- Das war etwas verzögert. Okay. - Stimmenthaltungen? - Wir haben niemanden, der sich der Stimme enthält. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf der Landesregierung in Drs. 7/3706 überwies der Landtag in der 62. Sitzung am 18. Dezember 2018 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Mit dem Ratifizierungsgesetz soll dieser 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Landesrecht umgesetzt werden. Gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 soll dieser Staatsvertrag am 1. Mai 2019 in Kraft treten.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich in der 24. Sitzung am 25. Januar 2019 sowie final in der 25. Sitzung am 22. Februar 2019 mit dem Entwurf. Hierzu lag bereits die mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur abgestimmte Synopse des GBD vor. Der GBD empfahl rechtsförmliche Änderungen in Artikel 1 Abs. 1 sowie eine redaktionelle Anpassung in Artikel 1 Abs. 3 des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien machte sich diese Empfehlungen zu eigen und verabschiedete mit 5 : 2 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/3991 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde keine Debatte vereinbart. Deshalb treten wir sofort in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/3991 ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte noch einmal etwas um Ruhe. Wir haben noch zwei kurze Tagesordnungspunkte. Je leiser es ist, umso schneller sind wir fertig. Es ist ein schwieriges Unterfangen, wenn überall laut gemurmelt wird.
Es geht um die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht. Also können wir so verfahren.
Wir stimmen somit auch über die Gesetzesüberschrift ab, Gesetz zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfDFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht.
Wir stimmen nunmehr über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer diesem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 25 erledigt.
Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der
Europäischen Union für das Land Sachsen-Anhalt (Brexit-Übergangsgesetz Sachsen-Anhalt - BrexitÜG LSA)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 7/3707, Entwurf eines Brexit-Übergangsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt, hat der Landtag in der 63. Sitzung am 19. Dezember 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen. Zur Mitberatung wurde der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beteiligt.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll Rechtsklarheit für den Übergangszeitraum geschaffen werden. Nach dem Gesetzentwurf sind Bestimmungen im Landesrecht, welche auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union Bezug nehmen, während des Übergangszeitraums einschließlich dessen möglicher einmaliger Verlängerung so zu verstehen, dass auch das Vereinigte Königreich erfasst ist, sofern keine der in diesem Gesetzentwurf genannten Ausnahmen greift.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich in der 24. Sitzung am 25. Januar 2019 erstmals mit dem Gesetzentwurf und empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Dieser befasste sich in der 25. Sitzung am 7. Februar 2019 mit dem Gesetzentwurf. Nach erfolgter Aussprache schloss er sich mit 11 : 0 : 0 Stimmen, also einstimmig, der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in der 25. Sitzung am 22. Februar 2019 mit dem Gesetzentwurf. Zwischenzeitlich lag dem Ausschuss die mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur abgestimmte Synopse des GBD vor. Durch den GBD wurde eine rechtsförmliche Anpassung empfohlen, die sich der federfüh
rende Ausschuss in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung mit 6 : 0 : 2 Stimmen zu eigen machte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich auch hier um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Sturm. - Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wurde keine Debatte vereinbart, sodass wir zum Abstimmungsverfahren zu Drs. 7/3992 kommen können.
Es geht zunächst um die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags schlage ich vor, über die selbstständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung in ichrer Gesamtheit abzustimmen. Verlangt ein Mitglied des Landtages eine getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.
Wir stimmen sodann über die Gesetzesüberschrift ab: „Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union für das Land Sachsen-Anhalt (Brexit-Übergangs- gesetz Sachsen-Anhalt)“. Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD enthält sich der Stimme.
Wir stimmen nunmehr über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen.