Protocol of the Session on January 26, 2018

(Beifall bei der CDU)

Es ist Konsens zwischen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Kinderbetreuung in unserem Land neu geregelt werden muss, und zwar im Sinne des Kindeswohls mit einer qualitativen Betreuung, mit einer verlässlichen und nachvollziehbaren Finanzierung, natürlich auch mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Vor

schläge zu diesen Zielen sind unterschiedlich, aber wir als Koalition arbeiten intensiv an einem gemeinsamen Vorschlag.

Wie ich dargestellt habe, bietet Ihr Antrag keine neuen Ansätze, die aus unserer Sicht eine Überweisung in Ausschüsse rechtfertigen würden, weil der inhaltliche Mehrwert fehlt. Sie sind natürlich herzlich eingeladen, sich bei der Beratung unserer Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren in den Ausschüssen und im Landtag mit zu engagieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine Nachfragen. Deswegen spricht als nächste Rednerin für die Fraktion DIE LINKE die Abg. Frau Hohmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es erschließt sich mir nicht, warum die AfD ihren Antrag heute einbringt. In der vergangenen Landtagssitzung wurden die Änderungen im Kinderförderungsgesetz beschlossen und verabschiedet. Es kamen dazu null Anregungen bzw. Änderungsanträge von der AfD. Auch im Fachausschuss kam null Beitrag von Ihnen. Man könnte es abgekürzt wie folgt sagen: Guten Morgen! Auch schon aufgewacht?

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Damen und Herren! Schaut man sich den Antrag genauer an, kann man nur den Kopf schütteln. Warum? - Erstens. Die AfD möchte mehr Zuständigkeit für die gemeindliche Ebene. Welche genau, lässt sie dabei offen.

Zweitens. In dem Antrag unter Punkt 4 möchte die AfD, dass Einrichtungsträger nur Geld vom Land erhalten, wenn sie LEQ-Vereinbarungen mit dem Landkreis, sprich mit dem Jugendamt, abschließen. In Punkt 3 möchten sie aber genau diese Aufgabe auf gemeindlicher Ebene einrichten. Deshalb meine Frage: Was wollen Sie denn nun? - Sie wissen doch schon, dass nur die Landkreise LEQ-Vereinbarungen abschließen können. Eine Übertragung auf Gemeinden würde dies dann nicht mehr ermöglichen.

Drittens. Sie möchten den derzeit geltenden Ganztagsanspruch verändern und halbieren. Sie möchten also wieder einmal ausgrenzen und stigmatisieren. Den Ganztagsanspruch einzuschränken, würde erneut eine Zweiklassengesellschaft einführen, für welche die Kinder am allerwenigsten können.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich kann Ihnen nun dazu sagen: Mit uns wird dieses Vorhaben nicht umsetzbar sein.

Sie vertreten außerdem in Ihrem Antrag die Meinung, dass mit dieser Maßnahme die Kommunen - ich zitiere - „schlagartig finanziell entlastet werden“. Was heißt „schlagartig“? Auf welche Befunde stützen Sie Ihre Aussagen? Können Sie belastbare Zahlen nennen? - Nein, das können Sie nicht. Sie behaupten einfach nur und wollen somit für Stimmung vor Ort sorgen.

Ich kann Ihnen abschließend nur sagen: Legen Sie im Zuge der KiFöG-Novelle, die in diesem Jahr noch ansteht, einen eigenen Gesetzentwurf vor, damit wir uns mit diesem auch inhaltlich auseinandersetzen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Hohmann, Herr Rausch hat sich gemeldet. - War das so? - Nein. Das hat er sich überlegt. In Ordnung. Dann können wir in der Debatte fortfahren. Es spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abg. Frau Lüddemann.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, selbst die AfD hat sich nicht eingebildet, dass wir uns jetzt, mitten in einem offenen Diskussionsprozess, durch die AfD-Fraktion hier inhaltlich binden lassen. Das wäre völliger Quatsch und wäre völlig entgegen dem, was wir hier im September im Parlament angekündigt haben.

