Protocol of the Session on February 4, 2021

Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Striegel, Ihre populistischen Aussagen sind immer schön anzuhören. Aber sie sind inhaltlich nicht fundiert. Sie sagen, dass Sie es als große Problematik ansehen, dass mit der 1 000-€-Grenze nicht sicherzustellen ist, dass es keine Glücksspielsüchtigen in Sachsen-Anhalt geben wird bzw. dass sie geschützt werden.

Ich frage Sie: Wie wollen Sie bei einem Onlinekasino, das nicht legal ist, feststellen, wie viele

Glücksspielsüchtige es überhaupt gibt? Deshalb ist diese Landesbehörde auch so wichtig, weil wir dann überhaupt erst erfassen können, wie viele Glücksspielsüchtige es gibt und wie wir ihnen einen Weg aus der Spielsucht heraus aufzeigen können. Das alles lassen Sie aber im Raum stehen. Sie haben dazu keine Daten, keine Fakten, nichts, sondern erzählen hier irgendeinen Kram, der gar nicht hineinpasst.

Das hat doch eine Reaktion des Redners provoziert. Deswegen hat Herr Striegel jetzt das Wort.

Relativ klar und eindeutig: Es gibt zu diesen Fragen Untersuchungen. Unser Punkt ist nicht, dass eine Glücksspielbehörde nach Sachsen-Anhalt kommt. Das finden wir richtig. Wir finden es auch richtig, dass dieses Glücksspiel reguliert wird. Aber mit dieser Regulierung allein sind die Probleme nicht weg.

Wir haben bisher kein flächendeckendes Hilfsangebot. Das müssen wir schaffen. Wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis - das ist für uns die Grundlage für eine Zustimmung -, dass die Landesregierung sich jetzt bereit erklärt hat, ein solches flächendeckendes Hilfenetz aufzubauen. Ansonsten würden wir als GRÜNE und - so habe ich es verstanden - auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD diesem Staatsvertrag nicht zustimmen.

Damit hätten wir das absolviert. Zum Abschluss der Debatte ergreift der Abg. Herr Krull für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Der vorliegende Entwurf eines Vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetzes basiert auf der beabsichtigten Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland. Aus meiner Sicht ist diese Regulierung notwendig und auch richtig.

Der Spieltrieb gehört zu den elementarsten Bedürfnissen der Menschen. Die unterschiedlichen Formen des Glücksspiels gehören einfach zur Menschheitsgeschichte dazu, wie archäologische Funde immer wieder unter Beweis stellen.

Das Glücksspiel ist in Deutschland im Allgemeinen und in Sachsen-Anhalt im Besonderen zahlreichen rechtlichen Reglementierungen unterworfen: der Gewerbeordnung, der Verordnung über

Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit sowie dem Gesetz zur Regulierung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt, um nur einige zu nennen.

Gleichzeitig erleben wir aber einen Markt, der viele Grauschattierungen aufweist. Die meisten von uns kennen die Werbespots für Onlinespielangebote mit dem Hinweis, dass ihre Dienstleistungen nur von Personen aus Schleswig-Holstein genutzt werden dürfen. Die Kontrollen, ob das tatsächlich der Fall ist, sind mehr als dürftig. Dazu kommt der Markt der Onlineglücksspiele, die ohne deutsche Aufsicht veranstaltet werden.

Gerade die Schließung der Spielstätten aufgrund der aktuellen Lage hat, so die Einschätzung von Experten, dazu geführt, dass viele Spielerinnen und Spieler in das Internet und teilweise auch in die Illegalität abgewandert sind. Darüber hinaus ist die Abgrenzung zwischen Gaming, also dem reinen Spiel, und Gambling, also dem Glücksspiel, nicht immer so klar, wie man sich das wünschen würde.

Wir als Staat haben also die Wahl, den Markt zu regulieren oder das Glücksspiel generell zu verbieten. Die letztgenannte Möglichkeit ist aus der Sicht meiner Fraktion rein hypothetisch und wirklichkeitsfremd, nicht zuletzt weil zum Beispiel auch die „Aktion Mensch“ dann nicht mehr so stattfinden könnte.

