Protocol of the Session on July 9, 2020

Meine Damen und Herren! Wer den Untersuchungsbericht liest, wird mehr oder weniger deutlich wahrnehmen, dass es geübte Praxis der GTS war, sich bei nicht genehmen Maßnahmen des LAGB direkt an das Ministerium zu

wenden. Der Gutachter geht sogar so weit, dass das Handeln des Ministeriums in Sachen Freilager, also jetzt stures Verweisen auf die Zuständigkeit des LAGB, den Respekt vor dem LAGB erst zurückgebracht hat. Da fragt man sich schon: Wie ist es denn vorher gelaufen? Welche Verantwortlichkeiten gibt es?

Meine Damen und Herren! Wir reden hier nicht über Kleinigkeiten. Wenn gegen den Immissionsschutz gehandelt wird, steht im Immissionsschutzgesetz unter § 62 - Ordnungswidrigkeiten -:

„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Auflage nach § 8a Abs. 2 Satz 2 oder § 12 Abs. 1 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.“

Das kostet schon einmal 50 000 €. Meine Damen und Herren! Wir haben abgefragt, welche Ordnungs- oder Strafmaßnahmen sich aus dem Weiterbetrieb des Freilagers Halle ergeben. Es wurde nicht gesagt, dass man nach BundesImmissionsschutzgesetz vorgeht. Auch das werden wir uns angucken müssen, warum bis heute die GTS dafür nicht zur Verantwortung gezogen wurde.

In § 326 des Strafgesetzbuches steht:

„Wer unbefugt Abfälle, die Gifte […] enthalten oder hervorbringen können, für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind, (4) nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden, außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wir reden jetzt nicht über Pillepalle. Für das unerlaubte Betreiben von Anlagen kann es nach § 327 bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe geben. Damit habe ich nur zwei Paragrafen genannt, die einem sofort ins Auge fallen. Inwieweit eine behördliche Duldung strafbewehrt ist, ist sicherlich auch interessant in Erfahrung zu bringen. Dass sich die GTS dieser Situation bewusst war, zeigen das vom Gutachter festgestellte Verwirrspiel und die Beantragungen über den eigentlichen Genehmigungszeitraum hinaus.

Meine Damen und Herren! Umweltrecht ist kein Pillepalle, sondern schützt uns Menschen vor all

zu gierigen Machenschaften. Auch darum ist der PUA mehr als berechtigt.

(Beifall)

Auch wenn die Legislaturperiode nicht mehr lange andauert, müssen wir mit der parlamentarischen Untersuchung beginnen. Der Aufklärungswille meiner Fraktion ist groß. Gehen Sie davon aus, dass wir auch in der nächsten Legislaturperiode damit weitermachen werden.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall)

Es gibt eine Intervention von Herrn Schmidt, so wie ich das sehe. Dann haben Sie jetzt das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Als ich den Einsetzungsantrag gelesen habe und auch jetzt Ihre Rede gehört habe, Herr Kollege Lange, war ich begeistert von Ihrem Aufklärungswillen. Doch gucke ich mir das Ganze im Gesamtkonzept an und sehe, dass wir jetzt in die Sommerpause gehen, dann heißt das, dass die Konstituierung wahrscheinlich im September stattfinden wird. Dann haben Sie im Oktober die nächste Sitzung, dort wird ein Aktenvorlageverlangen kommen, das dauert ein bis zwei Monate, sodass Sie im Dezember die ersten Akten haben werden. Danach gibt es auch noch die Weihnachtspause. Sie beginnen also erst im Januar mit der richtigen Arbeit und haben dann noch vier bis fünf Sitzungen.

(Zuruf)

Was ist also der tatsächliche Grund für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses? - Bestimmt keine Aufklärung, sonst hätten Sie diesen bereits vor vier Jahren beantragen müssen oder wenigstens vor einem Jahr. Das haben Sie nicht getan. Es gibt einfach nur einen Grund: Wahlkampf auf dem Rücken der Steuerzahler. Denn das kostet alles unglaublich viel Geld. Es wird nichts dabei herauskommen. Es ist einfach nur der Vorwahlkampf der LINKEN und das ist wirklich schäbig.

