Protocol of the Session on April 4, 2019

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt und

des Rettungsdienstgesetzes des Landes

Sachsen-Anhalt sowie eines Gesetzes über die Gutachterstelle für freiwillige Kastrationen und andere Behandlungsmethoden des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3383

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/4127

(Erste Beratung in der 56. Sitzung des Landtages am 28.09.2018)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Steppuhn. Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3598 wurde in der 56. Sitzung des Landtages am 28. September 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.

Mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf sollen das Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt und das Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt novelliert werden. Zudem soll eine in Sachsen-Anhalt bisher nicht existierende Gutachterstelle für freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden als Einrichtung bei der Ärztekammer geschaffen werden.

Mit der Änderung des Krankenhausgesetzes soll die stationäre Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend auf qualitativ hohem Niveau gesichert werden. Dazu gehört zum Beispiel die Förderung von Kooparationen zwischen

den Krankenhäusern wie auch die Stärkung der Patientensicherheit, etwa durch die Bestellung von Patientenfürsprechern in den Krankhäusern.

Gleichzeitig soll eine Rechtsgrundlage für die zuständige Behörde als Rechtsaufsicht geschaffen werden, Krankenhäusern bei Nichterfüllung von Mindestanforderungen den Versorgungsauftrag einzuschränken oder gar zu entziehen.

Die Novelle des Rettungsdienstgesetzes soll die Grundlage schaffen für die Einführung einer modernen und leistungsstarken Kommunikationsstruktur für Leitstelle, Rettungsdienst und Krankenhaus im Sinne einer best- und schnellstmöglichen gesundheitlichen Versorgung der Notfallpatienten. Insbesondere geht es hierbei um die sichere und aktuelle Anzeige freier Behandlungskapazitäten. Auch hierbei sollen Verstöße gegen Meldepflichten und gegen Verpflichtungen der Notfallversorgung nun sanktioniert werden können.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 29. Sitzung am 17. Oktober 2018 auf die Durchführung einer Anhörung verständigt und den diesbezüglichen Einladungskreis festgelegt.

Die Anhörung, zu der auch der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport eingeladen wurde, fand in der 34. Sitzung am 16. Januar 2019 statt. Dazu wurden unter anderem Vertreter von Krankenkassen, von kommunalen und landeseigenen sowie von privaten Kliniken im Land, der Krankenhausgesellschaft und der Universitäten in Halle und Magdeburg, der Hilfsorganisationen im Land und des Bundesverbandes der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern sowie der kommunalen Spitzenverbände eingeladen.

Die Gäste begrüßten das Vorhaben der Landesregierung, die Versorgungsqualität der Krankenhäuser und die Notfallversorgung zu verbessern. Sie äußerten sich sehr ausführlich, zum Teil aber auch an einigen Stellen kritisch zum Gesetzentwurf und brachten Änderungsvorschläge vor, zum Beispiel zur Verbindlichkeit der Rahmenvorgaben für die Krankenhäuser, zur Investitionsfinanzierung oder auch im Rettungsdienstgesetz zu mehr Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter.

Im Anschluss an die öffentliche Anhörung vereinbarte der Ausschuss zunächst, den Gesetzentwurf voraussichtlich wieder im März 2019 für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung aufzurufen.

Auf eine Bitte der Koalitionsfraktionen hin wurde der Gesetzentwurf jedoch bereits in die Tagesordnung der Sitzung am 20. Februar 2019 wieder aufgenommen mit dem Ziel der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung.

Dem Ausschuss lagen zu dieser, der 35. Sitzung je ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD und der Fraktion DIE LINKE vor. Da zum Zeitpunkt dieser Sitzung noch keine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorlag, vereinbarte der Ausschuss auf Anregung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf ohne weitere Beratung in unveränderter Fassung dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport als vorläufige Beschlussempfehlung zuzuleiten und als zusätzliche Information die beiden vorliegenden Änderungsanträge beizufügen.

Der federführende Ausschuss verabschiedete daraufhin den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung einstimmig als vorläufige Beschlussempfehlung. Diese wurde mit den beigefügten Änderungsanträgen dem mitberatenden Ausschuss zugeleitet.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 33. Sitzung am 14. März 2019 beraten. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 5 Stimmen zu.

Die Abschlussberatung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 36. Sitzung am 20. März 2019 statt. Dazu lag ihm neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 15. März 2019 vor.

Diese enthielt die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, dem Ministerium für Inneres und Sport und die mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung.

Des Weiteren lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den §§ 3 und 15 des Krankenhausgesetzes sowie zu den §§ 5, 9, 10 und 30 des Rettungsdienstgesetzes vor. Auch die dem Ausschuss bereits in der vorangegangenen Sitzung vorgelegten Änderungsanträge der Fraktion der AfD und der Fraktion DIE LINKE lagen ihm wieder zur Beratung vor.

