Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung wird zu ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat am kommenden Dienstag im Kabinett beraten. Ich habe Sympathien für den angesprochenen Gesetzentwurf, obgleich dieser - das gehört auch zur Ehrlichkeit - viel zu kurz greift, wenn er nur die Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in den Blick nimmt. Ich habe jedenfalls in den Ausschüssen des Bundesrates, für den wir als Sozialministerium Verantwortung tragen, mitgestimmt.
Im Bildungs- und Teilhabepaket gibt es noch wichtige andere Stellschrauben, mit denen die Inanspruchnahme zugunsten der Kinder und Jugendlichen verbessert werden sollte.
Erstens bei der Lernförderung. Viel zu häufig wird als entscheidendes Kriterium zur Förderung außerschulischer Lernförderung auf die unmittelbare Versetzungsgefährdung abgestellt. Dann ist es jedoch schon zu weit fortgeschritten und die Unterstützung kommt zu spät. An dieser Stelle darf erst gar nicht so lange gewartet werden, bis dem Kind droht, die Klassenstufe wiederholen zu müssen. Ein neu gefasstes Verständnis der gesetzlichen Regelungen könnte das Schlimmste verhindern.
Drittens bei der Aufstockung der Schulbedarfspauschale. Hierfür gibt es derzeit 100 € pro Jahr. Dieser Betrag gilt seit 2011 unverändert. Neben einer deutlichen Aufstockung bedarf es einer regelmäßigen automatischen Anpassung dieser Leistung.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der aktuelle Koalitionsvertrag auf der Bundesebene bietet konkrete Ansätze, um die von mir angesprochenen Notwendigkeiten anzupacken. Lassen Sie uns diese Chance nicht versäumen. Es gilt daher, die ausgestreckte Hand des Bundes anzunehmen und das dort signalisierte Entgegenkommen gemeinsam zu gestalten und umzusetzen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die drei Minuten sind um.
Vielen Dank, Frau Ministerin Grimm-Benne. Ich sehe keine Wortmeldungen. Vielen Dank. - Wie steigen nunmehr in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Der erste Redner wird für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Krull sein, wenn Sie sich denn sortiert haben. - Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Bereits zum zweiten Mal in dieser Sitzungsperiode beschäftigen wir uns mit dem Thema der Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen und
Wir Koalitionsfraktionen unterstützen vom Grundsatz her das Anliegen, welches die antragstellende Fraktion mit dem vorliegenden Papier anstrebt. In einer meiner Reden im Plenum zum Thema Kinderarmut im Rahmen einer Debatte zu Ihrer Großen Anfrage habe ich bereits Verbesserungen bei dem Paket für Leistungen für Bildung und Teilhabe angemahnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wegfall der Eigenbeteiligung bezüglich der Mittagsversorgung spielt eine besondere Rolle und ist besonders wichtig. Das machen auch die Ergebnisse des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen, kurz Sofi, deutlich.
Das Sofi hat im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Umsetzung des Pakets für Leistungen für Bildung und Teilhabe bundesweit untersucht und den Abschlussbericht im Sommer des vorigen Jahres vorgelegt. Darin findet sich die Empfehlung, ein möglichst antrags
freies Verfahren zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung für die Leistungsberechtigten zu ermöglichen. Damit soll auch erreicht werden, dass das Gemeinschaftsgefühl unter den Kindern und Jugendlichen gestärkt wird und niemand durch Nichtteilnahme am Essen aus finanziellen Gründen eine Ausgrenzung erfährt.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass den Beteiligten inklusive den Leistungserbringern durch die Abrechnung des Eigenanteils ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht, der so eingespart werden könnte.
