Protocol of the Session on May 25, 2018

Im Zusammenhang mit der Krankenhausfinanzierung stellt sich zu diesem Thema aber auch ganz konkret die Frage: Wie halten wir es mit § 17 Abs. 1 Satz 3 des Krankenhausgesetzes auf Bundesebene, der zu Beginn formuliert: „Überschüsse verbleiben dem Krankenhaus“. Damit ist natürlich auch die Möglichkeit gegeben, diese Überschüsse an die Gesellschafter auszuschütten. Das ist eine schwierige Geschichte, und ich kann ganz klar sagen: Ich bin sehr dafür, dass wir in den Verträgen - und am besten im Krankenhausgesetz - sehr klar festschreiben, dass Überschüsse erst dann ausgeschüttet werden dürfen, wenn alle vertraglichen Bedingungen eingehalten sind.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Machen wir einmal ein Gedankenspiel. Wenn ein Krankenhaus regelmäßig Stationen für die Notfallversorgung abmeldet und insofern seiner Pflicht einer angemessenen allgemeinen Versorgung nicht nachkommt, dann könnte dies doch die Möglichkeit zur Ausschüttung der Überschüsse begrenzen - ganz davon abgesehen, dass die Abmeldung der Notfallversorgung noch einmal etwas anderes ist als die Abmeldung einzelner Betten oder Stationen, da diese über das Rettungsdienstgesetz normiert wird. Frau Ministerin hat auch ausgeführt, dass es dort ganz klare Sanktionsmöglichkeiten gibt. Dies sind zwei unterschiedliche Gesetzlichkeiten, die man nicht vermischen sollte.

Aber ich sage ganz klar: Erst wenn das Tagesgeschäft zu hundert Prozent läuft, wenn ein privater Träger alle seine fachlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, sollte es überhaupt möglich sein, Überschüsse an Gesellschafter auszuschütten. Wenn dann noch die GroKo auf Bundesebene zügig eine Personaluntergrenze - am besten nicht nur für den Pflegebereich, sondern insgesamt für Krankenhäuser - festlegt, sind wir, denke ich, sehr viel besser aufgestellt.

Abseits politischer Großdiskussionen und der Bundesgesetzgebung ist zum Regelungsbereich des Landes an dieser Stelle nicht viel zu sagen. Wir nehmen die Debatte zum Landeskrankenhausgesetz und all die Punkte sehr ernst, die wir hier angerissen haben und die ich in vielen Teilen als Problemstellung sehe, für die ich aber noch keine Lösung habe,

(Zuruf von der LINKEN: Vielleicht kommt sie noch!)

und werden mit den Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Hause, aber auch mit Fachleuten darüber diskutieren.

Im Sozial- und sicher auch im Innenausschuss - ich habe eben ausgeführt, welche Überschneidungen es dort gibt - werden wir überlegen, welche weitergehenden Kompetenzen wir den Landkreisen an die Hand geben müssen. Ich erwarte, dass sich der Landkreistag mit praktisch umsetzbaren Vorschlägen einbringt; denn es kann nicht sein, dass immer wieder auf das Land gezeigt und gesagt wird: Ihr müsst das machen, Ihr seid grundsätzlich verantwortlich. - Nein, wenn der Landkreistag sagt, die Landkreise wollen es machen, dann muss er auch Vorschläge unterbreiten, wie ihre Arbeit an dieser Stelle besser werden kann.

Zusammengefasst: Wir müssen darüber sprechen und Lösungen finden, wie wir den Landkreisen bessere Mittel an die Hand geben, um den Sicherstellungsauftrag durchzusetzen. Wir müssen

schauen, wie wir die Vertragsgestaltung bei freien, privaten Kliniken als Land besser begleiten.

Wir müssen schauen, wie wir das Rettungsdienstgesetz vielleicht nochmals überprüfen; denn ich denke, dass es insbesondere in den dünnbesiedelten Gebieten an vielen Stellen schwierig sein wird, die zwölf Minuten auf Dauer einzuhalten. Dabei müssen wir auch über Spezialisierung sprechen.

