Protocol of the Session on May 22, 2019

der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4137

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/4339

(Erste Beratung in der 69. Sitzung des Landtages am 04.04.2019)

Berichterstatter zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Abg. Herr Meister, der nunmehr das Wort hat.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf überwies der Landtag in der 69. Sitzung am 4. April 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Dieser Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern wurde von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff am Rande der 975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019 in Berlin unterzeichnet.

Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der Zustimmung des Landtages in Form eines Zustimmungsgesetzes. Mit Artikel 1 des Gesetzentwurfs wird dem Staatsvertrag und den darin enthaltenen Regelungen zugestimmt.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der Sitzung am 8. Mai 2019 mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die redaktionelle Anpassungen enthielt und als Beratungsgrundlage diente. Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Finanzen dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen mit 6 : 0 : 1 Stimmen zu. Er empfahl darüber hinaus eine Beratung ohne Debatte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/4339 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Ich danke dem Berichterstatter Herrn Meister. - Wir haben verabredet, hierzu keine Debatte zu führen. Deswegen kommen wir sofort zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/4339. Gibt es Bestrebungen, über einzelne Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs gesondert abzustimmen? - Das sehe ich nicht.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der in der Drs. 7/4339 vorliegenden Fassung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf in der in der Drs. 7/4339 vorliegenden Fassung beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 12 beenden.

Wir kommen nunmehr zu dem

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3485

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 7/4358

(Erste Beratung in der 57. Sitzung des Landtages am 24.10.2018)

Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Büttner. Herr Büttner hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 57. Sitzung am 24. Oktober 2018 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Arbeit, Soziales und Integration, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie für Bildung und Kultur überwiesen.

Das Gesetz soll um Regelungen zur Finanzierung von Investitionen und zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs erweitert werden.

In § 8b des Gesetzes soll eine Regelung eingefügt werden, die eine Zuwendung von Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV vorsieht. Damit soll vor allem die Kofinanzierung des GVFG-Bundesprogrammes sichergestellt werden.

Die Änderung in § 9 dient dazu, die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs dauerhaft aus Landesmitteln des allgemeinen Finanzvermögens sicherzustellen.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der Sitzung am 8. November 2018

darauf verständigt, am 6. Dezember 2018 in öffentlicher Sitzung eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Zu dieser Anhörung wurden Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, des Landkreistages Sachsen-Anhalt sowie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen eingeladen, um ihre Positionen zu dem Gesetzentwurf vorzutragen. Alle zuvor genannten Institutionen haben schriftliche Stellungnahmen übergeben und waren zur Anhörung anwesend. Außerdem war ein Vertreter der Halleschen Verkehrs AG dabei, der für alle Verkehrsunternehmen sprach.

Die Vertreterin des Verbandes der Deutschen Verkehrsunternehmen, VDV, Landesgruppe Ost, trug dessen Position zu diesem Gesetzentwurf bei der Anhörung vor. Sie äußerte, dass die vorgesehene Änderung des § 8b die volle Zustimmung finde, da große Ausbauvorhaben eine gesicherte Finanzierungsgrundlage für Investitionen benötigen. Außerdem bemerkte sie, dass im Falle einer Gleichzeitigkeit mehrerer Projekte auch eine darüber hinausgehende Finanzierung aus anderen Finanzierungsquellen möglich sein sollte.

Die gesetzliche Bindung dieser Mittel bis zu einer Höhe von 20 Millionen € lässt einen erheblichen Spielraum zu, der durch eine verantwortungsvolle Umsetzung in den Haushaltsplanungen untersetzt werden muss. Eine Diskussion über diese Formulierung sei aus Sicht des Verbandes wünschenswert. Beide in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen wurden durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen begrüßt, wobei eine Dynamisierung hinsichtlich der Höhe der Mittel als wünschenswert angesehen wurde.

Der Vertreter des Landkreistages trug dem Ausschuss eine gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts vor. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen darauf hin, dass sich die Landkreise und die kreisfreien Städte mit eigenen Aufwendungen erheblich für die Finanzierung des ÖPNV einsetzten.

In Bezug auf § 8b Abs. 3 sei grundsätzlich festzustellen, dass sowohl die kreisfreien Städte als auch die Landkreise einen hohen Investitionsbedarf haben. Es wurde angeregt, die in § 8b Abs. 3 des Gesetzentwurfs vorhandene Formulierung „bis zur Höhe“ zu streichen, um die in Rede stehenden 20 Millionen € jährlich als planbare Summe zur Verfügung zu haben. Hierzu wurde ein Formulierungsvorschlag unterbreitet.

