zulesen. Da gab es eine Gruppe von Städten und Gemeinden, der man sich anschließen kann. Da ist kein richtiger Name genannt worden, aber das sind mehrere - -
- Ja, gut. Nehmen Sie bitte zu Protokoll, was Frau Feußner gesagt hat; das ist der zutreffende Name.
Der Vertreter dieser Gemeinden hat darauf hingewiesen, dass man eigentlich die Verteilung der Mittel auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ändern sollte. Das ist deren grundsätzliche Position. Man möchte mehr Einnahmeverantwortung in den Kommunen sehen.
Ein Extrakapitel war die ganze Thematik der Krankenhausfinanzierung. Dazu wurde vorgetragen, man müsste Mittel in Höhe von 100 Millionen € für Investitionen haben, um auskömmlich dazustehen. Im Haushaltsplan stehen nur 24 Millionen €, aber durch die Aufwüchse, die die Regierung jetzt vorgesehen hat, geht es jetzt irgendwo in Richtung 50 Millionen €, wenn ich mich richtig erinnern kann.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Der Gesetzentwurf ist in meinen Augen ein großer Schritt in die richtige Richtung - das möchte ich auf jeden Fall sagen -, aber unserer Meinung nach noch nicht die Lösung. Diese müsste eigentlich noch weiter gehen. Sie würde allerdings auch voraussetzen, dass die Verteilung der Mittel vom Bund zu den Ländern eine andere wäre und dass wir dann vom Land aus wiederum den Kommunen mehr Möglichkeiten geben müssten, um eigene Investitionsplanungen und solche Dinge zu ermöglichen. Aus diesem Grunde werden wir dem Finanzausgleichsgesetz insgesamt heute nicht zustimmen.
(Siegfried Borgwardt, CDU: Ach, passieren lassen! - Lachen bei der CDU - Zustim- mung von André Poggenburg, AfD)
Wir werden allerdings auch dem LINKEN-Antrag nicht zustimmen; denn die 5 Millionen € mehr, die dort in der Finanzausgleichsmasse erwähnt werden, sind auch nicht der Wurf, den wir uns vorstellen, wenn das einmal grundsätzlich verändert wird.
Das, was Sie in Ihrem Änderungsantrag an anderen Stellen wollen, ist in unseren Augen völlig richtig. Die Sportstätten müssen gefördert werden, in den Brandschutz muss man mehr Geld hineingeben und natürlich auch in die Krankenhausfinanzierung. Aber das sollte im Zusammenhang mit der Etatberatung erfolgen; denn dafür gibt es Einzeltitel, wo das eine Rolle spielen kann.
- Entschuldigung, genau. Bildung, sowohl quantitativ durch eine ausreichende Unterrichtsversorgung - das möchte ich ausdrücklich bestätigen; da sehe ich auch viele Ansätze -, als auch Bildung im Sinne des Kollegen Tillschneider, dessen Vortrag mich heute Morgen wieder einmal richtig begeistert hat,
weil er messerscharf ausgearbeitet hat, dass man die inhaltliche Qualität von Bildung und Ausbildung auch verändern muss.
Gut. Damit können wir in der Debatte fortfahren. Es spricht für die Fraktion der CDU die Abg. Frau Feußner. Frau Feußner, Sie haben das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich fast alles schon gesagt worden, aber ich möchte vielleicht doch meinen kleinen Beitrag dazu leisten.
Wir können heute einen wesentlichen inhaltlichen Punkt unseres Koalitionsvertrages beschließen und auch umsetzen. Ich bin nicht der Meinung, dass wir das auf Drängen der Opposition getan haben, sondern auf Drängen unserer Kommunen, die sich nämlich in einer recht prekären Situation befinden.
Nachdem wir zunächst im September 2016 wesentliche systematische Veränderungen im FAG vorgenommen haben - ich muss jetzt nicht alles noch einmal aufzählen; damals haben wir einiges beseitigt: den gekürzten Tilgungsanteil, Benchmark usw. -, haben wir in einem ersten Schritt die Finanzausgleichsmasse um 80 Millionen € erhöht. Und heute können wir den zweiten Schritt beschließen.
Die heute vorliegende Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes garantiert nun eine weitere Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um - das wurde schon gesagt - 102 Millionen €. Somit garantieren wir bis zum Jahr 2021 einen verbindlichen Festbetrag von 1,628 Millionen €.
- Ja, 1,628 Milliarden €, danke schön. Mir ist es aufgefallen, das wäre ein bisschen wenig. 1,628 Milliarden €.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist nicht bekannt, dass andere Bundesländer eine solche Finanzausstattung über einen Zeitraum von fünf Jahren garantieren. Es ist Planungssicherheit für fünf Jahre gegeben worden, und wir setzen auch Anreize. Das bildet also eine verlässliche finanzielle Grundlage für unsere Kommunen für diesen genannten Zeitraum.
Wir sind deshalb davon überzeugt, dass wir damit wieder unserer verfassungsmäßigen Pflicht, eine angemessene Finanzausstattung zu garantieren, nachkommen werden. Die Kurskorrektur, die Sie angesprochen haben, Herr Erben, würde ich genauso sehen; denn ich war mir auch nicht mehr ganz sicher, ob wir diese Pflicht in der Vergangenheit immer erfüllen konnten.
