Protocol of the Session on November 21, 2019

Ich hoffe, dass diese Gefahr nicht evoziert wird. - Weil gerade noch einmal das Stichwort „Transparenz“ kam, möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, darüber zu informieren, dass im Internet die Daten der letzten drei Monate einsehbar sind. Wir stellen die Daten kontinuierlich ein. Die Information habe ich meiner Rede nicht gegeben. Diese Transparenz über die aktuellen Messungen ist gegeben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Ich buche das jetzt einmal unter „Antwort auf eine Frage“, um das nicht als selbstständigen Redebeitrag zu bewerten. Sonst müssten wir die Debatte neu eröffnen. Ich glaube, das können wir uns ersparen; zumindest für diejenigen, die noch nicht zum Mittagessen waren.

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Seitens der SPD-Fraktion wird die Überweisung in den Umweltausschuss beantragt. Gibt es zum Überweisungsantrag noch alternative Vorstellungen? - Das ist nicht der Fall. Deswegen stimmen wir zuerst über diese Überweisung ab.

Wer der Überweisung des Antrages seine Zustimmung gibt - das betrifft sowohl den Ursprungsantrag, Drs. 7/5248, als auch den Änderungsantrag, Drs. 7/5282 -, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen des Hauses. Wer ist dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann ist die Überweisung so beschlossen worden. Wir können diesen Tagesordnungspunkt beenden.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, will ich noch darauf hinweisen, dass sich die Obleute des Innenausschusses zu Beginn der Mittagspause im Raum C3 25 treffen. Die Mitglieder des Aus

schusses für Arbeit, Soziales und Integration treffen sich ebenfalls zu Beginn der Mittagspause im Raum B0 05.

Wir haben es jetzt 13:10 Uhr und machen weiter um 14:10 Uhr.

Unterbrechung: 13:10 Uhr.

Wiederbeginn: 14:10 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte bereits gesagt, dass wir um 14:10 Uhr weitermachen.

Ich bin fast versucht, jeden jetzt anwesenden Abgeordneten namentlich lobend zu erwähnen,

(Beifall bei der LINKEN - Kristin Heiß, DIE LINKE: Ja!)

aber in meinem Alter fallen einem nicht immer gleich die Namen ein, insofern lasse ich das jetzt lieber. - Gut, in Ordnung, aber wir versuchen es jetzt trotzdem einmal.

Wir machen weiter mit der Beratung, und jeder, der jetzt nicht dabei ist, wird das bitter bereuen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt und weiterer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4766

Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt und Energie - Drs. 7/5250

(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 29.08.2019)

Berichterstatter ist der Ausschussvorsitzende Herr Barth; der ist schon auf dem Weg hierher.

(Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜ- NE)

Deswegen hat er jetzt das Wort. Bitte, Herr Barth.

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land SachsenAnhalt und weiterer Gesetze vor.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt und weiterer Gesetze wurde vom Landtag in seiner 78. Sitzung am

29. August 2019 an den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.

Die erste Beratung im Ausschuss fand in der Sitzung am 16. Oktober 2019 statt. In dieser Sitzung brachte die Landesregierung den Gesetzentwurf ein und begründete diesen.

Dazu führte das MULE aus, dass die EU im April 2014 die Änderungsrichtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung erlassen habe. Diese sei durch das Bundes-UVP-Gesetz im Juli 2017 in nationales Recht umgesetzt worden. Danach mussten die Länder die Vorgaben der UVP-Richtlinie umsetzen.

Meine Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt wurde die Umsetzung der UVP-Richtlinie der EU bislang so geregelt, dass zu allen zwingend UVPpflichtigen Vorhaben - sie sind in der Anlage 1 des UVP-Gesetzes des Bundes aufgeführt - keine eigenen Verfahrensregelungen getroffen wurden. Damit gilt automatisch das UVP-Gesetz des Bundes.

Erforderlich war eine Verfahrensregelung für Vorhaben, die nach Landesrecht UVP-pflichtig sind. Diese sind in Anlage 1 des Landes-UVPG aufgeführt und mussten aufgrund der europäischen Rechtsprechung durch die Länder geregelt werden. Für diese Vorhaben wurde eine Vollverweisung auf die Verfahrensregelungen des UVP-Gesetzes des Bundes vorgenommen.

Mit der Umsetzung der UVP-Richtlinie von 2014 durch das Bundesgesetz von 2017 ist dieses zugleich umfassend novelliert und vereinfacht worden. Dadurch haben sich Veränderungen in den Verweisungen auf die Paragrafen des UVPG des Bundes ergeben. Meine Damen und Herren! Das ist der Grund, warum zugleich Anpassungen im Landeswaldgesetz, im Naturschutzgesetz und im Bodenschutz-Ausführungsgesetz notwendig wurden.

Im Anschluss an die Ausführungen des Ministeriums kam der Ausschuss überein, die Beschlussempfehlung an den Landtag nach Vorlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu erarbeiten.

Die zweite Beratung im Ausschuss fand in der Sitzung am 13. November 2019 statt. Dazu lag die Synopse des GBD vor, die einvernehmlich mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abgestimmt war. Nach kurzer Beratung beschloss der Ausschuss den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen mit 10 : 0 : 3 Stimmen.

Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Barth. - Damit ist Bericht erstattet worden. Wir haben es mit einem Tagesordnungspunkt zu tun, bei dem wir keine Debatte vereinbart haben. Ich habe auch bisher keine Wortmeldungen dazu angezeigt bekommen. Deswegen können wir jetzt sofort in das Abstimmungsverfahren eintreten.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt und weiterer Gesetze liegt uns in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Energie in der Drs. 7/5250 vor. Ich würde über diesen Gesetzentwurf, wenn es keine anderen Positionen gibt, in Gänze abstimmen lassen wollen. Gibt es dazu andere Wünsche? - Nein.

Dann frage ich Sie jetzt: Wer dem Gesetzentwurf, vorliegend in der Drs. 7/5250 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Dann haben wir trotzdem eine Mehrheit für dieses Gesetz gefunden und es ist in der Fassung der Drs. 7/5250 beschlossen worden.

Ich freue mich auch über jeden Abgeordneten, der weiter zu uns stößt. Wenn das ein bisschen leiser gehen könnte, wäre ich Ihnen dankbar.

Wir kommen weiter zum

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz (AG LSA PflBG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4768

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/5257

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Dr. 7/5280

(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 29.08.2019)

Ich lese das jetzt noch einmal vor - die Berichterstatterin hat noch genau 20 Sekunden Zeit, bis Sie hier erscheinen muss -: Die erste Beratung dazu fand in der 78. Sitzung des Landtags am 29. August 2019 statt. Bei mir hier steht zumindest, dass die Berichterstatterin die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen ist. Ich weiß nicht, ob es dazu irgendeine Änderung gab? - Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, dass jemand die Berichterstattung vornimmt, wenn er sie denn vorliegen hat? - Die Verwaltung sagt mir gerade, dass sie

die Rede der Berichterstatterin hat. Ich will das jetzt verfassungsrechtlich alles nicht bewerten, aber es wäre schön, wenn wir jetzt vorankommen könnten.