Ich will deswegen nur ein paar Ausführungen zu einer Aussage machen, die Sie in der Begründung aufgreifen. Darin sprechen Sie sich nämlich in einer Weise für Kinderbetreuung aus, die diametral dem entgegensteht, was wir mit Kinderbetreuung verbinden. Sie schreiben sinngemäß: Der Zweck der Kinderbetreuung erschöpft sich in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Dazu muss ich Ihnen sagen: Nee, das ist längst nicht mehr Stand der fachlichen und politischen Debatte, das ist etwas, was überhaupt nicht die Realität in Deutschland abbildet. Raten Sie mal, warum die anderen Länder alle in Richtung Vollzeitversorgung, in Richtung unseres Ganztagsanspruchs gehen, warum die anderen Länder alle in Richtung Beitragsfreiheit gehen? - Weil Kindereinrichtungen längst über die Funktion der reinen Betreuung hinaus erziehen und bilden; sie sind zu allererst Bildungsorte. Deswegen sollen sie auch allen Kindern zur Verfügung stehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frühkindliche Bildung ist das, was wir wollen. Die Erzieherinnen und Erzieher leisten längst mehr als das, was Sie ihnen hier zutrauen. Der Bildungsanspruch ist ein hohes Gut in diesem Land. Deshalb haben wir viel Wert auf das Bildungsprogramm Elementar gelegt, das in den Einrichtungen verbindlich umzusetzen ist. Unsere Aufgabe ist jetzt, die Rahmenbedingungen dafür noch besser zu machen.

Es geht nicht um den individuellen Bedarf, nicht nur um die Berufstätigkeit, sondern es geht um das Kind; das muss in den Mittelpunkt gerückt werden. Das ist ein Garant für Bildungsgerechtigkeit in diesem Land und für Chancengerechtigkeit. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und sagen: Wenn alle Kinder gemeinsam in Kindereinrichtungen sind, dann können sich Kindereinrichtungen auch zu Kinderstuben der Demokratie entwickeln. Ich glaube, wir haben heute in diesem Hohen Hause gelernt, dass das eine sehr, sehr sinnvolle Zielstellung ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hier nur nach dem Erwerbsstatus der Eltern zu schauen und über Vereinbarkeit zu sprechen, greift auf fahrlässige Weise zu kurz. Das ist im Übrigen auch eine massive Geringschätzung der Profession der Erzieherinnen und Erzieher. Diese Geringschätzung wird auch dadurch deutlich, dass Sie in Ihrem Antrag die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen mit keinem Wort erwähnen. Mehr Zeit, noch bessere Arbeitsbedingungen für das Personal in den Einrichtungen, das wird von Ihnen nicht erwähnt.

Wenn Sie die Diskussion, die Herr Gürth hier erwähnt hat und auf die Sie hier hingewiesen haben, aufmerksam verfolgt haben, dann wissen Sie, es war einer der zentralen Punkte, dass wir mehr Zeit für die Arbeit am Kind brauchen und dass die Erzieherinnen und Erzieher ein Recht darauf haben, dass aber auch die Notwendigkeit besteht, ihnen bessere Arbeitsbedingungen zu bieten. Darum ringen wir in der Koalition sehr intensiv; das darf ich Ihnen an dieser Stelle nochmals versichern. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Anfragen. Deswegen kommen wir nun zum nächsten Debattenbeitrag. Für die SPD spricht Frau Dr. Späthe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In dem vorliegenden Antrag werden Forderungen aufgemacht, die im ersten Moment wie das Zitieren von verschiedenen Pressemittei

lungen aus dem Fachraum, aber auch aus diesem Hohen Hause aussehen; Herr Krull hat es auch bemerkt.

(Zuruf)

Bei einem zweiten Blick werden allerdings Probleme und fachliche Ungenauigkeiten sichtbar. Dieser Antrag gliedert sich in zwei Abschnitte und die Begründung. Abschnitt 1 bezieht sich auf Forderungen auf der Landesebene und basiert auf Artikel 88 der Landesverfassung. Punkt 1.2 zum Beispiel fordert die Anwendung von aktuellen und belastbaren Bemessungsgrundlagen - ich zitiere - „zur Berechnung der Verteilung der Landespauschale“.