Stellen Sie sich vor, Sie sind vielleicht in zwölf Minuten in einem Krankenhaus, aber dort ist nur ein Arzt im Praktikum, und er braucht eine halbe Stunde, um einen kompetenten Kollegen zu holen. Da sind Sie besser dran, wenn Sie in 20 Minuten in ein Krankenhaus gefahren werden, das Ihnen sofort helfen kann. Ich weiß, das sind schwierige Debatten, die an Kernfesten rühren; aber ich meine, im Interesse der zukunftsfähigen Ausgestaltung des Krankenhauswesens in Sachsen-Anhalt müssen wir solche Dinge debattieren.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Als letzte zwei Punkte nenne ich nochmals die Personaluntergrenzen und die Tatsache, dass die

Ausschüttung von Gewinnen als Allerletztes in der Kette stehen muss. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abg. Lüddemann. Es gibt zwei Wortmeldungen: Frau Hildebrandt und Herr Höppner. - Frau Hildebrandt, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Frau Lüddemann, ganz sachlich: Was kann im Moment aktuell ein Landkreis tun, um seinen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen, wenn sich die Krankenhäuser in privater Hand befinden?

Sie haben es jetzt dreimal gehört, und ich sage es jetzt noch einmal ganz deutlich: im Prinzip nichts.

(Zuruf von Doreen Hildebrandt, DIE LINKE)

Das ist ja nicht unbekannt, deshalb sage ich ja, wir müssen die Diskussion um das Landeskrankenhausgesetz ernsthaft führen. Der Kollege Krull hat es etwas charmanter formuliert: Er kann appellieren und Gespräche führen. Das wird getan und muss auch getan werden. Natürlich muss man appellieren bezüglich der Verträge usw. Aber das ist alles Schall und Rauch, wenn man keine Sanktionsmöglichkeiten hat; das ist doch völlig klar. Deshalb müssen wir darüber sprechen, welche Möglichkeiten wir uns im Land geben können und geben wollen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Bevor ich Herrn Höppner das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Könnern recht herzlich bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Abg. Höppner, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Kollegin Lüddemann, Sie sprachen von der Problematik des Abschöpfens von Überschüssen und dass dies nicht so einfach sei. Das heißt, die Gewinne können nicht so einfach auf die Konzerne usw. übertragen werden.

Vielleicht ein Hinweis dazu: Das Problem ist nicht, dass die Gewinne direkt im Klinikum bzw. Krankenhaus abgeschöpft werden. Darum geht es überhaupt nicht. Das machen die Konzerne ganz

anders: Sie gliedern nämlich viele Bereiche - das betrifft zum Beispiel Einkauf, Handwerker- und Fahrservice sowie Labor - in andere Unternehmen ihres Bereiches aus. Diese unterliegen nicht diesen Gesetzmäßigkeiten.

Dort werden die Gewinne abgeschöpft; und das ist auch der Bärenanteil an der Geschichte. Dies nur einmal zur Klarstellung.

Ja. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Vielen Dank, Frau Lüddemann. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Wir kommen zur letzten Debattenrednerin. Für die SPD-Fraktion spricht die Abg. Frau Dr. Späthe. Sie haben das Wort, Frau Dr. Späthe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich im Vorfeld dieses letzten Debattenbeitrages eines voranstellen: Sachsen-Anhalt hat ein gutes und tragfähiges Gesundheitssystem und ein gutes Netz an Krankenhäusern.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wer das anders darstellt, der spielt bewusst mit den Ängsten der Bevölkerung.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Zu- ruf von Andreas Höppner, DIE LINKE)

Aber auch in diesem System gibt es Belastungen, überlastetes Personal, offene Stellen, überfüllte Notaufnahmen - um nur einige Stichworte zu nennen. Das ist allen bekannt und wird auch diskutiert.

