Der Petitionsausschuss befasste sich mit vielfältigen Themen, zum Beispiel mit sozialen Angelegenheiten, Kriegsgräberstätten, Kommunalabgaben, Denkmalschutz, Rundfunkbeiträgen, Strafvollzug und dem geplanten Kiesabbau in Bad Dürrenberg. Einzelheiten können den Anlagen 1 bis 14 der Beschlussempfehlung entnommen werden.
220 Petitionen wurden im Berichtszeitraum in acht Sitzungen abschließend behandelt. Führend war hier wieder das Sachgebiet Inneres mit 50 Petitionen gefolgt vom Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 33 abschließend behandelten Petitionen.
Viele Petenten nutzten die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Zehn Sammelpetitionen gingen ein, zum Beispiel zu den Themen „Kürzung von Unterrichtsfächern“, „Weltkindertag als Feiertag“, „Kinderrechte ins Grundgesetz“, „Änderung der Bauordnung des Landes SachsenAnhalt“ und „Sparen statt warten - Dörfer auf dem Abstellgleis“. Elf Sammelpetitionen wurden behandelt, sechs davon abschließend.
Vier Mehrfachpetitionen gingen ein, zum Beispiel zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, zur Arbeitsüberlastung von Lehrern und pädagogischen Mitarbeitern. Zwei Mehrfachpetitionen wurden abschließend behandelt.
18,6 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 3,6 % teilpositiv erledigt. Weitere statistische Einzelheiten zu den eingegangenen und abschließend behandelten Petitionen können Sie den Anlagen 15 und 16 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
Drei öffentliche Anhörungen zu den Themen „Kiesabbau Bad Dürrenberg“, „Widerspruchsbearbeitung durch die Stadt“ sowie zur „Weiterführung eines Flugbetriebes“ fanden statt. Weiterhin behandelte der Ausschuss die Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ und führte auch zu dieser eine öffentliche Anhörung durch.
Ein nichtöffentliches Gespräch wurde mit Behörden geführt, um sich Klarheit in einer Petitionsangelegenheit zu verschaffen.
Sechs Ortstermine wurden durchgeführt. Sie wurden überwiegend positiv bewertet und trugen auch dazu bei, durch vermittelnde Tätigkeit akzeptable Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
An dieser Stelle möchte ich mich für die Unterstützung der Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken. Durch sie war es dem Petitionsausschuss möglich, jedes einzelne Petitionsbegehren umfassend zu beantworten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/7121 für den Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis zum 30. November 2020 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Dann kommen wir gleich zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Drs. 7/7121. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenenthaltungen? - Die sehe ich auch nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Die Anlagen 15 und 16 nimmt der Landtag zur Kenntnis. Damit ist der Tagesordnungspunkt 29 erledigt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder kennt das Sprichwort „Schaffe, schaffe, Häusle baue“. - Viele Bürger im Land hegen den Wunsch nach den eigenen vier Wänden. So wird jeder hier Anwesende einen Bekannten, einen Verwandten oder einen Dritten kennen, der gerade oder in naher Zukunft ein Haus bauen oder erwerben will.
Die Gründe und die Wünsche nach den eigenen vier Wänden sind vielschichtig. Erstens ist es der Wunsch, seiner Familie ein Eigenheim zum Wohnen zu geben, ohne den Trubel in einem Mehrfamilienhaus. Zweitens ist es die Erwägung, im Alter nach der Erwerbstätigkeit die Grundlage für einen gesicherten Ruhestand zu schaffen. Drittens ist es der Wunsch nach Unabhängigkeit, Freiheit und Wohlstand.
Nehmen wir jetzt einmal ein Beispiel an die Hand: Eine Familie, bestehend aus dem Vater - er ist beispielsweise Schlosser -, der Mutter - sie ist Bürokauffrau - und zwei Kindern, möchte ein Eigenheim bauen mit einer Wohnfläche von 150 m². Die Baukosten dafür betragen je nach Bauart zwischen 1 750 und 1 900 € je Quadratmeter. Das entspricht Baukosten in Höhe von 220 000 € bis 285 000 €. Darin sind aber noch kein Grundstück, keine Garage, kein Carport oder andere Maßnahmen im Außenbereich, wie Zaunanlagen, Tore usw., enthalten.
