Darauf möchte ich kurz erwidern. - Ich verweise auf die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage in der Drs. 7/2641. Darin wurde
(Ulrich Thomas, CDU: Und das war fasch! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Das hat sich aber als unzutreffend erwiesen!)
Diese Antwort war unzutreffend. Diese Information hatten wir auch; sie hat sich dann aber als unzutreffend erwiesen. Insofern ging diese Diskussion dann so aus, wie sie ausging. Wenn diese Aussage zutreffend gewesen wäre, wäre die Abschaffung nicht erfolgt. Wenn wir den Kommunen damit quasi reingrätschen würden, dann hätten wir das nicht abgeschafft.
Herr Meister, ich kenne den ganzen Vorgang nicht. Gehen Sie mit mir konform, dass in dem Fall, in dem die Auskunft der Landesregierung fehlerhaft war, die Fragestellerin zumindest einen schriftlichen Hinweis vom Ministerium dazu hätte erhalten sollen, dass die ihr erteilte Auskunft nicht korrekt war?
Ich nehme an, das war eine Kleine Anfrage, die sie gestellt hat. Ich kann mir vorstellen, dass das eine sinnvolle Maßnahme gewesen wäre. Aber das lag nicht in meiner Hand.
Herzlichen Dank, Herr Meister. - Wir fahren fort in der Debatte. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Zimmer.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird gut. Ja, es hat mir zu lange gedauert und es hat uns als Fraktion zu lange gedauert. Aber in zwei Jahren der Diskussionen und der intensiven Beratungen in Gremien, Ausschüssen und nicht zuletzt im Plenum haben wir dann etwas hinbekommen, von dem ich heute ganz bewusst sagen kann: Die Beratungen haben sich gelohnt.
tungsgebundene Ver- und Entsorgung gelockert und eine Möglichkeit eröffnet werden soll, von der Erhebung von Beiträgen abzusehen.
Das Oberverwaltungsgericht hat uns einiges aufgegeben, meine Damen und Herren, aber eine Entgeltgerechtigkeit hätte anders ausgesehen. Aus diesem Grund war es aus der Sicht der Koalition dringend notwendig, den Dreiklang aus Gebühren, Beiträgen und Fördermitteln herzustellen und gerichtsfest zu regeln.
Mit den jetzt in § 6 KAG verankerten Regelungen werden wir diesem Anspruch auch gerecht; denn wir knüpfen, wenn man so will, an das Jahr 1996 an, in dem der Anteil der beitragsfähigen Kosten noch bei 50 % lag. Durch die Kannregelung wird eine Lockerung der Beitragserhebungspflicht erreicht. Den Kommunen wird es ermöglicht, Investitionen in die Abwasseranlagen auch über die Gebühren abzurechnen. Auf eine Erhebung von Kostenbeiträgen, die zur weiteren finanziellen Belastung für die Bürgerinnen und Bürger führt, kann dann verzichtet werden.
Angesichts eines hohen Ausbaugrades in Sachsen-Anhalt kann man von einer zeitgemäßen Regelung sprechen; denn bei dem früheren Ausbaustand wäre die Beitragserhebung nach alter Rechtslage zwingend gewesen, um Ungerechtigkeiten auszugleichen. Aus diesem Grunde sollen nun Verbesserungsinvestitionen im Abwassersystem, die in manchen Kommunen erneut anstehen, über die Gebührenabrechnung vorgenommen werden können, damit sie nicht zu neuen Beitragserhebungen führen.
Der zweite Bereich, der durch die Koalition im Gesetzentwurf geregelt wurde, ist der eines touristischen Gästebeitrages. Nun haben wir sehr viel darüber gehört. Ich darf auch für meine Fraktion, für die CDU-Fraktion, erklären, dass die Abschaffung des § 9a uns eben von Ihnen von der LINKEN unterscheidet.
Im Gegensatz zu Ihrem linken Duktus, den bösen Unternehmer immer doppelt zu belasten, haben wir gesagt: keine doppelte Belastung für die Unternehmer,
auch keine doppelte Belastung für die touristischen Unternehmer in unserem Land. Damit war für uns völlig klar, dass die Regelung zur betrieblichen Tourismusabgabe in § 9a, nachdem sie in der Vergangenheit, in der sie hätte genutzt werden können, aus gutem Grund nicht genutzt worden ist, nun endgültig abzuschaffen ist.
