Protocol of the Session on June 21, 2018

Danke. Es gibt auch in diesem Fall keine Fragen an die Berichterstatterin. - Es ist vereinbart worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Ich sehe auch keine Wortmeldungen.

Deswegen können wir zum Abstimmungsverfahren zu der unter dem Tagesordnungspunkt 20 a) vorgelegten Beschlussempfehlung kommen. Wer

der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr in der

Drs. 7/2984 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE und Teile der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Der größere Teil der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung in der

Drs. 7/2784 angenommen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die unter dem Tagesordnungspunkt 20 b) vorgelegte Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/3013 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer ist dagegen? - Das ist ein Abgeordneter der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die anderen Abgeordneten der AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3013 angenommen worden. Somit ist der Tagesordnungspunkt 20 erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 21

Beratung

Erledigte Petitionen

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/3017

Berichterstatter des Petitionsausschusses ist der Abg. Herr Krause. Herr Krause, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dem Berichtszeitraum 1. Dezember 2017 bis 31. Mai 2018 machten 203 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch von ihrem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden.

27 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln, wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet.

Zehn Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Landesparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 166 der eingegangenen Bitten und Beschwerden konnten als Petition registriert und bearbeitet werden.

Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 27 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 24 Petitionen. Weitere Einzelheiten

können Sie der Anlage 14 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.

205 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in acht Sitzungen beraten, 170 davon abschließend. Führend war hierbei wiederum das Sachgebiet Inneres mit 35 Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 33 Petitionen. Etwa 14 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilpositiv erledigt.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Drei Sammelpetitionen gingen ein. Themen sind ein geplantes Jugendcamp mit 615 Unterschriften, Schülerkostensätze mit 116 Unterschriften, der AZV Unstrut-Finne mit 2 115 Unterschriften. Zwei Sammelpetitionen zu den Themen Abschiebestopp nach Afghanistan und Verkauf einer öffentlichen Durchfahrt wurden abschließend behandelt.

Mitglieder des Ausschusses führten sieben Ortstermine unter Beteiligung der Petenten und der zuständigen Behörden durch. Dabei stellten sie wiederholt fest, dass diese Termine hervorragend geeignet sind, um Bürgernähe zu praktizieren und vermittelnd zwischen Verwaltung und Bürger tätig zu sein.

Einzelne Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können Sie den Anlagen 1 bis 13 der Beschlussempfehlung entnehmen.

Aufgrund der Unterstützung durch die Bediensteten der Landesverwaltung war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten. Der Petitionsausschuss möchte an dieser Stelle allen Beteiligten seinen Dank für die Unterstützung aussprechen.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/3017 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Mai 2018 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Vol- ker Olenicak, AfD)

Herr Krause, wir bedanken uns auch bei dem Petitionsausschuss. - Wir kommen zum Abstimmungsverfahren, in das wir jetzt ohne Verzögerung eintreten können, weil eine Debatte nicht beantragt worden ist und ich auch keine Wortmeldung sehe.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/3017 ab. Darin heißt es:

„Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, die in den Anlagen 1 bis 13 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.“

Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind auf den ersten Blick die Abgeordneten aller Fraktionen. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschluss einstimmig gefasst worden. Die Anlagen 14 und 15 nimmt der Landtag zur Kenntnis. Damit ist der Tagesordnungspunkt 21 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 22

Beratung

Ausbau der Windenergie stoppen, „Repowering“ planen, direkte Demokratie in Form von Beteiligung der Gemeinden bei Entscheidungen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/2980

Einbringer ist der Abg. Herr Gehlmann. Herr Gehlmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Heute reden wir über den Antrag der AfDFraktion mit dem Titel „Ausbau der Windenergie stoppen, ‚Repowering‘ planen, direkte Demokratie in Form von Beteiligung der Gemeinden bei Entscheidungen“. Um das Thema Klimawandel geht es hierbei nur sekundär. Wie dem Antrag zu entnehmen ist, fordern wir ein öffentliches Online-Register zu den regenerativen Energien und eine Online-Darstellung der einzelnen Energieträger.

Alle sprechen immer von der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Energiewende. Leider werden damit die Flächenländer, und hier insbesondere die Bewohner des ländlichen Raumes, besonders belastet. Die Grenzen der Belastbarkeit scheinen nun erreicht zu sein. Das ist die Bestätigung für die Einbringung unseres Antrages.

