Zweitens. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum die Ministerin und auch die Koalition den Erzieherinnen über die tatsächliche Arbeitsentlastung keinen reinen Wein einschenken.
In Ihrem Schreiben vom 19. Oktober 2018, Frau Ministerin, an diese Institutionen hier im Land heißt es - ich zitiere -: „Künftig werden pro Fachkraft zehn Tage zusätzlich im Personalschlüssel berücksichtigt.“
Im Gesetz steht aber - das kann man nachlesen -: „für jedes pädagogische Fachkraftvollzeitäquivalent“.
Was gilt denn nun? - Sie wissen doch ganz genau, dass wir in Sachsen-Anhalt 78 % der Erzieherinnen in Teilzeitbeschäftigung haben. Daher wäre es schon wichtig zu wissen, was und wen genau Sie meinen. Meinen Sie die Fachkraft oder die Vollzeitfachkraft?
Ebenfalls rechnen Sie die Entlastung der zehn Tage auch für die Zeiten an, in denen die einzelne Erzieherin oder der einzelne Erzieher im Urlaub, krank oder wegen einem Feiertag zu Hause ist.
Drittens. Ich habe es vorhin schon angesprochen: die Sonderförderung für Kitas in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf. In meiner Rede letztens habe ich gesagt, es ist löblich, ich finde es positiv. Aber ich kann mir ohne irgendwelche Kriterien - die noch keiner kennt - nicht vorstellen, wie Sie diese zusätzlichen Personalstellen verteilen möchten.
Viertens. Die Landesregierung möchte ab dem nächsten Jahr für ca. 11 000 Kinder die Beiträge erstatten. Das sind 7,5 % aller Kinder in den Tageseinrichtungen. Das heißt, für 92,5 % der Kinder müssten weiterhin Kostenbeiträge gezahlt werden.
An dieser Stelle hätten wir uns einen mutigeren Schritt gewünscht oder zumindest einen Hinweis, welche weiteren Schritte folgen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! In unserem Entschließungsantrag haben wir genau auf diese Probleme aufmerksam gemacht. Wir fordern daher zum Ende des nächsten Jahres hierüber eine Berichterstattung, um festzustellen, wie es sich entwickelt hat und wo gegebenenfalls nachgesteuert werden muss.
Meine Fraktion - das wissen Sie - wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da er kaum Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Gesetz enthält. Sie haben es wieder einmal nicht geschafft, die Kinderförderung in Sachsen-Anhalt auf eine solide strukturelle und finanzielle Grundlage zu stellen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Hohmann. Es gibt zwei Wortmeldungen. Sind Sie bereit, diese entgegenzunehmen? Es ist erst einmal Herr Dr. Schmidt und dann Frau Abg. Schindler. - Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.
Frau Hohmann, ich stelle Ihnen jetzt keine Frage. Denn das würde unterstellen, dass ich annehme, Sie wüssten es nicht besser, was Sie gerade - falsch - gesagt haben. Es ist eine Intervention.
In der heute geltenden Vorschrift des § 3 Abs. 3 des Kinderförderungsgesetzes ist die Rede von einem Betreuungsanspruch von bis zu zehn Stunden am Tag oder bis zu 50 Wochenstunden - bis zu.
In der neuen Vorschrift ist die Rede von einem Anspruch von bis zu acht Stunden und bis zu 40 Wochenstunden plus einem weiteren Anspruch, der in Absatz 4 neu geregelt ist.
Dann zu sagen, man gehe von einem Anspruch auf zehn Stunden auf einen Anspruch auf acht Stunden zurück, ist eine Falschinformation.
Es hat einen Anspruch auf zehn Stunden so nie gegeben. Die Vorschrift besagt: bis zu zehn Stunden. Sie wissen das ganz genau. Die Träger, die nun nicht jeden Tag ins Gesetz gucken, die jetzt wirklich verunsichert sind, treiben Sie auf. Das ist wirklich eine Sauerei.
(Beifall bei der SPD - Eva von Angern, DIE LINKE: Weil die Träger auch nicht selbst denken können, oder was?)
Na klar. - Das ist keine Falschinformation. Wir haben es gerade in der Fragerunde gehabt. Es steht derzeit im Gesetz: bis zu zehn Stunden. Es ging alles wunderbar. Die Landkreise, die gesagt haben: „Wir übernehmen die Kosten und geben nur acht Stunden“, haben das getan. Jetzt schreiben Sie aber bewusst hinein: acht Stunden.
Nicht mehr „bis zu zehn Stunden“, sondern Sie schreiben: Der Ganztagsanspruch beträgt acht Stunden. Wer darüber hinaus mehr möchte, der kann auch mehr bekommen. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Setzen Sie sich wirklich einmal mit den Leuten vor Ort in Verbindung, auch mit den Jugendämtern, auch mit den Trägern, und fragen Sie sie, inwieweit diese Regelung momentan für sie zutrifft.
Das, was Sie vielleicht vorhaben oder was Sie denken, dass Sie es vorhaben, wird gegebenenfalls sicherlich wieder einmal vor Gericht landen oder vor der Schiedsstelle landen. Denn genau diese Frage, ob ein Ganztagsanspruch acht Stunden oder bis zu zehn Stunden umfasst, macht ei
nen Unterschied aus. Das sind zwar nur kleine Wörter, aber diese kleinen Wörter haben erhebliche Auswirkungen.
Frau Hohmann, einen kleinen Moment! - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie Redebedarf haben und eine Frage stellen wollen, dann melden Sie sich bitte. Sprechen Sie nicht alle durcheinander.
Wir haben noch weitere Wortmeldungen: Frau Schindler und dann Frau Dr. Pähle. - Bitte, Frau Schindler.
Frau Hohmann, Sie haben auch im Zusammenhang mit dem Achtstundenbedarf die Befürchtung geäußert, dass dadurch die Öffnungszeiten verändert werden. Sie wissen, wer die Öffnungszeiten festlegt und wie das im Gesetz geregelt ist? Wer legt die Öffnungszeiten fest?
Frau Schindler, Sie waren doch bei der Anhörung dabei und Sie haben auch Berechnungen von den Trägern in den Stellungnahmen gelesen. Sie haben die Berechnungen vom Landesjugendhilfeausschuss gesehen, Sie haben auch die Berechnungen von der AWO gesehen. Darin heißt es: Wenn die Kinder acht Stunden betreut werden müssen, dann ist das gegebenenfalls mit dem Personal nicht mehr abzudecken.
Sie brauchen mich nicht zu fragen, wer das festlegt; ich weiß es. Ich bin selbst im Gemeinderat und wir haben selbst Satzungen. Aber glauben Sie mir, dass eine kleine Einrichtung, wenn Sie eine Reduzierung des Ganztagsanspruches umsetzen, gegebenenfalls auf acht Stunden geht. Glauben Sie, dass sie es sich dann noch leisten können, Personal in den Randzeiten so einzusetzen, wo doch der Personalschlüssel - auch das wissen Sie ganz genau - noch nicht einmal für kleine Einrichtungen ausreicht? Das heißt, die Gemeinden müssen zusätzlich Geld in die Hand nehmen, um das zu realisieren.
Sie wissen auch, dass dann, wenn sie zusätzliches Geld in die Hand nehmen, womöglich auch noch eine Umlage auf die Elternbeiträge stattfinden wird. Dieses Fass habe ich hier noch gar nicht aufgemacht. Aber dazu kann es kommen. Darauf möchte ich aufmerksam machen.