Protocol of the Session on June 21, 2018

Verehrte Abgeordnete! Die AfD-Fraktion macht unter dem jetzigen Tagesordnungspunkt heute ein Thema auf, dessen Behandlung und Klärung den Fraktionen der einen Seite hier im Saal äußerst unangenehm sein dürfte, den Fraktionen auf der anderen Seite des Saales aber als längst überfällig erscheinen muss oder müsste. Denn das, was die AfD schon lange bemängelt, nämlich den Ungeist von Steuergeschenken an Vereine, die sich ganz klar die Diffamierung, Herabsetzung und Ansehensschädigung einer demokratisch gewählten und legitimierten Partei auf die Fahne geschrieben habe, wurde nun auch ganz klar und deutlich von anderer Stelle kritisiert. Somit wurde der AfD wieder einmal auf ganzer Linie recht gegeben.

(Beifall bei der AfD - Unruhe bei der LIN- KEN und bei der SPD - Lachen bei den GRÜNEN)

Es geht speziell um die Neutralitätspflicht von Vereinen, die mit Geld des Steuerzahlers finanziert oder zumindest maßgeblich gefördert werden, und um das Versagen dieser Steuermittel, wenn gegen eben diese Neutralitätspflicht verstoßen wird.

Schauen wir dazu einmal zum Landtag Brandenburg. Wir sollen ja auch einmal über die Grenzen hinausschauen, das mahnen Sie ständig an. Ein Gutachten des dortigen Parlamentarischen Beratungsdienstes kam nämlich zu dem Ergebnis, dass Geld von staatlichen Stellen nicht für Anti

werbung genutzt werden solle, die eine konkrete Partei zum Ziel habe. Das Land Brandenburg solle künftig bei der Vergabe von Fördergeldern besser aufpassen. - So ist es zu lesen in einem Beitrag der „Märkischen Allgemeinen“ vom

23. März dieses Jahres unter der Schlagzeile „Landtagsgutachten kritisiert Kampagnen gegen AfD“.

Aber schauen wir weiter; denn noch aktueller ist eine ebenso klare Aussage der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Diese haben nämlich auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Petra Sitte von der Fraktion DIE LINKE eine Stellungnahme zu den Neutralitätspflichten für Zuwendungsempfänger erarbeitet. Die staatliche Förderung darf demnach den Boden parteipolitischer Neutralität nicht verlassen, heißt es da in der Antwort der Juristen.

Ob nun das erarbeitete Ergebnis zur Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Sitte tatsächlich in ihrem Sinne war, darf hier ruhig bezweifelt werden. Auf jeden Fall war es aber klar im Sinne demokratischer Gerechtigkeit, und das begrüßt die AfD als urdemokratische Partei außerordentlich.

(Zustimmung bei der AfD)

Was bedeutet das aber nun konkret für uns, für den Landtag von Sachsen-Anhalt? - Ganz einfach: Auch dieses Hohe Haus ist verpflichtet, das Gebot der Neutralität steuerfinanzierter Vereine zu beachten und bei einem Verstoß dagegen deren Finanzierung über Steuermittel umgehend einzustellen. Immerhin kann und darf es nicht sein, dass das Geld vieler Bürger da draußen dafür missbraucht wird, eine Hetzkampagne gegen eine von ihnen selbst gewählte Partei zu finanzieren. Das geht nicht, liebe Abgeordnete.

(Zustimmung bei der AfD)

Diese linke Machenschaft ist nämlich nichts weiter als Wählerbetrug durch die Hintertür und ist einer freiheitlichen Demokratie absolut unwürdig. Damit muss endlich und ein für alle Mal Schluss sein. Jeder halbwegs aufrechte Demokrat wird das heute und hier genauso sehen.

Und nicht nur in den Verdacht, sondern in den glasklaren Fakt fehlender Neutralität rückt hier bei uns eben zuerst einmal der bekannt-berüchtigte Verein Miteinander e. V. Bei diesem Verein, der bereits mehrfach in äußerst intoleranter und ausgrenzender Weise am Anspruch seines eigenen Namens kläglich scheiterte, erübrigt sich jegliche Notwendigkeit weiterer Recherche zur fehlenden Neutralität.

Dieser linksradikale Kampfverein hat sich ganz klar die Verunglimpfung der AfD auf die Fahnen geschrieben und stellt diesen Anspruch auch ganz offen zur Schau. So konnten wir nach der Landtagswahl und dem Einzug der AfD als zweit

stärkste Kraft und Oppositionsführer auf der Internetseite des Vereins Miteinander e. V. lesen, dass der AfD - ich zitiere - „demokratiefeindliche Politik der Diskriminierung und des Hasses“ unterstellt wird.

