Protocol of the Session on April 5, 2019

Dabei handelt es sich teilweise um gefährliche Abfälle, die in der Landschaft entsorgt worden sind. Die Vielfalt der Abfälle und des Mülls birgt auch mannigfaltige Gefahren. Nicht nur für Menschen ist dieser Müll gefährlich, vor allem Wildtiere können dadurch verletzt werden oder kommen zu Tode. Ich erinnere an dieser Stelle an die Afrikanische Schweinepest. Durch den Transitverkehr können infizierte Lebensmittel in die Umwelt gelangen und von Wildschweinen gefressen werden.

Chemikalien kontaminieren den Boden und das Grundwasser. Kompostierte Abfälle enthalten oft Samen, Wurzeln und Sprossteile invasiver Neophyten und sorgen für deren Weiterverbreitung.

Die Höhe der Kosten für die Beseitigung derart etablierter Pflanzenbestände kann bisher nur ansatzweise definiert werden. Im Hinblick auf die Kosten der Beseitigung der illegalen Müllablagerungen gibt es in der genannten Drs. 7/3938 einige aufschlussreiche Zahlen.

Zunächst sei noch die geradezu ungeheuerliche Basiszahl genannt: Durchschnittlich 19 527 t Müll je Landkreis wurden von 2014 bis 2018 in Form von Autos und deren Teilen, Asbest, Bauabfällen Altholz, Chemikalien, Dachpappen, Dämmmaterialien Elektrogeräten, Farben, Lacken, Sperrmüll, Siedlungsabfällen und Kompostabfällen in Sachsen-Anhalt abgeladen.

Die Kosten für die Entsorgung dieser illegalen Müllablagerungen überschritten im Jahr 2018 bei vier Landkreisen unseres Bundeslandes die Grenze von 100 000 € teilweise erheblich. Bei einer Betrachtung der Entwicklung ist festzustellen, dass die Kosten für die Entsorgungen illegalen Mülls in den Landkreisen im Zeitraum von 2014 bis 2018 teilweise angestiegen sind. Überwiegend haben sich diese Kosten auf einem hohen Niveau stabilisiert.

In den letzten vier Jahren hat die Entsorgung die Landkreise insgesamt einen Betrag in Höhe von 5 Millionen € gekostet. Die Kosten für die Ermittlung der illegalen Entsorger kommen noch hinzu. Diese Kosten konnte nur der Landkreis MansfeldSüdharz überhaupt beziffern; dort lagen sie bei

einer Summe von 108 822 €. Die Kosten für die Ermittlung der Verursacher sind folglich noch nicht in den Gesamtkosten für die Entsorgung der illegalen Müllablagerungen für das Bundesland Sachsen-Anhalt enthalten.

Als Beispiel sei noch einmal Nordrhein-Westfalen genannt. Dort fallen rund 16 000 t Müll jährlich an, dessen Entsorgung das Land Nordrhein-Westfalen 40 Millionen € kostet. Im Land Sachsen-Anhalt sind es ca. 4 800 t. Die wahren Entsorgungskosten dürften auch für Sachsen-Anhalt höher sein.

Warum liegen mit Blick auf die Kosten für die Ermittlung der Verursacher keine verwertbaren Daten vor? - Das liegt an der mangelnden Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema.

Alle genannten Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Wenn jemand Gegenstände des Hausmülls oder des Sperrmülls außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert, dann kommt für ihn die Verhängung eines Bußgeldes nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Betracht. Wenn diese Ablagerung fahrlässig oder sogar vorsätzlich geschehen ist, dann darf die zuständige Verwaltungsbehörde gegen den Verursacher ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 000 € verhängen. Unter Umständen liegt sogar eine Straftat vor. Illegale Müllablagerung ist kein Kavaliersdelikt. Jedoch vermochte es die Strafandrohung bisher nicht, die illegalen Müllablagerungen einzudämmen.

Aber wie viele Verursacher konnten in den Jahren von 2014 bis 2018 in den Landkreisen und den kreisfreien Städten ermittelt werden? - Die vier Spitzenplätze nahmen hierbei Dessau mit

853 Tatverdächtigen, Wittenberg mit 597 Tatverdächtigen, der Landkreis Börde mit 576 Tatverdächtigen und der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit 298 Tatverdächtigen ein. Hierzu möchte ich noch ergänzend anmerken, dass sich die durchschnittliche Menge des abgeladenen Mülls je Schadensverursacher im Tonnenbereich bewegt.