(Zuruf)

Sie haben die Chance, zu antworten.

(Zuruf)

Wer heute die Sitzung verfolgt hat, kann sich zumindest das Schaulaufen Ihrer Fraktion noch ein

mal angucken. Ich sage: Wenn Sie das so wahrnehmen, kann ich das von Ihrer Warte aus und mit Blick darauf, wie Sie handeln, durchaus nachvollziehen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Dinge, die jetzt aufgelaufen sind, eklatant klar ausdrücken, dass wir eine parlamentarische Untersuchung brauchen und gucken müssen: Was hat sich denn hier entwickelt? Wie kommen wir dazu, dass das ein Stück weit zurückgedreht wird, dass Verantwortungen benannt werden? - Das müssen wir machen. Dann ist es mir auch egal, ob wir dafür viel oder wenig Zeit haben. Wir müssen jetzt endlich damit anfangen, diese Thematik auf die Tagesordnung zu setzen und daraus eine parlamentarische Untersuchung zu machen.

(Zuruf)

Wenn Sie dazu keine Lust haben, wenn Sie meinen, Sie hätten dafür keine Zeit, weil Sie in den Wahlkampf ziehen müssten, dann machen Sie das. Wir jedenfalls werden diesen Sachverhalt aufklären.

(Beifall - Zuruf)

Herr Lange, es gibt noch eine Frage von Herrn Loth. Wollen Sie diese beantworten?

Die wollen Sie nicht beantworten. Okay, dann hat sich das an der Stelle erledigt. - Dann können wir in die Debattenbeiträge eintreten. Die Landesregierung hat einen Verzicht angekündigt. Ich sehe in dem Kontext auch keine Fragestellungen an die Landesregierung. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Harms. Herr Harms, Sie haben das Wort.

Herr Schmidt, ich möchte Ihre Bedenken zerstreuen. Insbesondere wenn ich die vorgeschlagenen Personen für den Ausschuss sehe, kann ich Ihnen für alle Namen, die ich dort lesen durfte, auch für die Mitglieder Ihrer Fraktion, sagen, dass wir seit dreieinhalb Jahren bei dem Thema vorgearbeitet und gemeinsam viele Erkenntnisse erarbeitet haben. Wir werden verantwortungsvoll mit dem knappen Zeitmanagement umgehen. Wir sind uns dessen alle bewusst.

Wir werden den parlamentarischen Unter

suchungsausschuss nutzen, um die Umsetzung des einen Monat alten Beschlusses voranzubringen.

Ich möchte nicht meine knapp bemessene Redezeit dafür opfern, die Informationen zu den darin beschriebenen Zeiträumen zu wiederholen. Wir reden über zwei Probleme, die etwas älter sind als von 1990. Das eine Problem ist etwa 50 Jahre alt, das andere 100 Jahre. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Ministerin gestern viel Verwirrung angerichtet hat mit dem Kokolores, den sie in dem Zusammenhang erzählt hat.

Es wird ganz leicht deutlich: Wenn man beide Probleme heute untersuchen möchte, ob die einzelnen Beschlüsse und Genehmigungen rechtmäßig ergangen sind, dann muss man sich natürlich immer die Rechtssituation - - Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das Nachdenken vereinfachen, indem auch Sie ein wenig zuhören.

Die Beschlüsse zu prüfen heißt, wir müssen die immer im zeitlichen Kontext sehen. In diesem zeitlichen Zusammenhang war die Rechtssituation sehr unterschiedlich in den einzelnen Jahren und Jahrzehnten. Es ist positiv, dass sich die Umweltstandards in dieser Zeit, die sehr lang war, deutlich erhöht haben und an Bedeutung gewonnen haben.

Natürlich, Frau Ministerin, muss man nach den heutigen Standards eine Anlage, die das Bergrecht verlassen soll, beurteilen und entscheiden, was dort zu tun ist. Es ist Ihre Aufgabe, sich an dieser Arbeit zu beteiligen.

