Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu. Damit würde der Landtag ein deutliches und klares Zeichen für die Rentenangleichung setzen und zugleich dem Ministerpräsidenten den Rücken stärken.
Einer Überweisung in den Ausschuss werden wir nicht zustimmen; denn die erste Lesung des Gesetzes findet bereits am 31. März 2017 im Bundesrat statt. Wir wissen aus der letzten Legislaturperiode, was eine Überweisung von Rentenanträgen so mit sich bringt. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
und West, so wie Sie es bezeichnet haben, dargestellt. Sie haben nichts über die Ursachen dieser Unterschiede gesagt. Welche Rolle spielt denn bei der Ursache dieser Unterschiede das 40-jährige Experiment des Sozialismus, das insbesondere hier in Sachsen-Anhalt - Sie kennen unsere Geschichte - auf undemokratische Weise herbeigeführt wurde?
Ich weiß nicht, was Sie mit der 40-jährigen Geschichte ausdrücken wollen. Es gab nach der Wiedervereinigung einen Einigungsvertrag. Dann gab es einen Rentenüberleitungsvertrag, zu dem sich alle bekannt haben. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn Sie meinem Beitrag zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich die unterschiedlichen Lohnentwicklungen in Ost und West noch einmal geschildert habe.
Es kann nicht sein, dass nach 30 Jahren nach wie vor ein Unterschied von bis zu 23 % bei den Löhnen besteht. Wir erleben immer wieder - Sie haben auch gestern zum Beispiel die Statistiken gesehen -, dass Sachsen-Anhalt, was die Lohnentwicklung anbetrifft, ziemlich weit hinten liegt. Das heißt, wir haben kaum gute Arbeitsstellen und gute Löhne. Wir haben in den letzten Landtagssitzungen immer wieder darauf aufmerksam gemacht, was mit Unternehmen im Hinblick auf Fördermittel usw. passiert. Das heißt, wir in Sachsen-Anhalt liegen dabei im hinteren Feld.
Wenn wir ohne diese Umrechnung etwas tun wollen, was der Ministerpräsident auch gesagt hat, dass die Umrechnung bleiben sollte, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, dann kann ich es keinem jungen Menschen verdenken, wenn er in die alten Bundesländer zieht, um dort einen vernünftigen Lohn zu bekommen.
Aber diese Keule mit den 40 Jahren herauszuholen zieht bei mir nicht. Dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Da kommen Sie jetzt eigentlich 30 Jahre zu spät.
Als Nächste spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Grimm-Benne. Sie haben das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Rente ist das Spiegelbild der Lebensleistung.
Insbesondere bei uns, wo die Altersvorsorge noch zu über 95 % von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung getragen wird und Betriebsrenten sowie private Altersvorsorge erst für die jüngeren Generationen zum Tragen kommen, ist eine auskömmliche Rente zwingend erforderlich, um nicht der Gefahr von Altersarmut und Ausgrenzung ausgesetzt zu werden.
Im 28. Jahr nach der Wiedervereinigung ist es höchste Zeit, die Rentenangleichung zwischen Ost und West zu vollenden.
Sie wissen wie ich, über kaum ein Thema, auch bei uns, wird so emotional diskutiert wie über die Rente. Es wird als große Ungerechtigkeit empfunden, dass die Angleichung noch immer nicht erreicht ist. Ich sage ganz deutlich: Auch der Landesregierung geht das zu langsam. Auch uns geht der Kompromiss, der jetzt in Berlin gefunden wurde, nicht weit genug.
Wir brauchen mehr Tempo. Darum wird SachsenAnhalt das Thema noch einmal in den Bundesrat tragen. Wir wollen keine Angleichung in sieben Stufen. Das muss schneller gehen. Wir wollen die Angleichung wie vereinbart in zwei Stufen, und wir wollen ein Zurück zur ursprünglich geplanten vollständigen Finanzierung durch Steuermittel.
Ich setze darauf, dabei nicht nur das Kabinett, sondern auch weitere Länder an meiner Seite zu haben.
Meine Damen und Herren! Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es - ich zitiere; Frau Hohmann hat es auch schon getan -:
„Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte.“
Als im Juli letzten Jahres Frau Bundesarbeitsministerin Nahles den Referentenentwurf eines Rentenüberleitungsabschlussgesetzes vorgelegt hat, hätte man glauben können, das würde umgesetzt werden.
Die beiden wichtigsten Punkte dieses Referentenentwurfes waren die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West in zwei Schritten, und zwar 2018 und 2020, und eine vollständige Steuerfinanzierung dieser gesamtdeutschen Verantwortung. Aber wir wissen alle, das ist ausgebremst worden, allen voran von Bundesfinanzminister Schäuble. Die Ost-Ministerpräsidenten, egal welcher Couleur, hatten das Nachsehen.