Der durchschnittliche Kaufpreis für eine Gebrauchtimmobilie in Sachsen-Anhalt variiert stark je nach Region. So ist das Eigenheim in Magdeburg oder Halle teurer als im Landkreis Mansfeld
Südharz oder in der Altmark. Im Durchschnitt jedoch betragen die Kosten je Quadratmeter Wohnfläche ca. 1 550 €. Das sind bei unserem Beispiel mit einer Wohnfläche von 150 m² 232 000 €. Dafür ist gegenwärtig eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 11 625 € für eine Gebrauchtimmobilie oder in Höhe von 14 250 € für einen Neubau fällig.
Wenn wir uns nun einmal ansehen, welche Kosten nach dem Erwerb anfallen, dann wird schnell klar, dass bei einer Immobilie, die zum Beispiel 250 000 € kostet, die Grunderwerbsteuer bei 12 500 €, die Notargebühr bei 3 750 € ohne Grundschuldbestellung, die Grundbucheintragung ohne Grundschuldbestellung bei 1 250 € und die Kosten für den Makler im Schnitt bei ca. 4 %, sprich bei 10 000 € liegen. Dann hat man für den Erwerb Kaufnebenkosten in Höhe von 27 500 €, welche man als Häuslebauer als Kaufnebenkosten bei der Bank in der Regel als Eigenkapital nachweisen muss.
Der MDR berichtete erst kürzlich über die Vermögensverhältnisse der Sachsen-Anhalter. Diesem Beitrag konnte man Folgendes entnehmen - Zitat -:
„Im bundesweiten Vergleich haben Sachsen-Anhalter wenig Vermögen. Während Sachsen-Anhalts Privathaushalte im Durchschnitt 2018 etwa 32 000 € Nettogeldvermögen haben, liegt der Wert bundesweit bei etwa 55 000 €.“
Das heißt, die Menschen in Sachsen-Anhalt haben es also prinzipiell schwerer, Vermögen aufzubauen. Daher fordern wir in unserem Antrag - ich zitiere -:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum von 5 % auf 3,5 % zu senken. Zusätzlich erhalten Selbstnutzer von neu erworbenem Wohneigentum einmalig einen Freibetrag von 100 000 € pro Erwachsenen und pro Kind 50 000 € auf den Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für ihre Grunderwerbsteuerlast. Sollte die Eigennutzung der Immobilie als erster Wohnsitz innerhalb einer Frist von zehn Jahren ab Eigentumserwerb aufgehoben werden, ist die Differenz zum allgemeingültigen Grunderwerbsteuersatz nachzuzahlen.“
Mit diesem Schritt können wir eine erhebliche Entlastung herbeiführen. Da die Grunderwerbsteuer eine reine Landessteuer ist und wir uns im Bundesvergleich im Mittelfeld befinden, aber Länder wie Sachsen oder Bayern nur 3,5 % Grunderwerbsteuer haben, fordern wir, dass diese in Sachsen-Anhalt ähnlich abgesenkt wird.
Oder besser gesagt: Wir bitten Sie, mit uns die Grunderwerbsteuer als Mittel der Familienförderung für eigengenutzte Immobilien auf 3,5 % zu senken. Diese Entscheidung würde ein richtiges und wichtiges Signal ins Land senden, nämlich: Liebe Leute, seht her, wir, die Politik, wollen die Leistungsträger der Gesellschaft endlich nicht mehr nur zur Kasse bitten; nein, auch wir sind einmal bereit, Steuern abzusenken. Das wäre das richtige Signal, meine Damen und Herren!