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag wird Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen und gleichzeitig der Spieler- und Jugendschutz gestärkt. Letzteres wird auch dadurch deutlich, dass die Mittel für die Glückspielsuchtberatung im Land auf 500 000 € deutlich erhöht werden sollen. Damit wird die Finanzierung von mehr und flächenmäßig breiter aufgestellten Beratungsstellen möglich. Außerdem wird das Einzahlungslimit auf 1 000 € monatlich festgelegt. Es gibt Werbeverbotszeiten, einen gesperrten Teil, um krankhaftes Spielverhalten zu unterbinden, und schlussendlich auch eine auf Kosten der Betreiber erstellte technische Sperre, um das gleichzeitige Spielen in mehreren Onlinekasinos zu verhindern.

Ausdrücklich begrüßen möchte ich die Eigeninitiative von Glücksspielanbietern, wie die Kampagne „Unsere Botschaft: Wir spielen fair!“ der Deutschen Automatenwirtschaft.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist die Tatsache, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde ihren Sitz in Halle (Saale) haben wird. Mehr als 100 Arbeitsplätze werden dort geschaffen. Damit wird ein kleiner Beitrag dazu geleistet, das Ungleichgewicht bezüglich der Behördenstandorte zwischen den Bundesländern auszugleichen.

Die zeitliche Dringlichkeit der Beratung ist dem Gesetzentwurf selbst zu entnehmen. Daher bitte ich um eine schnelle Behandlung in den Ausschüssen - sie wurden bereits genannt: Federführung Innenausschuss, Mitberatung Finanzausschuss - mit dem Ziel, den Gesetzentwurf in der letzten regulär geplanten Landtagssitzung im April dieses Jahres zu verabschieden.

Ich sehe hierzu keine Fragen. Dann sind wir am Ende der Debatte angelangt. Es gibt den Vorschlag, den in der Drs. 7/7170 vorliegenden Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu überweisen. Gibt es andere Vorstellungen? - Offensichtlich nicht.

Dann stimmen wir darüber ab. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das scheint mir das ganze Haus zu sein. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig in die vorgenannten Ausschüsse überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 15 beendet.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 16

a) Erste Beratung

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes SachsenAnhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/7174

b) Zweite Beratung

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes SachsenAnhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6977

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/7150

(Erste Beratung in der 116. Sitzung des Land- tages am 15.12.2020)

Einbringerin zu a) ist die Abg. Frau Hohmann. Ich sage gleich dazu: Die Berichterstattung zu b) wird, wie für diese Sitzungsperiode generell vereinbart,

zu Protokoll gegeben. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sie alle können sich sicherlich noch an die Landtagssitzung im September 2020 erinnern. Wenn nicht, dann gebe ich Ihnen eine kleine Hilfe. In der betreffenden Sitzung haben wir die Landesregierung beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Übernahme der Kostenbeiträge bei staatlich angeordneter Schließung vorzulegen.

Was ist seitdem passiert? - Auf Nachfrage im Sozialausschuss im letzten Jahr wurde den Mitgliedern gesagt, dass dem Kabinett aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens noch kein Entwurf vorgelegt werden konnte. Man sei aber in der Abstimmung und würde nun zeitnah tätig werden.

Im Finanzausschuss am 20. Januar 2021 wurde auf die Frage meiner Kollegin Frau Heiß nach dem Gesetzentwurf geantwortet, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des KiFöG gerade im Haus abgestimmt werde und demnächst in das Kabinett gehen werde. - Das kam mir irgendwie bekannt vor.

Nun hatten wir in der letzten Woche im Petitionsausschuss - ich glaube, das war der Höhepunkt in dieser Chronologie - ein Thema, bei dem es genau um die Anmahnung der Elternbeiträge im Fall der Notbetreuung ging. Als ich den Vertreter der Landesregierung fragte, was denn nun mit dem Gesetzentwurf sei, sagte er mir, er kenne ihn nicht, er wisse nichts davon.

Liebe Landesregierung, was sollen diese Spielchen?

