Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus Halle, unserer gemeinsamen Heimatstadt: Grundschule, 3. Klasse. Seit den Herbstferien wird an der Schule Klassenleiterunterricht erteilt. „Kontakte beschränken! Keine wechselnden Lehrkräfte!“ - macht Sinn. Seit den Herbstferien ist die Klassenlehrerin krank, weil sie Risikopatientin ist und nicht im Einsatz sein kann.
Seit den Herbstferien findet eine Betreuung mal durch pädagogische Mitarbeiterinnen, mal durch Lehrer statt, die gerade freihaben, zum Beispiel weil eine Klasse in Quarantäne ist.
Inwiefern ist das der Regelunterricht, den Sie wollen? Inwiefern trägt dieser Regelunterricht zu dem Bildungserfolg, den wir alle wollen, bei? Und: Inwiefern ist das verantwortlich? Denn die Frage, die sich stellt, ist: Wer trägt denn eigentlich die Verantwortung dafür, dass das so ist? - Ich gehe davon aus, dass wir beide das für einen unbefriedigenden Zustand für diese 3. Klasse halten. Ist das die Schuld der Schulleitung, die schlecht plant? Ist die Lehrerin als Risikopatientin zu sensibel? Oder hat das etwas mit einer verfehlten Personalpolitik, mit einem fehlenden Lüftungssystem und mit einer ungenügenden Vorbereitung der Schulen in der vergleichsweise entspannten Phase der Pandemie im Sommer zu tun? - Ich bitte Sie, mir diese Fragen zu beantworten.
Sommerferien ein Bildungsministerium flächendeckend alle digitalen Defizite - in der Elternschaft, meine ich jetzt, nicht in den Schulen - beseitigt, damit diese intensive und idealtypische digitale Kommunikation läuft, bitte ich, uns nicht zu überfordern.
Wir sind dabei, in den beschriebenen Zeiträumen bis Ende 2021 alle Schulen an das Breitband anzuschließen etc. Ich will das einmal anreißen; das ist die eine Geschichte.
Der zweite Punkt. Die politische Verantwortung dafür übernehme ich - und nur ich -, ganz klar. Ich bin dafür verantwortlich, dass ich und meine Leute tagtäglich Schule unter Coronabedingungen organisieren. Wir machen Fehler. Wir werden auch weiter Fehler machen. Das ist völlig klar; denn diese Herausforderungen haben wir nicht vorhergesehen.
Aber: Wir sind bereit und willens, unser Bestmögliches zu geben, um eine bestmögliche Schule unter diesen schwierigen Bedingungen zu organisieren. Das machen wir in der Kultusministerkonferenz gemeinsam.
Dazu kommt, dass wir in der Kultusministerkonferenz irgendwie auch eine Selbsthilfegruppe sind. Ich sage nur: Man wundert sich schon über manche Beiträge in den sozialen Medien. Ich nenne beispielhaft den einen: „Die 16 Todesengel unserer Kinder: die Kultusminister“. Das Niveau - das kann man so stehen lassen - gehört dazu. Auch dafür werde ich bezahlt. Aber wundern darf man sich bei solchen Fragen schon.
Frau Quade, was Sie beschrieben haben, ist der tagtägliche Alltag in der Schule. Auch wenn die Schule am Anfang des Schuljahres eine Abdeckung von 103, 110, 120 % haben würde: Wenn eine Kollegin ausfällt, fällt sie aus. Die Personaldecke ist so, wie sie ist. Das sind die alltäglichen Erfahrungen, die Sie machen, wie wir Schule, wie wir flexibel Vertretungen organisieren. Wichtig ist, dass die Betreuung und der soziale Zusammenhalt der Kinderbetreuung unter schwierigsten Bedingungen gegeben sind.
Bei Qualitätsmaßstäben muss man Abstriche machen; das ist völlig klar. Damit bin ich ausdrücklich nicht zufrieden. Aber es gehört zu den normalen Situationen in der Schule, dass wir Kolleginnen und Kollegen nicht adäquat ersetzen können, weil wir keine Personalreserven haben.
Zum Thema Lehrermangel haben wir uns schon intensiv ausgetauscht. Das wirkt natürlich weiter. Auch wenn der Fokus im Moment auf Corona liegt, haben wir dieses Problem genauso.
macht die Universität sogar ein bisschen stärker mit als beim letzten Mal, wo man den Eindruck hatte, die Professoren waren selbst die Treiber des Prozesses.
Auch der Studierendenrat macht jetzt mit und beschimpft uns nicht wie damals, im März/April, als die Prüfungen gelaufen sind, im Interesse der Leute, damit sie danach ins Referendariat, Geld verdienen und ihre beruflichen Perspektiven möglichst nahtlos realisieren können.
