Protocol of the Session on August 29, 2019

(Volker Olenicak, AfD: Aber dürften!)

Das können sie aber tun. Das ist nie verboten gewesen und wird auch nicht verboten. Vielleicht ist es einfach erforderlich, alle in diesem Lande auf den gleichen rechtlichen Status zu setzen.

Ich will aber durchaus die einen oder anderen Bedenken in diese Runde werfen, weil es ja Bestrebungen gibt, das an der einen oder anderen Stelle bei den Feuerwehren anzugliedern. Das halte ich aus fester Überzeugung für falsch.

(Zustimmung von Eduard Jantos, CDU)

Wir haben viel zu viele Stellen, an denen die Feuerwehren nicht ihre originären Aufgaben, nämlich Brandschutzgesetz und Hilfeleistung, erfüllen. Ich kenne die vielen Vorträge und Einsatzstatistiken, die bei Feuerwehr-Jahreshauptversammlungen vorgetragen werden, bei denen je

des Jahr mehr Einsatzstunden präsentiert werden.

Wenn es jetzt die ersten First-Responder-Einsätze in den Feuerwehren gibt, werden die neben der Ölspurbeseitigung auch noch dahinter geschrieben. Das halte ich für falsch. Wir haben dafür Hilfsorganisationen. Die DLRG ist schon genannt worden, das DRK macht so etwas auch. Da ist das richtig, vor allem fachlich richtig angesiedelt.

Ein zweiter Punkt. Auch Rettungsdienstträger dürfen sich nicht darauf ausruhen, dass sie dann, wenn es mit der Hilfsfristerfüllung ganz eng wird, die First Responder parallel mit alarmieren können. Das darf nicht passieren.

(Zustimmung bei der SPD)

Bei den Zahlen will ich Ihnen auch noch auf die Sprünge helfen. Sie sagen, es gibt ländliche Bereiche, in denen das alles ganz schwierig ist. Es fällt auf, dass zum Beispiel der Altmarkkreis Salzwedel eine hervorragende Hilfsfristerfüllungsquote hat; wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat er sogar die beste. Jetzt kann ich mal die Preisfrage stellen: Wer hat in diesem Land denn so ziemlich die schlechteste Hilfsfristerfüllung?

(Matthias Büttner, AfD: Der Burgenland- kreis!)

Das ist die große stolze Stadt Halle.

(Zurufe von der AfD)

Diesen Blödsinn und diesen blöden Beitrag, es sei der Burgenlandkreis, das hätten Sie sich echt sparen können.

Herr Erben, kommen Sie mal zum Schluss.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Matthias Büttner, AfD: Wenn Sie die Preis- frage stellen!)

Herr Erben, Sie haben jetzt noch die Chance, weiter zu reden, weil Herr Siegmund noch eine Frage hat. - Die kann er jetzt auch stellen.

Vielen Dank, Herr Erben. - Das waren jetzt mehrere Punkte; ich möchte mich auf einige wenige konzentrieren. Bei dem ersten Punkt möchte ich Ihnen mal auf die Sprünge helfen. Das ist in Bayern in der Tat rechtlich geregelt. Schauen Sie sich das Rettungsgesetz in Bayern an. Dort wird es so geregelt, dass im Rettungsgesetz auf einen extra

Leitfaden verwiesen wird, in dem alle Unterfragen geregelt sind.

Ich finde, das ist eine geniale Lösung. Denn so wird es, wie gesagt, den einzelnen Kommunen ermöglicht und es ist trotzdem noch alles, woran man sich halten sollte, genau definiert. Darauf haben wir in der Begründung auch hingewiesen. Ich finde, daran könnten wir uns wunderbar orientieren.

Die zweite Sache ist jetzt in der Tat eine Frage. Sie persönlich haben auch kommunale Erfahrung. Wenn Sie sagen, Sachsen-Anhalt untersagt es niemandem, wie ist es dann möglich, dass sich der Altmarkkreis Salzwedel in seiner offiziellen Stellungnahme gegen dieses System verwahrt, indem er behauptet, es ist nicht möglich, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gibt? Wie passt das zusammen?

Ich fange mit dem Zweiten an. Es liegt wahrscheinlich daran, dass der Altmarkreis Salzwedel eine fehlerhafte Auslegung des geltenden Rechts vorgenommen hat.

Zum ersten Punkt. Wenn ich von Rechtsgrundlage rede, dann rede ich nicht von irgendeinem Leitfaden, sondern von einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Die gibt es nicht. Die gibt es auch in Bayern nicht. Beschäftigten Sie sich mit dem Thema noch einmal. Ich glaube, auch in Bayern heißen Gesetze Gesetze und nicht Leitfäden.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke. - Damit sind wir am Ende angekommen.

