Protocol of the Session on July 9, 2020

(Zuruf)

Okay, dann sind wir mit der Debatte durch

(Zustimmung)

und können die Abstimmung durchführen.

Ich habe keinen Antrag auf Überweisung gehört; deshalb wird jetzt über diesen Antrag abgestimmt. Wer die Zustimmung zur Drs. 7/6266 gibt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und ein Abgeordneter der CDUFraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen mit der Einschränkung bei der CDU-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit sind wir am Ende der Abstimmung angelangt.

Nun habe ich ein Begehren des Abg. Herrn Harms. Er möchte eine Erklärung nach § 76 Abs. 1 GO.LT abgeben. Diese Chance hat er jetzt. Bitte, Herr Harms.

Meine Damen und Herren der LINKEN, der GRÜNEN, der SPD, der CDU und der AfD und liebe - von mir mitgetragene - Landesregierung! Ich möchte Sie um Verständnis dafür bitten, dass

ich die Zusammenarbeit mit einer Ministerin aufkündige, die sich - anders als dieser Landtag seit dreieinhalb Jahren - nicht für die größten Umweltsauereien interessiert hat, die bei der Erarbeitung des Landtagsbeschlusses vor einem Monat nach meiner Wahrnehmung geschwiegen hat, die sich ohne triftigen Grund vor 14 Tagen der Ausschussbefassung entzogen hat, die uns gestern - wiederum zu unser aller Überraschung - die Welt erklärt hat

(Zurufe)

und die seit sechs Monaten - Herr Barth, Sie waren damals in Hundisburg anwesend -

(Zuruf)

eine im Ausschuss ordentlich gestellte Frage nicht beantwortet hat. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich die Zusammenarbeit mit dieser Ministerin aufkündige.

(Zustimmung)

Damit sind wir nun endgültig am Ende des Tagesordnungspunktes angelangt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 23

Beratung

a) Einsetzung eines parlamentarischen Unter

suchungsausschusses

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6292

b) Besetzung des 20. Parlamentarischen Un

tersuchungsausschusses

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6301

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6302

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6303

Dieser Tagesordnungspunkt ersetzt den ursprünglich vorgesehenen Tagesordnungspunkt 8.

Einbringer für die Fraktion DIE LINKE ist der Abg. Herr Lange. Herr Lange, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stinkt zum Himmel - so erleben es die Menschen beispielsweise in Aderstedt und in Angersdorf wortwörtlich. Der Grund dafür sind giftige Stoffe, die unter Tage eingelagert werden und ihren Gestank über die Schachtanlagen in den Ortschaften verbreiten.

„Es stinkt zum Himmel“ ist aber auch ein Sprichwort dafür, dass etwas falsch läuft oder falsch gelaufen ist, und das lässt mich hier stehen und einen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses einbringen.

Meine Damen und Herren! Man könnte meinen, dass der PUA zum jetzigen Zeitpunkt total ungerecht ist, denn eigentlich haben das Ministerium und das Landesbergamt endlich richtig gehandelt. So befand das Landesbergamt zur Grube Brüchau, dass man diese bei endgültiger Stilllegung wie eine Bestandsanlage behandeln muss - sprich: moderne Normen des Abfallrechts müssen gelten -, und da die Grube undicht ist, bleibt nur die Auskofferung.

Im Fall des illegalen Freilagers hat der Minister, soweit erkennbar, einigermaßen richtig gehandelt. Er hat eine Ministeranweisung zur Schließung gegeben und eine Untersuchung veranlasst, warum das Problem über 14 Jahre verschleppt werden konnte. Und ich hoffe, dieser Weg wird konsequent weiterverfolgt. Darum verstehe ich nicht Ihre Blockadehaltung, Herr Minister, gegenüber dem PUA. Das macht übrigens eher misstrauisch.

(Zustimmung)

Beide Fälle geben Anlass, zu untersuchen, wie es so weit kommen konnte, welche Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen wurden, unter welchen politischen Prämissen gehandelt wurde und wer dafür die Verantwortung trägt.

Nehmen wir die Grube Brüchau. Schon Anfang der 1990er-Jahre gab es Hinweise, dass die Grube undicht sein könnte, und tatsächlich wurde ein Grundwasserschaden unter der Grube festgestellt. Gleichwohl durfte das Erdgasunternehmen bis 2012 die Abfallprodukte der Erdgasförderung in Brüchau einlagern. Warum, das fragen wir uns bis heute. Die jetzige Entscheidung des LAGB hätte in der Vergangenheit dazu führen müssen, dass die Grube Brüchau spätestens 2010 nicht mehr hätte genutzt werden dürfen. Warum hat es acht Jahre gedauert, bis entschieden wurde, dass die Grube weg muss?

Es war die einstimmige Entscheidung des Landtags, die den entscheidenden Impuls gegeben hat. War die Maxime „Bergrecht ist Wirtschaftsrecht“ über Jahrzehnte handlungsleitend bei den Entscheidungen des LAGB - sprich: es wird danach gehandelt, was für die private Wirtschaftsgut ist -, dann wären Umweltfragen und das Wohlbefinden der Menschen vor Ort lange Zeit zweitrangig gewesen. Wie viele Stunden haben wir im Ausschuss mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen darüber diskutiert, ob modernes Umweltrecht auch für bergrechtliche Anlagen anzuwenden ist?