(Beifall bei der AfD - Unruhe bei der LIN- KEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf: Ja!)

Weiter heißt es: „Die AfD hat die offene Gesellschaft zum Feind erklärt.“ Und weiter:

„Der Partei kann nur mit einer Demokratieoffensive das Wasser abgegraben werden. Eine solche Offensive darf sich nicht auf die parlamentarische Auseinandersetzung begrenzen,“

(Zuruf von der SPD)

„sondern muss menschenfeindliche Einstellungen und antidemokratische Ressentiments der Bevölkerung in den Blick nehmen.“

Dazu kann ich nur sagen: Widerlich! Denn hinter dieser Fassade von - wie es dort steht - Impulsen für eine lebendige Demokratie grinst tatsächlich hinter jeder Ecke die hässliche linke Fratze reaktionärer Intoleranz hervor. Und das, liebe Abgeordnete, ist die Wahrheit.

(Zustimmung bei der AfD)

Der Verein Miteinander e. V. betreibt also öffentlich und unverblümt eine Kampagne gegen die AfD und steht damit weit außerhalb jeglicher gebotenen Neutralität. Mit Verlaub, der Verein kann fast alles machen, was er will - aber nicht, wenn er steuerfinanziert ist. Darum geht es.

Dazu passt auch der ganze undemokratische Spuk im Umfeld der 10. „Meile der Demokratie“, bei der sich der Verein Miteinander das Armutszeugnis eines totalen Gegeneinanders selbst ausstellte und wieder pausenlos gegen die AfD hetzte. Ich erspare mir hier Einzelheiten,

(Zurufe: Oh!)

die Zeitungen waren voll davon.

Korrekterweise quittierte der Generalsekretär der sachsen-anhaltischen CDU Sven Schulze dies mit der Forderung, den Verein Miteinander nicht mehr mit Steuergeld zu unterstützen; denn er erwarte von einem solchen Verein und von allen Vereinen, die mit Steuergeldern gefördert würden - ich zitiere - „100-prozentige Neutralität“ - nachzulesen in einem „Volksstimme“-Artikel vom 22. Dezember 2017.

Ja, Herr Schulze von der CDU, damit haben Sie Ende des letzten Jahres richtigerweise genau das gesagt, was im März und im Mai dieses Jahres durch die parlamentarischen Juristen nochmals

bestätigt wurde und was die AfD bereits seit vielen Jahren vertritt. Hoffen wir, dass die CDU-Fraktion hier vor mir das ebenso sieht und auch entsprechend handelt.

Verehrte Abgeordnete, Miteinander e. V. ist in den vergangenen Jahren trotz fehlender Neutralität mit etlichen Millionen Euro aus Steuermitteln finanziert worden. Dies stellt eine erhebliche Verfehlung gegenüber dem Steuerzahler dar. Alle Fakten liegen klar und überdeutlich auf der Hand, ohne dass hier noch einmal irgendetwas und irgendwo recherchiert werden muss und diskutiert werden muss. Nein, es muss gehandelt werden, am besten hier und heute. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt keine Anfragen.

Danke sehr.

Somit wird für die - - Doch! Herr Hövelmann, Entschuldigung. - Herr Poggenburg, es gibt eine Anfrage von Herrn Hövelmann. Das passiert, wenn man das nicht selbst aufschreibt. Danke. - Sie haben das Wort, Herr Hövelmann.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist keine Anfrage, sondern eine Kurzintervention. - Herr Poggenburg, Sie haben den Verein Miteinander als - ich zitiere Sie -

Linksradikalen Kampfverein.

„linksradikalen Kampfverein“ diffamiert.

(Minister Holger Stahlknecht: Richtig!)

Bezeichnet!

(Beifall bei der AfD)

Ich bin Mitglied dieses Vereins.

Das ehrt Sie nicht, aber weiter.

(Ulrich Siegmund, AfD: Noch einmal über- denken!)

Ich war viele Jahre lang im Vorstand dieses Vereins.

(Unruhe bei der AfD)

Ich bin stolz auf diese Arbeit.

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Das glaube ich. Das glauben wir Ihnen.

Und ich bin - das will ich Ihnen hier ausdrücklich erklären - froh, dass wir Miteinander e. V. haben. Sie haben mit Ihrem Redebeitrag heute die Daseinsberechtigung dieses Vereins erneut unter Beweis gestellt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Bravo!)

Herr Hövelmann.