Weiterhin begrüßte der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die in Absatz 3 vorgesehene Erhöhung um 2,5 % und schlug vor, in § 9 Abs. 1 einen Satz 2 mit dem folgenden Wortlaut einzufügen: „Ab dem Jahr 2020 wird der Zuweisungsbetrag jährlich um 2,5 v. H. erhöht.“ Die kommu

nalen Spitzenverbände schlugen außerdem vor, nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den ÖPNV eine Evaluierung des Gesamtfinanzierungssystems

des ÖPNV durchzuführen.

Der Vertreter der Halleschen Verkehrs AG führte aus, dass man sehr dankbar dafür sei, dass eine recht gute und pragmatische Lösung dafür gefunden worden sei, die Finanzierung des ÖPNV auch über die Zeit des Entflechtungsgesetzes hinaus in einem bereits vorhandenen Gesetz zu regeln. Er bat darum, in § 8b Abs. 3 die Formulierung „bis zur Höhe von“ durch die Formulierung „in Höhe von“ zu ersetzen, sodass die in Rede stehenden 20 Millionen € bereitgestellt werden könnten. Dazu wurde ein Formulierungsvorschlag unterbreitet.

Im Ergebnis der Anhörung kam der Verkehrsausschuss überein, über den Gesetzentwurf in der Sitzung am 17. Januar 2019 weiterzuberaten. Mit Schreiben vom 10. Januar 2019 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Verkehrsausschuss eine Synopse vor, die die mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs enthielt. Diese Vorschläge enthielten rechtsförmliche und rechtliche Anpassungen zu § 8b. Unter anderem wurde vorgeschlagen, die Angabe „bis zur Höhe von 20 Millionen €“ durch die Angabe „in Höhe von 20 Millionen €“ zu ersetzen.

Die nichtöffentliche Beratung über den Gesetzentwurf fand im Verkehrsausschuss in der 30. Sitzung am 17. Januar 2019 statt. Zu Beginn verständigte sich der Ausschuss darauf, die in der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes enthaltene Fassung des Gesetzentwurfs einschließlich der empfohlenen Änderungen zur Beratungsgrundlage zu erheben. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss die darin enthaltenen Änderungsvorschläge. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Verkehrsausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die zuvor genannten mitberatenden Ausschüsse und beschloss diese mit 7 : 0 : 5 Stimmen. Der federführende Ausschuss kam überein, die Thematik erneut aufzurufen, wenn die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vorliegen.

In der 56. Sitzung am 6. Februar 2019 hat sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Stellungnahme an den Verkehrsausschuss erarbeitet, in der er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 8 : 0 : 5 Stimmen anschloss. Der Finanzausschuss bat den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der oben genannten Sitzung um eine schriftliche

Zuarbeit zu § 8b, die als Vorlage 9 am 17. April 2019 verteilt wurde.

Der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in der 31. Sitzung am 8. Februar 2019 mit 5 : 0 : 4 Stimmen ebenfalls der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Verkehrsausschusses angeschlossen.

Am 20. März 2019 fand die Beratung des Gesetzentwurfes in dem mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration statt. Mit 6 : 0 : 4 Stimmen sprachen sich die Ausschussmitglieder für eine Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung aus.

Auch der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat über den Gesetzentwurf beraten und schloss sich in der 26. Sitzung am 21. März 2019 mit 8 : 0 : 5 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf fand im federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 9. Mai 2019 statt. Die Fraktion DIE LINKE übergab dem Verkehrsausschuss einen Vorschlag für eine Beschlussempfehlung an den Landtag, der als Vorlage 10 verteilt wurde. Die darin enthaltenen Änderungen zu den §§ 8b und 9 berücksichtigen unter anderem Vorschläge der Institutionen aus der Anhörung im Dezember 2018. Außerdem lagen die zuvor erwähnten Beschlussempfehlungen der vier mitberatenden Ausschüsse vor. Änderungsanträge gab es nicht.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr lehnte den von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Vorschlag für eine Beschlussempfehlung an den Landtag bei 2 : 7 : 3 Stimmen ab. Im Ergebnis der Beratung bestätigte der federführende Verkehrsausschuss seine vorläufige Beschlussempfehlung ohne weitere Änderungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 9 : 0 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/4358 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen an den Berichterstatter. Danke, Herr Büttner. - Insofern können wir gleich in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Auch hierbei geht es um einen Gesetzentwurf, deswegen frage ich: Gibt es das Begehren, über einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs oder

über die Überschriften getrennt abzustimmen? - Das sehe ich nicht.

Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in der in der Drs. 7/4358 vorliegenden Fassung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sollten die Koalitionsfraktionen sein

(Einige Mitglieder der CDU-Fraktion betre- ten den Saal)

- und sie sind es im wachsenden Maße auch. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der AfD und eine fraktionslose Abgeordnete. Damit hat der Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit bekommen und wir können den Tagesordnungspunkt 13 abschließen.

Wir kommen nunmehr zu dem