Meine Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Debatte muss zweifelsfrei auch historisch betrachtet werden. Viele von Ihnen, die zugleich auch Verantwortung in den Kreistagen getragen haben oder noch tragen, werden sich daran erinnern können: Der Prozess der Überführung eines Krankenhauses in eine private, freie oder gemeinnützige Trägerschaft ist kein einfacher gewesen. Aus vielerlei Gründen, die auch mir selbst gut bekannt sind, haben sich Kreistage dafür entschieden - oder meinten, sich aus finanziellen Gründen dafür entscheiden zu müssen -, kommunale Krankenhäuser in eine andere Trägerschaft zu überführen.

Die damit verbundenen Fragestellungen sind stets ähnliche gewesen: Bleibt die Versorgungssicherheit mit ärztlichem und pflegerischem Personal langfristig gesichert? Oder: Welche Einflussmöglichkeiten hat der jeweilige Landkreis - auch für den Fall, dass bestimmte Leistungen zeitweise oder fortdauernd nicht mehr angeboten werden?

(Zuruf von der LINKEN: Die schwarze Null!)

Und: Welche Einflussmöglichkeiten bleiben bestehen, um auch nichtrentable - übrigens ein ganz fürchterlicher Begriff - Fachrichtungen langfristig zu erhalten? Die Landkreise, die einen solchen Prozess durchliefen, haben sich ihre Einflussmöglichkeiten vertraglich gesichert - anscheinend der eine Landkreis mehr und der andere weniger.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das ist nämlich das Problem!)

Darum ist es auch diskussionswürdig, jetzt, wo die Probleme aus den vertragsrechtlichen Regelungen auftauchen, nach dem Land zu rufen. Die betroffenen Landkreise haben den Sicherstellungsauftrag - was bekannt war - behalten, auch wenn sie die Aufgabenerfüllung in andere Hände gelegt haben.

Ich will es auf den Punkt bringen: Nicht jede Überführung eines Krankenhauses hat - jedenfalls im Nachgang betrachtet - nur zum Guten geführt. Manchmal war sie aus finanziellen Gründen vielleicht nötig, aber die kommunalen Einflussmöglichkeiten sind leider in entscheidendem Maße gesunken.

Ich möchte hier keinen kommunalen Verantwortungsträger für seine - sicher in gutem Glauben getroffene - Entscheidung kritisieren. Übrigens sind derartige Entscheidungen im Kreistag oftmals - dies wurde ebenfalls bereits gesagt - über alle Fraktionsgrenzen hinweg gefallen. Ich möchte vielmehr anregen, mit der Sachlage, die uns vor dem Hintergrund dieses Falles aus dem Salzlandkreis bekannt ist und heute auch schon mit kraftvollen Worten dargestellt worden ist, sachgerecht umzugehen.

Meine Damen und Herren! Die Frage des Umgangs mit Abmeldungen von Versorgungsbereichen in Krankenhäusern ist vor allem auch eine Frage der Organisation des Rettungsdienstes. Sicher müssen wir darüber nachdenken, im Krankenhaus- oder besser noch im Rettungsdienstgesetz Steuerungsmöglichkeiten zu verankern,

wenn irgendwo etwas aus dem Ruder läuft. Ich weiß, dass die beiden dafür zuständigen Ministerien miteinander in Kontakt stehen, dies prüfen und daran arbeiten.

Wichtiger aber ist, dass diejenigen, die vor Ort in den Rettungsleitstellen tätig sind, und jene, die einen Krankenwagen fahren, immer aktuell darüber informiert sind, wie die Situation in den einzel

nen Krankenhäusern ist. Es kann nicht sein, dass der Fahrer eines Rettungswagens auf gut Glück die Krankenhäuser der Region anfährt und dort anfragt, ob vielleicht noch ein Platz frei sei. Das sind vorsintflutliche Zustände, die wir längst überwunden haben sollten.

(Beifall bei der SPD)

Dabei helfen in der Tat keine Paragrafen, sondern eine gute Software. Die meisten Landkreise haben diese Software schon; dort läuft es gut. Unser Ziel ist aber eine landeseinheitliche Lösung; auch daran wird gearbeitet - ich betone nochmals: in enger Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Innenministerium.