Ich sehe keine Fragen dazu. Wir kommen zum nächsten Debattenbeitrag. Den wird Frau Lüddemann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Kernanliegen des in Rede stehenden Gesetzentwurfes ist absolut geboten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen gilt es im Zuge der Coronapandemie finanziell zu unterstützen. Schließlich wird von einem Defizit im kommenden Jahr von etwa 16 Milliarden € ausgegangen. Man bekommt schnell Zustimmung dafür, dieses Defizit auszugleichen.
Aber wie immer ist es eine politisch heikle Frage: Auf welche Schultern verteile ich die finanzielle Last? - Die Antwort der Bundesregierung: Das Defizit soll durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden €, durch die Teilauflösung von Rücklagen der Kassen und durch höhere Zusatzbeiträge der Versicherten abgefedert werden. Diese geplante Finanzierung verursacht die große Unwucht des Gesetzes.
Warum sollten die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung dieses Defizit größtenteils tragen, frage ich mich. Aus grüner Sicht stellt sich etwa die Frage: Was ist zum Beispiel mit den privat Versicherten? - Entsprechend waren sich die Länder einig, dass sich der Anteil des Bundes deutlich erhöhen muss. Im besten Fall sollte dieser statt 5 Milliarden € gleich 11 Milliarden € übernehmen. Das ist sicherlich eine Maximalforderung, die DIE LINKE natürlich dankbar aufgreift. Aber sie zeigt zumindest die deutliche Luft nach oben, die in Sachen Bundeszuschuss existiert.
Weitere Punkte des Gesetzentwurfs begrüße ich durchaus, etwa die Erhöhung von Personalkapazitäten in der Geburtshilfe, die Schaffung von 20 000 zusätzlichen Stellen für die Pflegehilfskräfte sowie die geplante Einbeziehung der Kinder- und Jugendmedizin in die zusätzliche Finanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum. Einen Sicherstellungszuschlag kann ich für unser Land nur absolut begrüßen.
Aber trotz dieser inhaltlich auch guten Ansätze würden wir GRÜNEN die Anrufung des Vermittlungsausschusses, wie von Brandenburg initiiert, wollen. Wie zu hören ist, wird es vonseiten des Bundes wohl noch ein verbessertes Finanzierungsangebot geben. Über die freie Hand hat die Ministerin bereits informiert.
Da also noch Verhandlungsspielraum besteht, haben die Verhandlungsführer für Sachsen-Anhalt im Bundesrat dieses Mandat, das in Aussicht stehende Angebot des Bundes im Vorfeld der Bundesratssitzung zu verhandeln. Dann wird sich zeigen, ob der Vermittlungsausschuss noch nottut. Ich denke, es dürfte allen daran gelegen sein, das Gesetz möglichst zügig zu beschließen. Schließlich sieht das Gesetz auch eine Verlängerung der coronabezogenen Schutzschirm- und Ausgleichsleistungen für Leistungserbringer vor, die ansonsten Ende des Jahres auslaufen, und das wird keiner wollen.
Es kann im Grunde genommen nur das Ziel sein, hierbei also schnell vorwärts zu kommen. Daher setze ich auf ein weiteres Entgegenkommen des Bundes und unterstütze natürlich auch die Initiative der grünen Gesundheitsministerin in Brandenburg, diesbezüglich den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen. - Vielen Dank.
Damit sind wir auch hierbei am Ende des Redebeitrages angekommen, weil ich keine Wortmeldungen sehe. Jetzt kann die Abg. Frau Späthe für die SPD-Fraktion den nächsten Debattenbeitrag halten. Frau Späthe, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In aller Kürze: Der vorliegende Antrag richtet sich auf die bevorstehende Sitzung des Bundesrates in dieser Woche und das dort zur Diskussion stehende Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Pflege. Dieses Gesetz regelt mehrere Vorhaben; ich will nur kurz erwähnen. Es sind erstens die 20 000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege, zweitens die Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen - auch das wurde schon erwähnt -, drittens zusätzliche Hebammen in Kliniken, viertens ein Sicherstellungszuschlag für die Kinder- und Jugendmedizin und fünftens die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Der Antrag reduziert das Gesetz weitestehend auf Letzteres, weil das natürlich auch die Gemüter bewegt. Sie meinen, die Reserven der ostdeutschen Krankenkassen, insbesondere der AOK, wurden vollständig aufgebraucht und die Wiedereinführung eines Zusatzbeitrages der AOK Sachsen-Anhalt sei sicher zu erwarten. Wir werden im Ausschuss die Gelegenheit haben, über diese, Ihre, Voraussicht zu diskutieren. So skeptisch sehe ich das nämlich nicht.
Darüber hinaus ist ja schon mehrfach erwähnt worden, dass der Bundesratsausschuss selbst bereits die Erhöhung des Bundeszuschusses auf 11 Milliarden € fordert und die Landesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses in Einigkeit beschlossen hat, bevor dieser Antrag vorlag. In den Verhandlungen, in den Vorverhandlungen zur Bundesratssitzung hat die Ministerin freie Hand.