Wir stellen nach wie vor Leute ein. Wir werden auch in diesem Jahr weit mehr als 1 000 Kolleginnen und Kollegen eingestellt haben. Das ganz normale Geschäft läuft übrigens ganz normal weiter, auch wenn das im Fokus der öffentlichen Debatte im Moment nicht der Fall ist. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass wir das trotz schwierigster Bedingungen schaffen. Auch wir haben in Ämtern und Behörden Krankheitsfälle zu verzeichnen. Auch wir haben andere Herausforderungen. Trotzdem laufen die Dinge unter Coronabedingungen weitgehend reibungslos ab. Darauf bin ich sehr stolz und darüber sehr froh.
Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir hätten jetzt noch eine Minute Redezeit zur Verfügung, weil ich die kurze Zeit, in der ich unterbrochen hatte, auf die Redezeit oben draufgegeben habe. Es wäre die Fraktion DIE GRÜNEN dran. Aber ich denke, eine Minute ist zu wenig, um die Frage zu stellen und um darauf zu antworten. - Vielen Dank.
Ich denke, um eine Verlängerung wird hier auf keinen Fall geworben. - Das sehe ich auch nicht. Es gibt keine Wortmeldung. Damit ist der erste Tagesordnungspunkt beendet.
Bevor wir in den zweiten Tagesordnungspunkt eintreten, werden wir hier vorn einen Wechsel vornehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann kommen wir zu unserem Tagesordnungspunkt, der ein bisschen umfangreicher ist.
Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von fünf Minuten. Es wurde folgende Rednerreihenfolge vereinbart: SPD, GRÜNE, LINKE, AfD und CDU. Einbringerin zu a) ist Frau von Angern. Frau von Angern hat jetzt das Wort. Bitte.
Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gestern verhandelte und beschloss der Bundestag das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Bundestag und Bundesrat stimmten in einer Sondersitzung noch am selben Tag in einem Eilverfahren für die von der Großen Koalition geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz.
Bei aller berechtigter Kritik an diesem Gesetzentwurf sage ich mit aller Deutlichkeit: All jene, die das neue Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz aus dem Jahr 1933 vergleichen, missbrauchen die Opfer des Zweiten Weltkrieges in absurder und widerlicher Weise.
Deshalb an dieser Stelle ein kurzer Rückblick in die Geschichte. Am 23. März 1933 hatte Adolf Hitler, hatten die Nationalsozialisten dem Reichstag das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, vorgelegt. Mithilfe und auf Grundlage dieses Ermächtigungsgesetzes haben die Nationalsozialisten im Jahr 1933 den Reichstag ausgeschaltet, um die Republik abzuschaffen und eine Diktatur zu errichten.
Das Ermächtigungsgesetz galt als rechtliche Hauptgrundlage der nationalsozialistischen Diktatur, weil damit das die elementare Grundlage des materiellen Verfassungsstaates bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde. Die Gewaltenteilung wurde damals faktisch aufgehoben. Die Nationalsozialisten nahmen sich die Macht, durch Gesetze die Verfassung zu ändern und faktisch Grundrechte außer Kraft zu setzen.
lamentarierinnen bereits inhaftiert, außer Landes, im Untergrund oder ermordet. Einer staatlichen Willkür waren Tür und Tor geöffnet.
Dieser Blick in die Geschichte ist vor allem für jene gedacht, die unter diesem Label mit Rechtspopulisten, mit Rechtsextremisten demonstrieren in dem angeblichen Willen, Grundrechte zu wahren.
Tatsache ist: Genau dieses Grundgesetz ermöglicht ihnen, frei zu demonstrieren und frei ihre Meinung zu sagen. Das ist grundsätzlich gut so. Und ja, die Situation hat es erforderlich gemacht, ein Stück Parlamentarismus, ein Stück Demokratie aufzugeben.
Frau Ministerin Grimm-Benne, liebe Petra, ich werde Sie immer kritisieren, wenn Sie aus meiner Sicht Kompetenzen überschreiten oder fehlerhaft Schwerpunkte setzen. Doch wenn man Ihnen „Diktatur“ vorwirft, kann ich nur sagen, dass das nicht nur eine üble Nachrede ist, sondern dass damit sämtliche Diktaturen unserer Geschichte und der Gegenwart verharmlost werden. Diesen Vorwurf weisen Sie völlig zu Recht vehement zurück.
Um es mit Prof. Dr. Immanuel Hoff, einem Minister aus Thüringen, zu sagen: Wer die Maske mit dem Gelben Stern vergleicht, der trampelt auf den Gräbern der sechs Millionen getöteten Jüdinnen und Juden herum.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Bundestagsfraktion hat dem Infektionsschutzgesetz nicht zugestimmt,