Im jetzt vorliegenden Referentenentwurf ist geplant, die Angleichung in sieben Schritten zum 1. Juni 2024 zu vollenden. Und während ursprünglich die Kosten aus Steuermitteln getragen werden sollten, sollen jetzt auch Beitragsmittel eingesetzt werden.
Die Landesregierung hat mehrfach Kritik an den geplanten Trippelschritten der Bundesregierung zur Rentenangleichung geübt. Auch ich bin dem Ministerpräsidenten außerordentlich dankbar dafür, dass er sehr deutlich gemacht hat, dass gefordert werden muss, dass das steuerfinanziert wird.
Auf den zweiten Blick muss man jedoch sagen, hier wird weiter eine Unterscheidung zwischen den Renten in Ost und West manifestiert.
Ein Festhalten an der Höherwertung der ostdeutschen Löhne bis zu einer annähernden Angleichung benachteiligt diejenigen Erwerbstätigen in den alten Bundesländern, die unterdurchschnittlich verdienen.
Jetzt sage ich: Es ist Zeit für wirklich gleiche Regeln. Ich beabsichtige daher, im Bundesrat einen Antrag einzubringen, der die Bundesregierung zum einen auffordert, an der ursprünglich geplanten Anpassung in zwei Schritten festzuhalten. Damit würde auch dem bestehenden Koalitionsvertrag entsprochen.
Zum anderen soll die Bundesregierung zur Kompensation der geplanten Streichung der Höherbewertung ostdeutscher Entgelte eine für alle Versicherten gleiche Regelung für den Umgang mit unterdurchschnittlichen Einkommen treffen. Eine Aufwertung der Entgelthöhe darf nicht mehr vom Wohnsitz abhängig sein.
Eine mögliche Regelung als Ausgleich für den Wegfall des Höherwertungsfaktors könnte daher sein, die derzeit bestehende Regelung zur Rente nach Mindestentgeltpunkten entsprechend § 262 SGB VI nach Wegfall der Höherwertung auf Zeiten nach 1991 zeitlich unbegrenzt zu erweitern. Bei mindestens 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten würden den Versicherten zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben, wenn diese nicht durchschnittlich mindestens 75 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erreichen.
Das hört sich jetzt sehr technisch an. Also lassen Sie mich übersetzen: Wir können die rentenrechtliche Differenzierung zwischen Ost und West beenden. Wir können eine Regelung schaffen, die sowohl für niedrige Arbeitsentgelte im Osten wie auch im Westen greifen würde. Wir nehmen damit einen Vorschlag auf, den auch andere propagieren, die IG Metall zum Beispiel, die bei der Rentenangleichung zeitgleich armutsvermeidende Maßnahmen fordert.
Wenn wir heute über die Angleichung der Rentensysteme debattieren, lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, der untrennbar mit diesem Thema verbunden ist. Bei den Erwerbsminderungen erfolgt im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung die Anhebung der Zurechnungszeit vom 62. auf das 65. Lebensjahr. Diese Maßnahme ist bei Weitem - darin stimme ich Ihnen zu - nicht ausreichend, um Personen mit einer Erwerbsminderung vor den Gefahren der Altersarmut zu schützen.
Mine Damen und Herren! Deswegen sage ich, die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit müssen abgeschafft werden. Auch hierzu will ich im Bundesrat aktiv werden.
Die Rente muss zur Gestaltung des Lebensabends reichen, und zwar in Ost und West. Das heißt, es ist sinnvoll, niedrigere Renten langjährig Versicherter mit einer Solidarrente, wie es Andrea Nahles sagt, aufzustocken sowie bereits in der Erwerbsphase dafür zu sorgen, dass ausreichende Löhne eine spätere niedrige Rente verhindern.
Auch dies entspricht der Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, der im Jahr 2017 die Einführung einer Lebensleistungsrente vorsieht. Die Rente muss - darin sind wir uns alle einig - zum Leben reichen. Das ist die Maxime. Wir werden also ein Paket nach Berlin tragen, bei dem verschiedene Komponenten ineinandergreifen und das ein Ziel hat: die vorliegenden Gesetzentwürfe besser und damit die Rente gerechter zu machen.
Meine Damen und Herren! Nach all dem bitte ich, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und dem Alternativantrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen, der meines Erachtens, auch
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine Anfragen. - Doch, Frau Hohmann hat eine Nachfrage. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich finde das, was Sie soeben ausgeführt haben, und Ihren Einsatz, was Sie im Bundesrat einbringen wollen, außerordentlich charmant und prima. Dass DIE LINKE vor einigen Jahren auch im Bundestag diesen Vorstoß unternommen und die Umwandlung der Entgeltpunkte beantragt hatte, damit die Ungleichbehandlung der Löhne, die sowohl im Westen als auch im Osten niedriger sind, ein für allemal aufhört, ist klar. Dies ist aber mit den Stimmen der SPD abgelehnt worden.