Was soll man sich darunter vorstellen? - Im Antrag steht es nicht. Hier in der Diskussion habe ich mir zusammengereimt: Es geht offensichtlich um die Frage der Kinderanzahl, die früher, im vorvergangenen Jahr, festgestellt wurde und sich nunmehr auf das letzte Jahr bezieht.

In Ihrem Antrag steht auf Seite 2 in der Begründung, die bisherige Praxis habe zu - ich zitiere - „einer erheblichen Unterfinanzierung der Träger der örtlichen Jugendhilfe geführt“. Meine Damen und Herren! Für die Träger der örtlichen Jugendhilfe sind die Landespauschalen durchlaufendes Geld. Die Jugendämter haben an dieser Stelle überhaupt keinen Beitrag und können deswegen auch nicht unterfinanziert werden. Das geht technisch nicht.

(Beifall bei der SPD)

Punkt 1.3 fordert die Bündelung der Aufgaben - die Frage, welche Aufgaben gemeint sind, bleibt offen - bei den Gemeinden. Die Landkreise mögen sich auf Aufgaben nach SGB VIII konzentrieren, damit künftig wieder die Gemeinden die Kitas verwalten können. Ich habe bis dato noch von keiner einzigen Kita im Land gehört, die von der Kreisverwaltung verwaltet wird.

(Beifall bei der SPD)

Punkt 1.4. Es wurde von Frau Lüddemann angesprochen: Geld gibt es nur noch auf der Basis von LEQ-Vereinbarungen, und zwar als Anspruch auf finanzielle Mittel jeglicher Art.

Meine Damen und Herren! Wir haben doch über die Hälfte der Kitas in kommunaler Trägerschaft. Es gibt zahlreiche dieser Kitas, die noch keine LEQ vereinbart haben. Was machen wir mit denen? Schneiden wir sie aus dem Gemeindehaushalt raus? Oder machen wir sie gleich zu? - Die freien Träger warten vielfach noch auf das gemeindliche Einvernehmen; das ist dasselbe Problem.

In Abschnitt 2 erheben Sie Ihre Forderungen auf der Bundesebene. Die Landesregierung möge

sich laut Punkt 2.1 auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sowohl zeitlich als auch vom Personenkreis her eingeschränkt wird. Nun frage ich mich ernsthaft: Was hat denn der Bund damit zu tun? - Seien wir mal ehrlich: Da gibt es in Sachsen-Anhalt nichts zu beschränken. Die meisten Familien in den anderen Bundesländern können vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Qualität und Umfang, wie wir es hier in SachsenAnhalt haben, nur träumen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Dr. Späthe, Sie müssen zum Schluss kommen.

Letzter Satz: Auch der Aspekt, dass in dem Antrag konsequent von „Kinderbetreuung“ gesprochen wird, während wir die ganze Zeit ganz konsequent von „Kinderförderung“ und von „frühkindlicher Bildung“ reden, zeigt, dass Sie von Kinderbetreuung eine ganz andere Vorstellung haben als wir. Wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Das war jetzt offensichtlich der allerletzte Satz. - Gut. Ich sehe keine Nachfragen. - Für die Einbringer spricht zum Abschluss der Debatte der Abg. Herr Roi.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zunehmende Belastung junger Familien durch ausufernde Kita-Gebühren ist eine sehr traurige Diskussion, die wir hier heute wieder führen müssen. Es ist übrigens interessant, dass gerade einmal die Hälfte der Koalition bei der Frage anwesend ist.

Seit Jahren, vor der Wahl, nach der Wahl, vor der Wahl, nach der Wahl reden Sie davon, dass Familien entlastet werden müssen. Immer wieder kündigen Sie an, was Sie alles machen wollen, doch Ihre Taten bleiben aus.

Genau deshalb macht die AfD-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag Druck. Wir geben mit unseren Vorschlägen die Richtung vor und wollen Sie anschieben, damit Sie endlich Ihrer Regierungsverantwortung nachkommen, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der AfD)

Wir fordern Sie auf, sich endlich an die Landesverfassung zu halten und die Kommunen ausrei