Jetzt können wir in der Debatte fortfahren. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.
Es geht der AfD-Fraktion nicht um die Maskenpflicht, sondern die AfD versucht über die Maske, die sie als Symbol des Handelns demokratischer Regierungen stilisiert, genau diese Handlungen von demokratischen Regierungen zu diskreditieren und Menschen zu instrumentalisieren, gegen die Demokratie aufzustehen.
Von der AfD-Fraktion werden Studien geleugnet und nur einzelne Aspekte herausgegriffen, wenn sie gerade in ihren kruden Dunstkreis passen. Ich werde anhand von fünf Punkten versuchen, ruhig und klar die Position meiner Fraktion zur Maskenpflicht darzustellen.
Erstens. Es ist vom Landesverfassungsgericht festgestellt worden: Die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt ist rechtlich zulässig.
Das ist am 20. August nach der Klage von sechs Einwohnern aus Halle und dem Saalekreis entschieden worden, die sehr deutlich abgewiesen wurde.
Zweitens. Die Akzeptanz der Maskenpflicht ist hoch; dazu hat zum Beispiel die „Volksstimme“ gerade in der letzten Woche berichtet. Als regelmäßige Nutzerin von ÖPNV und Bahn kann ich das bestätigen: Die übergroße Mehrheit hält sich an diese Maskenpflicht. Sie fühlt sich auch nicht gegängelt, auch wenn es vielleicht nicht unbedingt Spaß macht und schön ist, aber sie sieht es ein und tut es, nicht nur um sich selbst zu schützen, sondern auch um andere vorzugsweise vulnerable gefährdete Gruppen zu schützen.
Drittens. Weltweit wird in diesen Zeiten der Pandemie - und zuvor in den OP-Sälen der Welt - das Tragen von Masken als wesentlicher Teil von Hygienemaßnahmen praktiziert. Masken
Wer andere gefährdet, der sollte das auch im Geldbeutel spüren, damit sich die vernünftigen Maskenträger nicht als die Dummen fühlen, wenn ein paar wenige gezielt Regeln unterlaufen und dafür nicht spürbar zur Rechenschaft gezogen werden können. Ich spreche bei diesen Menschen auch bewusst von Maskenverweigerern. Ich finde
Denn es geht darum, dass hier tatsächlich bewusst provoziert wird. Ladendiebe nennt man ja auch nicht „Bezahlmuffel“.
Fünftens. Ohne Bußgeld bleibt die Maskenpflicht eine Empfehlung und das ist absurd. Warum denn nicht auch die Anschnallpflicht, die Promillegrenze oder die Vorgaben für ein verkehrstüchtiges Fahrrad nur als Empfehlung setzen? - Statt Gesetzen und allgemein verbindlichen Vorgaben beschließen wir als Parlament zukünftig nur noch Wunschlisten. Dann hätten wir keine Gesetzbücher mehr, sondern politische Ratgeberliteratur.
Mit denjenigen, die die wissenschaftlichen Fakten in diesem Diskus - das haben wir allzu oft und sehr ausführlich heute in diesem Hohen Hause gehört - als Irrglaube abtun, kann man nicht ernsthaft diskutieren. - Ich bedanke mich deswegen bei den Mitgliedern der demokratischen Fraktionen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Frau Lüddemann, es gibt zwei Interventionen, die jetzt auch definitiv zugelassen werden. Die erste ist von Herrn Farle. - Herr Farle, Sie haben das Wort und Sie denken bitte an die zwei Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte diese Äußerung, die ich wirklich als einen kleinen Skandal bezeichne, nicht im Raum stehen lassen, nämlich dass die AfD, weil sie gegen die Maskenpflicht ist, gegen die Demokratie aufstehen würde. Das ist absolut lächerlich. Wir stehen genau dafür auf, dass die Bürger endlich wieder von rechtlich verfehlten, durch nichts begründeten und grundgesetzwidrigen Maßnahmen der Regierung befreit werden.
Darunter verstehe ich nicht die Hygieneregeln, dass man sich die Hände waschen soll. Dafür war ich schon immer in meinem Leben. Ich verstehe auch nicht darunter,
dass man sich gegen die Grippe impft. Aber ich bin zum Beispiel gegen die Zwangsimpfung und stehe dagegen auf.
Das Schöne ist, es sind mittlerweile Millionen Menschen in diesem Land, die langsam wach werden und diese
rechtswidrigen und grundgesetzwidrigen Maßnahmen verurteilen. Unter ihnen sind auch ehemalige Bundesverfassungsrichter,
die sich öffentlich dagegen ausgesprochen haben, dass Sie aus einer Demokratie eine Diktatur machen. Das machen Sie mit solchen Sachen, wie dieser Maskenpflicht. Denn es handelt sich letztendlich um unterwürfige Menschen, die sich nicht wehren dürfen, weil sie sonst mit Bußgeldern bedroht werden.
Sie dürfen auch auf beide zusammen reagieren. Sie müssen überhaupt nicht reagieren; das steht Ihnen völlig frei. - Herr Loth hat jetzt das Wort.
Erstmal bedanke ich mich, dass Frau Lüddemann mich als Demokraten bezeichnet, der ich bin. Frau Lüddemann, ich habe Ihnen zugehört, als Sie sich bei allen Demokraten bedankt haben, die Ihnen zugehört haben - das als Allererstes.
Hört Bestrafung auf, wenn die Leute wie in Südostasien ausgepeitscht werden oder vom Motorrad heruntergeholt werden und Liegestütze machen müssen, wenn sie die Maske nicht tra
gen? Oder hört es auf, wenn, wie zum Beispiel der SWR schon vor sechs Monaten geschrieben hat, Folgendes passiert: Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit, Frau Lüddemann, dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden; denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch,
dass es zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen. - Vorgestern vom SWR gelöscht, nachdem das öffentlich wurde.