(Ulrich Siegmund, AfD, meldet sich)

- Nein, es ist jetzt vorbei. - Jetzt kommen wir zum nächsten Debattenbeitrag. Der kommt von der Fraktion DIE LINKE, und zwar von der Abg. Frau Bahlmann. Frau Bahlmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss Herrn Erben und auch Herrn Stahlknecht in Teilen zustimmen. Meine Meinung ist, das Leben ist das höchste Gut. Es ist wohl unumstritten, dass wir dieses schützen und erhalten müssen. Es ist alles dafür zu tun, damit dieser Schutz auch möglich ist.

Die medizinische Versorgung und somit auch der hauptamtliche Rettungsdienst ist einer der Grundsteine der Daseinsvorsorge und der Pflichtaufgaben der Landkreise in unserem Land. Diese Landkreise als Träger des Rettungsdienstes sind

bei ihrer Aufgabenerfüllung sehr engagiert. Wir halten jedoch den Weg, diese Pflichtaufgabe zu einem Anteil ehrenamtlich zu leisten, nicht für den richtigen Weg, um die tatsächliche Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen gewährleisten zu können.

Trotz allem haben wir als LINKE Respekt vor dem Ehrenamt und der Leistung, die hinter ehrenamtlichen Aufgaben steckt. Unsere Feuerwehren sind ein Beweis dafür, welch hohes Maß an Engagement hier geleistet wird. Auch an dieser Stelle sind uns bereits Grenzen aufgezeigt worden.

Mich wundert eines: Die gesetzlichen Grundlagen für den Rettungsdienst haben wir erst in diesem Jahr angepasst. Als wir das Gesetz anfassten, hätten Sie von der AfD doch die Möglichkeit gehabt, Ihre Vorstellungen zum Rettungsdienst einbringen; denn das Problem besteht nicht erst seit diesem Monat. Aber vielleicht sind Sie ja auch erst am 7. August auf die Idee für diese Initiative gekommen.

Aus unserer Sicht bedarf es keiner erneuten Gesetzesanpassung. Es bedarf aber eines höheren Maßes an Unterstützung für die Träger des Rettungsdienstes, um die flächendeckende Versorgung vor allem im ländlichen Raum tatsächlich sicherstellen zu können. In den Rettungsbereichsbeiräten müssen Kommunen und Krankenkassen über eine Erweiterung des Rettungswachennetzes verhandeln. Wir sehen das Land in der Pflicht, die Landkreise bei den Verhandlungen und bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe Rettungsdienst zu unterstützen.

(Zustimmung von Eva von Angern, Die LIN- KE, und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Vielleicht sollten wir auch mehr Wert auf die Nachschulung von bereits vorhandenen Ersthelfern wie Autofahrern und all denen, die eine Ersthelferausbildung haben, legen und diese auch tatsächlich durchführen.

Wir als LINKE würden uns freuen, wenn Sie mit uns über alle Möglichkeiten der Unterstützung für ein engeres Netz an Rettungswachen in SachsenAnhalt und eine weitere finanzielle und sachliche Unterstützung für die Landkreise im Ausschuss diskutieren. Wir werben für die Unterstützung für unseren Alternativantrag.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Frau Bahlmann, ganz kurz noch mal zur Klärung. Sie sprachen jetzt von einer Ausschussdiskussion. Wollen Sie eine Überweisung? - Nein, also Sie können nicht den Alternativantrag überweisen. Dann muss alles überwiesen werden.

(Zuruf: Nein!)

Also keinen Überweisungsantrag?

(Zuruf: Nein! - Katja Bahlmann, DIE LINKE; schüttelt den Kopf)

Gut, dann wissen wir Bescheid. - Wir kommen zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Ulrich Siegmund, AfD: Ich habe noch eine Wortmeldung!)

- Entschuldigung. - Frau Bahlmann. Herr Siegmund hatte sich noch gemeldet. Frau Bahlmann?

(Katja Bahlmann, DIE LINKE: Er kann doch seine Frage stellen!)

Herr Siegmund, Sie können jetzt Ihre Wortmeldung realisieren. - Ich wollte bloß garantieren, dass Sie zuhören.

(Katja Bahlmann, DIE LINKE: Ich höre zu!)

- Alles klar. - Jetzt Herr Siegmund.

Beantworten Sie Nachfragen oder nicht?

Stellen Sie sie doch erst einmal.