Über Brüchau haben wir in diesem Haus schon sehr viel geredet - auch ich -; deshalb möchte ich mich auf Teutschenthal konzentrieren. Ja, Herr Lange, hat den Gebirgsschlag erwähnt, er ist nicht die einzige Katastrophe, die dort in dieser mehr als hundertjährigen Geschichte passiert ist, es waren mehrere. Fast wäre bei dieser Katastrophe auch Verheerendes in Halle-Neustadt passiert, die Erde dort in der Nähe ist etwa um 50 cm abgesackt, nicht in Halle-Neustadt, aber in einem großflächigen Gebiet.

(Zuruf)

Der Wasserstand im Strandbad stieg um 60 cm an und ist wohl heute noch erhöht, sodass die Bäume im Wasser stehen. Und doch sage ich: Das, was dort geschieht, damals und auch heute, ist eine verantwortungsvolle Arbeit vor Ort. Die Bergleute zählen zu den Guten, die in unser aller Interesse eine schwierige Aufgabe wahrnehmen, die versuchen, eine Gefahr, die nach wie vor besteht, zu mindern und ganz abzustellen. Zu diesen Guten zählt natürlich auch diese Landesregierung, die sie dabei unterstützen möchte. Wir werden das alles untersuchen.

Da die Zeit sehr knapp ist, gestatten Sie mir eine kurze Orientierung. Natürlich wird der konkrete Text des Untersuchungsauftrags einige Schwie

rigkeiten bringen. Herr Lange, gewiss haben auch Sie Verständnis dafür, dass wir nicht alle und jede einzelne Genehmigung auf eine gewisse Rechtsfähigkeit prüfen können, so wie das hier steht. Wir werden uns nach der Aktendurchsicht im Ausschuss gemeinsam auf Stichpunkte einigen müssen.

Sie sprachen noch an, dass die Müllentsorgung ein lohnendes Geschäftsmodell in Sachsen-Anhalt ist. Ich sage Ihnen, Müllentsorgung ist ein sinnvolles und lohnendes Geschäftsmodell. Oder hatten Sie gesagt ein „gewinnbringendes“? - Ich bin mir nicht ganz sicher. Denn zur Wahrheit gehört, in der Grube Teutschenthal brauchen wir tatsächlich das Geld aus der Müllentsorgung, um diese Gefahr fachmännisch abzuwenden. Diese Erkenntnisse hatten auch schon Landtage vor uns.

(Zuruf)

Ich sage Ihnen: Wenn wir das Problem in Brüchau lösen wollen, brauchen wir unterirdische Lagermöglichkeiten nach heutigen Umweltstandards, wo diese Dinge verantwortungsvoll eingelagert werden.

Nun ist meine Redezeit leider zu Ende. - Danke.

Danke. Es gibt eine Frage von Herrn Loth. Wollen Sie diese beantworten, Herr Harms? - Offensichtlich. Herr Loth, Sie können Ihre Frage jetzt stellen.

Danke schön. - Sehr geehrter Herr Kollege Harms, in dem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Untersuchungszeitraum von 30 Jahren angegeben. Das ist eine lange Zeit. Wir saßen vorhin unten in der Mittagspause und haben uns über Termine für einen anderen Untersuchungsausschuss verständigt. Dabei ging es ein bisschen heiß her; denn der eine wollte vor dem Ende noch drei Sitzungen machen, der andere wollte nur noch zwei Sitzungen vor dem Ende machen, weil ja dann zum Ende hin noch ein Bericht geschrieben muss und vielleicht noch abschließende Voten einfließen. Sie haben ja die Diskussion mitverfolgt.

Jetzt meine Frage: Ist es möglich, den Untersuchungsgegenstand, wenn er in dieser Legislaturperiode nicht hundertprozentig abgeschlossen wird, in der neuen Legislaturperiode wieder aufzumachen?

Herr Loth, ich möchte diese Frage nicht theoretisch beantworten. Praktisch werde ich im nächs

ten Landtag nicht mehr dabei sein. Ich kann sie dann nicht beantworten.

Gut. Es gibt keine weiteren Fragen mehr. Demzufolge können wir in der Debatte fortfahren. Nach der Desinfektion wird dann für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Olenicak an das Redepult treten können. - Sie haben das Wort.