Protocol of the Session on November 23, 2018

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Ihre Frage war, wer denn nun diese zehn Tage bekommt. Meine Antwort war: Die Fachkraft bekommt sie nicht.

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Herr Abg. Krull, Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank für die Ausführungen. Nur ganz kurz: Sind Sie auch der Auffassung, dass Beitragsfreiheit nicht alles ist, sondern es auch auf die Qualität der Kinderförderung in unseren Kindertageseinrichtungen ankommt?

(Beifall bei der CDU)

Frau Dr. Späthe.

Unbedingt. Darin sind wir vollkommen einer Meinung. Auch uns ist in Diskussionen und vielen Foren gesagt worden: Leute, macht doch erst einmal etwas für die Qualität in den Kitas, verbessert den Personalschlüssel nennenswert und nicht bloß in diesem kleinen Schritt, zu dem wir jetzt leider nur in der Lage sind. Manche gehen sogar so weit und sagen: Alles, was nichts kostet, ist auch nichts wert und wird nicht wertgeschätzt. Darüber kann man diskutieren. Auch ich bin dafür, in einem weiteren Schritt - möglicherweise mithilfe des Bundes - in Sachen Personalschlüssel unbedingt voranzukommen. - Vielen Dank für die Frage, Herr Krull.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Damit ist die Debatte beendet.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

- Sie wollen als Fraktionsvorsitzender sprechen? - Dann müssen Sie nach vorn kommen. Bitte.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Es ist alles gesagt, aber nicht von allen! - Zurufe von der CDU: Oh nein! - Zurufe von der AfD)

Herr Fraktionsvorsitzender Lippmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will an dieser Stelle den gegen uns erhobenen Vorwurf der Desinformation und der Stimmungsmache zurückweisen. Dieses KiFöG hat von Beginn an - schon seit dem Jahr 2013 -

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Er ist noch nicht fertig und hat schon verloren!)

jede Menge Baustellen, und mit diesem Gesetz werden sie nicht weniger, sondern möglicherweise mehr.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Lieber Kollege Schmidt, das tragen wir nicht zu den Betroffenen, sondern das tragen die Betroffenen zu uns. Unsere Aufgabe ist es, das hier zu thematisieren und auf diese Dinge hinzuweisen. Genau das haben wir gemacht.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3601. Da

rin wird empfohlen, den unter Buchstabe a aufgeführten Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1435 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. - Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit wurde dieser Beschlussempfehlung gefolgt.

Wir kommen zu der Empfehlung, den unter Buchstabe b aufgeführten Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/3381 in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen.

Es erfolgt die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an dieser Stelle getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht.

Dann lasse ich über die selbstständigen Bestimmungen abstimmen. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit sind die selbstständigen Bestimmungen beschlossen worden.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Fünftes Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes. Wer dieser Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen worden.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drs. 7/3602. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloses Mitglied. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit wurde der Entschließungsan

trag abgelehnt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Tagesordnungspunkt 3 ist somit erledigt.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 4

Beratung

Kinder- und Jugendhilfe modernisieren. Stärkung der Rechte junger Menschen durch ombudschaftliche Beratung

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3604

Einbringerin ist die Abg. Frau Lüddemann. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ombudschaft ist zugegeben ein sperriger Begriff. Daher möchte ich zu Beginn meiner Rede diesen Begriff erläutern, um Sie auch gedanklich mitzunehmen.

Das Wort „Ombudschaft“ ist abgeleitet vom skandinavischen „Ombudsmann“ und beschreibt eine allparteiliche Vorgehensweise bei Streitfragen, bei der die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch die Ombudsperson besondere Beachtung finden. Eine solche Ombudsperson wollen wir für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Land installieren.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Damit reiht sich das Land Sachsen-Anhalt in die Reihe der Länder wie Sachsen, Berlin, NordrheinWestfalen, Bayern und Hessen ein, die sich dieser Aufgabe als Land bereits angenommen haben.

Wir GRÜNE haben dieses Vorhaben bereits in der sechsten Legislaturperiode zweifach aufgegriffen. Dann haben wir es in den Koalitionsvertrag getragen und jetzt wird es real; denn es stehen gemäß Haushaltsplanentwurf Mittel für das Jahr 2019 bereit. Heute zeigt der Antrag der Regierungsfraktionen, dass dies kein Strohfeuer ist. Im Gegenteil: Wir wollen die ombudschaftliche Beratung im Bereich des SGB VIII zunächst als Modellprojekt samt Evaluierung. Danach - das ist das übliche Vorgehen, sollte die Evaluierung Erfolge zeigen - soll es eine dauerhafte Einrichtung im Land werden.

Wir wollen unabhängige und allparteiliche Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche und deren Eltern im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe schaffen, und das für alle jungen Menschen im Land

möglichst niedrigschwellig, damit unabhängig vom Aufenthaltsstatus und sozioökonomischem Hintergrund diese Anlaufstelle erreichbar ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Anlaufstellen sollen Ansprechpartner sein sowohl im Rahmen des Verhältnisses zwischen den Klienten und dem Jugendamt als auch zwischen den Klienten und den Leistungserbringern, etwa den Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen.

Stellen Sie sich vor: Wenn ein junger Mensch in einer betreuten Wohngruppe Probleme mit der Einrichtungsleitung hat: An wen soll er sich wenden? Wenn ein Jugendlicher wegen Suchtproblemen seiner Eltern von zu Hause ausziehen möchte, aber nicht weiß, wie man einen Antrag beim Jugendamt richtig einreicht: An wen soll er sich wenden? Wenn Eltern Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder brauchen, aber davor zurückschrecken, gleich zum Amt zu gehen: An wen sollen sie sich wenden?

Auf diese Fragen geben wir mit der Schaffung der Ombudsstelle eine Antwort. Systematisch betrachtet: Diese Stellen stehen im Mittelpunkt des sogenannten sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses von Klient, Jugendamt und Träger. In diesem Dreiecksverhältnis hat der Klient die

schwächste Position. Sowohl das Jugendamt als auch die Träger verfügen über einen Wissens- und Informationsvorsprung. Natürlich besteht eine große Machtasymmetrie.

Die Ombudsstelle soll daher die Subjektstellung der Klienten stärken, also gleiche Augenhöhe zwischen Klient, Verwaltung und Träger herstellen. Damit unterstützen wir junge Menschen bei der Einforderung ihrer Rechte. Somit ist die Ombudsstelle ein weiterer Baustein für ein demokratisches Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Diese Subjektstärkung ist im Übrigen normierte Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, wie es beispielsweise in den §§ 5, 8 und 36 SGB VIII zu lesen ist. Der Ansatz von Beratungs- und Schlichtungsstellen wurde in das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz bereits aufgenommen, und zwar in Form von einrichtungsintern zu schaffenden Beschwerdemöglichen.

Seitdem knüpft sich an die Betriebserlaubnis von Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß § 45

SGB VIII die Ermöglichung von Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten. Insbesondere die Missbrauchsfälle in Institutionen wie Heimen - genannt sei etwa die Odenwaldschule - haben zu dieser Gesetzesänderung beigetragen. Die Vorfälle rund um die Haasenburg als freiem Träger der Jugendhilfe in Brandenburg haben ebenfalls deut