazu stellt, ist: Wie hoch soll dieser Beitrag sein? - Das wäre die eine Frage.

(Zuruf von Silke Schindler, SPD)

Zweitens. Soweit ein Kind nur angemeldet, aber tatsächlich nicht regelmäßig in der Kindertagesstätte betreut wird, gilt es als nicht betreut. Die Frage ist somit: Wie wird hier das Wort „regelmäßig“ definiert? Das können wir im Ausschuss bestimmt noch klären, noch genauer darüber diskutieren und es uns erläutern lassen. Es bleibt auch die Frage, warum die aktuellen Zahlen über die betreuten Kinder immer noch nicht zugrunde gelegt werden.

Wir als AfD-Fraktion wollen die generelle Beitragsfreiheit für die Kita haben, auch für das erste betreute Kind. Langfristig kann das Ziel auch nur darin bestehen. Dennoch erkenne ich an, dass die Qualität nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verbessert werden wird und das Schulgeld wegfällt, dass es also nicht nur um die Kita-Betreuung an sich geht.

Ich möchte Ihnen, Frau Ministerin Grimm-Benne, zugestehen, dass der vorliegende Entwurf ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist. Das erkenne ich Ihnen und auch der Koalition gegenüber erst mal an; denn Familien mit mehr als einem Kind werden künftig entlastet, sodass mehr Kinder für Familien nicht mehr zum Armutsrisiko werden, meine Damen und Herren. Genau das haben wir aber auch schon im Jahr 2016 gefordert. Vernünftigerweise haben Sie diese Forderung jetzt übernommen.

Wir als AfD werden weiter dafür einstehen, dass die Elternbeiträge in Sachsen-Anhalt generell abgeschafft werden. Das, meine Damen und Herren, ist dann tatsächlich eine familienfreundliche Politik. Nur so können wir sicherstellen, dass sich immer mehr junge Familien dafür entscheiden, mehrere Kinder zu bekommen.

Da wir den Schritt in die richtige Richtung nun nicht behindern wollen, stimmen wir der Überweisung in die genannten Ausschüsse zu und unterhalten uns dann gern in den Ausschüssen weiter darüber.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abg. Rausch. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. - Somit ist der

nächste Debattenredner für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Krull. Sie haben jetzt das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir beschäftigen uns heute erneut mit dem Thema der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, besser bekannt als das Gute-Kita-Gesetz. Das haben wir erst vor rund einem halben Jahr getan. Ich werde jetzt nicht meine Rede von damals wiederholen, obwohl sich inhaltliche Änderungen im Wesentlichen nicht ergeben haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass es richtig und wichtig ist, dass sich der Bund in diesem Bereich finanziell engagiert. Immerhin stellt er den Ländern 5,5 Milliarden € in Form von Umsatzsteuerbeträgen bis zum Jahr 2022 für diese Aufgabe zusätzlich bereit. Der Bund hat dabei ganz deutlich gemacht, dass er mit diesem Geld zusätzliche Qualitätssteigerungen und die Entlastung der Eltern finanzieren will und damit nicht nur einfach Landesmittel ersetzt werden sollen.

Es bleibt aber aus meiner Sicht bei zwei wesentlichen Kritikpunkten. Der eine wurde schon genannt, nämlich die Befristung der Mittel bis zum Jahr 2022. Der andere Kritikpunkt, den ich hier auch schon vorgetragen habe, ist, dass sich die Mittelverteilung nach der Bevölkerungsverteilung gerichtet hat, also nach dem berühmten Königsteiner Schlüssel, und nicht nach der tatsächlichen Betreuungsquote der Kinder. Das hätte nämlich dazu geführt, dass die ost- und mitteldeutschen Länder einen deutlich höheren Anteil bekommen hätten.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Wir als CDU-Landtagsfraktion erwarten zu Recht - ich denke, darüber sind wir uns hier einig -, dass der Bund auch nach dem Jahr 2022 weiterhin Mittel zur Verfügung stellt. Es gibt erste positive Signale auf der Bundesebene. Aber ich erwarte nicht nur positive Signale, sondern auch eine entsprechende haushaltstechnische Untersetzung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gehört auch zur Ehrlichkeit, dass wir hier deutlich machen, dass wir die Maßnahmen, die wir heute beschließen bzw. auf den Weg bringen wollen und mit Bundesgeld finanzieren, künftig nicht einfach mit Landesmitteln finanzieren können, wenn diese Bundesmittel wegfallen. Das wird auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage meiner geschätzten Kollegin Monika Hohmann in der Drs. 7/5135 deutlich, die seit dem 24. Oktober dieses Jahres vorliegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 23. August 2019 wurde der Vertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Herrn Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff und der zuständigen Ministerin Petra Grimm-Benne, und dem Bund, vertreten durch die Bundesministerin Frau Dr. Franziska Giffey, abgeschlossen. Der Abschluss dieses Vertrages mit allen Bundesländern ist übrigens die Voraussetzung dafür, dass die Bundesmittel fließen. Die Ministerin sagte es bereits: Gestern wurde der letzte Vertrag mit dem Land Hessen abgeschlossen.

Der Inhalt des Vertrages zwischen dem Bund und dem Land liegt jetzt in Gesetzesform vor. Als Landtag haben wir uns bereits in der Drs. 7/3905 mit dem Titel „Fachkräftegewinnung und Qualifizierung in der Kindertagesbetreuung und Entlastung der Eltern durch das ‚Gute-Kita-Gesetz‘ voranbringen“ zu den entsprechenden Inhalten bekannt. Der Gesetzentwurf bietet aus meiner Sicht eine gute Mischung aus der weiteren Entlastung der Eltern bei gleichzeitiger Steigerung der Betreuungsqualität und Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften für unsere Kinderbetreuungseinrichtungen.

