Protocol of the Session on February 4, 2021

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit wir fortfahren können.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt, des Gesundheitsdienstgesetzes und des Lebensmittelchemikergesetzes Sachsen-Anhalt in Anpassung an das Fachkräfteein

wanderungsgesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I, S. 1307, 1328)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6676

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Drs. 7/7180

(Erste Beratung in der 110. Sitzung des Land- tages am 14.10.2020)

Es ist keine Debatte vereinbart worden. Die Berichterstattung wird zu Protokoll gegeben. Redebedarf ist nicht nicht angemeldet worden, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen können.

Wir stimmen über die Drs. 7/7180 ab. Ich schlage vor, dass wir über das Gesetz in Gänze abstimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so.

(Zuruf: Ja!)

Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit in der vorliegenden Fassung ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit ist dennoch das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen und anderer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6655

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 7/7181

(Erste Beratung in der 110. Sitzung des Land- tages am 14.10.2020)

Es ist auch hierzu keine Debatte vereinbart worden. Die Berichterstattung wird zu Protokoll gegeben. Redebedarf ist nicht angemeldet worden. Somit stimmen wir auch hier sofort über die Drs. 7/7181 ab. Auch hierzu schlage ich wieder vor, über das Gesetz in Gänze abzustimmen.

Wer das Gesetz in der vorliegenden Fassung in der Gesamtheit bestätigt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition.

 Siehe Anlage 1 zum Stenografischen Bericht  Siehe Anlage 2 zum Stenografischen Bericht

Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Dennoch ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6839

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 7/7194

(Erste Beratung in der 114. Sitzung des Land- tages am 19.11.2020)

Auch hierzu ist vereinbart worden, den Beschluss ohne Debatte herbeizuführen. Redebedarf sehe ich auch hierbei nicht, sodass wir sofort zum Abstimmungsverfahren kommen können.

Wir stimmen über die Drs. 7/7194 ab. Auch hierzu schlage ich vor, über das Gesetz in Gänze abzustimmen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dennoch das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage und des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/7119

Einbringen ist der Minister Herr Richter. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staat hat in der Neuzeit immer wieder seine Regelungen zu Feiertagen auf der Basis der christlichen Traditionen ausgerichtet. Die derzeitigen Regelungen zu den Feiertagen basieren auf

 Siehe Anlage 3 zum Stenografischen Bericht

den Regelungen zum Staatskirchenrecht, wie sie die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 vorsah.

In Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung ist der Schutz der Sonntage und der staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verbrieft. Der weltanschauliche neutrale Staat schützt deshalb im Sinne der Toleranz und der gegenseitigen Rücksichtnahme diese Feiertage.

Bei der Liberalisierung der bestehenden Regelungen war zu berücksichtigen, dass sich die Einstellung der Bevölkerung zu Feiertagen wandelt und dass gerade im Bereich des Ehrenamtes Vereine und Verbände Feiertage für ihre Arbeit nutzen wollen und die für Feiertage zuständigen Ortsbehörden immer wieder über Veranstaltungsanträge, vor allem von Sportverbänden, berichten.

Während der Gesetzgeber hinsichtlich der Feiertage einen gewissen Gestaltungsspielraum hat und mithin nicht verpflichtet ist, eine angemessene Zahl kirchlicher Feiertage staatlich anzuerkennen und durch gesetzliche Regelungen zu gewährleisten, ist der Sonntag als Institution nicht ins Belieben gestellt.

Der Einzelhandel möchte in einer Zeit der 24-Stunden-sieben-Tage-die-Woche-Verfügbarkeit eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten um mehr verkaufsoffene Tage erreichen. Die Gewerkschaften und Kirchen setzen sich in einer Allianz für den freien Sonntag ein.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das Sonn- und Feiertagsgesetz liberalisiert und das Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen im Sinne dieser Norm durch die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden als Erlaubnisbehörden angepasst werden.

Da der Schutz von Sonn- und Feiertagen in einem engen Zusammenhang mit dem Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt steht, wurde der Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitet und als Mantelgesetz mit drei Artikeln gestaltet.

Artikel 1 enthält die Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, Artikel 2 die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes und Artikel 3 regelt das Inkrafttreten.

Der Kern des Sonn- und Feiertagsschutzes, wie er in dem 1992 verabschiedeten Gesetz über die Sonn- und Feiertage seinen Niederschlag gefunden hat, wird nicht angetastet.

Absicht der Landesregierung ist es, an der Anzahl der bisherigen gesetzlichen Feiertage festzuhalten. Der Schutz stiller Feiertage wird in SachsenAnhalt weiterhin gewährleistet. Die Einschränkungen sollen nur zeitlich deutlich auf das notwendige Maß zum Schutz stiller Tage reduziert werden. Der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und als Zeit zum Innehalten wird insgesamt nicht zur Disposition gestellt.