Weiterhin stellt sich die Frage, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Strafverfahren gegebenenfalls vollzogen und abgeurteilt werden konnten. Anhalt-Bitterfeld hat 298 Ordnungs

widrigkeitenverfahren eingeleitet und 151 abgeschlossen sowie neun Strafverfahren eingeleitet und davon acht abgeschlossen. Der Altmarkkreis Salzwedel hat 41 OWi-Verfahren eingeleitet und abgeschlossen sowie ein Strafverfahren eingeleitet und abgeschlossen. Weiterhin leitete der Landkreis Jerichower Land 78 OWi-Verfahren ein und schloss 54 ab. Der Landkreis Mansfeld-Südharz konnte zehn OWi-Verfahren einleiten und fünf abschließen.

Diese niedrige Aufklärungsrate konnte und kann nicht ausreichen, um wirkungsvoll von illegaler Müllentsorgung abzuschrecken. Die Ermittlungen müssen folglich ausgeweitet, empfindlichere Strafen verhängt werden.

Es stellt sich die Frage, mit welchen Motiven die Bürger den Müll illegal entsorgen. Ist es Faulheit? Sind es finanzielle Interessen? Werden illegale Handlungen verschleiert? Oder stecken schlichtweg kriminelle Energien dahinter? Die „Mitteldeutsche Zeitung“ vermutete am 1. März 2019 gar dubiose Handwerker.

Diese Fragen werden wir hier nicht beantworten können. Jedoch kann festgestellt werden, dass diese mittelalterliche Vermüllung nun überhaupt nicht zu der Kampagne des Landes Sachsen-Anhalt mit dem modernen Denken passt. So darf es nicht weitergehen.

Deshalb möchten wir, dass das Ministerium eine Sonderarbeitsgruppe, die Soko Müll, einrichtet. Den Kommunen und den Landkreisen soll diese Gruppe, welche aus einem Staatsanwalt, einem Pädagogen, einem Kriminalisten und einem Abfallexperten besteht, bei der Ermittlung und Ahndung der Täter helfen. Als Kernaufgabe soll eine Erfassungsgrundlage geschaffen werden, mit der die verantwortlichen unteren Abfallbehörden

schneller und einfacher handeln können.

Außerdem sind in öffentlichen Einrichtungen Aufklärung und Prävention zu betreiben sowie die Ergebnisse und Erfahrungen zu dokumentieren. Denn das Verantwortungsbewusstsein unserer Bürger muss für diese Problematik sensibilisiert werden. Anstatt dem Greta-Hype hinterherzulaufen und die Schule zu schwänzen, sollten Kinder und Jugendliche motiviert werden, an einer sauberen Umwelt aktiv mitzuarbeiten.

(Zustimmung bei der AfD)

Hierzu könnten themenbezogene Projekttage einen Teil beitragen. Um dies zu realisieren, soll im Haushaltsplan 2000/2021 ein Betrag von mindestens 1 Million € jährlich eingeplant werden. Diese Gelder sollen die Kommunen direkt bei der Detektion, Beräumung und Entsorgung unterstützen sowie ihnen bei der Ermittlung der Verursacher helfen. Wir dürfen die Kommunen und Kreise hierbei nicht mehr allein lassen.

Durch die abschreckende Wirkung von deutlich mehr aufgeklärten Taten und der konsequenten Verhängung von empfindlichen Strafen könnte die illegale Müllablagerung erheblich eingedämmt werden und könnten langfristig Kosten eingespart werden.

Ich möchte hierbei auch auf die Erfahrungen der Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen verweisen, die viele Varianten erprobt hat, um dieses Pro

blems Herr zu werden. 16 Müllsheriffs werden jetzt in der Stadt patrouillieren und an Ort und Stelle sofort Verwarn- und Bußgelder kassieren. Für die Hagener Bürger wird dadurch aber auch die Müllgebühr etwas steigen.