Aber auch die Entwicklung des Risikostrukturausgleiches, der erhebliche Belastungen gerade der Versicherten im Osten mit sich bringt, ist im Bundesrat nachdrücklich zu hinterfragen. Aber auch das hat die Ministerin schon gesagt.
Meine Damen und Herren! Die durch die Pflegeversicherung vollständig zu finanzierenden 20 000 Stellen für Pflegehilfskräfte bzw. Pflegerhelfer werden in der Begründung des Antrages negativ bewertet, als eine Absenkung des Personalstan
Zweitens. Handreichungen wie die Unterstützung der Körperpflege und der Essensdarreichung müssen dann nicht nur von Fachkräften erledigt werden. Diese könnten dann fachrelevante Tätigkeiten erledigen. Der Einsatz von Fachkräften und Helfern ermöglicht so eine durchaus bessere Dienstplanung.
Drittens. Pflegehilfskräfte bzw. Pflegehelfer sind Absolventen von Ausbildungsgängen in SachsenAnhalt und nicht unqualifizierte, anzulernende Seiteneinsteiger, wie im Antrag ausgeführt, die erst einmal eingearbeitet und angelernt werden müssten.
Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, haben wir weiterhin einen hohen Klärungsbedarf zu diesem Gesetz. Auch wenn die Abstimmung im Bundesrat dann schon gelaufen ist, bitte ich Sie ebenfalls um Überweisung in den Ausschuss. - Vielen Dank.
Auch hierzu gibt es keine Fragen. Deswegen hat die Abg. Frau von Angern noch einmal die Chance, dazu zu reden. - Nein, das tut sie nicht.
Es gibt einen Antrag auf Überweisung in den Sozialausschuss. Weitere Überweisungsbegehren habe ich nicht gehört. Dann würde ich darüber abstimmen lassen. Wer für die Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Dann ist mit der Koalitionsmehrheit der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 9 beenden.
Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Azubi-Ticket anschieben: Kreise und Städte bei Modellprojekten unterstützen“ hat der Landtag in der 67. Sitzung am 1. März 2019 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Mit diesem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erprobung und Einführung eines Azubi-Tickets finanziell zu unterstützen, dafür einen Wettbewerb zu initiieren, der Modellprojekte ermöglicht zur Rund-um-die-Uhr-Nutzung von Bus, Bahn und Straßenbahnen - ÖPNV -, kurzfristig die Landkreise zu unterstützen, die noch keinem Verkehrsverbund angehören, diesen beizutreten, um im Land perspektivisch ein einheitliches Tarifgebiet zu schaffen, sowie bis Ende der Legislaturperiode eine Evaluierung vorzunehmen, die die Nutzung und den Bedarf im ÖPNV erfasst.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hatte sich in der 44. Sitzung am 27. August 2020 darauf verständigt, diesen Antrag in der Dezembersitzung dieses Jahres beraten zu wollen. In der 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 3. Dezember 2020 fanden die Beratung und die Beschlussfassung statt.
Der Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr berichtete über den neuesten Sachstand zum Azubi-Ticket. Er führte aus, dass dieses Ticket eingeführt wurde und seit dem 1. Dezember 2020 zu kaufen ist. Es kostet 50 € pro Monat und kann ab 1. Januar 2021 genutzt werden. Das Azubi-Ticket gilt für alle bei den Kammern geführten Auszubildenden bzw. für jene, die sich in der schulischen oder der beruflichen Ausbildung befinden.
Die Ausführungen des Vertreters der NASA GmbH bezogen sich auf eine umfassende Werbekampagne für dieses Ticket.
Die Werbung erfolgt in sozialen Medien, mit Plakatkampagnen, Flyern, Radiospots und CitylightPostern. Auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern nutzen ihre Kanäle dafür.
Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr dafür, den Antrag in der Drs. 7/3972 abzulehnen.
Geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6970
vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke an den Berichterstatter. - Ich sehe, es gibt eine Intervention zur Berichterstattung. Dann könnte sie jetzt wahrgenommen werden. Bitte.
Wie schon berichtet, lautete unser Ursprungsantrag, die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung finanziell zu unterstützen. Ab 1. Januar 2021 haben wir zwar ein Azubi-Ticket, was uns auch ein Stück weit freut, uns aber noch lange nicht weit genug geht. Aber die Landkreise und kreisfreien Städte zahlen unter Umständen drauf. Das ist in den Zeiten, in denen absehbar ist, dass die Steuereinnahmen der Kommunen erheblich sinken werden, für uns nicht hinnehmbar. Ein einziger Euro pro Azubi würde die finanzielle Lage deutlich entspannen. Dass sich das das Land nicht leisten will, ist eine Schande. Wir enthalten uns der Stimme.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und Fragen. Es ist auch keine Debatte vereinbart worden.
Dann kommen wir jetzt direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6970. Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Wer enthält sich der Stimme? - Wie angekündigt die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden. Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt 10.