Ich möchte auch betonen, dass dies auch einen nicht unerheblichen finanziellen Kraftakt für unseren Landeshaushalt bedeutet. Das hier im Land vorhandene Geld ist nur einmal da und ist endlich. Und das, was unseren Landeshaushalt betrifft, betrifft natürlich auch die kommunalen Haushalte. Dort ist es auch endlich. Da sich auch viele Kolleginnen und Kollegen hier im Hause auch kommunalpolitisch als Gemeinde-, Stadt- oder Kreisrat engagieren, wissen wir, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Kommunen, die ihren Haushalt nicht ausgleichen konnten, stets zugenommen hat.
Sie befinden sich in der Haushaltskonsolidierung. Sie stellen mittelfristige Finanzplanungen auf, die über mehrere Jahre - Herr Farle hat es auch noch einmal angesprochen - die Handlungsfähigkeit der jeweiligen Kommune stark einschränken. Hinzu kommt die doppische Haushaltsführung, die zwar alle Stärken und Schwächen der Kommune zu Recht aufzeigt, aber durch die Darstellung der
Ich bin ein bisschen enttäuscht gewesen, dass der Erlass der vereinfachten Haushaltsführung, der am Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen ist, nicht weitergeführt werden konnte. Dieses hat die Kommunen und gerade die Kommunen, die sich jetzt in der Konsolidierung befinden, schon erheblich entlastet.
Das haben wir erkannt und wollen auch diese Situation nun mit einem neuen FAG entschärfen. Uns ist wohl bewusst, dass sich damit nicht alle finanziellen Probleme unserer Kommunen sofort in Luft auflösen werden. Auch dies bedarf natürlich einer gewissen Zeit.
Auch wir als Koalition können nicht alle Probleme, die häufig sehr spezifisch sind, mit dem FAG lösen. Zum Beispiel haben wir noch keinen Weg gefunden, wie wir die sogenannten Abschreibungen im FAG darstellen können. Auch dem Wunsch der Verbandsgemeinden, sie im FAG bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen zu berücksichtigen, konnten wir nicht nachkommen.
Das Finanzausgleichsgesetz ist so angelegt, dass es einen Ausgleich zwischen den starken und schwachen Kommunen schafft. Der Verteilungsschlüssel wird auch nicht von allen gleichermaßen begrüßt. Das ist auch schon gesagt worden. Ich nenne das Stichwort Finanzkraftumlage. Es gibt bei Veränderungen eben auch immer Gewinner und Verlierer. Diese habe ich auch in unserer Anhörung wahrnehmen können.
Man wird in einem solchen Ausgleichssystem immer nicht alle gleichermaßen zufriedenstellen können, egal wie man es regelt. Das sind alles Aufgaben, die weiterhin bei uns, den politischen Verantwortlichen, bleiben und über die wir uns auch zukünftig unterhalten müssen und über die wir diskutieren müssen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Wiedereinsetzen der Finanzstrukturkommission, in der man gemeinsam mit den Spitzenverbänden eine Konsultationsvereinbarung abschloss und wieder um bessere Lösungsansätze ringt.
Alle mit diesem FAG einhergehenden Änderungen hat der Finanzminister hinreichend dargestellt, auch dass er für die kreisangehörigen Gemeinden, die im Umstellungsjahr besonders hart betroffen sind, die Härten über den Ausgleichsstock ausgleichen will und wird. Das, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, begrüßen wir sehr.
Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass ich mir sicher bin, dass wir unserem Verfassungsauftrag mit dieser heutigen Beschlussfassung wieder nachkommen werden und solide Grundlagen für
eine auskömmliche Finanzierung unserer Kommunen schaffen. Darüber hinaus werden wir gemeinsam unabhängig von diesem Beschluss weiter daran arbeiten müssen, dieser entsprechenden Grundlage immer wieder gerecht zu werden. - Vielen Dank.
Es gibt keine Wortmeldungen. Deswegen können wir unsere Debatte mit dem Beitrag von Herrn Meister für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abschließen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute wollen wir das Finanzausgleichsgesetz des Landes beschließen. Wir setzen damit den Schlussstein unter eine langjährige Diskussion, die sich an der deutlichen Unterfinanzierung der Kommunen in Sachsen-Anhalt entzündete und in den vergangenen Jahren von wütenden und teilweise verzweifelten Protesten in den Kommunen begleitet war.
Gerade in dem Bereich, in dem staatliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger am erlebbarsten ist, nämlich bei den Leistungen ihrer Gemeinde vor Ort, sei es bei der Kinderbetreuung, der Schule, der Straßenunterhaltung, den Kulturangeboten, der Feuerwehr und vielen Dingen mehr, bestand eine Unterfinanzierung, die für die meisten Gemeinden selbst nicht beherrschbar war. Wir haben im Koalitionsvertrag den Hebel umgelegt und mit erheblicher Kraftanstrengung die für die Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel erhöht und für den Zeitraum bis 2021 verlässlich festgeschrieben.
Da brechen jetzt trotzdem nicht goldene Zeiten an. Wir denken aber jetzt den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte gemeinsam und lassen die Kommunen nicht bzw. nicht mehr im Regen stehen. Das wird man vor Ort in Form von besseren kommunalen Leistungen und größeren Spielräumen für die kommunalen Entscheidungsträger sowie einer geringeren kommunalen Verschuldung merken.
Zugleich machen wir es für die Kommunen wieder interessant, eigene Anstrengungen zur Konsolidierung ihrer Haushalte zu unternehmen. In den Beratungen und Anhörungen zum Gesetz herrschte daher - in der Vergangenheit war das bei einem Finanzausgleichsgesetz praktisch undenkbar; Herr Erben ist darauf eingegangen und der Minister, glaube ich, auch - eine recht entspannte, an sachlichen Detailfragen interessierte und - ich möchte schon fast sagen, es stockt einem der Atem - freundliche Stimmung.