(Beifall)

Dass Sie den Auftrag des Landtages nicht umsetzen und dies auch nicht möchten, ist heute sichtbar geworden. Sie hätten spätestens zu der heutigen Landtagssitzung einen Entwurf vorlegen müssen, damit er in dieser Legislaturperiode überhaupt noch beraten und verabschiedet werden kann.

Jetzt haben wir Ihre Aufgabe übernommen und erwarten nun eine zügige Beratung in den Ausschüssen.

Schaffen Sie endlich Klarheit für Eltern, Träger und Kommunen, und dies nicht immer wieder durch Erlasse; denn es ist mittlerweile Februar und für die Kostenübernahme im Februar fehlt wieder ein Erlass. Sie lassen die Leute einfach - ich sage es einmal in Anführungszeichen - dumm sterben.

(Beifall)

 Siehe Anlage 4 zum Stenografischen Bericht

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben auch einen anderen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der heute zur Abstimmung steht. Zu diesem Gesetzentwurf gab es im Sozialausschuss ein interessantes Zwiegespräch zwischen Frau Lüddemann und mir. Wir beide haben an der Beratung teilgenommen. Die anderen sicherlich auch, aber nicht aktiv.

Nach der Einbringung im Dezember letzten Jahres wurde ich kurioserweise von Außenstehenden gefragt, ob das, was ich vorgebracht habe, wirklich mein Ernst sei. Denn das hört sich wirklich wie ein Schildbürgerstreich an, was mit den einzuschulenden Kindern getan wird.

Nun ja, auch bei der Beratung im Sozialausschuss traf ich auf viel Unwissenheit in dieser Sache. Warum? - Es ist schon merkwürdig, dass die Mitglieder der Koalition sich im Bildungsausschuss der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes anschlossen, während teilweise die gleichen Mitglieder der Koalition sich nun im Sozialausschuss dagegen aussprachen.

Auch die Begründungen der Abg. Frau Lüddemann waren sehr, sehr fraglich. Sie meinte damals, sie sehe keinen Handlungsbedarf; es sei alles schon geregelt und eines Gesetzes bedürfe es nun gar nicht. Außerdem betonte sie - jetzt werden Sie sicherlich hellhörig -, dass die Schulpflicht auch für die Schulanfänger ab dem Beginn des Schuljahres gelte, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Einschulung erfolge. Das heißt im Umkehrschluss eigentlich, dass alle einzuschulenden Kinder eine Ordnungswidrigkeit begehen, da sie ihrer Schulpflicht nicht nachkommen. Sie gehen nämlich am Donnerstag und Freitag noch nicht zur Schule.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen deshalb nochmals die Ausführungen des GBD zitieren - hören Sie vielleicht einmal ganz genau hin -: Ein Erstklässler dürfte ein Schüler sein, der die 1. Klasse einer Schule besucht. Dies kann aus der Sicht des GBD aufgrund der obigen Erwägungen auch ein Schüler sein, der ab dem 1. August eines jeweiligen Jahres schulpflichtig wurde und der noch nicht am Unterricht teilnahm, weil der Tag der Einschulung noch nicht stattgefunden hat. Da mit dem Unterricht erst nach dem Tag der Einschulung begonnen wird, müsste die Betreuung eines Erstklässlers in der Zeit zwischen dem allgemeinen Schulbeginn und dem Tag der Einschulung in der Weise erfolgen, dass dieser so wie ein Schulkind während der Schulferien einen Anspruch auf Betreuung von bis zu acht Stunden je Betreuungstag hat. - Ende des Zitats.

Nun kann man eine andere Auffassung haben. Das ist legitim. Ich gebe aber zu bedenken, dass

der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst nicht irgendjemand hier im Hause ist und wir nicht willkürlich sagen können: Okay, jetzt passt uns die Antwort des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, jetzt übernehmen wir sie; die andere Antwort gefällt uns aber nicht, darum übernehmen wir sie nicht. So können wir hier nicht handeln. Es gibt hierbei keine Beliebigkeit.

(Beifall)