Protocol of the Session on February 2, 2017

(Zuruf von der CDU: Oh, nein!)

Willst du handeln, so sollst du sicher deines Vorteils sein. Das ruft der Holländer dem Daland zu. Und Daland sagt dann: Wie wunderbar soll deinem Worte ich glauben? - Uns bleibt doch gar nichts anderes übrig, als dem Wort des Bundesfinanzministers und der Regierungschefin zu glauben; denn sie sitzen an der Stelle am längeren Hebel, und es ist ein Einklang zwischen allen Bundesländern herzustellen.

Ich verrate Ihnen kein Geheimnis. Es ist so, dass es schon drei Bundesländer gibt, die auch ihre

Bundesfernstraßen vom Bund verwalten lassen. Die machen praktisch von diesem Optionsrecht Gebrauch. Sie haben dieses Begleitgesetz mit Sicherheit gelesen, Herr Lange. Deswegen wissen Sie, dass diese Optionsmöglichkeit zum 31. Dezember 2018 zu ziehen ist. Es gibt Bundesländer, die sie schon gezogen haben.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Die Stadtstaa- ten!)

Das sind die Stadtstaaten, natürlich. Aber es überlegen auch andere Länder, das zu tun. Es steht für unseren Minister und für unsere Landesregierung fest: Das werden wir nicht tun, weil das zerstörerisch wäre, weil sich dann die logistischen Möglichkeiten ins Gegenteil verkehren würden, um unsere Landesstraßen zu bewirtschaften. Das habe ich eingangs aber schon gesagt.

Sei außer Sorg, schlaf ruhig, Kapitän. Das macht unser Regierungschef eben nicht. Er ist der Steuermann, der uns hier durchträgt

(Zustimmung von Minister André Schröder)

und sowohl zum Vorteil der Bediensteten als auch die Rechte wahrend hier handelt und natürlich auch den Föderalismus an der Stelle nicht zusätzlich schwächt; denn der Föderalismus wird an dieser Stelle natürlich ein Stück weit geschwächt. Wir schwächen mit dieser Vorlage - also nicht mit der, die von uns kommt, sondern mit der Änderung des Grundgesetzes und des Begleitgesetzes - natürlich die Möglichkeiten auch unseres Bundeslandes, Einfluss zu nehmen auf die Bundesautobahnen. Das ist richtig. Da sind wir Koalitionspartner uns einig, dass wir das eben begrenzen, dass wir ein Stück weit Schadensbegrenzung machen. Aber wir wissen, dass wir anders nicht durchkommen werden.

Meine Damen und Herren! Ich habe sogar noch Zeit. Das gibt es doch gar nicht. Habe ich wirklich noch Redezeit?

Sie haben 15 Minuten Zeit für die Einbringung. Deswegen haben Sie noch eine Minute Redezeit, sehr geehrter Herr Scheurell.

Na wunderbar, die nutze ich aber deshalb aus - -

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Das wundert mich jetzt nicht!)

- Das glaube ich Ihnen, Herr Lange.

(Der Redner trinkt aus dem Wasserglas)

Allerdings ist die eine Minute auch gleich um.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ja, ja, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Was uns da als Land gerade widerfährt und dem MLV abverlangt wird, ist eine große Aufgabe. Wir werden in dieser Zeit derart viele Kräfte binden müssen, um den Übergang überhaupt möglich machen zu können; denn wer das Begleitgesetz gelesen hat, weiß, dass alle Flurstücke und alle Flurkarten bereinigt werden müssen, dass alle Leitungsrechte und alle vertraglichen Bedingungen auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.

Und ganz wichtig ist, sehr geehrter Herr Staatsminister, dass wir eine Stichtagsregelung vereinbaren, nicht dass es ein gleitender, fortlaufender Prozess wird und wir praktisch jeden Tag neue Aufgaben vom Bund übertragen bekommen, für deren Erfüllung wir auch die kostenmäßigen Verpflichtungen haben werden. - So, jetzt sehe ich, dass die Lampe rot ist.

Sehr geehrter Herr Scheurell, Sie wollten fünf Minuten reden. Sie durften 15 Minuten reden. Jetzt haben Sie schon etwas überzogen. Deswegen danke ich für Ihre Einbringung.

Frau Präsidentin, wenn man im Redeschwall ist, geht die Zeit so schnell rum.

Das ist wohl wahr.

Vor allem, wir haben ja etwas zu sagen. Die Opposition hat nur zu meckern.

(Beifall bei der CDU)

Die Einbringung ist damit durch den Kollegen Herrn Scheurell erfolgt. Bevor wir in die Fünfminutendebatte der Fraktionen einsteigen, hat Minister Herr Webel für die Landesregierung das Wort.

Bevor der Minister anfängt zu reden, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Nachterstedt recht herzlich hier in unserem Hohen Hause begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin den Koalitions

fraktionen sehr dankbar für diesen Antrag; denn seitdem das Thema „Zukunft der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen“ Ende Oktober des letzten Jahres hier im Plenum behandelt wurde, haben sich einige wesentliche Entwicklungen ergeben. Frank Scheurell hat darauf hingewiesen.

Seinerzeit war gerade die Grundsatzentscheidung gefallen, dieses Thema zum Gegenstand der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems zu machen. Der Auftakt zu weiterführenden Bund-Länder-Gesprächen stand unmittelbar bevor.