Der Ausschuss kam überein, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben. Im Zuge der Beratung wurde der Änderungsantrag der Fraktion der AfD zur Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeuges, geregelt in § 18 des Rettungsdienstgesetzes, bei 2 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

Auch der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 3 des Krankenhausgesetzes, der mehr Verbindlichkeit im Gesetz schaffen soll, und zu

§ 8 des Krankenhausgesetzes, der die Fördervoraussetzungen im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes erweitern soll, sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 5 des Rettungsdienstgesetzes, mit dem die Standardanweisung für den Rettungsdienst Eingang in das Gesetz finden soll, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Die von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge wurden jeweils mehrheitlich angenommen. Einstimmigkeit bestand bei der Neufassung des § 15 - Patientenfürsprecher.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde daraufhin in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten geänderten Fassung einschließlich des vom Ausschuss beschlossenen Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute liegt Ihnen mit der Drs. 7/4127 die Beschlussempfehlung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich nicht nur um Ihre Zustimmung, sondern Sie können nach dem, was ich vorgetragen habe, auch feststellen, dass da richtig Arbeit geleistet worden ist. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Steppuhn, für die Berichterstattung. Davon, dass richtig Arbeit geleistet worden ist, gehen wir eigentlich immer aus, Herr Steppuhn.

Jetzt steigen wir in die Dreiminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Grimm-Benne, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Worum geht es noch einmal bei der Novellierung des Krankenhausgesetzes? - Es geht darum, die stationäre Krankenversorgung im Land flächendeckend und auf hohem Niveau zu sichern, die qualitäts- und leistungsbasierte Planung weiterzuentwickeln sowie Schwerpunkte zu bilden. Wir setzen verstärkt auf Kooperation zwischen Kliniken. Kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum sollen zu regionalen Gesundheitszentren ausgebaut werden.

Worum es nicht geht, meine Damen und Herren Abgeordneten - darin waren wir uns alle einig -, ist die Schließung von Krankenhäusern.

Das Krankenhausgesetz bildet das zukünftige Dach, unter dem die konkrete Krankenhausplanung auf der Grundlage der Rahmenvorgaben erfolgt, die jetzt im nächsten Schritt festgelegt werden müssen. Damit können wir das bestehende Moratorium auflösen. Versorgungssicherung ist also das eine große Stichwort, Qualitätssicherung ist das zweite.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem die gewünschte Rechtsgrundlage, um Krankenhäusern bei Nichterfüllung von Mindestanforderungen den Versorgungsauftrag einzuschränken oder als Ultima Ratio gar zu entziehen. Dazu eine Anmerkung: Der Vorwurf einer großen Krankenkasse, die Landesregierung würde nur am Rande zusehen und dabei stehen, läuft, wenn man den Gesetzestext liest, wirklich ins Leere.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Wir wollen Qualität sichern und Qualität bedeutet Patientensicherheit. Darauf setzen wir in all den Bereichen den Schwerpunkt. Wir stellen aber keine Blankoschecks aus - auch das war eine Forderung -; denn wenn wir schon jetzt für die Zukunft festschreiben, dass die Bewertungskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses, die wir noch nicht kennen und damit auch nicht bewerten können, auf jeden Fall eins zu eins umgesetzt werden sollen, dann ist das nicht richtig und wird auch nicht dem Interesse von SachsenAnhalt gerecht; denn wir müssen immer darauf achten, dass wir die Versorgungslandschaft insgesamt erhalten.

Was regelt der Gesetzentwurf noch, meine Damen und Herren Abgeordneten? - Krankenhäusern können im Sinne einer qualitätsorientierten Versorgung besondere Aufgaben zugewiesen werden. Das gewährleistet ein gut ausgebautes Netzwerk von Krankenhäusern. Nicht jedes Krankenhaus muss alles können. Teure Mehrfachstrukturen werden abgeschafft, Kooperationen gefördert.

Zudem wird es Patientenfürsprecher geben. Damit wird ein wichtiger Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt. Ihre Rolle ist, wie Sie wissen, im Zuge der Beratungen im Landtag nochmals gestärkt worden. Das begrüße ich ausdrücklich.

Mit dem Gesetzentwurf sollen auch Änderungen im Rettungsdienstgesetz des Landes vorgenommen werden, denn im Notfall zählt jede Minute. Rettungsdienstleitstellen und Krankenhäuser müssen eng zusammenarbeiten. Diesbezüglich bin ich auf diese Neuerung sehr stolz.

Mit dem Aufbau einer modernen, leistungsstarken Kommunikationsstruktur erhalten Leitstellen und Rettungsdienst eine aktuelle und sichere Anzeige

freier Behandlungskapazitäten. Das erspart lebensrettende Zeit und ist besonders wichtig bei Schlaganfall oder Herzinfarkt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Minister. Ich sehe keine Fragen. - Wir können in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Steppuhn, Sie haben im Rahmen der Berichterstattung schon umfassend vorgetragen. Daher bleibt nicht mehr viel zu berichten.

Deswegen zusammengefasst ein paar kleine Punkte. Die Zeit bleibt natürlich nicht stehen. Deswegen bedarf es auch im Bereich des Krankenhausgesetzes Änderungen. Wieso, weshalb, warum? - Darüber haben wir uns im Ausschuss, wie Sie schon richtig sagten, umfassend verständigt. Die entsprechenden Änderungen, auf die wir uns verständigt haben, fließen jetzt wunderbar in den Gesetzentwurf ein.