Zum einen zählen jetzt alle Kinder, die entsprechende Betreuungsangebote wahrnehmen, also auch die Hortkinder, bei der Geschwisterregelung mit. Allein diese Maßnahme kostet rund 11 Millionen €.

Wir nutzen die Mittel für die Schulgeldfreiheit, damit die zukünftig und dringend benötigten Fachkräfte nicht mehr ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen, um später in einem Beruf zu arbeiten, in dem nun wahrlich keine Spitzengehälter gezahlt werden.

Die fachliche Qualität wird mit der Bereitstellung von Mitteln für die pädagogische Fachberatung und mit zusätzlichen Stellen für Kitas mit besonderen Bedarfen weiter gesteigert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl die Elternschaft als auch die kommunale Ebene warten auf die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen-Anhalt. Daher bitte ich um eine zügige Beratung in den beteiligten Ausschüssen. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration geht mit gutem Beispiel voran und wird dazu bereits heute in der Mittagspause eine Sondersitzung durchführen. Bereits jetzt sage ich Dank an meine Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, auf ihr Mittagessen zu verzichten.

(Zustimmung bei der SPD)

Neben dem bereits genannten federführenden Ausschuss bitte ich noch um Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Kultur, an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie an den Fi

nanzausschuss zur Mitberatung. Im zuletzt genannten Ausschuss werden sicherlich noch Fragen geklärt werden müssen, die sich damit befassen, ob die Regelungen zur Weiterreichung der Mittel an die Kommunen ausreichend sind oder ob wir noch andere Regelungen finden müssen.

Bezüglich der Aussage des Kollegen Rausch noch ein Hinweis: Herr Rausch, Sie fordern erneut Beitragsfreiheit. Ihre Fraktion hat die Kleine Anfrage gestellt, in der gefragt wurde, wie viel das Land für den Bereich des Kinderförderungsgesetzes zur Verfügung stellt. Ich bin gespannt, ob in Ihrem alternativen Haushaltsvorschlag, der dann wahrscheinlich noch kommen wird, eine entsprechende Deckungsquelle dafür benannt werden wird.

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

Dies bleibt abzuwarten. Bis jetzt war insoweit nur wenig Konstruktives zu erkennen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Es gibt eine Wortmeldung. - Bitte, Herr Rausch.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Krull, dass Sie auf meine Anfrage hingewiesen haben. Wir hatten bereits im alternativen Haushalt eine Deckungsquelle genannt, nämlich Umschichtungen der Mittel vorzunehmen. Das war nämlich im Bereich Asyl, wo man viel Geld einsparen und das den Kindern zukommen lassen kann. Im Gegensatz zu Ihrer Auffassung sind wir durch die von uns vorgeschlagenen Umschichtungen in der Lage, das Geld dauerhaft freizustellen. Sie dagegen schaffen dies nur zeitlich begrenzt.

Ich würde jetzt gern von Ihnen wissen, Herr Krull, wie Sie sich in Ihrer Fraktion mit der von Ihnen verfolgten Politik dafür stark machen wollen, dass das Land über die Förderung des Bundes hinaus eine Finanzierung des Vorhabens sicherstellen kann.

Herr Krull, Sie können darauf natürlich erwidern.

Danke. - Herr Rausch, es ist natürlich meine Aufgabe als zuständiger Sprecher, dass ich alle Kleinen Anfragen, die mein Themengebiet betreffen, lese, sogar dann, wenn sie von der Opposition kommen. Das ist eine geübte und gute Praxis in diesem Haus.

Zu Ihren alternativen Finanzierungsvorschlägen sage ich jetzt mal ganz vorsichtig Folgendes: Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht. Und bei Ihrem alternativen Haushalt trifft dieser Spruch auch leider zu.

Wir als Land investieren bedeutsame Summen im Bereich des Kinderförderungsgesetzes, weil wir das Land sind, das den umfassendsten Betreuungsanspruch hat. Wir sind das einzige Bundesland, das sagt: Bereits ab der Geburt besteht ein Betreuungsanspruch.

(Zustimmung bei der CDU)

Das müssen Sie auch mal akzeptieren. Hier wird ständig die Kinderbetreuung schlechtgeredet. Die Eltern in anderen Bundesländern wären froh darüber, wenn in ihren Bundesländern so wie in Sachsen-Anhalt verfahren würde. Wenn wir zum Beispiel nach Baden-Württemberg schauen und uns die dortigen Betreuungsquoten betrachten, dann sehen Sie, wie gut unser Kinderförderungsgesetz aussieht. Akzeptieren Sie das doch bitte einfach mal.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Rausch, eine kurze Nachfrage; denn wir wollen hier keine Zwiegespräche führen. Aber eine kurz Nachfrage sei Ihnen gestattet. Bitte.

Erstens stelle ich fest, dass Sie meine Frage, wie Sie das finanzieren wollen, nicht beantwortet haben.

Zweitens stelle ich fest, dass wir uns immer dafür einsetzen, auch wenn die Kinderbetreuung hier sehr gut ist, dass diejenigen, die die meisten Steuern zahlen, auch endlich einmal in den Genuss einer beitragsfreien Kinderbetreuung kommen müssen. Das sind nämlich die Arbeitnehmer, die Selbstständigen und die Angestellten. Es kann nicht sein, dass immer nur die, die eh schon subventioniert werden, alles bekommen. Diesen Unterschied müssen auch Sie akzeptieren.

(Beifall bei der AfD)