Protocol of the Session on August 25, 2017

Diese Rechtsauffassung, wonach der Dienstherr in Ausübung der ihm zukommenden Organisationsgewalt selbstständig und eigenverantwortlich über den Einsatz von Haushaltsmitteln und nicht etwa nach den Interessen des Antragstellers oder seines Dienstvorgesetzten oder nach deren personalpolitischen Überlegungen entscheidet, wurde durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt am 30. Juni 2017 bestätigt.

Es gibt eine Nachfrage des Abg. Herrn Lange. - Bitte, Herr Lange.

Ich will Frau Grimm-Benne an dieser Stelle natürlich nicht fachlich überfordern. Ich weiß, dass es nicht ihr Ressort ist. Ich stelle nur fest, dass die Landesregierung auch die Einschätzung hat, dass die Personalsituation im Moment sehr angespannt ist, dass die jungen Kollegen erst in zwei bis drei Jahren zur Verfügung stehen und daher natürlich eine Verlängerung um ein bis zwei Jahre durch

aus Abhilfe schaffen würde, dass aber aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen die Dienstzeit dieser Kollegen nicht verlängert werden kann. Das ist schon tragisch, weil wir dadurch für eine Übergangsphase tatsächlich für Abhilfe bei der angespannten Personalsituation sorgen könnten.

Ich bedauere diese Antwort sehr. Wir müssen uns als Fraktion überlegen, wie wir damit umgehen.

Ich denke, die Ministerin wird diese Antwort sicherlich dem Kollegen Stahlknecht übergeben. Wir nehmen es so zur Kenntnis.

Meines Erachtens war es eine Bewertung dieser Antwort, wo der Abg. Herr Lange seine Schlussfolgerungen gezogen hat, die ich nicht kommentieren möchte.

Ja. Okay.

Wir kommen somit zu

Frage 2 Carsharing in Sachsen-Anhalt fördern

Sie wird gestellt von der Abg. Frau Cornelia Lüddemann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Frau Lüddemann.

Danke, Frau Präsidentin. - In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Carsharing in Sachsen-Anhalt“ heißt es - ich zitiere -:

„Die Landesregierung begrüßt das Carsharing-Gesetz und ermuntert die Landkreise und Gemeinden, dieses zur Förderung des Carsharing zu nutzen. Die Landesregierung sieht im Carsharing eine Möglichkeit, den Parkdruck im öffentlichen Raum zu reduzieren.“

„Aufgrund der durchschnittlich sehr geringen Nutzungsdauer privater Pkw im Tagesverlauf werden die Entlastungswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und somit die Potenziale zur Minderung der Staulängen als eher gering eingeschätzt.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden die Landkreise und Kommunen

unterstützt, die Möglichkeiten des Bundesgesetzes zu nutzen?

2. Da Kundinnen und Kunden des stationsbasier

ten Carsharing laut Studien die Anzahl der Fahrten mit dem Auto reduzieren, müsste sich das Verkehrsaufkommen entspannen und Staulängen reduziert werden. Ich bitte die Landesregierung genauer als in der Antwort auf die Kleine Anfrage aufzuzeigen, wieso dieses Potenzial als eher gering eingeschätzt wird?

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Herrn Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel gegeben werden.

(Zustimmung von Chris Schulenburg, CDU)

Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage der Abg. Lüddemann wie folgt.

Zu Frage 1. Die Möglichkeiten des CarsharingGesetzes können erst genutzt werden, wenn die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Rechtsverordnungen erlassen worden sind.

Nach Einschätzung der Landesregierung werden die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise die Möglichkeiten des Carsharing im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung wahrnehmen. Das Land unterstützt die Kommunen dabei im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht.

Der Landesregierung liegt bisher keine Anforderung einer Kommune auf rechtliche oder fachliche Unterstützung vor.

Zu Frage 2. Nach der Auffassung der Landesregierung besteht zwischen der Nutzung von Carsharing und dem Auftreten von Staulängen kein kausaler Zusammenhang. Die Wirkung von Carsharing auf den Verkehr und das Mobilitätsverhalten der Menschen beispielsweise in der Urlaubszeit haben sehr komplexe Auswirkungen auf Staulängen.

Nach allgemeiner Auffassung in der Mobilitätsforschung fördert Carsharing vor allem in innenstadtnahen Wohngebieten ein multimodales Mobilitätsverhalten. Dies kann zur Abschaffung privater Pkw führen, wenn Haushalte eigene Pkw abschaffen oder auf die Neuanschaffung eines Pkw verzichten.

Durch eine Minderung der Fahrzeugzahl wird der Flächenbedarf für den ruhenden Verkehr redu

ziert. Insbesondere in den Städten ist bei einer starken Nutzung von Angeboten des Carsharing mit einer geringeren Nachfrage nach Parkflächen zu rechnen. Jedoch liegt nach der Auffassung des Bundesverbandes Carsharing das Potenzial für den Verzicht auf ein eigenes Fahrzeug bei Personen, die Carsharing aktiv nutzen, lediglich in einer Spanne zwischen 6 % und 20 %. Zudem sind die Nutzungsmuster von Carsharing nicht so, dass damit das Verkehrsaufkommen zu den stauanfälligen Hauptverkehrszeiten nennenswert beeinflusst wird.

Beim stationsbasierten Carsharing liegen laut Erhebungen die Buchungsdauer bei fünf bis acht Stunden und die durchschnittliche Fahrdistanz bei rund 60 km. Der Nutzungszweck des Carsharing ist vordergründig im Freizeitverkehr begründet und damit meist entkoppelt von den stauanfälligen Hauptverkehrszeiten.

Aus den genannten Gründen wird von der Landesregierung das Potenzial der Nutzung von Carsharing-Angeboten zur Minderung von Staulängen inner- wie außerorts als eher gering eingeschätzt.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Nachfrage.

Somit kommen wir zu

Frage 3 Bekommt die Ilse Raum?

Fragesteller ist der Abg. Herr Hannes Loth von der AfD-Fraktion. Bitte, Herr Loth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt Frau Prof. Claudia Dalbert stellte am 8. August 2017 auf ihrer Homepage klar:

„Aus jedem Hochwasser ergeben sich neue Erfahrungen, die in den Planungen zum Hochwasserschutz berücksichtigt werden müssen.“

Anschließend wiederholte sie ihre Forderung: „Wir müssen unseren Flüssen mehr Raum geben.“ Siehe dazu auch die „Volksstimme“ vom 28. Juni 2013 und die „Altmarkzeitung“ vom 12. August 2017.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der geplante Kiesabbau in Bühne-Ost

unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, dass die beantragte Abbaufläche zum Überflutungs

gebiet der Ilse, wie bei der aktuellen Hochwassersituation ersichtlich war, gehört?

2. Welche Maßnahmen sollen innerhalb der öko

logischen Gewässersanierung und im Sinne der Retentionsflächen zum Hochwasserschutz an der Ilse umgesetzt werden?

Danke schön.

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Frau Prof. Claudia Dalbert. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Loth namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Teile der Abbauflächen befinden sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ilse. Für solche Gebiete gelten besondere Schutzvorschriften nach dem Wasserhaushaltsgesetz. So ist unter anderem das Vertiefen der Erdoberfläche, wozu auch Abgrabungen im Sinne eines Kies-Sand-Tagebaues gehören, untersagt.