Ich möchte nur richtigstellen, dass die Öffnungszeiten natürlich durch das Kuratorium verbindlich festgelegt werden. Im Gesetz steht: mit Zustimmung des Kuratoriums. Es sind sogar Briefe an mich herangetragen worden, in denen bemängelt wird, dass dann nicht der Träger die Mehrheit haben kann, sondern dass die Eltern die Mehrheit in dem Kuratorium haben werden und dass die Eltern bestimmen, wie die Öffnungszeiten in den Einrichtungen sind.
Frau Schindler, das ist ja auch gut. Die Eltern sollen ja auch die Rechte haben. Aber Sie wissen - -
spräche zu führen. Ich habe gerade gesagt, wenn Sie - auch Herr Abg. Knöchel - eine Frage haben, melden Sie sich bitte. Dann können Sie auch drankommen.
- Genau, Herr Minister, „können“. Wir schauen, wie die Situation ist, und dann werden wir das sehen. - Frau Hohmann, bitte.
Frau Schindler, Sie wissen doch ganz genau: Das Kuratorium kann die Öffnungszeiten festlegen, aber die Gemeinde muss letztendlich bezahlen. Wenn das Kuratorium meint, man möchte bis 18 Uhr geöffnet haben, weil es noch zwei Kinder gibt, die bis 18 Uhr in die Einrichtung gehen, dann wird sich das, wenn es eine Kleinsteinrichtung ist, auf die Personalkosten auswirken.
Diese Personalkosten werden nicht vom Land erstattet, das wissen wir auch. Das heißt unterm Strich: Die Gemeinden haben höhere Aufwendungen. Wenn sie höhere Aufwendungen haben, werden sie die Kosten logischerweise auf die Eltern umlegen. Dann wird sich das Kuratorium natürlich letztendlich fragen, ob es daran interessiert ist, höhere Beiträge zu bezahlen. Auf genau diesen Punkt möchte ich doch hinweisen, auf genau diese Situation.
(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU - Eva von Angern, DIE LINKE: Nein! Wir sagen nur jetzt schon: Sie müssen mehr bezahlen! - Siegfried Borgwardt, CDU: Nein, nein, so ist das ja nicht! - Eva von Angern, DIE LIN- KE: Die sind doch nicht doof im Elternkura- torium! - Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)
Frau Hohmann, ich würde tatsächlich mit ein paar möglicherweise rhetorischen Fragen, aber vielleicht tatsächlich auch mit auf Antwort gerichteten Fragen fortfahren. Schon jetzt, nach dem geltenden Gesetz, hat dann, wenn die Eltern den Elternbeitrag nicht bezahlen und die Gemeinde ihn trägt, die Kommune die Möglichkeit, zu sagen: nicht zehn Stunden, sondern acht Stunden.
mal anders entscheiden werden als jetzt, wo sie flächendeckend die Möglichkeit der Reduzierung nicht wahrgenommen haben?
Zweite Frage. Die Evaluierung hat gerade im Kindertagesstättenbereich eine durchschnittliche Inanspruchnahme von 8,6 Stunden erbracht, vorrangig weil Eltern - das wissen wir alle - nicht nur einen Achtstundenarbeitstag haben, sondern
natürlich auch den Weg von der Kita zur Arbeit und von der Arbeit zur Kita zurücklegen müssen. Warum glauben Sie, dass Eltern, die den Elternbeitrag selbst bezahlen und damit einer Prüfung, ob sie einen Anspruch auf eine Zehnstundenbetreuung haben, gar nicht unterliegen, ihren Anspruch reduzieren sollten, sodass die Träger tatsächlich zu einer geringeren Betreuungszeit kommen?
Dritte Frage. Das, was Sie gerade mit der Randzeitenbetreuung, insbesondere am späten Abend, beschrieben haben, hängt an Eltern, die arbeiten gehen. Diese Situation haben wir schon jetzt. Wir wissen, dass in verschiedenen Einrichtungen, kleine oder auch große, in Halle kurz vor der Schließzeit vielleicht noch ein oder zwei Kinder da sind, und zwar bei dem jetzigen Konzept der Elternbeiträge. Woher ahnen Sie, dass bei einer Veränderung der gesetzlichen Grundlage, aber nicht einer Veränderung der Rahmenbedingungen an dieser Stelle die Elternbeiträge steigen werden? Woher wissen Sie das?
