Meine Damen und Herren! Drei Minuten sind nicht viel Zeit. Ich komme zum Ende. - Wir stimmen natürlich einer Ausschussüberweisung zu. Wir sind dabei sehr gespannt, ob wir den Gesetzentwurf hier im Plenum noch einmal wiedersehen werden. - Vielen Dank.
Dann haben Sie aber offensichtlich nicht verstehend zugehört. Daran scheint es gehapert zu haben. Erstens. Die Ministerin hat sehr genau erklärt, warum der Zeitplan so ist, wie er ist. Es geht nämlich um die Umsetzung eines Bundesgesetzes. Das ist also nicht willkürlich vom Kabinett entschieden worden.
Zweitens. Ihre Fraktion hat im Deutschen Bundestag ganz offensichtlich einem Gesetz zugestimmt, das Sie anschließend hier im Land als große Verschwörung anprangern. Das zeigt einmal mehr: Sie haben entweder keine Ahnung oder Sie sind ein schlimmer Demagoge.
Aber es ist wirklich so, dass wir dieser Überweisung zustimmen, wie es unsere Fraktion im Bundestag getan hat. Nichts anderes ist das. Ich habe die Arbeitsweise des MULE kritisiert. Die gilt es auch zu kritisieren; das ist auch richtig so. - Vielen Dank.
Wir setzen die Debatte fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krause. Ich sehe Sie, Herr Krause. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Präsident! Lassen Sie mich schon am Anfang klar sagen: Der hier zur Diskussion stehende Gesetzentwurf hat entgegen jeglichen Andeutungen von einzelnen Abgeordneten oder Verschwörungstheoretikern nichts mit der Vorbereitung des Ernstfalles in unserem Land zu tun.
Bei dem hier vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich lediglich um die verwaltungstechnische Umsetzung bereits bestehender bundesrechtlicher Regelungen auf Landesebene. Die Darstellung von Untergangsszenarien oder die Verbreitung von Panik in der Bevölkerung entbehrt daher jeglicher Grundlage und geht an der Sache vorbei.
Auch das Land Sachsen-Anhalt benötigt eine Notfallvorsorge für Krisen- oder Katastrophenfälle. Ohne einen solchen Notfallplan würden notwendige Handlungen zur Bewältigung von Krisen eingeschränkt und der Schutz der Bevölkerung nicht gewährleistet.
Niemand macht sich heute Gedanken um die Bevorratung mit Lebensmitteln. Niemand denkt heute daran, dass auch im Land Sachsen-Anhalt Krisenfälle eintreten können. Aber auch in Sachsen-Anhalt können unerwartet Katastrophen auftreten, sei es aufgrund einer Tierseuche, einer schweren Pandemie oder des Zusammenbruchs von kritischer Infrastruktur.
Solche Ereignisse können zu starken Verunsicherungen in der Bevölkerung führen und Chaos hinterlassen. Für diese Fälle muss der Staat auf verschiedene Weise Vorsorge treffen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Land- und Ernährungswirtschaft zählt die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Das gilt sowohl jetzt als auch im Krisenfall. Der Staat ist immer dann verantwortlich, wenn die Versorgung über den freien Markt nicht mehr sichergestellt werden kann.
Die Bundesregierung hat für den unwahrscheinlichen, aber nicht völlig auszuschließenden Fall einer Krise bei der Versorgung mit Lebensmitteln rechtliche Grundlagen geschaffen.
Kraft getreten. Es hat die bisherigen rechtlichen Regelungen zur Ernährungsnotfallvorsorge abgelöst. Überholte Regelungen, insbesondere aus der Zeit des Kalten Krieges, wurden an die veränderten Rahmenbedingungen und Gefährdungsszenarien angepasst.
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen erlauben es dem zuständigen Ministerium, im Bedarfsfall eine den Umständen des jeweiligen Krisenfalls angepasste hoheitliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln und verwandten Erzeugnissen einzuführen.
So sollen zum Beispiel verfügbare Lebensmittel trotz etwaiger Ausfälle weiterer Infrastrukturen wie Energie oder Transport durch Arbeitskräfte
Die hierzu eingeschränkten Befugnisse sollen es dem Land Sachsen-Anhalt ermöglichen, dass die zuständigen Behörden einzelne Betriebe, Agrar- und Ernährungswirtschaft einstweilig in Anspruch nehmen können, soweit dies zur Bekämpfung der Versorgungskrise erforderlich ist. § 3 des ESVG überträgt dabei die Ausführung der Regelungen der Zuständigkeiten auf die Länder als eigene Angelegenheit.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden für die Ausführung des ESVG geregelt, die Vorgaben aus dem ESVG umgesetzt und die Landesbehörden in die Lage versetzt werden, die Aufgaben aus dem ESVG aus dem Jahr 2017 erfüllen zu können.
Wir werden uns für eine zügige Beratung einsetzen. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss. - Danke.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich für den Redebeitrag. - Frau Eisenreich von der Fraktion DIE LINKE signalisiert, dass sie nicht reden möchte. Das beschleunigt das Verfahren zu TOP 14 insofern, als dass bei mir auch bei SPD und GRÜNEN bereits vermerkt ist, dass hier ein Redeverzicht erfolgt.
Damit können wir schon zur Abstimmung kommen. Ich habe gehört, dass Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss beantragt wird. Gibt es weitere Begehrlichkeiten? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drs. 7/7120 in den Landwirtschaftsausschuss ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das scheint das ganze Haus zu sein. Ich frage trotzdem nach Gegen
stimmen. - Keine, ich sehe zumindest keine. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch keine. Dann haben wir die Beratung zu Tagesordnungspunkt 14 mit der beschlossenen Überweisung beendet.
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (Vier- tes Glücksspielrechtsänderungsgesetz)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den sogenannten Glücksspielstaatsvertrag 2021 im Oktober letzten Jahres beschlossen. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf hat die Funktion eines Zustimmungs- und Ergänzungsgesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 soll nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in den Länderparlamenten am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Dafür werbe ich um Unterstützung.
Im Mittelpunkt steht die Erhöhung des Spielerschutzes. Die Glücksspielangebote im Internet werden neu reguliert, um sie besser kontrollieren zu können. Der Staatsvertrag regelt auch die Errichtung der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt als rechtsfähiger Anstalt des öffentlichen Rechts. Dadurch werden in Halle voraussichtlich 110 neue Behördenarbeitsplätze entstehen. Ohne an dieser Stelle auf alle Einzelheiten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 eingehen zu können, seien zumindest die prägenden Veränderungen kurz hervorgehoben.
Erstens. Wir schaffen legale und sichere Alternativen zu bislang illegalen Angeboten. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht zur besseren Erreichung seiner Ziele vor allem eine maßvolle Erweiterung erlaubnisfähiger Glücksspiele vor. Die bisher unter Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet - wie virtuelle Automatenspiele, Onlinepoker und Onlinecasinospiele - werden unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig sein, um Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.
Zweitens. Wir erzielen eine Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes. Die Vorkehrungen zum Spielerschutz werden durch das vorliegende Gesetz ausgebaut: zum einen durch ein individuelles und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit im Internet, zum anderen durch die künftige Erweiterung der bisherigen zentralen Spielersperrdatei auf Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten. Insoweit ist auch das eine aus meiner Sicht wirklich notwendige Erweiterung.