Auch auf der Bundesebene wurden entsprechende Überlegungen angestellt, sicherlich auch aufgrund von Hinweisen aus den Kommunen und Ländern, die eingingen und eingehen werden. So findet sich im Koalitionsvertrag der CDU, der CSU und der SPD eine entsprechende Formulierung. Auf eine Wiederholung dieser verzichte ich; die Abg. Frau Hohmann hat diese bereits angeführt. Es freut mich, dass sogar in der Fraktion DIE LINKE erkannt wird, wie gut dieser Koalitionsvertrag auf der Bundesebene ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie sehen, ist der in unserem Alternativantrag gewählte Ansatz deutlich breiter als der im Beschlusstext der Fraktion DIE LINKE.
Wir machen einen breiteren Ansatz, was die umfänglichen Änderungen und Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket angeht.
- Ich glaube das; ansonsten würde ich nicht hier stehen und für die CDU kandidiert haben und ein Direktmandat in meinem Wahlkreis errungen haben. Die Menschen scheinen es also auch zu glauben.
Ebenso besteht das Erfordernis, dass die vorhandenen Möglichkeiten den Antragsberechtigten intensiver als bisher deutlich gemacht werden. Die Zahlen wurden bereits erwähnt.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Bezüglich Ihres Vorschlages, unseren Antrag zu übernehmen, verständigen wir uns und werden uns als Koalitionspartner am Ende der Debatte noch einmal melden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Als nächster Debattenredner steht der Abg. Herr Siegmund für die AfD-Fraktion schon bereit. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kollegen, die Sie hier zahlreich herumstehen, ich glaube, das Thema interessiert Sie nicht so richtig. Ich finde es relativ wichtig, deswegen würde ich mich freuen, wenn wir alle den Respekt voreinander wahren würden und einander zuhören. Aber das gilt anscheinend nicht für alle Fraktionen.
Herr Siegmund, ich werde entscheiden, wann eingegriffen wird. Sie müssen die Situation erst einmal so hinnehmen. Ich schreite ein, wenn ich merke, es läuft aus dem Ruder. Bitte halten Sie Ihren Vortrag.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wieder einmal sprechen wir heute über einen linken Schaufensterantrag zu einem Thema, welches die Linken eigentlich gar nicht geändert haben wollen. Das haben wir schon gemerkt.
Schaufensteranträge wie dieser sollen dem Wähler aber ein wohliges Gefühl geben und ihm suggerieren, man kümmere sich um den kleinen Mann. In Wahrheit verfolgt man aber eine einseitige Klientelpolitik, die aus diesem Antrag wunderbar hervorgeht. Darauf möchte ich konkret zu sprechen kommen.
Wir sollen uns hier nämlich einer vollständig roten Bundesratsinitiative anschließen, die von den roten Bundesländern Berlin, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein unterstützt wird. Ziel wäre es, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Rahmen der Existenzsicherung Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen, keine Zuzahlung von 1 € mehr entrichten müssten. Das ist grundsätzlich natürlich eine löbliche Idee, doch ich frage mich: Warum sollen
Warum sollen nur diejenigen vollumfänglich unterstützt werden, die ohnehin schon umfangreich unterstützt werden? Warum ist es nicht endlich einmal an der Zeit, auch den Mittelstand zu entlasten, der oftmals nur knapp oberhalb der Zuschussgrenzen lebt,
daher alle Kosten aus der eigenen Tasche erwirtschaften muss und damit unter dem Strich meistens noch weniger zum Leben übrig hat als jemand im Existenzsicherungsprogramm?
Unabhängig davon ist es mehr als schäbig, nicht einmal in einem solchen Antrag ohne dumpfe Vielfaltsideologie auszukommen.
„Ein vielfältiges Speiseangebot, das Gerichte aus verschiedenen Kulturkreisen integriert, unterstützt das Anliegen von Kita und Schule, Kinder und Jugendliche mit kultureller Vielfalt vertraut zu machen.“
Das muss man sich einmal überlegen: Nicht einmal bei einem Antrag zum kostenfreien Schulessen kommen die linken Landesregierungen ohne dieses Gedöns aus.