Protocol of the Session on November 3, 2020

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung der Personenzusammenschlüsse alten Rechts in Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4653

Beschlussempfehlung Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 7/6754

(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 29.08.2019)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Barth. Herr Barth, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie müssen leider mit mir vorliebnehmen, weil der Ausschussvorsitzende wegen Krankheit verhindert ist. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die Berichterstattung übernehme.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung der Personenzusammenschlüsse alten Rechts in Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 78. Sitzung am 29. August 2019 zur federführenden

Beratung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen überwiesen.

Dieser Gesetzentwurf hat zum Ziel, Rechtsklarheit zu einem überholten Rechtsgebilde aus dem 19. Jahrhundert zu schaffen. Er sieht vor, dass Personenzusammenschlüsse alten Rechts im Sinne des Artikels 233 § 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgelöst sind.

Dies gilt nicht, wenn die Vertretungsbefugnis der Gemeinde durch einen bestandskräftigen Bescheid der Flurneuordnungsbehörde aufgehoben worden ist oder Anträge auf Aufhebung der Vertretungsbefugnis der Gemeinden durch eines der Mitglieder der Personenzusammenschlüsse alten Rechts zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der landesgesetzlichen Reglung bei den zuständigen Flurneuordnungsbehörden anhängig sind oder vor Ablauf der Stichtagsfrist noch gestellt werden.

Die Regelung im Gesetzentwurf sieht den Übergang des Vermögens auf die Personenzusammenschlüsse vor, in deren Gebiet das Vermögen gelegen ist oder verwaltet wird. Das Vermögen umfasst Grundstücke sowie sonstige Rechte und Ansprüche.

Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 23. März 2020 übergab der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine als Vorlage 1 verteilte Synopse, in der die mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen des GBD enthalten waren.

In § 2 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzentwurfs war geregelt, dass die Gemeinde mit dem Übergang des Vermögens die ordnungsgemäße Unterhaltung der vorhandenen und auf Dauer erforderlichen gemeinschaftlichen Anlagen sicherzustellen hat. Der GBD empfahl in dieser Synopse, zusätzlich zu dem Wort „Gemeinden“ noch die Wörter „oder Verbandsgemeinden“ aufzunehmen, da im Falle der Zugehörigkeit der Gemeinde zu einer Verbandsgemeinde möglicherweise auch diese Verbandsgemeinde betroffen sein könnte.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat über den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten.

In der 50. Sitzung am 17. Juni 2020 stand der Gesetzentwurf erstmals auf der Tagesordnung. Es wurde berichtet, dass das schriftliche Anhörungsverfahren begonnen worden sei. Bei diesem Verfahren wurden verschiedene Institutionen, Verbände und Vereine gebeten, sich schriftlich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahme war der 30. Juni 2020.

Eine Vielzahl schriftlicher Stellungnahme wurde zugesandt, die als Vorlagen 2 bis 10 sowie 14 verteilt worden sind.

In der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 16. September 2020 berichteten die Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dem Landwirtschaftsausschuss zu diesem Gesetzentwurf. Es wurde unter anderem ausgeführt, dass es nach nunmehr 28 Jahren dringend angezeigt sei, die von Anfang an als vorübergehend angedachte Lösung durch eine abschließende und endgültige landesgesetzliche Regelung zu ersetzen. Dies solle durch den Gesetzentwurf geschehen, der ein Rechtsbereinigungsgesetz sei.

Die Beratungsgrundlage für die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Landwirtschaftsausschusses an die drei mitberatenden Ausschüsse bildete die Synopse des GBD in der Vorlage 1. Zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf wurden als Tischvorlagen in den Vorlagen 11 und 12 verteilt.

Der Änderungsantrag in der Vorlage 11 enthielt eine Änderung des § 2 Abs. 3. Es wurde eine Empfehlung des GBD aufgegriffen und vorgeschlagen, im Satz 2 das Wort „sollen“ durch das Wort „müssen“ zu ersetzen, damit die aus dem Vermögen erwirtschafteten Einnahmen und vorhandenen Rücklagen der aufgelösten Personenzusammenschlüsse zwingend zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der vorhandenen und auf Dauer erforderlichen gemeinschaftlichen Anlagen zu verwenden sind.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 12 sah die Einfügung eines zweiten Absatzes in § 5 vor. Diese Regelung war rechtsförmlicher Natur. Damit sollte insbesondere klargestellt werden, welche gesetzlichen Vorschriften mit dem Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzentwurfs außer Kraft treten würden.

Der Landwirtschaftsausschuss folgte einstimmig dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 11. Ebenfalls einstimmig angenommen wurde der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 12.

Aufgrund einer Nachfrage eines Abgeordneten der Fraktion der AfD wurde dargelegt, dass es aus der Sicht des zuständigen Ministeriums nicht erforderlich sei, ein Verschlechterungsgebot in das Gesetz einzufügen.