Mit der abschließenden Verständigung am 8. Dezember des letzten Jahres zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern wurde einiges erreicht. Ich nenne hier einige Beispiele: Die Beschränkung der künftigen Bundesverwaltung auf Autobahnen ohne Einbeziehung von autobahnähnlichen Bundesstraßen, Beschäftigungs- und Statusgarantien für alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenbauverwaltungen, Standortgarantien für ausgeprägte Organisationsstrukturen für Autobahnen, die Festschreibung des unveräußerlichen Eigentums des Bundes an den Bundesautobahnen und der Infrastrukturgesellschaft, die Fortführung der in Landeszuständigkeit begonnenen Planfeststellungsverfahren für Autobahnen und die Zustimmungspflicht des Bundesrates für Gesetze, die sich mit der Umwandlung der Auftragsverwaltung befassen.

Eine zwischenzeitlich vom Bund erwogene Öffnungsklausel, nach der er die Verwaltung der Bundesstraßen zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zustimmung der Länder hätte an sich ziehen können, wurde durch den Widerstand der Länder verhindert. Die Landesregierung hat hierzu bereits im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr berichtet.

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die der Umsetzung der Einigung vom 8. Dezember dienen sollen, liegen seit Ende Dezember vor und sind derzeit Gegenstand der Befassung im Bundesrat. Wie die detaillierte Prüfung der Gesetzentwürfe gezeigt hat, finden sich einige zentrale Punkte aus der besagten Verständigung vom 8. Dezember 2016 dort leider nicht wieder. Deshalb ist dieser Antrag auch wichtig. Insbesondere die Einführung einer Altersgrenze für in den Bundesdienst zu versetzende Beamtinnen und Beamte ist aus der Sicht der Landesregierung völlig inakzeptabel.

Ferner fehlen Festlegungen zum Sitz der Infrastrukturgesellschaft und des Bundesamtes sowie zum Erhalt bestehender Standorte und zu genauen Aufgabendefinitionen dieser beiden neu

zu schaffenden Einrichtungen und der Aufgabenabgrenzung zu bestehenden Strukturen.

Nach intensiver Vorabstimmung der Länder untereinander wurde im Verkehrsausschuss des Bundesrates in der letzten Woche eine Vielzahl von Änderungsanträgen behandelt, die auch die Position der Landesregierung deutlich beinhalten.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat diese mit breiter Mehrheit beschlossen. In der Sitzung am 10. Februar dieses Jahres werden diese Vorschläge hoffentlich eine Mehrheit finden. Ein zentraler Punkt besteht in der Vertretung der Interessen der Bediensteten. Dies findet auch meine Zustimmung, und ich denke, das findet auch die Zustimmung dieses Landtages.

Der Bundesrat soll ein Absehen von einer Altersgrenze für zu versetzende Beamtinnen und Beamte fordern. Außerdem soll ein Dienstortwechsel unter einen Zustimmungsvorbehalt der Betroffenen gestellt werden. Zur Frage der Standorte bedarf es einer gesetzlichen Verpflichtung, dass die Infrastrukturgesellschaft regionale Tochtergesellschaften in möglichst jedem Bundesland unterhält. Das Fernstraßenbundesamt muss durch Niederlassungen in allen Bundesländern vertreten sein.

Ein weiterer Kernpunkt liegt darin, die Aufgabeninhalte und Rahmenbedingungen für die Infrastrukturgesellschaft gesetzlich genauer zu definieren.

Es darf nicht sein, dass viele grundsätzliche Entscheidungen einem allein durch den Bund abzuschließenden Gesellschaftsvertrag überlassen bleiben. So haben dann auch die Änderungsanträge im Bundesrat zum Gegenstand, dass die Gesellschaft dem Gemeinwohl verpflichtet agieren muss, dass das Bundesautobahnennetz in allen Regionen der Bundesrepublik in einem ordnungsgemäßen baulichen Zustand zu erhalten ist und dass entsprechende Abstimmungen hinsichtlich des nachgeordneten Straßennetzes zu erfolgen haben.

Weiterhin gilt die Sorge der Länder auch den nicht zu vernachlässigenden Bundesstraßen. Auch darauf hat Frank Scheurell hingewiesen. Um zu verhindern, dass sich der Fokus des Bundes in Zukunft allzu sehr auf die Autobahnen richtet, soll eine auskömmliche und bedarfsgerechte Finanzierung der Bundesstraßenverwaltung durch Gesetz festgeschrieben werden. Dies ist um so wichtiger, als wir in Sachsen-Anhalt an der Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen festhalten sollten. Darauf hat Frank Scheurell auch schon hingewiesen.

Jetzt freue ich mich auf das Ende der Debatte. Denn ich freue mich auf meine Ente, die mir

Frank Scheurell überreichen möchte. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Webel. Es gibt keine Anfragen. - Damit steigen wir in die Debatte ein. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Die erste Debattenrednerin ist die Abg. Frau Hildebrandt für die Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort, Frau Hildebrandt.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Scheurell, Sie sind als Tiger abgesprungen und als Bettvorleger gelandet. Ich hatte mir von Ihrer Einbringung mehr erhofft.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Als wir am 28. Oktober 2016 den Antrag zum Thema „Infrastrukturgesellschaft stoppen“ einbrachten, geschah das aus drei Gründen. Erstens hat die Privatisierung in Infrastrukturbereichen wie Bahn, Toll Collect oder Schifffahrtsverwaltung nur Mehrkosten für die Allgemeinheit gebracht

(Zustimmung von Hendrik Lange, DIE LIN- KE)

und die Möglichkeiten der Steuerung und der Einflussnahme der Politik beschränkt.

Zweitens wird ein geschlossener Finanzkreislauf Straße geschaffen, bei dem die Klimawende auf der Strecke bleibt, weil keine Einnahmen aus der Mineralölsteuer und der Maut mehr zur Förderung nachhaltiger Mobilität eingesetzt werden.