Wenn unser Antrag angenommen oder in den Ausschuss überwiesen werden würde, dann könnten wir die Grundlage dafür schaffen, dass eine Familie bei dem eingangs genannten Beispiel keine Grunderwerbsteuer in Höhe von 12 500 € mehr bezahlen muss, sondern 0 €. Das heißt, bei der Bank müsste für das Projekt Eigenheim nur noch ein Eigenkapital in Höhe von 15 000 € nachgewiesen werden. Dadurch kann die Familie die Steuerersparnis in Höhe von 12 500 € in das Wichtigste investieren, das sie hat, nämlich in ihre Kinder.
Daher bitte ich Sie, mit uns gemeinsam für die Bürger eine Entlastung voranzutreiben. Die Bürger im Land werden es danken.
Und wenn jetzt noch einer auf die Idee kommt zu sagen, dann fehle dem Land zu viel Geld, dann kann er sich gern meine Kleine Anfrage in der Drs. 7/5147 ansehen. Darin hatte ich die Landesregierung gefragt, wie sich die Grunderwerbsteuer zusammensetzt.
Aus der Antwort geht ganz klar hervor, dass die Grunderwerbsteuereinnahmen stetig gestiegen sind. Die meisten Grunderwerbsteuern werden nicht durch Eigenheime generiert, sondern durch Kapitalgesellschaften. Daher sehen wir der Beratung positiv entgegen und bitten Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Ich danke Herrn Rausch für die Einbringung des Antrages. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Richter. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der Fraktion der AfD nimmt die Landesregierung wie folgt Stellung:
kompetenz über die Grunderwerbsteuer zu. Die Bundesländer haben dagegen die Verwaltungs- und Ertragskompetenz. Das ist geregelt in Artikel 106 und 108 des Grundgesetzes.
Die im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 auf die Länder übergegangene Befugnis, durch Landesgesetz abweichend von § 11 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes den Steuersatz zu bestimmen, knüpft an das bisherige System der Grunderwerbsteuer an, das in § 11 Abs. 1 nur einen Steuersatz enthält. Es fehlt dem Land daher die Gesetzgebungskompetenz, beispielsweise
unterschiedliche Steuersätze für jeweils zur Förderung ausgewählte, der Grunderwerbsteuer unterliegende Vorgänge zu bestimmen. Gleiches gilt für die Einführung zusätzlicher Steuerbefreiungen wie auch für die Einführung von Freibeträgen.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit bereits verschiedene Anträge einiger Bundesländer zur Einführung eines persönlichen Freibetrages für den Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie gab. Diese Anträge fanden allerdings im Rahmen eines formellen Gesetzgebungsverfahrens - zuletzt in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - im Bundesrat keine Mehrheit.
Der Hauptgrund für die fehlende Mehrheit im Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren, liegt auf der Hand: Die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes im Zusammenhang mit der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum würde haushalterisch unmittelbar die Bundesländer und damit uns und nicht den Bund treffen. Da eine Gegenfinanzierung fehlt, ist auch für SachsenAnhalt als finanzschwächeres Bundesland in Zeiten sinkender Steuereinnahmen und erhöhter Ausgaben aufgrund der Coronapandemie eine Senkung des Grunderwerbsteuersatzes bzw. die Einführung von Steuerfreibeträgen oder Freibeträgen nicht finanzierbar.
Ein weiterer Aspekt ist die Verwaltungsökonomie. Der Antrag der AfD sieht einen niedrigen Grunderwerbsteuersatz sowie mögliche Freibeträge nur einmalig dann vor, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren eigenen Wohnzwecken dient. Die einmalige Inanspruchnahme eines Freibetrages und die durchgehende Nutzung der erworbenen Immobilie durch Erwachsene und Kinder innerhalb der vorgegebenen Frist müssten also überwacht werden.
Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Begünstigungsvoraussetzungen müssten geänderte höhere Festsetzungen der Grunderwerbsteuer erfolgen. Dies wäre für die zuständigen Finanzämter ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand und in Anbetracht der bestehenden Personal- und Arbeitssituation auch nicht effizient, unabhängig
Wir sprechen uns daher als Landesregierung gegen diesen Antrag aus. - Insoweit danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich dem Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD spricht jetzt der Abg. Herr Dr. Schmidt. Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.