In diesem Gesetzentwurf sind Mindestanforderungen festgeschrieben - ich betone: Mindestanforderungen -, um die Pflichtaufgabe Kinderbetreuung der Gemeinden auszustatten.
Weiter zu den Mythen. Die Kürzung des Ganztagsanspruchs wurde hier schon x-mal angesprochen. Grundsätzlich acht Stunden, zehn Stunden für jene, die einen höheren Bedarf anmelden - das heißt - das ist eigentlich der Kernpunkt der Formulierung -, dieses berühmte Zukaufen der zusätzlichen neunten und zehnten Stunde darf für die Eltern keine zusätzliche Belastung und keine überproportional hohen Kosten ergeben. Das müssen die Gemeinderäte beim Beschluss der Elternbeitragssatzungen beachten. Es sind die Gemeinderäte, die diese Beiträge festlegen.
Die Eltern gehen in die Kita, schließen einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag ab, tragen dort die Stunden ein, die ihnen angemessen sind und gebraucht werden - und das war es. Dass ausgerechnet Landtagsabgeordnete fragen, wie sie ihren Zehnstundenanspruch nachweisen müssen, wonach kein Mensch fragt - - Einfach, indem sie einen Vertrag abschließen. Aber das wissen Sie eigentlich; Sie wollen es nur nicht wahrhaben.
Die Gemeinden werden aufgefordert, die Betreuungsverträge zu staffeln. Das ist bereits bei über 70 % aller Satzungen so. Aber es gibt immer noch den Zwang, fünf, acht oder zehn Stunden zu wählen und zu bezahlen, ob das für die Eltern notwendig ist oder nicht. Das ist eben nicht in Ordnung.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Ich bedanke mich noch einmal für die sehr kollegiale Zusammenarbeit bei einem für Sachsen-Anhalt wichtigen Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. Sie haben die Möglichkeit, noch weitere Ausführungen zu machen; denn es gibt zwei Wortmeldungen, von Frau von Angern und von Frau Hohmann. - Bitte, Frau von Angern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich freue mich, dass ich Ihren Erwartungen entsprechen kann. Zunächst möchte ich sagten, ich finde es beeindruckend, welche Kompetenz meiner Kollegin Frau Hohmann dahin gehend nachgesagt wird, wie sie Träger in Sachsen-Anhalt beeinflusst. Ich finde es erschreckend, dass Sie den Trägern damit unterstellen, dass sie nicht selbst denken können. Nach meiner Kenntnis ist bei den Trägern sehr viel Sachverstand vorhanden. Ich denke, dass mit der Novelle - wie mit jeder Gesetzesnovelle - insbesondere bei den Trägern eine Sorge einhergeht, aber dass sie sehr wohl wissen, was das Gesetz für sie in der konkreten Arbeit bedeutet.
Ich habe eine Nachfrage. Ich habe nun verstanden, warum die SPD diese Differenzierung vorgenommen hat, dass es dabei auch darum geht, dem Gerechtigkeitsgefühl der den Elternbeitrag zahlenden Eltern zu entsprechen. Frau
Dr. Späthe, wie wäre es denn, wenn wir, wie es die SPD beim Bundestagswahlkampf für ganz Deutschland gefordert hat, eine kostenfreie Kita hätten? Würde eine solche Differenzierung dann noch erforderlich sein? Oder würden Sie dann von einer solchen Differenzierung Abstand nehmen?
Zunächst möchte ich den Satz wiederholen, den ich in meiner Rede abgelesen habe - deshalb kann ich ihn wortwörtlich wiederholen -: Ich möchte auch sagen, dass diejenigen, die diese Mythen befeuert und verbreitet haben, nicht verantwortlich mit dem Land umgegangen sind. Ich habe an keiner Stelle ausgeführt - und das werde ich auch nicht tun -, wer „diejenigen“ sind. Wenn Sie das ausdrücklich auf sich und Ihre Kollegin beziehen, kann ich das leider nicht ändern, aber so war es nicht gemeint.
