Protocol of the Session on September 28, 2018

(Zurufe von der AfD)

Von der AfD-Fraktion wird weiter - -

(Unruhe bei der AfD - Zurufe von Daniel Roi, AfD, und von Mario Lehmann, AfD - Weitere Zurufe von der AfD: Mein Gott!)

Werte Frau Ministerin,

(Mario Lehmann, AfD: Mein Gott! - Zurufe von der AfD)

ich denke, an dieser Stelle muss ich mich doch zu Wort melden. Abg. Herr Roi - wir haben hier vorn eine Rednerin -, auch wenn Sie hier vorn sprechen, habe ich Ihnen schon oft Gehör verschafft. Lassen Sie bitte die Ministerin erst einmal aussprechen. Hinterher haben Sie die Gelegenheit - Sie haben sich selbst schon gemeldet -, Fragen zu stellen. Aber wenn es so ein Durcheinander gibt, kann man kein Wort mehr verstehen. Geben Sie bitte der Rednerin die Chance, hier Ihre Dinge vorzutragen. - Danke.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Von der AfD-Fraktion wird weiter eine sachwidrige Ungleichbehandlung vermeintlich vergleichbarer Fälle behauptet. Auch bei diesem Vergleich werden Fakten verkannt, gesetzliche Vorgaben nicht erwähnt und Einzelheiten der Verfahren nicht bedacht.

Ein Haftbefehl kann von der Staatsanwaltschaft nur beantragt werden, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Der Rechtsstaat überträgt diese Prüfung aus guten Gründen der Staatsanwaltschaft und nicht der Politik, wie es vielleicht die AfD gern hätte.

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

Die Ermittlungen werden in den Akten der Staatsanwaltschaft geführt und nicht in der Öffentlichkeit und auch nicht in den sozialen Medien.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Und sie sind nachprüfbar und das muss nicht von der AfD-Fraktion erfolgen! - Beifall bei der LIN- KEN - Zurufe von der AfD)

Nach der gegenwärtigen - ich betone es noch einmal - Einschätzung der Staatsanwaltschaft Magdeburg sind im Fall Wittenberg diese tatbestandlichen Voraussetzungen nicht gegeben, anders als im Fall Köthen. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat im Fall Köthen sowohl einen dringenden Tatverdacht als auch Haftgründe bejaht und einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau ist dem Antrag nach eigener richterlicher Würdigung gefolgt und hat die Untersuchungshaft angeordnet.

Sie sehen also, der Rechtsstaat funktioniert, oder um es mit Helmut Schmidt zu sagen: Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zu- rufe von der AfD)

Meine Damen und Herren! Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dessau-Roßlau hat zum Fall Köthen aktuell berichtet, dass die Verteidiger der Beschuldigten Akteneinsicht erhalten haben und derzeit ergänzend noch weitere Zeugen vernommen werden müssen, um Widersprüche in den bisherigen Zeugenbekundungen zu hinterfragen und aufzuklären.

Auch die Auswertung der Spuren ist noch nicht abgeschlossen. Das Institut für Rechtsmedizin Halle ist von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gebeten worden, noch ergänzend Stellung zu nehmen. Der sichergestellte Herzschrittmacher des Verstorbenen wird ausgelesen. Die Ergebnisse werden allerdings laut Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau frühestens in zwei Wochen vorliegen. Auch dies zeigt, dass eine abschießende Bewertung des Falles erst nach dem Vorliegen aller Beweismittel vorgenommen werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Fall von Wittenberg stellt sich der Verfahrensfortgang so dar, dass vor wenigen Tagen ein bislang nicht identifizierter Tatzeuge nunmehr von der Polizei vernommen wurde. Außerdem musste die Begleiterin des Geschädigten wegen Widersprüchen ein weiteres Mal befragt werden, zuletzt von der Staatsanwaltschaft. Es war auch notwendig, die Qualität der Videoaufnahmen aufzubereiten und zu verbessern. Diese Aufarbeitung der Videoaufnahmen ist jetzt abgeschlossen.

Gegenwärtig hat der Verteidiger des Beschuldigten ergänzende Akteneinsicht erhalten. Deshalb glaubt der Leitende Oberstaatsanwalt in Magdeburg, einschätzen zu können, dass das Verfahren binnen eines Monats staatsanwaltschaftlich abgeschlossen werden könnte.

Ich weiß nicht, zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft Magdeburg dabei kommen wird. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft alle notwendigen Ermittlungen anstellt, und zwar objektiv und nicht nach parteipolitischen Wünschen oder nach emotionalen Forderungen im Netz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nach all dem kann in keinem der beiden Fälle eine sachwidrige Ungleichbehandlung unterstellt werden. Es ist vielmehr mit Sorge zu beobachten, wie der zutiefst bedauerliche Tod zweier Menschen politisch instrumentalisiert werden soll, um das Vertrauen in unsere Institutionen zu erschüttern.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)

Ich habe bereits am Eingang meiner Rede gesagt, das ist das eigentlich Schwierige und das eigentlich zu Verurteilende an Ihrem Antrag. Die Straf

rechtspflege ist davor zu schützen. Ich vertraue auf die Institution Staatsanwaltschaft, ich vertraue auf die Strafverfolgungsbehörden unseres Landes. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt bereits drei Fragen.

(Zuruf)

- Ich denke, wenn ich „erst einmal drei“ sage, sind es auch drei. Ich werde dann weitere zulassen. Das überlassen Sie mir bitte.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Unglaublich, was sich die AfD hier erlaubt, wirklich!)

Der erste Fragesteller ist Herr Farle. Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens geht es in dem Fall tatsächlich um die Fakten. Und die Fakten sind die, dass am Anfang in der einen Stadt nach drei Tagen von der Staatsanwaltschaft, die gar keine Ermittlungen groß vorgenommen haben konnte, und zwar von vier Staatsanwälten, gesagt wurde, es war Notwehr.

(Beifall bei der AfD)

Der zweite Fakt ist, dass es hier erst Ermittlungen zu einem anderen Delikt gab und dann war es auf einmal Herzversagen. Das ist in die Öffentlichkeit gekommen. Ich darf Ihnen wirklich versichern, die AfD wird sich jeden Einzelfall dieser Art vorknöpfen und nachprüfen, was die Justiz macht;

(Eva von Angern, DIE LINKE: Genau das ist unsere Sorge!)

denn mittlerweile ist das Vertrauen in diese Justiz schwer erschüttert,

(Eva von Angern, DIE LINKE: Unsinn!)

wenn man sogar Kinderehen mittlerweile für 13- und 14-jährige anerkennt und nichts dagegen unternimmt

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das ist doch Unsinn! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist doch Schwachsinn! - Zuruf: Das ist doch Quatsch!)

und in vielen Fällen solche Fälle einfach unter den Teppich kehrt.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das ist keine Frage!)

Das werden wir verhindern. Und natürlich betreiben Sie

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

ein Kapitalschlagen aus solchen traurigen Fällen.

(Unruhe - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Sie wollen nämlich, darauf aufbauend, in der Öffentlichkeit begründen, warum die AfD rechtsradikal sein soll.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das macht die doch selbst!)

Das ist politisches Kapitalschlagen. Sie sollten sich schämen für Ihre Art und Weise, solche Trauerfälle zu missbrauchen, um die AfD zu diffamieren.

(Beifall bei der AfD - Unruhe bei der LIN- KEN und bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe keine Frage erkennen können. Ich denke, das werte ich als Kurzintervention.

(Zurufe von der AfD)