Ich bitte Sie, diesem Sachantrag zuzustimmen und damit ein deutliches Zeichen gegen illegale Müllentsorgung zu setzen.

(Beifall bei der AfD)

Ich empfehle, den von der Kenia-Koalition bemühten Alternativantrag in der Drs. 7/4191 abzulehnen, da dieser keine neuen Lösungsansätze enthält. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Olenicak für die Einbringung des Antrages.

Ich hatte noch drei Sekunden Redezeit.

In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Illegale Abfallablagerungen stellen in der Tat eine Gefährdung für unsere Umwelt dar. Deswegen begrüße ich außerordentlich das bürgerliche Engagement vieler, gerade junger Menschen in ihrer Freizeit, die bei Cleanup Days in unseren Wäldern und an unseren Flüssen Abfall einsammeln und so für eine saubere Umwelt sorgen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ein paar Worte zur Rechtslage. Den Landkreisen und den kreisfreien Städten obliegt im eigenen Wirkungskreis die Entsorgung der in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle und natürlich auch die Abfallberatung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Kosten für die Beseitigung auch verbotswidrig abgelagerter Abfälle können über Gebührenrechnungen auf alle Gebührenzahler umgelegt werden. - So weit kurz zur Rechtslage.

Anders als der vorliegende Antrag suggeriert, besteht das Problem nicht darin, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte nicht willens wären oder gar nicht fähig seien, die Verursacher von Müllablagerungen zu ermitteln. Vielmehr ist es

häufig tatsächlich unmöglich, herauszufinden, wer den Müll in der Umwelt abgelagert hat. Dabei hilft auch keine Sonderarbeitsgruppe, keine Soko oder sonst irgendetwas.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich denke, wir müssen auch nicht unsere Landkreise und kreisfreien Städte mit zusätzlichen statistischen Erfassungs- und Berichtspflichten zu nachdrücklichem Handeln anhalten. Unsere

Landkreise und kreisfreien Städte handeln nachdrücklich. Das wichtigste Moment dabei ist die Prävention. Die Prävention läuft über die Abfallberatung. Diesem Anspruch sind sich unsere Landkreise und kreisfreien Städte auch überaus bewusst. Wenn Sie sich die Internetauftritte ansehen, werden Sie feststellen, dass 65 Abfallberater und -beraterinnen von den Landkreisen und den kreisfreien Städten beschäftigt werden.

Daher lehne ich den Antrag der Fraktion der AfD ausdrücklich ab. Ich befürworte den Alternativantrag der Regierungsfraktionen, weil darin Wege aufgezeigt werden, wie wir noch mehr Bürgerinnen und Bürger für dieses Problem sensibilisieren können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, einen Moment bitte. Herr Olenicak hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Olenicak, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, Sie sagten, dass viele Verursacher nicht ermittelt werden können. Aber, wie ich vorhin erwähnt hatte, sind zum Beispiel im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 298 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.

Es wurden aber nur 151 zum Abschluss gebracht. Ich denke, angesichts des großen Deltas von 50 % ist es schon gerechtfertigt, dass eine aktivere Nachverfolgung stattfindet, weil scheinbar doch viele Täter ermittelt werden können.

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sie haben jetzt über einen anderen Fall berichtet. Sie haben darüber berichtet, dass Täter ermittelt werden können, dass gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird und dass unsere rechtsstaatlichen Instrumente dieses Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht zu Ende führen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Leider!)

Es geht darum, wie man das eben abstellen könnte, damit man das wirklich zu Ende führt, wenn wir schon die Verursacher ermitteln können, um hier vielleicht einerseits über empfindliche Strafen eine Prävention zu erzeugen und andererseits die Kosten für den restlichen Abfall noch mit herauszubekommen.

Frau Ministerin, Sie haben noch einmal das Wort.

Zum einen leben wir in einem Rechtsstaat und Sie beschreiben ein rechtsstaatliches Verfahren. Zum anderen - das haben Sie im Antrag auch ausgeführt; darin bin ich explizit bei Ihnen -, haben wir in der Tat eine sehr große Menge Müll, zum Teil auch von gefährlichem Müll, der illegal in der Umwelt abgelagert wird, bei dem wir aber die Täter eben nicht ermitteln können. Das ist ja das Hauptproblem.