Erstens war das eine Zeit, in der der Ausschuss noch nichtöffentlich getagt hat. Deswegen bleibe ich bei der Formulierung „eine Vertreterin der AfD“. Ich habe nicht gesagt, dass diese Vertreterin der AfD das Thema aufgebauscht hat, sondern ich habe gesagt, dass sie der LINKEN unterstellt hat, dass wir das Thema Geruchsbelästigung in
Teutschenthal eigentlich nur aufbauschen und dass wir dieses Thema nur für irgendwas benutzen wollen.
- Entschuldigung, ich kann Ihnen nur sagen, was im Ausschuss gelaufen ist. Dort haben wir das Thema zum ersten Mal überhaupt im Rahmen einer Selbstbefassung auf die Tagesordnung gesetzt. Da haben Sie komische Fragen gestellt, und dann haben Sie das so abgetan, also die Vertreterin der AfD.
So war das. Das tut mir leid. Ich kann jetzt auch nichts daran ändern, wenn das für Sie noch kein Thema war. Aber bei uns war es halt schon ein Thema. Das ist halt manchmal so.
Sie sind sowieso der Zeit hinterher und leben irgendwo im 19. Jahrhundert mit manchen Ihrer politischen Einstellungen und manchmal ist es auch mit den Themen, die besetzt werden, so.
Mir war jetzt nicht ganz klar, ob es einen Überweisungsantrag gegeben hat. Ich will nur nebenbei - das mag man mir verzeihen - kurz darauf hinweisen, dass wir meines Wissen keine Neuregelung für den Fall eines Mehrheitsausschusses - -
- Die Kollegin hatte sich gerade geirrt. - So, also noch mal: Die theoretische Möglichkeit existiert meines Wissens beim Mehrheitsausschuss sehr wohl. Aber wenn ich das jetzt richtig sehe, hat es niemand beantragt. - Gut. Dann müssen wir uns darüber auch nicht mehr unterhalten.
Dann kommen wir jetzt zur direkten Abstimmung. Es steht jetzt zur Abstimmung der Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der Drs. 7/6292. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Dagegen ist ein Mitglied der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die anderen Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Damit ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss eingesetzt worden.
der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/6301. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE.
Jetzt kommen wir zum Antrag der LINKEN in der Drs. 7/6302 - Besetzung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion.
Wer stimmt dem Antrag der Fraktion der AfD zur Besetzung zu, vorliegend in der Drs. 7/6303. - Das sind die AfD-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE.
Damit sind alle diese Anträge beschlossen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 23 beendet. Bevor wir in der Tagesordnung weitergehen, führen wir hier vorn einen Wechsel durch.
Bezahlbares Wohnen für Familien mit Kindern, Ältere sowie Menschen mit geringem Einkommen sichern - Verdrängung und Ghettoisierung vorbeugen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sag mir, wo du wohnst, und ich sage dir, wer du bist. Diese Aussage dürfte uns allen bekannt sein. Auch kennen die meisten die sogenannten Problemviertel in ihren Gemeinden.
Viele Studien, unter anderem auch vom Hallenser Soziologen Reinhold Sackmann, haben mittlerweile bestätigt, dass sich die Entwicklungschancen von Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft verschlechtern, wenn sie in diesen Vierteln aufwachsen.
Auch leben sie ungesünder, haben von Anfang an weniger Möglichkeiten, sich zu entwickeln, ihre Talente zu entfalten, und sie lernen von Kindes
beinen an, dass sich Leistung nicht lohnt. Das, meine Damen und Herren, ist ein Befund, der so nicht hinnehmbar ist und dringend verbessert werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres Ergebnis der Studien hat eigentlich bestätigt, was viele von uns schon vermutet haben, nämlich dass sich in den deutschen Städten die sozialen Gräben zunehmend vertiefen und dass Arme und Reiche seltener Tür an Tür wohnen.
Besonders alarmierend ist die Entwicklung in Ostdeutschland. Oft werden bestimmte Viertel fast nur noch von Sozialhilfeempfängerinnen bewohnt. Die höchsten Werte sozialer Ungleichheit beim Wohnen ermittelten die Forscher im Osten für die Städte Rostock, Schwerin, Potsdam, Erfurt, Halle und Weimar.
So leben beispielsweise in Halle-Neustadt viel mehr Arbeitslose als in anderen Vierteln. Bis zu 17 % der Einwohnerinnen haben keinen Job. Und noch eine bedrückende Erkenntnis: In einigen Stadtteilen von Halle wird eine Kinderarmutsquote von über 60 % erreicht. Auch die Zunahme der Gettobildung ist besorgniserregend.
Die Stadt Halle kennt diese Studie und hat deshalb im Jahr 2018 ein neues wohnungspolitisches Konzept beschlossen. Eines der Ziele besteht darin, günstige Wohnungen in allen Vierteln, auch im Zentrum, vorzuhalten mit Mieten, die nur so hoch sind, dass sich auch Haushalte mit kleinen Einkommen diese leisten können und das Amt sie auch noch für Hartz-IV-Empfängerinnen übernimmt.
Doch für dieses Vorhaben braucht es zusätzlich die Unterstützung des Landes. Hier sucht man aber vergeblich nach einer geeigneten Wohnungsbauförderung.
Ernüchterung stellt sich beim Blick in den Wohnungsmarktbericht 2018 für Sachsen-Anhalt und den Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2019 ein.
In Sachsen-Anhalt gab es in den vergangenen Jahren nur noch etwa 3 000 Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein. In den nächsten Jahren läuft die Bindung komplett aus. Damit ist Sachsen-Anhalt hinter dem Saarland bundesweit das Land mit den wenigsten Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland, Herr Scheurell, im Jahr 2019 null Mietwohnungsneubau gefördert. Im Jahr 2018 waren es wenigstens noch 20 Neubauten. Ein Vergleich mit anderen ostdeutschen Bundesländern hat Folgendes ergeben - die Zahlen sind sehr interessant -:
Im Jahr 2018 hat es in Thüringen 187 und im Jahr 2019 379 solcher Neubauten gegeben; das entspricht fast einer Verdoppelung.
In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2018 68 Neubauten. Im Jahr 2019 war es schon das Vierfache, nämlich 285 Neubauten.
In Brandenburg gab es im Jahr 2018 357 Neubauten und im Jahr 2019 war fast eine Verdoppelung auf 678 Neubauten zu verzeichnen.
Wenn ich diese Zahlen sehe, frage ich mich, was macht denn das Land Sachsen-Anhalt mit den zugewiesenen Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau? Wofür werden denn diese eingesetzt?
Nach meiner Auffassung ist die bisherige Wohnungsbauförderung im Land nicht geeignet, um bezahlbares Wohnen auch in attraktiven Lagen für Geringverdienende abzusichern, wenngleich dies - man höre und staune - ein strategisches Ziel der Landesregierung ist.
Zwei Maßnahmen sind mir bisher bekannt, zum einen das Programm „Wohnraum herrichten“ und zum anderen das allbewährte Aufzugsprogramm. Beide Förderprogramme sind zwar wichtig, lösen aber das eingangs von mir beschriebene Problem überhaupt nicht.