Ich fange mit der letzten Frage an. Ich glaube, ich habe es vorhin schon gesagt. Wir haben in der Anhörung genau nach diesen Dingen gefragt. Wir haben Beispielrechnungen bekommen, aus denen hervorgeht: Wenn die Reduzierung auf acht Stunden kommt, kann sich das soundso auswirken.
Das heißt also, das Personal wird reduziert, weil nach dem Personalschlüssel - Sie kennen die Berechnungen - nicht mehr so viel Personal vorgehalten werden kann.
Zu den ersten zwei Fragen, die Sie gerade gestellt haben, stelle ich einfach eine Gegenfrage. Wenn das kein neues Problem darstellt, dann frage ich Sie ganz im Ernst: Warum wollen Sie mit
dem Gesetzentwurf eine Änderung bei dem Ganztagsanspruch vornehmen, wenn doch alles so ist, wie es immer war?
Dann hätten Sie keine Änderung vorsehen müssen. Dann hätten Sie es so lassen können, wir es jetzt ist. Alle hatten sich darauf eingestellt. Dann hätte es keine Diskussion gegeben. Aber die Diskussion kommt.
Und ich weiß aus dem Jahr 2013: Bestimmte Dinge, über die wir diskutiert haben, sind gekommen. Da muss nicht sonst was sein, dazu reicht der normale logische Menschenverstand aus.
Frau Hohmann, es ist unüblich, dass derjenige, der befragt wird, Fragen zurückstellt. Ich denke, Sie haben das garantiert auch schon in den Ausschüssen, in den vielen Beratungen vorher, erörtert.
Frau Dr. Pähle, ich habe eben schon ein Auge zugedrückt. Sie haben drei Fragen gestellt; zwei Fragen sind zulässig. Deswegen würde ich Sie bitten, jetzt eine ganz kurze Nachfrage zu stellen, ansonsten müssen wir das doch an einer anderen Stelle klären. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich denke auch, bestimmte Sachen klären wir wahrscheinlich eher im Vieraugengepräch, Frau Hohmann. Aber ich will Ihnen auf die Frage, die Sie zurückgespiegelt haben, gern ein Stück weit entgegnen. Sie haben die Frage gestellt: Waren Sie draußen, haben Sie da Eltern getroffen, die Ihnen gesagt haben: „Warum muss ich denn gucken, wie viele Stunden ich mein Kind in die Kita gebe, und muss alles bezahlen, während andere ihr Kind zehn Stunden bringen können und nichts bezahlen?“ - Das ist eine Diskussion im Land, die wir nicht angefangen haben, die uns aber begegnet.
Vor diesem Hintergrund: Alle, die einen Bedarf haben - Arbeit, Pflege, Weiterbildung, all diese Sachen finden Sie im Gesetz -, sollen diesen Bedarf abgedeckt haben, egal ob sie dafür bezahlen müssen oder nicht. Das ist unser sozialdemokratischer Ansatz. Alle, die einen Bedarf haben, sollen ihn gedeckt bekommen.
Aber alle, die keinen Bedarf haben, sollen ihr Kind für acht Stunden Bildung in der Kinderbetreuung gut aufgehoben wissen. Die zwei Stunden in der Randbetreuung sind, glaube ich, etwas, das man
diesen Eltern auferlegen kann, wenn das Jugendamt feststellt, dass es keinen Bedarf gibt. - Vielen Dank.
Meinen Sie, dass aufgrund der Beschränkung bei den Eltern, die keinen Elternbeitrag bezahlen, weil sie im SGB-II-Bezug sind, die Eltern, die einen Zehnstundenanspruch haben und dies bezahlen müssen, in Zukunft weniger Geld bezahlen müssen? Meinen Sie, dass das so ist?
- Ja, aber letztendlich wird sich für die Eltern, die genau diese Fragen vielleicht gestellt haben, ohnehin nichts im Portemonnaie ändern. Sie werden weiterhin diese Gebühren bezahlen, gegebenenfalls auch mehr.
Zu der anderen Frage, die Sie angesprochen haben, die Randbetreuungszeiten. Wenn in einer Einrichtung zwei Kinder da sind, die zehn Stunden brauchen, weil die Eltern arbeiten, und zwei Kinder, deren Eltern nicht arbeiten, die also keinen Zehnstundenanspruch mehr haben und nach acht Stunden gehen, dann bleibt die Erzieherin für zwei Kinder noch in der Einrichtung. Aber sie könnte auch für vier Kinder in der Einrichtung bleiben.