Die kostenfreie Kita - ich glaube, es ist nicht nötig, das immer wieder zu wiederholen - möchten wir natürlich alle. Und natürlich ist der Satz, den wir jetzt mit der Beitragsfreiheit ab dem zweiten Kind im Gesetzentwurf haben, ein Einstieg. Das haben wir immer und immer wieder gesagt. Wir hoffen sehr, dass es gelingen wird, mithilfe des GuteKita-Gesetzes des Bundes einen weiteren Schritt zu gehen.
Ob die zeitliche Differenzierung, die meiner Überzeugung nach bei Weitem nicht so häufig anfallen wird, wie Sie das befürchten, dann noch notwendig sein wird, kann ich im Moment nicht abschätzen. Darüber müssen wir diskutieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Träger der Jugendhilfe, die eventuell diese berechtigten Zweifel anmelden müssen und nachfragen müssen, sich dann sagen: „Dann machen wir uns die Arbeit nicht“, besteht. Dann wird das Leben dieses System einfach praktisch überrollen. Ob wir das Gesetz dann wiederum ändern und das wieder herausnehmen müssen, weil es nicht praktiziert wird, kann ich jetzt, ehrlich gesagt, noch nicht abschätzen.
Doch bevor ich Frau Hohmann das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler der Gebrüder-Grimm-Schule in Calvörde recht herzlich hier bei uns zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Dr. Späthe, eine Nachfrage. Sie ist eigentlich leicht zu beantworten. Ich habe vorhin in meiner Rede nachgefragt, wer denn nun die zehn Tage Entlastung beim Personal bekommt. Bekommt diese zehn Tage jede Fachkraft, wie es in dem Brief steht? Damit wäre dann auch diejenige betroffen, die in Teilzeit arbeitet. Oder bekommt die Anrechnung dieser zehn Ausfalltage - wie es im Gesetz steht - jedes pädagogische Fachkraftvollzeitäquivalent? Wer bekommt das denn nun?
Danke schön. - Diese zehn Tage werden den Trägern als Geldsumme zur Verfügung gestellt. Ich interpretiere das als auf Vollzeitäquivalente berechnet, wie es im Gesetz steht. Diese Geldsum
me kann eingesetzt werden, um entweder Arbeitsverträge auszuweiten oder zusätzliches Personal für eventuelle Ausfälle einzusetzen. Das heißt nicht, dass die Fachkraft jetzt zehn Tage bekommt. Das ist eine schwierige Formulierung.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD - Monika Hohmann, DIE LINKE, ein Blatt hochhaltend: Aber das steht so in dem Brief!)
- Es steht nicht darin, dass die Fachkraft zehn Tage erhält, sondern das ist die Berechnungsgrundlage.
- Ja. - Es handelt sich um eine Rechenart, Frau Hohmann. Wir schenken doch Fachkräften nicht zehn Tage.
Ich möchte nur noch einmal kurz zitieren. Es ist keine Frage. Ich möchte nur kurz aus dem Schreiben des Ministeriums an die Institutionen zitieren:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass Sie langsam zur Abstimmung kommen wollen. Aber es ist das Recht der Abgeordneten, eine Nachfrage zu stellen.
„Der Personalschlüssel in Krippe, Kindergarten und Hort wird verbessert. Künftig werden pro Fachkraft zehn Tage zusätzlich im Personalschlüssel berücksichtigt.“
(Siegfried Borgwardt, CDU: Ja, wenn es an- fällt! - Zuruf von der CDU: Fragen Sie mal Herrn Knöchel!)
Sehr geehrte Frau Hohmann, jetzt ist aber gut. Sie haben eine Frage an Frau Dr. Späthe gestellt. Sie können dann nicht einfach weitere Anmerkungen in den Raum stellen. Frau Dr. Späthe kann antworten, sie muss es nicht. Aber ich weiß, dass sie darauf antworten möchte. Bitte.
Es ist richtig, dass in diesem Brief als vereinfachte Formulierung der Begriff „Fachkraft“ gewählt wurde. Der Gesetzestext ist entscheidend. Darin steht „Vollzeitäquivalent“.