Deutschland auf niedrigem Niveau wächst, mit kleinen, aber feinen Zuwächsen aufwarten kann, haben wir doch aber viel in die touristische Infrastruktur unseres Landes investiert. Es ist eine Infrastruktur, die erhalten und fortentwickelt werden muss. Ich sage Ihnen auch, dass gerade der Tourismus im ländlichen Raum dazu beiträgt, dass Infrastruktur erhalten werden kann.
Es bedarf vielerorts regionaler Angebotserweiterungen, um touristische Zielgebiete für unsere Besucher und Gäste attraktiver zu gestalten. Genau deswegen ist in § 9 KAG nun bestimmt, dass allen touristischen Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, einen Gästebeitrag zu erheben. Das eingenommene Geld soll dann ganz gezielt - Kollege Hövelmann hat es erwähnt - in die beschriebenen Handlungsfelder investiert werden, zum Beispiel in Bustickets, in Buslinien und in andere Dinge, die Besuchern und Einheimischen eine bessere Lebensqualität bringen, meine Damen und Herren.
Die besondere Stellung unserer prädikatisierten Kurorte wird dabei im nun geänderten KAG auch weiter gefestigt werden, und das ist auch gut so.
Bevor ich Ihnen, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit danke und Sie bitte, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu erteilen, darf ich aber noch mit Blick auf meinen Vorredner und auf unseren grünen Koalitionspartner sagen: Lieber Herr Kollege, das war in der Vorbereitung keine Meisterleistung. - Danke schön.
Dann komm jetzt und sag einmal, worin du keine Meisterleistung siehst. Ich finde diesen Umgang schon ein bisschen merkwürdig.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Meister, Sie haben in Ihrem Redebeitrag selbst ausgeführt, dass Sie strikt dafür waren, dass der § 9a
im Gesetzentwurf enthalten bleibt. Wir waren bereits vor einem Jahr übereingekommen, den § 9a zu streichen. Das haben Sie dann wieder aufgemacht und damit den Gesamtprozess, was den neuen § 9 und § 9a anbelangt, verzögert.
So ist meine Einlassung zu verstehen. Ich denke, mehr brauchen wir darüber jetzt nicht zu diskutieren. - Danke schön.
Nein, wir hatten uns nicht in dieser Art und Weise über den § 9a verständigt. Die Verständigung bestand darin - dazu könnt ihr gern die Protokolle über die damaligen Diskussionen haben, die wir auch hier im Landtag geführt haben -, dass der § 9a unverändert bleibt. Das war damals der Stand. Dann kamt ihr mit der neuen Information, dass Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht betroffen sind. Dann gab es eine andere Diskussion. Insofern haben wir uns bewegt. Die Art und Weise finde ich wirklich schwierig.
Da ich von der Koalition jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr sehe, können wir in der Debatte fortfahren. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Raue.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - um es gleich vorwegzunehmen: Wir fordern an dieser Stelle mit unserem Änderungsantrag wiederholt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Land.
Wir sind der festen Auffassung, dass die Kosten der Infrastruktur in einem Land mit der weltweit höchsten Steuer- und Abgabenquote aus dem allgemeinen Steueraufkommen beglichen werden müssen. Lange haben die Sachsen-Anhalter auf eine Reform des Kommunalabgabengesetzes
gewartet. In den Stadträten und den Kreistagen sprachen sich die Bürger und Kommunalpolitiker nicht nur für eine Flexibilisierung des Kostenausgleiches für die Herstellung von öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen wie Abwassernetzen aus.
Flächendeckend besteht im Land auch die Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Hierfür haben Sachsen-Anhalter Zehntausende Unterschriften gesammelt und seitdem auf ein Worthalten der Altparteien gehofft. Auf Initiative der AfD kam dieses Thema im Frühjahr 2018 in diesen Landtag. Seitdem kämpfen wir für die Entlastung der Bürger im Land.