Es wird keine gesellschaftliche, rechtliche und energiewirtschaftliche Realität ausgeblendet, sondern es sind Tatsachen. Im April 2017 hatten wir mit der Drs. 7/1164 schon einen ähnlichen Antrag eingebracht; den Sie aber abgelehnt haben.

In der Zwischenzeit waren wir nicht untätig, wie Sie an unserem Antrag sehen können. Mit einer Großen Anfrage und 35 Kleinen Anfragen haben

wir endlich einmal reale Fakten zusammengetragen und viele Teilaspekte der tatsächlichen Auswirkungen des Ausbaus der Windenergie auf einzelne gesellschaftliche Bereiche hinterfragt. In deren Folge wird es weitere Probleme zu klären und zu überprüfen geben.

Das Ergebnis war ungenügend, sodass wir in den neuen Antrag die Forderung nach mehr Artenschutz, nach einem geordneten Repowering, nach einer generellen Lärmmessung und nach einer technischen Überprüfung der Nachhaltigkeit des Anlagenabbaus sowie nach der Umsetzung direkter Demokratie aufnehmen mussten. Einen weiteren Ausbau der Windenergieanlagen über den jetzigen Bestand hinaus lehnt die AfD-Fraktion daher ab.

(Zustimmung von Volker Olenicak, AfD, und von Lydia Funke, AfD)

Wie auch schon die Fraktion der GRÜNEN mehrmals im Plenum angesprochen hat, ist ein weiterer Ausbau der Windenergieanlagen unnötig. Der derzeitige zahlenmäßige Bestand ist völlig ausreichend. Eine zahlenmäßige Erweiterung von Windenergieanlagen und somit der Ausbau müssen gestoppt werden. Im besten Fall kommt es zu einer Reduzierung durch Repowering-Maßnahmen, was wir ausdrücklich begrüßen.

Was die Zufallsstromerzeugungsart Windenergie mit sich bringt, sind Lärmbelastungen in verschiedenen Frequenzbereichen, Schattenwurf, visuelle Unruhe oder Lichtsmog in Form von blinkenden Anlagen im Dunkeln. All das sind chronische Stressfaktoren für Mensch, Nutz- und Wildtier. Und chronischer Stress schadet nachweislich biologischen Systemen.

Die Zerstörung unserer Kulturlandschaft durch 3 000 Windenergieanlagen mit den neuesten Bauhöhen von mehr als 210 m tut ihr Übriges. Ablehnende Haltung und wachsender Widerstand aus der Bevölkerung wirken alarmierend.

Wenn man einmal die Näherungsformel zur Berechnung der Entfernung bis zum Horizont heranzieht, kommt man bei solchen Großanlagen auf eine Sichtweite von mehr als 50 km. Die Großanlagen sind theoretisch über eine Strecke von mehr als 50 km sichtbar. Ob das noch als Erfolg der Energiewende zu vermitteln ist, bezweifle ich stark.

Rotordurchmesser von mehr als 100 m stellen eine enorme Gefahr für Vögel, Fledermäuse und Insekten dar, ja, auch für Insekten. Kürzlich debattierten wir noch über Insekten- und Artensterben. Gleichzeitig sollen gigantische Schredderanlagen in Betrieb gehen. Der Widerspruch könnte nicht größer sein.

Wünschenswert wäre eine gerechte Energiewende. Hiervon sind wir aber sehr, sehr weit entfernt.

Das beginnt schon bei der nationalen Energiewende. Flächenländer wie Sachsen-Anhalt sollen durch Windenergieanlagen, Fotovoltaikparks und Biogasanlagen die sogenannte grüne Energie für alle umliegenden Ballungszentren bereitstellen. Alle negativen Begleiterscheinungen bleiben

selbstverständlich im Land, sprich: die Windparks vor der Tür, die großen Flächen für PV-Anlagen, die Biogasanlagen, welche mit Energiepflanzen wie Raps, Mais und Grünschnitt versorgt werden müssen; die Gärreste werden auf die umliegenden Felder gebracht, was wiederum zu erhöhter Nitratbelastung im Grund- und Trinkwasser führen kann.

Die Kosten für die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser muss der Verbraucher übernehmen. Durch angeordnete Sparmaßnahmen beim Trinkwasserverbrauch - so geschehen im Bereich Sangerhausen - zeigt sich das ganze Ausmaß der Nitratbelastung im Wasser.