Dieses Herangehen und diese Auslegung der Gesetze entstehen nicht im luftleeren Raum. Die Belange der Wirtschaft voranzustellen ist politischer Wille im Land gewesen, und darum muss auch und besonders nach der politischen Verantwortung gesucht werden.

Ein kleiner Sidestep in die jüngste Geschichte - auch das haben wir hier schon diskutiert -: Dass nun ausgerechnet der Staatssekretär im grünen Umweltministerium trotz einstimmigen Landtagsbeschlusses eins zu eins die Position der Landesanstalt für Altlastenfreistellung im Ausschuss vertreten hat, lässt einen ungläubig die Augen reiben. Kurz zusammengefasst besagt diese Position: Wenn wir die Grube abdecken, kommt unten auch nix raus, und das bisschen Salz, das gemessen wurde, spielt keine Rolle. Da hat das Landesbergamt schon die Kurve gekriegt, die LAF versucht, den Karren noch einmal in die alte Richtung zu ziehen, und Herr Rehda macht dabei mit. Das ist schon faszinierend.

Meine Damen und Herren! Das feine Geflecht zwischen LAGB und LAF wird in diesem Untersuchungsausschuss auch eine Rolle spielen müssen, denn auch bei der Grube Teutschenthal spielen beide Institutionen eine entscheidende Rolle. Doch dazu später mehr.

Die Einlagerung gefährlicher Abfälle und besonders der Stickstoffversatz in der Grube Teutschenthal sind schon lange Anlass für Proteste der Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort. Durch die permanente Geruchsbelästigung hat dieser Protest neuen Aufwind bekommen.

In diesem Zusammenhang wurde bei einer Begehung des Geländes der GTS bekannt, dass das betriebene Freilager in Teutschenthal längst durch eine Halle hätte eingehaust werden müssen. Drängende Nachfragen der Abgeordneten führten zu einer Beurteilung der Situation und anschließend zur Stilllegung des Freilagers.

Gleichwohl wurde das Freilager über Jahre hinweg illegal betrieben, ohne dass das Bergamt eingriff. Der Untersuchungsbericht, der dem Ausschuss nun vorliegt, zeigt, dass es sich bei diesem Vorgang um organisiertes Behördenversagen handelt. Schon darum braucht es den PUA,

(Zustimmung)

um hier Verantwortlichkeiten aufzuklären; denn wenn das, was der Untersuchungsbericht aufzeigt, Methode hatte, haben wir ein ziemlich großes Problem im Land.

Es wird klar aufgezeigt, dass strukturelle Probleme im Landesamt für Geologie und Bergwesen dazu geführt haben, dass das Freilager so lange illegal betrieben werden konnte. So wurde Wissen

nicht weitergegeben, wenn Mitarbeiter das LAGB verlassen haben und anderen Aufgaben zugeteilt wurden. Personalreduzierung und die damit einhergehende Aufgabenbelastung haben ebenfalls einen Beitrag geleistet. Inwieweit es sich um einen Kollateralschaden der Bullerjahn’schen Sparpolitik handelt oder um eine bewusste Herbeiführung der Überlastung einer Aufsichtsbehörde, wird zu untersuchen sein.

Meine Damen und Herren! Warum sage ich das in dieser drastischen Form? - Müllentsorgung wurde in Sachsen-Anhalt als wirtschaftlich lohnendes Geschäftsmodell gesehen, nicht nur von profitierenden Unternehmen, sondern auch von politischen Akteuren. Müllimport wird dabei nicht mit den kritischen Augen der Bürgerinnen und Bürger betrachtet, denen das Zeug vor die Füße gekippt wird, sondern mit den Eurozeichen im Auge. Ich sage ganz klar: Das muss aufhören!

(Beifall)

Die wirtschaftsorientierte Haltung spiegelt sich dann natürlich auch in der Ausrichtung der kontrollierenden Behörden wider. Es ist ein Unterschied, ob Behörden personell gut ausgestattet sind oder auf ein Minimum heruntergespart werden. Die Maxime, die Wirtschaft regelt alles, führt jedoch immer wieder zu der Situation, dass Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden.

(Beifall)

Meine Damen und Herren! Bleiben wir bei der GTS. Mit dem Gebirgsschlag bei Halle war eine wirtschaftliche Verschlechterung der GTS verbunden. Das führte dazu, dass die LAF eine Freistellung gegeben hat und einen großen zweistelligen Millionenbetrag zur Verfügung stellt, damit die betroffenen Schächte versetzt werden können. Diese Entscheidung rührte aus der Befürchtung, dass die GTS insolvent gehen könnte und das Land dann auf den Kosten von über 500 Millionen € für den Bergwerkversatz sitzen bleibt. Daraus rührt die Entscheidung, weiter auf gefährliche Abfallstoffe zu setzen statt beispielsweise auf mineralische, mit denen sich aber nicht so viel Geld verdienen lässt. Neben der Entlastung der Staatskasse birgt das jedoch auch ein enormes Erpressungspotenzial in sich, das für die GTS besteht und wovon wir in den letzten Jahren auch immer wieder zu hören bekommen haben. So wurde auch im Landtag die Insolvenz ins Feld geführt, sollte das Freilager stillgelegt werden.

Meine Damen und Herren! Wer den Untersuchungsbericht liest, wird mehr oder weniger deutlich wahrnehmen, dass es geübte Praxis der GTS war, sich bei nicht genehmen Maßnahmen des LAGB direkt an das Ministerium zu