Mündlich wurde von der Fraktion DIE LINKE in dieser Sitzung beantragt, in § 1 die Angabe „31. Dezember 2020“ durch die Angabe „31. Dezember 2021“ zu ersetzen. Der Landwirtschaftsausschuss beschloss diesen mündlich gestellten Änderungsantrag ebenfalls einstimmig.

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Landwirtschaftsausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen, die mit 10 : 2 : 0 Stimmen beschlossen und als Vorlage 13 verteilt wurde.

In dieser vorläufigen Beschlussempfehlung wurde der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport gebeten, in § 2 Abs. 3 konkret zu formulieren, für welche Anlagen und Flächen die Gemeinden und Verbandsgemeinden die ordnungsgemäße Unterhaltung, für die Einnahmen und vorhandene Rücklagen der aufgelösten Personenzusammenschlüsse verwendet werden müssen, sicherzustellen hätten. Dieses Ansinnen an den Innenausschuss hat der Landwirtschaftsaus

schuss einstimmig beschlossen.

In der 96. Sitzung am 30. September 2020 hat sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen mit diesem Gesetzentwurf befasst und eine Beschlussempfehlung an den Landwirtschaftsausschuss in der Vorlage 15 erarbeitet. Darin schloss sich der Finanzausschuss einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an.

Die Beratung des Gesetzentwurfs sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung wurde im mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport in der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 durchgeführt. Auch dieser mitberatende Ausschuss empfahl einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung. Diese Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 16 verteilt.

Im mitberatenden Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung fand die Erarbeitung der Beschlussempfehlung in der 45. Sitzung am 2. Oktober 2020 statt. Mit 7 : 3 : 0 Stimmen schloss sich der Rechtsausschuss ebenfalls der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Landwirtschaftsausschusses an. Die Beschlussempfehlung liegt in der Vorlage 17 vor.

Am 21. Oktober 2020 fand die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im federführenden Landwirtschaftsausschuss zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag statt. Als Beratungsgrundlage diente die vorläufige Beschlussempfehlung in der Vorlage 13.

Außerdem lagen die zuvor erwähnten Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen vor. Änderungsanträge gab es nicht.

Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landwirtschaftsausschuss verabschiedete mit

9 : 0 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6754 vorliegende Beschlussempfehlung.

Ich bedanke mich bei allen Ausschussmitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit, insbesondere aber auch für die Kompromissbereitschaft der Koalitionsfraktionen.

Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Ich danke Herrn Barth für die Berichterstattung zur Beschlussempfehlung. Eine Debatte der Fraktionen ist nicht vorgesehen. - Für die AfD-Fraktion hat aber der Abg. Herr Loth Redebedarf angemeldet. Herr Loth, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Borgwardt, wie ich mitbekommen habe, wurde im Ältestenrat vereinbart, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Ich kann mich aber an das - -

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

- Herr Striegel, waren Sie im Ausschuss oder nicht? - Ich war nicht da, habe mich aber informiert. Dort haben wir uns beraten, dass wir dazu vielleicht eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion wollten. Leider war es mein erster Urlaub in vier Jahren, weshalb ich nicht da war. Das tut mir sehr leid. Das werde ich im nächsten Jahr nicht mehr machen.

Ich habe mir überlegt, dass ich doch noch etwas sagen möchte, und zwar möchte ich das Verhalten erklären, dass meine Fraktion heute bei der Abstimmung an den Tag legen wird. Wir werden nämlich entgegen meiner Meinung bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes leider nicht mehr zustimmen können.

Diejenigen, die sich damit beschäftigt haben, haben vielleicht mitbekommen, dass ich damals sagte, wir finden es gut, wir finden es richtig und wichtig, es sollte schnell gemacht werden. Allerdings war es die Meinung damals, hauptsächlich von Verwaltungsbeamten, die ich befragt hatte. Mittlerweile haben sich einige Landwirte und Betroffene von diesem Gesetz gemeldet, Leute, bei denen diese Personengesellschaften alten Rechts funktionieren. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, es würde nicht funktionieren, gibt es auch welche, die funktionieren.

(Zuruf: Die betrifft das Gesetz doch gar nicht! - Siegfried Borgwardt, CDU: Ja! - Zu- ruf von Silke Schindler, SPD - Weitere Zu- rufe)

Auch diese haben natürlich Bedenken.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Diese Bedenken bestehen darin, dass durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ganz viele vielleicht nicht mitbekommen, dass ihr Stück Land, das sie vor Jahren vielleicht einmal geerbt haben, jetzt doch noch an die Gemeinde übergeben wird.

(Guido Heuer, CDU: Stimmt doch gar nicht!)

- Natürlich.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein! - Weite- re Zurufe: Nein!)